Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/8716
Ich muss darauf hinweisen, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Ziffer b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Maßgabe überwiesen worden ist, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage eine Beschlussempfehlung erfolgt. Diese liegt nun in der erwähnten Drucksache vor.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Laumann, nachdem wir jetzt schon einiges miteinander verhackstückt haben,
hoffe ich, dass wir beim nächsten Punkt vielleicht doch zusammenkommen und Sie die Vorlage nicht erst ein paar Mal lesen mussten, bevor Sie sie verstanden haben. Vielleicht haben Sie auch unseren Antrag gelesen.
Weil Sie als Gesundheitsminister einen gewissen Bezug zum Thema haben, kommen Sie vielleicht zu der Einschätzung, dass es sinnvoll ist, dass in der Trinkwasserkommission, die über bestimmte Werte befindet, die darüber wacht, dass die Qualität des Trinkwassers den Anforderungen genügt, die Grenzwerte festlegt und Zielsetzungen vornimmt, nicht nur professoraler Sachverstand, Sachverstand vom Umweltbundesamt oder – wie jetzt – von den Wasserversorgern, sondern auch von den Umweltschutzverbänden bzw. Verbraucherschutzorganisationen vorhanden sein sollte. Das ist zurzeit nicht der Fall.
Deshalb haben wir nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit den großen Diskussionen in Nordrhein-Westfalen zum Thema PFT, aber auch zum Komplex TOSU schon den Eindruck, dass es sinnvoll ist, dass in einer solchen Kommission auch wissenschaftlicher Sachverstand vonseiten der Umweltverbände bzw. der Verbraucherschutzverbände eingebracht wird, die im Übrigen auf Bundesebene zusammen vom Bundesgesundheitsministerium und vom Bundesumweltministerium eingesetzt wird. Das halten wir für selbstverständlich; leider ist das nicht der Fall. Deshalb haben wir den entsprechenden Antrag gestellt.
An dieser Stelle möchte ich eine Anmerkung zur Diskussion im Ausschuss machen. Ich fand es schon etwas merkwürdig – das habe ich in der Audiodatei nachvollzogen –, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass Verbraucherschutzverbände weniger wissenschaftlichen Sachverstand einbringen können als herkömmliche Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen oder die Wasserverbände bzw. die Wasserversorger. Das halte ich schlichtweg für ein Unding
und eine Abqualifizierung der fachlich und wissenschaftlich hervorragenden Arbeit, die auch bei den Verbraucherschutzorganisationen und Umweltverbänden geleistet wird. Hier wird offensichtlich den Organisationen und Institutionen nichts zugetraut, bzw. man will sie nicht dort haben, wo sie eigentlich hingehören.
Also lautet der Appell an den Landtag, die demokratische Breite auch in einer solch wichtigen Kommission zu gewährleisten. Deshalb soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine entsprechende Initiative auf Bundesebene zu unternehmen. Die Umweltschutz- und Verbraucherorganisationen gehören in eine solche Kommission. Herr Laumann, ich hoffe, Sie haben es nicht nur gelesen, sondern unterstützen unser Anliegen auch. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Antrag im Ausschuss breit diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, den Antrag abzulehnen, weil die Begründung mit der Aufgabenstellung der Trinkwasserkommission in keinster Weise übereinstimmt.
Im Übrigen frage ich mich, Herr Kollege Remmel, warum Ihre Bundestagsfraktion das nicht beantragt hat, wenn Sie so ein großes Interesse daran haben, dass die Verbraucherschutzverbände in der Trinkwasserkommission vertreten sind. Das ist ein viel unmittelbarerer Weg als dieser, der eine Bundesratsinitiative erforderlich machen würde.
Sie begründen Ihren Antrag auch damit, dass es vermeintliche Defizite in der Überwachungsstruktur und wirtschaftliche Interessenkonflikte bei der Trinkwasserüberwachung gibt. Dabei handelt es sich um das Misstrauen, das Ihrem Antrag zugrunde liegt. In Ihrer Begründung sagen Sie zwischen den Zeilen, dass die Trinkwasserkommission nicht ordentlich arbeitet.
Dabei muss man insbesondere sehen, warum die Trinkwasserkommission seinerzeit überhaupt eingerichtet worden ist. Das scheint bei Ihren Überlegungen keine Rolle gespielt zu haben. Sie ist nach § 40 des Infektionsschutzgesetzes eingerichtet worden, nach dem das Bundesamt die Aufgabe hat, „Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln“.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Fachkommission als Trinkwasserkommission eingerichtet worden. Deren Mitglieder werden – wie Sie schon sagen – vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und im Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden berufen. An den Sitzungen der Kommission nehmen Vertreter des Bundesministeriums und auch des Bundesumweltamtes und der Landesbehörden teil. In der Trinkwasserkommission als Fachkommission finden keine Interessenvertretungen verschiedener Verbände statt.
