Protokoll der Sitzung vom 11.02.2009

Meine Damen und Herren, ich rufe auf:

3 Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8328

In Verbindung mit:

Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8558

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf zunächst für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Remmel das Wort geben. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hätten Ihnen gerne die heutige Geschäftsordnungsdebatte und unseren zugrundeliegenden Antrag erspart; denn es ist üblich, in Geschäftsordnungsfragen den Konsens zu suchen. Wir haben das in den vergangenen Wochen und Monaten auch sehr intensiv versucht, und zwar nach den Plenarsitzungen, die uns dazu veranlasst haben, diese Frage erneut zu diskutieren.

Ich darf daran erinnern, dass diese Regelung in der Geschäftsordnung, nämlich die Möglichkeit des Zuprotokollgebens von Reden, zu Beginn dieser Legislatur eingeführt worden ist auch vor dem Hintergrund, parlamentarische Abläufe insgesamt zu verbessern und anders zu gestalten. Wir müssen allerdings mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass die damit verbundenen Absichten nicht umgesetzt worden sind.

In den in Rede stehenden Plenarsitzungen – das ist mehrfach passiert – ist dieses Instrument immer dann eingesetzt worden, wenn Tagesabläufe beispielsweise mit anschließenden Parlamentarischen Abenden in Übereinstimmung gebracht werden sollten. In diesen Situationen ist Druck auf Rednerinnen und Redner ausgeübt worden, ihre Rede zu Protokoll zu geben. Das widerspricht aus unserer Sicht dem Sinn einer parlamentarischen Debatte und einer parlamentarischen Auseinandersetzung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Insofern kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Experiment, das wir am Anfang der Legislatur eingegangen sind, nicht gelungen ist.

§ 31 unserer Geschäftsordnung stellt den Grundsatz dar: Reden im Parlament sollen frei gehalten werden. Allenfalls können Notizen oder andere Aufzeichnungen hinzugezogen werden. – Das Zuprotokollgeben – davon handelt der zweite Absatz – widerspricht diesem Grundsatz, der eigentlich Grundverständnis jedes Parlaments ist. So ist es auch nicht verwunderlich, dass dieser Teil der Geschäftsordnung so, wie wir ihn hier in NordrheinWestfalen haben, in keinem anderen Bundesland Gegenstand der Geschäftsordnung ist, außer in Berlin, und dass die Möglichkeit, Reden zu Protokoll zu geben, mittlerweile aus der Geschäftsordnung des Bundestages gestrichen worden ist, genau vor diesem Hintergrund: weil dieses Instrument zu Ungerechtigkeiten führt und dem Grundverständnis des Parlaments nicht entspricht.

Es bleibt festzuhalten, dass mit der Möglichkeit, Reden zu Protokoll zu geben – jenseits der Frage, ob damit befördert werden soll, schneller bei Parlamentarischen Abenden aufzuschlagen –, die Rednerinnen und Redner, die ihre Rede zu Protokoll geben, aus unserer Sicht übermäßig privilegiert werden. Zum Ersten kann die Länge der Rede nicht entsprechend der Redezeit eingeordnet oder unterbrochen werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Zweiten ist eine parlamentarische Gegenrede nicht möglich. Die spontane Auseinandersetzung, die unser Leben hier eigentlich bestimmt, die unser parlamentarisches Miteinander bestimmt, ist nicht möglich.

Drittens sind keine Zwischenrufe möglich. All das, was eine Parlamentsdebatte lebhaft macht, findet also nicht mehr statt.

Wir meinen, die Bedeutung des Parlamentes gebietet es, sich in offener Form und damit auch in gesprochener Form auseinanderzusetzen und über Gegenstände zu diskutieren. Hinzu kommt, dass jedenfalls meine Fraktion nicht über Personalkapazitäten verfügt, all unseren Rednerinnen und Rednern eine geschriebene Rede vorzubereiten, sodass eine Zuprotokollgabe einfach möglich wäre. Es ist, glaube ich, auch nicht Sinn und Zweck von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Reden für das Parlament zu schreiben, jedenfalls nicht in erster Linie. Es gilt vielmehr der Grundsatz der Geschäftsordnung, dass Reden frei gehalten werden sollen.

