Clemens Pick
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Bundestag hat mit der Föderalismusreform die Gebiete Naturschutz und Landschaftspflege in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Damit dürfen die Länder von ihrer Abweichungskompetenz Gebrauch machen und landeseinheitliche spezifische Regelungen treffen.
Von dieser Abweichungskompetenz machen die Koalitionsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf Gebrauch. Wir sind der Auffassung, dass in den Gesetzen, die wir derzeit auf Landesebene haben, gute Regelungen sind, die durch die jetzt eingetretenen Veränderungen nicht verwässert werden sollen. Es soll auch kein Vakuum entstehen, bis die Gesetze in umfänglicher Form novelliert werden können.
Über alle Regelungen, die in diesen Gesetzen und dem Gesetzentwurf stehen, haben wir diskutiert: zum Landschaftsgesetz, zum Landeswassergesetz und zum Landesforstgesetz. Es kommt ausschließlich zu Verbesserungen der Regelungen, die über die Bundesregelungen hinausgehen.
Ich sage ausdrücklich – das ist auch in den Ausschussberatungen so gesagt worden –: Die umfängliche Novellierung der in Rede stehenden Gesetze ist in der nächsten Wahlperiode notwendig. Zwischen der Beschlussfassung zum Bundesnaturschutzgesetz und den Novellierungen, die hier anstehen, war aber nicht ausreichend Zeit, die erforderliche umfangreiche Arbeit zu leisten.
Ich weiß ganz genau, dass uns die Oppositionsfraktionen an der Stelle vorwerfen: Ihr habt eure
Schularbeiten nicht gemacht, ihr habt Zeit gebraucht, das hätte alles längst geschehen können!
Jawohl, Frau Schulze, das mag so sein. Ich möchte nur daran erinnern: Das Bundesnaturschutzgesetz ist 2002 novelliert worden. Schon damals haben wir immer wieder ausdrücklich gefordert, auch das Landschaftsgesetz zu novellieren. In der letzten Wahlperiode hat Rot-Grün
am 20. April 2005 in der vorletzten Landtagssitzung mit einem Fraktionsantrag das Landschaftsgesetz geändert. Sie haben vier Jahre gebraucht, um hier eine Veränderung herbeizuführen. Wir haben zwei oder drei Monate gebraucht – und darin lag noch die Sommerpause –, um das Wichtige zu regeln. Das ist der Unterschied.
Wenn Sie in die alten Protokolle sehen, werden Sie feststellen, dass die FDP damals einen Antrag gestellt und Sie damit auch ein Stück weit gejagt hat. Das macht deutlich, dass Ihr Vorwurf, den Sie sowohl in der Vergangenheit als auch jetzt in der ersten Lesung erhoben haben, voll ins Leere geht.
Nun zum Inhaltlichen. Was soll in diesem Gesetz erhalten bleiben? Darüber haben wir bei der Novellierung des Landschaftsgesetzes am 20. April 2005 diskutiert. Die Änderungen, die wir damals über Änderungsanträge eingebracht haben, sind in das Landschaftsgesetz eingeflossen und werden jetzt auch ganz bewusst weitergeführt.
Dabei geht es um folgende Punkte: Natur auf Zeit, Leitungsverlegung in Straßen, Unterhaltungsmaßnahmen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, notwendige Unterhaltungsmaßnahmen für die Rheinschifffahrt, Erdwälle für den Lärmschutz an Straßen- und Verkehrsanlagen, Kompensation 1:1, Verwendung von Ersatzgeld, neue Regelungen im integrierten Projektbegriff bei Natura 2000, Einhaltung hoher Standards bei der Wasserversorgung, vor allen Dingen beim Trinkwasser und bei der Trinkwasserqualität, sowie Landesbestimmungen zur Einleitung in öffentliche und private Abwasseranlagen.
Das sind Themen, über die wir in der Vergangenheit zum Teil strittig diskutiert haben, bei denen Sie immer Ihre Ideologie haben durchsetzen wollen und dabei auf Quantität gesetzt haben. Wir haben bei dem neuen Landschaftsgesetz 2007 und auch bei diesem Gesetzentwurf auf Qualität geachtet. Qualität und Sicherung dieser Qualität haben Vorrang vor Quantität. Die Diskussionen, die aufgekommen sind – sowohl in den Ausschüssen als auch hier im Plenum – sind die gleichen wie 2005.
