Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass das Signal, das hiervon ausgeht, in der Justiz verstanden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Aufgabenerfüllung weiter motivieren wird. Die neuen Stellen sind schwerpunktmäßig zur Intensivierung der Bekämpfung der Jugend- und Wirtschaftskriminalität und zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit vorgesehen. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität ist ein Kernanliegen der Landesregierung, die weiß, dass null Toleranz gegenüber Jugendkriminalität sich nicht zum Nulltarif verwirklichen lässt.

Die vorgesehene Schaffung neuer Stellen gibt den notwendigen Raum, um die von der Justiz bereits ergriffenen Maßnahmen und eingeleiteten Initiativen nachhaltig zu verstärken und dauerhaft zu sichern. Ebenso gilt es, die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, die der Volkswirtschaft jedes Jahr beträchtliche Schäden zufügt und deren negative Auswirkungen vielfach nicht auf Einzelne beschränkt bleiben, dauerhaft zu intensivieren. Ich bin mir sicher, dass uns dies mit den vorgesehenen personellen Verstärkungen im Haushalt 2009 gelingen wird.

Meine Damen und Herren, die Justiz in NordrheinWestfalen wird heute und weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens, ja sogar Deutschlands hinaus als moderner effizient arbeitender Dienstleister wahrgenommen. Um diesen hohen Standard zu halten und auszubauen, bedarf es motivierter und

engagierter Mitarbeiter wie auch der tatkräftigen Unterstützung durch Parlament und Politik.

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch zwei Worte zur Drogentherapie, Drogenbetreuung im Strafvollzug und zum psychologischen und Sozialdienst sagen.

Wir setzen die Mittel für die externe Drogenberatung zielgenau und deshalb erfolgreich ein. Das belegen alle Zahlen. Herr Sichau, Sie können so oft, wie Sie wollen, versuchen, es wegzudiskutieren.

(Frank Sichau [SPD]: Es ist so!)

Wir setzen seit 2007 fast 40 % mehr Mittel ein als 2005.

Auch im psychologischen und Sozialdienst sind wir nicht untätig geblieben. 26 Stellen wurden 2007 und 2008 geschaffen, nachdem bereits im Nachtragshaushalt 2005 nahezu 50 kw-Vermerke überwiegend aus diesem Bereich gestrichen worden sind.

Aber, meine Damen und Herren, das Rückgrat eines Strafvollzuges, eines Behandlungsvollzuges ist und bleibt ein guter allgemeiner Vollzugsdienst. Den haben wir, und den entwickeln wir weiter in Aus- und Fortbildung.

Frau Abgeordnete Düker, das selektive Wahrnehmungsvermögen in diesem Bereich ist schon fast bewundernswert. Aber den Krankenstand muss man etwas differenzierter betrachten. Das tun wir. Wir untersuchen den Krankenstand, wir ermitteln die Ursachen für den Krankenstand

(Monika Düker [GRÜNE]: Stellen Sie es ab! Und was tun Sie dagegen? und gehen diese Ursachen durch Beratung und Coaching an. (Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung zum Einzelplan 04.

Wir stimmen jetzt ab, und zwar zunächst über die Änderungsanträge zum Einzelplan 04.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der SPDFraktion Drucksache 14/8480. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordnete Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Keiner. – Damit ist dieser Änderungsantrag mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der SPDFraktion Drucksache 14/8481. Wer ist für diesen Antrag? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordnete Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und

FDP. Enthaltungen? – Keine. – Also mit Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der SPDFraktion Drucksache 14/8482. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordnete Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – Keine. – Mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt.

Dann rufe ich auf den Änderungsantrag der Grünen Drucksache 14/8483. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – SPD und der Abgeordnete Sagel. – Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen dann zur Abstimmung über den Einzelplan 04, und zwar entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8004. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordnete Sagel. – Damit ist die Beschlussempfehlung mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen und der Einzelplan 04 angenommen.

Meine Damen und Herren, damit sind alle Einzelpläne beraten, und wir kommen zur Schlussabstimmung, und zwar erstens über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 Drucksachen 14/7000 und 14/7900. Ich weise darauf hin, dass es hierzu eine Beschlussempfehlung und einen Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 14/8000 gibt. Die Beratungen darüber haben wir bereits gestern geführt. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der vorgenannten Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf Drucksachen 14/7000 und 14/7900 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordnete Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und das das Haushaltsgesetz 2009 in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich weise darauf hin, dass es jetzt noch eine Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2009 Drucksache 14/7000 und 14/7100 und des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2009 Drucksache 14/7002 und 14/7100 an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung gibt. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen

stimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig ist diese Rücküberweisung beschlossen.

Die dritte Lesung ist für die Plenartage 11. und 12. Februar 2009 vorgesehen.

Wir kommen zu:

2 Kein Kind ohne Mahlzeit an den Schulen mit Nachmittagsunterricht

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/8322

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Professor Bovermann das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie hatten heute alle Gelegenheit, im Landtagsrestaurant eine warme Mahlzeit einzunehmen, um nun am späten Nachmittag noch aufmerksam einer Debatte zu folgen.