Die Kommission gibt nach § 1 ihrer Geschäftsordnung wissenschaftlich begründete Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität des Wassers zum menschlichen Gebrauch ab und überprüft dabei mikrobiologische und chemische Beschaffenhei
Nach § 2 der Geschäftsordnung sollen die Mitglieder der Trinkwasserkommission ausgewiesene Sachverständige aus den vertretenen Fachgebieten sein, die über umfangreiche praktische Erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. Diese Qualifikation haben sicherlich nicht Berufene aus Verbänden. Es könnte sein, dass sie zufällig dabei sind. Aber wenn sie in die Kommission als solche berufen werden, ist das wahrscheinlich nicht sichergestellt.
Deswegen muss man sehen, dass der Antrag, der hier gestellt worden ist, auch nicht mit dem übereinstimmt, was in der Geschäftsordnung der Trinkwasserkommission hinsichtlich deren Aufgabe steht.
Herr Kollege Remmel, wenn Sie sich in intensiver Form mit dem auseinandergesetzt hätten, was uns die Landesregierung mit dem erstmaligen Trinkwasserbericht im Dezember des vergangenen Jahres vorgelegt hat, in dem deutlich geworden ist, wie die gesamte Trinkwassersituation in NordrheinWestfalen eingeschätzt wird und wie die Zusammenhänge dort zu sehen sind, dann hätte sich dieser Antrag erübrigt.
Insofern ist es für uns heute unverständlich, dass der Antrag gestellt worden ist, wie wir das schon im Ausschuss geäußert haben. Wir werden diesen Antrag auch ablehnen, weil es zum Einen andere Möglichkeiten gibt, etwas Derartiges zu bewirken, zum Zweiten, weil er gegen die Geschäftsordnung der Trinkwasserkommission verstößt, und zum Dritten, weil die Trinkwasserqualität durch die Instrumentarien, die uns zur Verfügung stehen, hervorragend ist. Wir können auf die Berufung einer weiteren Gruppierung in die Trinkwasserkommission verzichten, weil diese eine gute Arbeit leistet. Wir lehnen den Antrag also ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trinkwasser ist in Deutschland das am besten kontrollierte Lebensmittel. Wir sind in der glücklichen Lage, dass in NRW Trinkwasser nicht nur in ausreichender, sondern auch in hervorragender Qualität verfügbar ist. Die tatsächlichen Stoffkonzentrationen liegen in der Regel weit unterhalb von gesundheitlichen Leitwerten.
Diese Errungenschaft ist zugleich ein hervorragendes Beispiel für einen vorsorgenden Verbraucherschutz und nachhaltigen Umweltschutz. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Von daher
Am vergangenen Dienstag konnten wir in der „Süddeutschen Zeitung“ lesen: Die Hälfte der Menschheit hat keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. – Meine Damen und Herren, jeder von uns hat sicherlich noch die schrecklichen Bilder vor Augen, wie in Afrika Frauen an verseuchten Wasserlöchern das Trinkwasser für ihre Familie schöpfen. Von diesen Schreckensszenarien sind wir in Deutschland Gott sei Dank weit entfernt. Aber die PFT-Verunreinigung der Möhne zeigt, dass auch hier Gefahren lauern und es ohne eine intensive Kontrolle nicht geht.
Es ist aus unserer Sicht auch ein völlig falsches Signal, die Überwachung durch staatliche Institutionen zurückzufahren und diesen für den Gesundheitsschutz so wichtigen Bereich dem freien Spiel des Marktes zu überlassen. Ohne die Qualifikation privater Labore infrage zu stellen – Interessenkollisionen lassen sich in diesem Bereich nicht völlig ausschließen.
Die Menschen in unserem Land müssen sich aber darauf verlassen können, dass Gesundheitsschutz oberste Priorität hat und insgesamt die gute Qualität unseres Trinkwassers erhalten bleibt. Es wäre aus unserer Sicht ein deutliches Signal, wenn die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Trinkwasserkommission Berücksichtigung finden.
Das MUNLV stellt auf seiner Homepage richtigerweise fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf geeignete und aktuelle Informationen über die Qualität des ihnen zur Verfügung gestellten Trinkwassers haben müssen. Gerade in der PFTKrise hat sich aber oftmals gezeigt, dass durch eine undurchsichtige Informationspolitik mehr Verwirrung als Aufklärung erzeugt wurde.
Hätten Verbraucherschützer die Ergebnisse kommuniziert, wäre Minister Uhlenberg das Urteil, Daten zu schönen, erspart geblieben. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht deshalb in die richtige Richtung und wird von uns unterstützt.
Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Verbraucherschützer und Verbraucherschützerinnen ihren Sachverstand in die Trinkwasserkommission einbringen können.
Danke schön, Frau Gottschlich. – Für die FDP-Fraktion spricht – Sie haben es schon gesagt – Herr Ellerbrock.