Protokoll der Sitzung vom 12.02.2009

sem Hintergrund wird deutlich, dass wir uns auf andere Pfade begeben müssen.

Es wird angeführt, ja, das sei alles schwierig und teuer. – Herr Fehring, das glaube ich wohl, aber ich vertraue dem Mittelstand in Nordrhein-Westfalen. Gerade dort, wo viel Energie gebraucht wird, wo die Menschen durch hohe Kosten belastet sind – als Sozialdemokrat hat man das immer im Blick, weil das soziale Aspekte sind –, sollte der Staat und muss der Staat etwas tun, auch in dieser Finanzkrise und gerade in dem Bereich, in dem eine Menge Geld ausgegeben wird.

Ich denke natürlich auch daran, dass mein Sohn Arbeit findet. Er ist gerne bereit, die Aussparungen in Hauswänden mit Betonsteinen auszufüllen, um nachher eine Holzpelletheizung zu installieren. Das ist für ihn gut, wenn ich an seine Zukunft denke. Also macht so ein Programm Sinn und ist richtig.

Wir haben in den vergangenen Tagen von der Wirtschaftsministerin gehört, dass sie Gutachten zu Wärmesenken in Auftrag geben wird. Es ist auch möglich, sich zu überlegen, solche Häuser an Fernwärmenetze anzuschließen. Das ist alles Arbeit, ja. Aber wenn wir sagen, dass wir einen anderen Weg in der Wirtschaft beschreiten müssen, dann müssen wir den Leuten auch sagen: Das macht Dreck, das kostet Geld. Da können wir uns nicht ducken. Wir müssen es aber tun, um Menschen zu entlasten und die Wirtschaft zu fördern.

(Beifall von den GRÜNEN)

Über die Förderwege kann man sich im Ausschuss streiten. Für uns steht fest, dass dieser Antrag in die richtige Richtung zielt, weil er beide Dinge verbindet, einmal Klimaschutzziele und zum anderen eine Mittelstandsförderung, die momentan in der Krise der Finanzmärkte ganz wichtig ist. – Schönen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Ellerbrock das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Priggen! Dem Antrag stehe ich vom Inhalt her sehr nahe. Ich glaube, es gibt wenige Energietransformationen, die noch weniger sinnvoll sind als diese Nachtspeicheröfen. Da teile ich Ihre Ansicht.

Ich teile auch die Ansicht des Kollegen Stinka, der sagt: Wenn wir auf andere Energietransformationen umstellen, ist zu fragen, ob die Kamine überhaupt noch existieren usw. Auch das ist sicherlich ein Problem.

Wenn man so ein Programm auflegen würde – Konjunktiv –, ist über dessen mögliche Finanzierung

nachzudenken. Das ist ein wesentlicher Punkt. Der Weg, den wir bislang beschritten haben, ist der über das Programm der Bundesregierung mit einem Zinssatz von 1,4 %. Ich kenne wenige Dinge, die lukrativer sind als das hier.

Jetzt argumentieren Sie – auch heute Morgen –: Lasst uns doch das Bundesprogramm nehmen und draufsatteln. – Das ist der Standardweg, den Sie vorschlagen. Einen solchen Weg würde ich gerne beschreiten wollen, wenn wir denn das Geld hätten – Konjunktiv.

Jetzt haben wir verschiedene Oberziele. Wir als Koalition der Erneuerung sagen: Wir müssen politische und sachliche Handlungsoptionen zurückgewinnen und können deshalb eine weitere Verschuldung nicht hinnehmen. Deswegen müsste man gucken: Wo könnte man da etwas sparen?

Ich teile auch Ihre Auffassung – deswegen wird es ja noch problematischer mit der Finanzierung, auch wenn man so etwas für ein oder zwei Jahre vielleicht noch irgendwie hinbekäme –, dass es kein Strohfeuer sein darf. Ein oder zwei Jahre ist eine Wunderkerze, die verpufft. Abwrackprämie und Ähnliches ist aus meiner Sicht zu kurzfristig gedacht. Mit der längerfristigen Option steigt aber die Problematik der Finanzierung.