Mit Ihrem Entschließungsantrag haben Sie noch einmal die große Tüte Buntes aufgemacht und dort
alles eingebracht, was Sie glauben, im Bereich des Umweltschutzes – zum Teil unwahr und wider besseres Wissen – einbringen zu müssen. Das ist die alte Platte, die Sie immer gedreht haben, die allmählich einen Sprung bekommt und hoffentlich bald kaputtgeht. Es gibt dort nichts substanziell Neues, was zur Verbesserung des Natur- und Umweltschutzes führen würde. Im Gegenteil, Kollege Remmel: Es wird auf Quantität zurückgefahren – und nicht mehr.
Ich habe doch eben alles aufgezeigt! Sie haben das doch in der Vergangenheit gar nicht hinbekommen! Gucken Sie in die Protokolle und lesen Sie die Äußerungen Ihres Kollegen Priggen von vor fünf Jahren, dann werden Sie das erkennen. Das, was Sie in Ihren Entschließungsantrag hineingeschrieben haben, Herr Remmel, haben Sie wie eine Platte immer rundgesagt.
Auch weil meine Redezeit abläuft, noch ein letzter Hinweis zu Ihrem Änderungsantrag „Biosphärenregion“. Dieser Antrag macht es wieder deutlich: Das, was Sie wollen, ist eine Lightversion. Wir brauchen Biosphärenreservate, die im Bundesnaturschutzgesetz geregelt sind. Da gibt es bestimmte Kriterien, die Sie aber wieder unterschreiten wollen. Es geht hier im Wesentlichen um die Vernetzung von Biotopen. Ich will die wichtigsten Punkte kurz nennen. Unter anderem geht es um eine Größenordnung zwischen 30.000 und 50.000 ha. 30.000 ha Minimum! Das können wir in den großen Naturschutzgebieten nur länderübergreifend machen. Das geht in unseren Mittelregionen, die an Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen grenzen. Da können wir das verwirklichen. Also muss das auf Bundesebene geregelt werden, muss das mit Partnern geregelt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind da. Darüber ist diskutiert worden.
Das ist noch schwieriger, als einen Nationalpark zu gründen. Es geht nämlich um eine Gliederung in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Die Kernzonen müssen mindestens einen Anteil von 3 % haben, die Pflegezonen mindestens 10 %. Kern- und Pflegezonen müssen gemeinsam mindestens 20 % in Naturschutzgebieten haben. Außerdem muss es 50 % Entwicklungszonen geben.
Das muss mit den Menschen im Land diskutiert werden. Die Zeit hatten Sie nicht. Sie bringen hier einen plakativen Änderungsantrag ein, der im Ergebnis substanzlos ist. Deswegen werden wir sowohl Ihren Änderungsantrag als auch den Entschließungsantrag ablehnen. Das ist alles Schnee von gestern. Wir aber brauchen eine zukunftsträchtige und auf Qualität ausgerichtete Umweltpolitik. Dazu ist Rot-Grün nicht in der Lage – auch
nach fünf Jahren Opposition nicht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine, nachdem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits am 8. Mai 2006 einen ersten Anlauf unternommen hatte und das Plenum nach einer Anhörung im Oktober 2006 im Mai 2007 den Gesetzentwurf abgelehnt hat. Das als Hintergrundinformation.
Anschließend hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 11. September einen modifizierten Gesetzentwurf eingebracht, der aber seine Grundrichtung beibehält, die zum Ziel hat, dass zukünftig ein Klagerecht für Tierschutz eingeräumt werden soll, obwohl klar ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen.
An dieser Stelle möchte ich sehr deutlich machen, dass Tierschutz für uns alle eine außerordentlich hohe Bedeutung hat, weil er gesellschaftliche Verpflichtung ist. Dieser Verpflichtung sind wir in der Vergangenheit immer wieder nachgekommen. Das politische Handeln, das hier und überall an den Tag gelegt wird, orientiert sich an den sich aus dieser Verpflichtung ergebenden Herausforderungen. Aus dieser Verpflichtung heraus hat sich auch ergeben, dass der Tierschutz als Staatsziel in die Landesverfassung und das Grundgesetz aufgenommen worden ist.