Wir kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass diese Regelung in der Geschäftsordnung wieder zu streichen ist. Denn das Wort – zumal das gesprochene Wort – bietet die Möglichkeit, über die eigenen Grenzen hinauszugehen, in der Auseinandersetzung gemeinsam jenseits der persönlichen Grenzen etwas Neues zu entdecken und darüber zu streiten. Diesem Sinn wird nicht entsprochen.

Insofern bitten wir um Ihre Unterstützung und um die Wiederherstellung der Geschäftsordnung, wie

sie dem Parlamentarismus eigentlich entspricht. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Kollege Biesenbach das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben die Frage, die der Kollege Remmel aufwarf, schon mehrfach in anderen und kleineren Kreisen debattiert. Daher sind die Argumente nicht neu. Unsere Haltung wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht überraschen.

In § 31 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung haben wir die Möglichkeit, Reden zu Protokoll zu geben, ausdrücklich zugelassen. Offengelassen wurde – das haben wir in der Geschäftsordnung zumindest nicht geregelt –, wie und mit welchen Voraussetzungen das definiert werden soll.

Richtig ist – auch das steht im Antrag –, dass die Zuprotokollgabe von Reden mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Rederecht der Abgeordneten abgewogen werden muss. Deshalb – insoweit sind wir uns einig – verbietet sich jeder Zwang, eine angemeldete und zugelassene Rede nicht zu halten oder Reden zu Protokoll geben zu müssen. Klar ist auch, dass eine Zuprotokollgabe weder eine Gegenrede noch eine Rüge wegen unparlamentarischen Verhaltens ermöglicht.

Auf der anderen Seite – das war Sinn und Zweck unserer Regelung – ist eine Zuprotokollgabe zulässig, wenn sie sachdienlich ist. Wir haben erlebt, dass sie bei politisch wenig bis gar nicht umstrittenen Sachverhalten oder bei Verzug im Zeitplan einer Sitzung erfolgte.

Zwischen diesen beiden Ansätzen haben wir wiederholt den Versuch gemacht, ein Verfahren für die Umsetzung von § 31 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung zu finden. Wir haben hier auch erlebt, dass das Präsidium unterschiedlich darüber dachte. Letztlich hat Herr Moron dafür gesorgt, dass wir eine Klärung herbeigeführt haben, sodass jeder, der möchte, seine Rede zu Protokoll geben kann.

Im Ergebnis hat sich aus meiner Sicht die Zuprotokollgabe von Reden dann bewährt, wenn hiermit eine effektive Sitzungsleitung gewährleistet werden kann. Vor Mündlichkeit und Öffentlichkeit gebe ich in einem solchen Fall der Funktionstüchtigkeit und der Effektivität des parlamentarischen Systems Vorrang.

Deswegen ist die CDU-Fraktion ausdrücklich der Meinung, es soll dabei bleiben, dass die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Reden zu Protokoll geben möchten, die Möglichkeit hierzu haben, wäh

rend andere von der Möglichkeit des Redens Gebrauch machen können. Aus unserer Sicht haben sich in unserer Praxis keine Widersprüche ergeben, die es notwendig machen, von dieser Regelung abzuweichen.

Deswegen werden wir, lieber Herr Kollege Remmel, diesem Antrag widersprechen und dem zweiten Antrag, der ein Antrag aller Fraktionen ist, aus Zweckmäßigkeitsgründen zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Gödecke das Wort. Bitte schön, Frau Gödecke.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig: Wir reden nicht zum ersten Mal über einen nicht völlig neuen Tatbestand, nämlich über eine Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die die Geschäftsordnung ändern möchte; Kollege Remmel hat das dargestellt.

Das einzig neue Argument, das ich bei der Begründung gehört habe, betraf die Mitarbeiterkapazitäten. Darüber haben wir in der Tat noch nie gesprochen. Das wird aber sicherlich noch an anderer Stelle zu erörtern sein.