Da liegt die Priorität bei uns anders, weil dieses 1,4%-Programm auf der anderen Seite aus meiner Sicht ausgesprochen lukrativ ist. Für diejenigen, die direkt bezahlen und umrüsten können, wird bei dem Blick auf die eigene Stromrechnung sehr schnell ein Nachdenken einsetzen.

Probleme, die Sie zu Recht ansprechen, liegen im Geschosswohnungsbau und damit bei den großen Wohnungsbaugesellschaften. Ich bin sicher, dass Gespräche zwischen der Wirtschaftsministerin – dazu wird sie sicherlich gleich etwas sagen – und den Wohnungsbaugesellschaften darüber laufen, wie man zu vernünftigen Regelungen kommen kann.

Von der Sache her stehe ich relativ nahe bei Ihnen. Das Problem ist die Finanzierung. Die jetzige Finanzierung – den Zinssatz von 1,4% – halte ich für ausgesprochen lukrativ.

Im Ausschuss können wir darüber reden. Vielleicht machen wir noch einige Fortschritte. Sie mögen an dieser moderaten Darstellung sehen: Wie heute Morgen geht es auch hier darum, wie wir in der Sache weiterkommen können. Aber: Pecunia deest – wir haben das Geld nicht. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, die Landesregierung teilt die Auffassung aus dem Antrag, dass der Austausch von Nachtspeicherheizungen der Bauindustrie und dem Handwerk Auftragsperspektiven gibt. In diesem Punkt sind wir uns einig.

Allerdings ist der Austausch von Nachtstromheizungen keine triviale bauliche Angelegenheit. Wir wissen aus vielen umfangreichen Sanierungsprojekten, wo zentrale Heizungssysteme eingebaut wurden, dass ein regelrechtes Umzugsmanagement von den Wohnungsbaugesellschaften durchgeführt werden muss. Die Mieterinnen und Mieter ziehen in leer stehende oder frei gewordene Wohnungen für die Zeit des Umbaus um und ziehen, wenn gewünscht, anschließend in ihre Wohnungen zurück. – Eine Baustelle in rund 450.000 mit Nachtstrom beheizten bewohnten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen halte ich nicht für bewohnerfreundlich.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, wir halten es außerdem nicht für sachgerecht, zusätzlich zu den Förderanreizen des Bundes auch noch Landesmittel einzusetzen.

Wie Sie wissen, gibt die KfW im Rahmen des CO2Gebäudesanierungsprogramms und des Programms „Wohnraum modernisieren“ bereits Darlehen oder Zuschüsse für die allgemeine Erneuerung von Heizungsanlagen. Die Darlehensprogramme beginnen schon ab einem Zinssatz von momentan 1,4 %. Wie uns die Wohnungswirtschaft in Fachgesprächen selbst mitteilt, ist dieser Zinssatz höchst attraktiv.

Da wir wissen, dass bei den sozial gebundenen Wohnungsbeständen die KfW-Programme zur Gebäudesanierung aufgrund der festgelegten Mietobergrenzen vielfach nicht greifen, hat NordrheinWestfalen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ein Förderprogramm zur energetischen Nachrüstung sozial gebundener Wohnungsbestände aufgelegt. Hierzu gehören selbstverständlich auch Maßnahmen zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen.

Im Übrigen sieht die Energieeinsparverordnung 2009, die noch im laufenden Jahr in Kraft treten soll, vor, dass Nachtspeicherheizungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten nicht mehr betrieben werden dürfen. Bis zum 31. Dezember 2019 sollen Speicherheizsysteme ausgetauscht werden. Das, was Sie fordern, wird in Zukunft Pflicht sein. Deshalb müssen wir nicht etwas fördern, das zur Pflicht wird.