Vor dem Hintergrund der hohen Schutzmöglichkeiten und der hohen Schutzfunktion sind verschiedene Gesetze aufgelegt worden, und zwar auch das Bundestierschutzgesetz.
Im Gegensatz zum Bundesnaturschutzgesetz ist im Bundestierschutzgesetz nicht vorgesehen, dass auf Länderebene eine Verbandsklage eingeführt werden kann. Im Gegenteil: Das wird sogar ausgeschlossen. Aus gutem Grund: Auf Bundesebene sollen nämlich einheitliche Bedingungen gelten. Außerdem sind auf Bundesebene Möglichkeiten, dem Tierschutz zur Geltung zu verhelfen, ausreichend gegeben, und zwar sowohl über das Strafrecht als auch über andere Rechtsvorschriften.
Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass der Tierschutz in Deutschland im europäischen Vergleich Spitze ist. Weltweit haben wir die höchsten Tierschutzziele formuliert. Von daher sind keinerlei Gründe ersichtlich, weshalb es notwendig sein sollte, dem Gesetzentwurf auf ein Klagerecht für Tierschutzvereine stattzugeben.
Im Stadtstaat Bremen wurde ein mit dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen gleichlautender Entwurf beschlossen. Zustande gekommen ist dieser Beschluss gegen entsprechende Rechtsgutachten auch der zuständigen Behörden in Bremen. Dort haben unter anderem die Universität Bremen und auch der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft klar gesagt, dass eine Landeszuständigkeit zur Regelung dieses Sachverhalts verneint werden muss.
Wenn es zu einer Klage kommt und die Klage angefochten wird, ist es nur eine Frage der Zeit, dass sich die Gerichte auf das beziehen, was der Bund auch wollte, nämlich dass die Gesetze, die dort beschlossen worden sind, für nichtig erklärt werden. Daran sehen wir auch, was der Bundestag will.
Der Bundesrat hat das geltende Tierschutzgesetz diskutiert und seinerzeit innerhalb dieser Diskussion die Bemühungen von Schleswig-Holstein – damals unter Rot-Grün –, ein Verbandsklagerecht einzuführen, abgelehnt, und zwar in einer Zeit, in der Rot-Grün die Mehrheit im Bundestag hatte.
Sollte Rot-Grün ernsthaft das Bestreben haben, bundesweit ein Klagerecht für Tierschutzvereine einzuführen, dann hätte man ja bisher diese Anträge stellen können. Das ist ausgeblieben.
Auch eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, was in Bremen mit der beschlossen worden ist, ist bisher nicht umgesetzt. Die Bremer Bürgerschaft hat es seinerzeit beschlossen, aber die Regierung von Rot-Grün in Bremen hat es zwischenzeitlich noch nicht realisiert. Das zeigt, dass man sich hier auf einem sehr unsicheren Boden befindet und die Chancen, im Bundestag dazu eine Mehrheit zu bekommen, nicht erkannt werden. Deswegen kommt es auch nicht zustande.
Wir haben jetzt eine neue Situation, weil es Bündnis 90/Die Grünen im Saarland bei den dortigen Koalitionsverhandlungen gelungen ist, in den Koalitionsvertrag eine Absichtserklärung aufzunehmen, das Verbandsklagerecht einzuführen, eine Absichtserklärung, die allerdings, was unseren Standpunkt in Nordrhein-Westfalen angeht, an unserem bisherigen Meinungsbild nichts ändert, weil die rechtlichen Grundlagen fehlen. Ein rechtliches Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tierschützern ist auch von uns nirgendwo erkennbar.
Sie, Herr Kollege Remmel, haben in der ersten Lesung gesagt – das war eigentlich die Begründung für Ihren Antrag –, dass Tiere missachtet werden. Das ist das doch kein Grund, ein Tierschutzrecht einzuführen. Herr Remmel, wenn ich meinen Hund mit Schokolade füttere, was Gift für einen Hund ist, dann strahlt der mich an, aber ich tue ihm nichts Gutes, sondern etwas Schlechtes. Sich auf eine solche biedere Argumentation einzulassen halte ich für zu kurz gesprungen.
Die Tierschutzvereine – das müssen wir auch sehen – haben heute erhebliche Einflussmöglichkeiten. Ihnen ist die Möglichkeit eingeräumt, bei Anhörungsverfahren des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Vorbereitung von Verordnungen und Gesetzen im Bereich des Tierschutzes mitzuwirken. Dort können sie ihre Positionen klar einbringen.