Das unterscheidet Sie von vielen Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I in NordrheinWestfalen. Ihnen, den Schülerinnen und Schülern, wird zugemutet, dem Unterricht in der achten Schulstunde zwischen 15 und 16 Uhr zu folgen, und das vielfach noch ohne ein Mittagessen, das diesen Namen tatsächlich verdient.

Dabei ist die Sache ganz einfach und auch zwischen den Fraktionen eigentlich nicht strittig. Wir brauchen nur einen Blick in den Enquete-Bericht „Chancen für Kinder“ zu werfen. Dort wird zum einen der Ausbau des Ganztags für alle Schulformen verlangt. Zum anderen wird gefordert – ich zitiere –,

dass kein Kind aufgrund der finanziellen und sozialen Situation der Eltern von einem Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Ganztagsangeboten ausgeschlossen wird.

Auch die Landesregierung verfolgt scheinbar diese beiden Ziele. Mit der sogenannten Ganztagsoffensive soll nach Aussage des Ministerpräsidenten der Ganztag in die Fläche gebracht werden. Zugleich hat die Landesregierung den Fonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aufgelegt, um auch Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme am Mittagessen an einer Ganztagsschule zu ermöglichen.

So weit, so gut – könnte man meinen. Aber wieder einmal stimmen schwarz-gelber Anspruch und Wirklichkeit nicht überein. Zudem werden handwerkliche Mängel bei der Regierungsarbeit deutlich. Ich will das an drei Problembereichen erläutern.

Zunächst gilt der Landesfonds nur für Schüler an echten Ganztagsschulen. Doch davon gibt es be

kanntlich noch zu wenige. Zudem liegt der Schwerpunkt einseitig bei den Hauptschulen, während der Ausbau bei Realschulen und Gymnasien auf einen Bruchteil der Gesamtzahl begrenzt ist und nur schleppend vorankommt.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, was denn mit den Halbtagsschulen mit Nachmittagsunterricht ist. Auch dort gibt es Kinder aus einkommensschwachen Familien. Da es sich jedoch nicht um echte Ganztagsschulen handelt, kann der Landesfonds nicht für die Finanzierung eines Mittagessens genutzt werden. Auch fehlt es häufig an den baulichen Voraussetzungen für eine Übermittagbetreuung.

Die Mittel aus dem 1000-Schulen-Programm reichen oftmals nicht aus. Wir wissen, dass der Landeszuschuss bei 100.000 € liegt. Die Kommune muss noch einmal den gleichen Betrag drauflegen. Wir wissen aber auch, dass eine Mensa mindestens 750.000 € bis zu 1,5 Millionen € kostet.

Hinzu kommen noch die hausgemachten Probleme dieser Landesregierung. Die beschlossene Schulzeitverkürzung auf dem Weg zum Abitur führt zur Ausweitung des Unterrichts in der Sekundarstufe I des Gymnasiums in den Nachmittag hinein. Der Erlass zur Fünftagewoche an Schulen sieht nun nach sechs Stunden Vormittagsunterricht verpflichtend eine Mittagspause von 60 Minuten vor, in der Speisen und Getränke für eine einfache Mahlzeit zum Kauf angeboten werden.

Wie sieht aber die Wirklichkeit aus? Das konnte ich noch heute in einem Gespräch mit Schülern aus Hattingen erfahren, die zum Landtagsbesuch gekommen waren. Sie kritisierten die überstürzte und improvisierte Einführung eines Mittagessens in ihrer Schule, das sie demnächst in einem weiß gestrichenen Kellerraum einnehmen dürfen. Der offene Ganztag wurde falsch angepackt. – So kommentierte eine Schülerin die Situation in der Lokalzeitung.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion fordert, dass kein Kind an einer Schule mit Nachmittagsunterricht ohne Mahlzeit bleibt und dass kein Kind nur aus finanziellen Gründen vom gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen wird. Dazu muss die Begrenzung des Landesfonds auf Ganztagsschulen aufgehoben werden. Alle Kommunen – auch diejenigen, die sich im Nothaushalt und in der Haushaltssicherung befinden – müssen von dem Fonds profitieren können.

Schließlich müssen an allen Schulen mit Nachmittagsunterricht auch die Voraussetzungen für eine Mittagsverpflegung geschaffen werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Professor Bovermann. – Für die CDU

Fraktion hat der Abgeordnete Klaus Kaiser das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion spricht durchaus ein Problem an, an dessen Lösung wir alle interessiert sind. Denn es war unser Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, der den Fonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ins Leben gerufen hat.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Nein! Wir haben den Antrag gestellt!)

Die Zahlen machen deutlich, dass sich dieser Fonds großen Zuspruchs erfreut und eine konkrete Hilfe ist. Deshalb ist diese Initiative der Landesregierung unbedingt zu begrüßen.

Aber der Antrag der SPD-Fraktion verzichtet nicht auf die üblichen parteipolitischen Spitzen und Angriffe durch Sätze wie: „So wurden die Gymnasien durch das Turbo-Abitur geradezu in den Ganztag gezwungen.“

(Ute Schäfer [SPD]: Das ist die Realität! – Zu- ruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])