Aber bedeutsam ist, Herr Priggen, dass nach dem Entwurf zur Novellierung dieser Verordnung diese Pflicht übrigens auch dann erfüllt wird, wenn das betreffende Gebäude nachträglich auf das Anforde

rungsniveau der Wärmeschutzverordnung des Jahres 1994 gedämmt wird. Diese Maßnahme, die sich häufig am einfachsten realisieren lässt, fördert bekanntlich auch die Baukonjunktur; sie wird jedoch im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen außer Acht gelassen. Wir versprechen uns von dem breiten Ansatz, in dem wir für die Gebäudesanierung werben, übrigens zusammen mit der ganzen Breite des Handwerks, sachgerechtere Effekte.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Antrag nicht vor. – Das ist auch weiterhin so. Dann sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/8548 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Dort soll die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie dieser Empfehlung folgen möchten, darf ich Sie um Ihr Votum bitten. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich hierzu die Zustimmung der Fraktionen dieses Hauses fest. Die Überweisungsempfehlung ist damit angenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

13 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses II gemäß Artikel 41 der Landesverfassung

Antrag von Rüdiger Sagel – fraktionslos Drucksache 14/8538

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8599

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8600

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8601

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8602

Ich darf auf Folgendes hinweisen: Während der Änderungsantrag Drucksache 14/8602 die Anzahl der Mitglieder und die Ausstattung des beantragten Untersuchungsausschusses betrifft, richten sich die Anträge Drucksachen 14/8599, 14/8600 und 14/8601 auf eine Änderung des Untersuchungsgegenstandes.

Daher möchte ich in Bezug auf diese Anträge zunächst auf Folgendes hinweisen: Gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen kann der im Einsetzungsantrag und im Einsetzungsbeschluss bestimmte Untersuchungsgegenstand durch Beschluss des Landtags nur mit Zustimmung des Antragstellers geändert werden.

Das bedeutet, dass der Landtag den Anträgen Drucksachen 14/8599, 14/8600 und 14/8601 nur dann zustimmen kann, wenn der fraktionslose Abgeordnete Sagel als Antragsteller zu den darin vorgesehenen Änderungen des Untersuchungsgegenstandes seine Zustimmung gibt.

Dem Abgeordneten Sagel wurden die Änderungsanträge bereits übermittelt. – Er bestätigt das. Er wurde auch über die Rechtslage unterrichtet.

Das vorangestellt, darf ich nun dem Kollegen Sagel das Wort geben. Herr Abgeordneter Sagel, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie vielleicht direkt in diesem Zusammenhang erklären würden, ob Sie Ihre Zustimmung zu der Änderung des Untersuchungsgegenstandes nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes erteilen. – Bitte schön. Das Wort hat der Abgeordnete Sagel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst zu meinem Antrag reden. Das, was das Verfahren angeht, können wir vielleicht im zweiten Gang erörtern. Zunächst möchte ich einmal kurz begründen, worum es mir in dem Antrag geht.

Es geht mir in dem Antrag um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur WestLB. Denn wir haben dort nicht nur dubiose Praktiken erlebt, sondern vor allem erlebt, dass es immer höhere Verluste bei der WestLB gegeben hat. Erst war von einem dreistelligen Millionenbetrag die Rede. Mittlerweile sind es Milliardensummen, die dort im Raum sind.

Wir können ständig lesen, dass sich die Probleme vergrößern. Die WestLB hatte bereits im vergangenen Jahr „toxische Papiere“, wie es so schön heißt, im Volumen von rund 23 Milliarden € an die Zweckgesellschaft Phoenix ausgelagert. Dafür wurde ein sogenannter Risikoschirm vom 5 Milliarden € über die WestLB gespannt. „Bilanztricks retten WestLB“, so titelte damals „Handelsblatt“.

Mittlerweile sind neue Milliardensummen im Gespräch. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass neben der WestLB eine zweite Bank mit dem Arbeitstitel „Konsolidierungsbank“ – korrekter wäre wohl der neudeutsche Ausdruck „Bad Bank“ – für die WestLB gegründet werden soll. In der neuesten Ausgabe des „Spiegel“ von dieser Woche kann man nachlesen – dort wird auch sehr konkret über die WestLB geschrieben –, dass für die Kosten, die das verursachen würde, im Wesentlichen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssten.

Von daher ist da alles sicherlich eine sehr problematische Angelegenheit.

Mir geht es nun darum: Wir erleben, dass vonseiten der Landesregierung immer nur die Probleme zugegeben werden, die schon durch die Presse lanciert worden sind. Die Informationen der Landesregierung erfolgen scheibchenweise. Insbesondere Finanzminister Linssen tut sich eher im Verstecken und Verschleiern hervor, als dass er uns als Abgeordneten konkrete Informationen gibt, wo wirklich die Probleme der WestLB sind.