Bezüglich Tierversuchen wird auch immer wieder diskutiert, dass man noch weitere Restriktionen haben will. Wir sind uns darüber einig, dass man Tierversuche da, wo sie notwendig sind, auf das Allernötigste beschränken soll. Das ist keine Erkenntnis aus jüngster Zeit, sondern ich glaube, darüber sind wir uns hier im Hause seit Langem im Klaren.
Aber Tierversuche sind nicht in allen Bereichen entbehrlich. Deswegen gibt es auf der Bundesebene eine Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz, von der die behördlichen Genehmigungen für Tierversuche erteilt werden. In dieser Kommission wie auch in den Tierschutzkommissionen der Länder sind die Tierschutzverbände und -vereine vertreten, sodass die Einflussmöglichkeiten, die es für die Tierschutzvereine gibt, sehr weit gefasst und ausreichend sind, um die Rechte der Tiere zu schützen, ohne eine zusätzliche Klagemöglichkeit gegen Behörden zu eröffnen.
Schließlich können wir feststellen, dass wir auch auf der europäischen Ebene weitergekommen sind, vor allen Dingen was die Diskussion um die Versuche mit Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken angeht. Hier hat das Europäische Parlament im vergangenen Jahr in erster Lesung eine entsprechende Richtlinie behandelt. Sie wird demnächst zum Abschluss kommen.
Es ist wichtig, dass wir europaweit gleiche Bedingungen haben; das liegt im Interesse der Tiere und nicht im Interesse der Halter. Es kann ja nicht sein, dass es wegen unterschiedlicher Gesetzeslagen zu Verzerrungen kommt und Tiere von dort, wo sie geschützt werden – vor allen Dingen wenn es um Nutztiere geht –, exportiert werden oder die Produktion in andere Länder verlegt wird, wo der Tierschutz nicht gewährleistet ist. Deswegen ist es wichtig, dass sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gleiche Bedingungen herrschen.
Aus diesen Gründen und weil es seit der ersten Lesung keine Veränderungen gegeben hat, weil die Argumente im zuständigen Ausschuss ausgetauscht worden sind, weil uns die Erkenntnisse aus der seinerzeitigen Anhörung nicht weitergeholfen und wir die Zuständigkeit im Lande für eine derartige Gesetzesinitiative nicht haben, lehnen wir den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen ab. Das war nicht anders zu erwarten; das war so angekündigt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Veröffentlichung der Wasserrahmenrichtlinie vor neun Jahren im Amts
blatt des Europäischen Parlaments wurde deutlich, dass für Europa ein großes Werk in Gang gesetzt wird, das einen sehr langen Zeitraum, nämlich 26 Jahre, einbezieht und dem Zweck dient, europaweit einheitliche Ziele zum Gewässerschutz und langfristig Richtlinien festzulegen, wie der Zustand der Gewässer in der Gemeinschaft zukünftig stabil gemacht und verbessert werden kann.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, den ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer und den chemischen Zustand des Grundwassers möglichst auf ein natürliches Level zu bringen.
Die Richtlinien führen weiter aus, dass es Vorgaben und Fristen gibt, innerhalb derer die rechtliche Umsetzung vorzunehmen ist und Bestandsaufnahmen, Überwachungsprogramme, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme fertiggestellt werden müssen und die auch beschreiben, wann die Ziele des guten Gewässerzustands erreicht sind und wie sie formuliert werden müssen.
Das Land Nordrhein-Westfalen als großes Flächenland mit urbanen Strukturen und vielen Bächen und Flüssen steht hier vor einer besonderen Aufgabe. Allein durch die vier großen Flussgebiete, nämlich die Gebiete um Rhein, Weser, Ems und Maas, sieht sich Nordrhein-Westfalen besonderen Herausforderungen gegenüber.
Die Umsetzung in nationales Recht ist bis 2006 erfolgt, und nun geht es in die konkrete Umsetzung. Daran hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren zügig gearbeitet. In einem dreistufigen Anhörungsverfahren, das in den Jahren 2006 und 2007 stattgefunden hat, wurden Zeitplan und Arbeitsprogramm und in den Jahren 2007 und 2008 die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne erarbeitet und erörtert.