Es ist richtig: Wir haben die Debatte hier und an anderer Stelle geführt. Wir haben sie geführt, nachdem das Landtagspräsidium völlig zu Recht festgestellt hat, dass das Recht in § 31 Abs. 2 der Geschäftsordnung als Individualrecht der einzelnen Abgeordneten auszulegen ist, das zwar durch die Vereinbarung der Fraktionen untereinander geregelt, aber nicht grundsätzlich ausgehebelt werden kann. Oder um es etwas populärer zu formulieren: Wenn ein Abgeordneter seine Rede nicht halten, sondern zu Protokoll geben möchte, kann ihn nichts und niemand daran hindern. – So ist diese Regelung auch völlig richtig ausgelegt.

(Beifall von der SPD)

Die Grünen begründen ihren Änderungsantrag im Schwerpunkt damit, dass die Zuprotokollgabe von Reden im Spannungsfeld zum Rederecht der Abgeordneten stehe. Das ist richtig. Daraus aber abzuleiten, dass das Rederecht damit quasi eine Redepflicht darstelle und deshalb die Zuprotokollgabe einer Rede unmöglich sei, halte ich zumindest für gewagt.

Genauso richtig führen die Grünen an, dass das Recht, das Wort zu ergreifen, zum verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten gehöre. Der herangezogene Artikel 38 des Grundgesetzes stellt allerdings klar, dass Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes nicht an Aufträge und Weisungen

gebunden, sondern lediglich ihrem Gewissen verpflichtet sind.

Daraus lässt sich zwar ableiten, dass das Rederecht untrennbarer Bestandteil des Abgeordnetenstatus ist. Daraus lässt sich aber unserer Meinung nach nicht ableiten, in welcher Form dieses Rederecht wahrgenommen werden muss. Die Ableitung des Mündlichkeitsprinzips stellt damit aus unserer Sicht eine etwas unzulängliche Verkürzung dar.

(Beifall von der SPD)

Wesen einer Geschäftsordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es, gerade für Streit- und Konfliktfälle unmissverständliche, nicht zu interpretierende und eindeutige Regeln bereitzuhalten.

Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen daher eines wirklich triftigen und nachvollziehbaren Grundes. Ein solcher könnte darin liegen, dass die Ausnahme, die wir zu Beginn der Legislaturperiode in der Geschäftsordnung formuliert haben, Reden zu Protokoll geben zu können, in der Parlamentspraxis umgekehrt zur Regel gemacht worden wäre.

Ein Blick in die Realität des letzten und vorletzten Jahres macht allerdings sehr deutlich, dass das nicht der Fall war. Die Frage, ob das Problem, das angesprochen wird, überhaupt ein relevantes Problem ist, lässt sich wirklich und ganz einfach mit Nein beantworten.

Im letzten Jahr wurden insgesamt 19 Reden zu Protokoll gegeben. Davon stammten sieben von der Landesregierung, vier von der CDU-Fraktion, zwei von der FDP-Fraktion, drei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und drei von uns, der SPDFraktion.

Das heißt, nur zwölf Mal haben die Abgeordneten überhaupt von dieser Geschäftsordnungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die Zahl der gehaltenen Reden beträgt über 2.000 – Fragestunden schon ausgenommen. Wir reden im Moment also über ein Problem, das mit 0,95 % weniger als 1 % des plenaren Alltags und der plenaren Wirklichkeit abbildet. Damit ist das kein mengenmäßig relevantes Problem.

Wenn es das aber nicht ist, muss man sich fragen, worum es heute geht. Geht es um die alte Diskussion, dass Reden grundsätzlich frei gehalten werden sollen? Dann hätte man einen anderen Punkt wählen und eine andere Diskussion führen müssen.

Oder geht es darum, dass die Vereinbarung, die in der Tat zwischen den Fraktionen bestand, nicht mehr funktioniert und das Präsidium sie anders ausgelegt hat? Wir haben es miteinander besprochen. Aber auch dann müssten wir eine andere Art der Debatte führen.

Geht es gar darum, dass natürlich die Zuprotokollgabe einer Rede die Möglichkeit darstellt, Plenardebatten zu strukturieren und situativ zu reagieren?