Geplant ist, dass in Nordrhein-Westfalen lebendige Gewässer auf einer Länge von 2.200 km im sogenannten „Trittsteinkonzept“ renaturiert werden.
Ziel ist es, für 40 % der Gewässer einen ökologisch guten Zustand sowie für 60 % ein gutes ökologisches Potenzial bis zum Jahre 2027 zu erreichen. Diese Aufgabe ist riesig und erfordert es, sie im Rahmen der Umsetzung einerseits transparent zu machen und – wie es die Richtlinie ausdrücklich fordert – andererseits in einem Dialogprozess voranzubringen. Dieser Dialogprozess hat in den vergangenen Jahren mit dem Ziel stattgefunden, die Akzeptanz für dieses große Programm zu finden, Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen, vor allen Dingen aber, um Vertrauen zwischen Behörden und denen, die von den Maßnahmen betroffen sind, zu schaffen.
So hat in Nordrhein-Westfalen der Weg begonnen und hat die Erarbeitung der Maßnahmen ihren Weg genommen.
Wir konnten feststellen, dass über den Dialogprozess und die runden Tische, die die Bezirksregierungen organisiert haben, Arbeitsgrundlagen geschaffen worden sind, die eine hohe Akzeptanz besitzen. Dass die Menschen daran außerordentlich interessiert sind, zeigt sich daran, dass mehr als 1.200 Eingaben von Institutionen und Bürgern intensiv beraten wurden. Das zeigt auch, dass sich die Menschen in unserem Land mit ihren Gewässern identifizieren und Interesse daran haben, dass die Gewässer in einen guten Zustand kommen.
Am 9. Dezember hat die Anhörung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stattgefunden. In der Diskussion haben die Experten die bisher zu den Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne geleistete Arbeit eindeutig und mehrheitlich als hervorragend bezeichnet und zum Ausdruck gebracht, dass sie mit einer hohen Akzeptanz dafür rechnen. Die Angehörten konnten sich mit den gesetzten Zielen identifizieren.
Erfreulich ist auch, dass die vorgegebenen Ziele bisher eingehalten worden sind. Das heißt: Die europäischen Anforderungen an die Gewässerentwicklung sind bisher erfüllt worden und daher auch als sachgerecht anerkannt.
Trotzdem gibt es an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf muss natürlich Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Denn die Entwicklung und Umsetzung eines so großen Konzepts geht sicherlich nicht immer ganz glatt über die Bühne.
Im Gegensatz zu früheren Landesregierungen war es unter dieser Landesregierung so, dass – soweit es um Finanzen ging – nie Hausnummern genannt wurden. Die Landesregierung hat klar gesagt: Wir brauchen bis zum Jahr 2027 2,1 Milliarden €, um das Programm umzusetzen. Damit haben wir das größte Umweltprogramm der nächsten Jahre in Nordrhein-Westfalen in der Wasserwirtschaft. Das macht deutlich, dass man Schritt für Schritt die Maßnahmen umsetzt und durch diese Umsetzung die Anforderungen an die Gewässer transparent gemacht werden, sodass Gewässernutzer und Gewässerschützer zusammenarbeiten können. Sie haben ein gemeinsames Interesse und erreichen es so, dass wir die einzelnen Schritte, wie sie vorgegeben sind, erreichen.
Brüssel hat das bisher auch so gesehen. Die Anhörung hat das erneut bestätigt. Der zuständige Ausschuss wird in der nächsten Sitzung die entsprechende Zustimmung geben. Mit dem Antrag schließen wir uns dem bisherigen Tun der Landesregierung an und fordern sie auf, so weiter zu ar
beiten wie in der Vergangenheit, um das gemeinsame Ziel einer guten Wasserwirtschaft auch in den nächsten Jahren mit dem bisherigen Erfolg weiterzuführen. Von daher bin ich der Auffassung, dass wir alle diesem Antrag zustimmen können. Der Antrag ist ein guter Antrag, weil damit die gute Arbeit der Landesregierung unterstützt wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesforstgesetzes, des Landschaftsgesetzes, des Landeswassergesetzes eingebracht, weil wesentliche Neuregelungen aufgrund der neueren Bundesgesetzgebung erforderlich sind. Wir waren uns alle darüber im Klaren, dass, wenn die Bundesgesetze entsprechend angepasst und zum 1. März 2010 in Kraft gesetzt werden sollen, dort, wo landesrechtliche Bestimmungen weitergehen, diese auch beibehalten werden. Insofern kann ich mir die Einzelheiten ersparen, weil wir sie im Landschaftsgesetz, im Landeswassergesetz und auch bei der Abwasserbeseitigung bereits bei den Novellierungen der Gesetze in dieser Legislaturperiode ausführlich diskutiert haben.
Es gibt neuere Möglichkeiten, die uns die Föderalismuskommission eingeräumt hat. Bei der Darstellung neuer Sachverhalte können wir diese auch in die konkurrierende Gesetzgebung aufnehmen. Wir haben sie mit diesem Artikelgesetz in den Bereichen des Landschaftsgesetzes eingefügt, in denen um den integrierten Projektbegriff – bei den Natura2000-Gebieten – geht. Deswegen wird nach dem,
wie wir es im Gesetzentwurf vorgeschlagen, keine erheblichen Beeinträchtigungen geben.
Des Weiteren muss bei den Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung in Zukunft durchgesetzt werden, dass die Trinkwasseraufbereitung in problematischen Fällen auch die Einhaltung des Stands der Technik sichert. Das haben wir im Landeswassergesetz so geregelt.
Außerdem geht es darum, bei den EG-Dienstleistungsvorschriften Ergänzungen vorzunehmen, insbesondere dort, wo es um die Sachkunde bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen geht.
Das sind im Wesentlichen die Punkte, die geändert werden. Daneben müssen auch bei der Umweltverträglichkeitsprüfung landesrechtliche Regelungen vor allen Dingen in Bezug auf die Flurbereinigung vorgenommen werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass bei der Abwasserbehandlung, bei der Fischzucht sowie bei Ausbaumaßnahmen dieser Anlagen die UVP-Regelungen weiter in Kraft bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Themen haben wir seit Langem diskutiert und besprochen. Sie müssen eigentlich auch nicht kontrovers in den Fraktionen diskutiert werden, weil das weitgehend geschehen ist und wir auch weitgehend Übereinstimmung erzielt haben.
Heute findet die erste Lesung statt. In den Ausschussberatungen können wir das Ganze vertiefen und dann in der zweiten Lesung gegebenenfalls auch in die konkretere Umsetzung gehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in dieser Legislaturperiode, wie der Kollege Remmel schon sagte, das zweite Mal mit dem gleichen Sachverhalt. Am 16. März 2006 fand die erste Lesung des damaligen Gesetzentwurfs statt, der dann am 25. Mai 2007 nach einer Anhörung und auch nach Ausschussberatungen abgelehnt wurde. Die Gründe, die zu der damaligen Ablehnung geführt haben, haben sich bis heute nicht verändert.
Insofern ist auch der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht weiterführender als die Diskussion damals; denn die Argumente, die wir damals vorgetragen haben, sind in der Anhörung weitgehend anerkannt worden.
Als einzigen Grund für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs anzuführen, dass im Stadtstaat Bremen ein solches Gesetz verabschiedet worden ist, reicht uns nicht aus. Man muss in dem Zusammenhang auch wissen, Herr Kollege Remmel, dass im Land Bremen sowohl der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft als auch ein Gutachten der Universität zu dem Ergebnis kamen, dass kein Sachverhalt zur Regelung besteht; sie haben diesen Sachverhalt verneint.
Man hat in Bremen ein Gesetz verabschiedet, das strittig ist, weil es mit dem Bundestierschutzgesetz nicht in Einklang zu bringen ist. Auch der Bundesrat hat die geltenden Tierschutzgesetze beraten und das Verbandsklagerecht nach einer damaligen Initiative des Landes Schleswig-Holstein – damals rotgrün – abgelehnt. Somit ist klar: Auf der Bundesebene wird dies genauso gesehen, wie es die anderen 15 Bundesländer auch sehen. Es kommen keine neuen Argumente, sondern wir können nur wiederholen, worüber wir damals diskutiert haben.
Wir müssen uns über eines klar sein: Es ist nicht so, als ob Tiere schutzlos wären. Die Möglichkeit der Mitwirkung der Naturschutzverbände an der Gesetzgebung ist sichergestellt, und zwar in allen Bereichen.
Der einzige Grund, der noch für die Einbringung dieses Gesetzes sprechen könnte – das haben Sie zum Schluss gesagt, Herr Remmel –, ist das Verbot von Tierversuchen; das könnte noch übrig bleiben. Wir wissen aber alle – der zuständige Ausschuss hat sich seinerzeit vor Ort erkundigt –, dass gerade Tierversuche auf ein Minimum reduziert worden
sind und nur da gemacht werden, wo Menschen durch sie geschützt werden können. Über dieses Gesetz etwas Derartiges herbeiführen zu wollen, halten wir ebenfalls für nicht erforderlich – es sei denn, Sie wollten jetzt noch einmal auf die Gießener Erklärung von 1994 zurückkommen und den Naturschutzverbänden in Wahlkampfzeiten ein Stück weit entgegenkommen. Das mag durchaus sein. Sachliche Gründe sind aber in der Tat nicht hinzugekommen. Unsere Tiere sind ausreichend geschützt.
Sie können sicher sein, dass die Koalitionsfraktionen alles für einen weiteren Ausbau des Tierschutzes tun werden – aber nicht über diese Schiene. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass unser Ministerpräsident Jürgen Rüttgers in der letzten Wahlperiode als Oppositionsführer die Initiative ergriffen hat, damit der Tierschutz Verfassungsrang bekommt. Insofern sind wir hier auf einem guten Weg.
Was Sie jetzt festlegen wollen, geht nach der Föderalismusreform aber nicht mehr. Wenn Sie meinen, Sie müssten mit dem Kopf durch die Wand gehen, kann ich nur sagen: Mit uns nicht.
Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin Schulze, dass Sie mich hier zu Wort kommen lassen. – Ist Ihnen bekannt, Frau Kollegin Schulze, dass sich bei der Diskussion in den Sitzungen des Kreistages Euskirchen sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen öffentlich gegen einen Waldkauf durch den Kreis Euskirchen ausgesprochen haben?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch im Namen der Kolleginnen Ilka von Boeselager, Marie-Luise Fasse und des Kollegen Rolf Seel möchte ich eine persönliche Erklärung abgeben:
Wir haben dem Nachtragshaushaltsgesetz im Landtag zugestimmt, weil diese Entscheidung notwendig und wichtig ist, damit das Konjunkturpaket II auf den Weg gebracht wird und wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Stabilisatoren eingebaut werden. Wir haben dies aus gesamtstaatlicher Verantwortung getan, weil es notwendig ist, um die weiteren Aufgaben zu erfüllen und die Wirtschaft anzukurbeln.
Mit dem Haushalt haben wir im Einzelplan 10, Kapitel 10 240, auch den Verkauf der Eifelwaldflächen verabschiedet. Dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen haben wir nicht zustimmen können, weil er unseriös ist, keinen Deckungsvorschlag beinhaltet und damit der gesamte Nachtragshaushalt gefährdet wäre.
Meine Damen und Herren, nun beruhigen Sie sich doch. Wir halten die Entscheidung, die Eifelwaldflächen zu veräußern, für die Region Eifel, insbesondere für die Menschen in den sechs betroffenen Städten und Gemeinden, aber auch für das Land für nachteilig.
Zu befürchten ist, dass bei einem Verkauf an eine private Familienstiftung zwar die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, aber insgesamt Nachteile in den Bereichen großflächiger Naturschutz, Artenschutz, Fremdenverkehr und Tourismus entstehen.
Auch ist zu befürchten, dass die Sozial-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktionen Einschränkungen erfahren. Wir würden es von daher begrüßen, wenn in Verhandlungen mit dem Kreis Euskirchen und den sechs betroffenen Städten und Gemeinden eine Lösung gefunden würde, diese Flächen ins kommunale Eigentum zu übernehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war schon interessant, was Herr Dr. Karthaus hier ausgeführt hat.
Denn er hat hier noch einmal die große Tüte Buntes aufgemacht und all das vorgetragen, was man unter dem Thema Wasser diskutieren kann, was aber mit der Realität eigentlich nichts zu tun hat. Es ist auch interessant, dass Herr Dr. Karthaus sich auf das Wasserforum in Istanbul beruft. Auch wenn der Antrag am 19.08.2008 gestellt worden ist, könnte es
ja sein, dass Sie damals schon wussten, dass wir Ihren Antrag heute im Plenum lesen.
Sie werden, wenn Sie die Diskussion in Istanbul verfolgen, aber auch feststellen, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland und vor allen Dingen in Nordrhein-Westfalen dort als vorbildlich dargestellt werden. Es ist nicht so, wie es in Ihrem Antrag steht, dass die Regierung aufgefordert wird, ein Konzept vorzulegen. Das Konzept ist international anerkannt; das wird in Istanbul deutlich. Darin zeigt sich auch, wie überflüssig Ihr Antrag ist. NordrheinWestfalen ist längst das Wasserland Nummer eins. Wir brauchen es nicht mehr dazu zu machen.
Die Leistungen der Landesregierung auf dem Gebiet der Wasser- und Abwasserpolitik, des Hochwasserschutzes sind vielfältig. Das geht weit über das hinaus, was Sie hier in ein Konzept geschrieben haben wollen. Denn es ist schon auf dem Wege, es wird umgesetzt.
Das bezieht sich zum einen auf das Trinkwasser. Trinkwasser ist natürlich das Lebensmittel Nummer eins. Jede Landesregierung ist aufgefordert, alles dafür zu tun, dass Trinkwasser in einer hohen Qualität geliefert wird. So war auch diese Landesregierung in der Vergangenheit bemüht, die Qualität ständig zu verbessern, auch vor dem Hintergrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und vor dem Hintergrund, dass wir heute andere Einträge und andere Belastungen im Trinkwasser haben, als sie in den Trinkwasser-Richtlinien vorgegeben sind, und auch andere Belastungen haben, als sie in der Vergangenheit diskutiert wurden, weil sie jetzt gemessen werden können.
Der Trinkwasserbericht, der erstmals – das haben bisher keine anderen Landesregierungen zustande gebracht – im Dezember vergangenen Jahres vorgelegt worden ist, hat das deutlich gemacht. Er hat auch aufgezeigt, wo die Zukunftsperspektiven und die zukünftigen Aufgaben liegen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Denn das ist das Konzept, das Sie hier fordern, wie das auch in allen anderen Bereichen der Fall ist. Insofern ist das, was Sie fordern, dass das Land Nordrhein-Westfalen ein Konzept vorlegen muss, längst erreicht und darüber hinaus noch vieles andere.
Wir können sehen, wie konsequent das Land Nordrhein-Westfalen die Abwasserpolitik betreibt. Hier wird ständig investiert. Auch wird ein Investitionsprogramm aus der Abwasserabgabe finanziert. Es werden Modellmaßnahmen durchgeführt, Chancen genutzt und umgesetzt, die in der Vergangenheit nie eine Rolle gespielt haben.
Ich erinnere an den Bereich Hochwasserschutz. Wir haben den Hochwasserschutz in den letzten Wahlperioden immer wieder diskutiert. Wenn wir sehen, was in den vergangenen Jahren mit dem Hochwasserschutzkonzept geschehen ist, das bis zum Jahre 2015 aufgestellt ist, dann wird deutlich, dass hier
Prioritäten gesetzt sind und dass wir endlich dieses dringende Problem in den Griff bekommen.
Bis zum Jahr 2015 werden 1,2 Milliarden € in die Deichsanierung gehen. Das sind Maßnahmen, die in der Vergangenheit nicht angegangen wurden, die aber notwendig sind, weil durch die Deichrückverlegungen die Menschen geschützt werden. Daran, dass die Voraussetzungen durch diese Landesregierung geschaffen wurden, zum Beispiel den Rückhalteraum im Deichverband sicherzustellen, in dem fast 20 Millionen m3 Wasser aufgefangen werden können, wird deutlich, dass hier der Schutz des Menschen im Vordergrund steht und vieles nachgeholt wird, was in der Vergangenheit versäumt wurde.
Meine Damen und Herren, die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurde angesprochen. Hier hat eine Bestandsaufnahme stattgefunden. Es wird festgestellt, in welchen Flussgebieten es zu Veränderungen kommen muss, damit der gute Zustand der Gewässer stabilisiert wird. Die Gewässer sind identifiziert, wo es zu Veränderungen kommen muss, und wir stehen jetzt vor der Umsetzungsfrage.
Bis zum Jahre 2027 – das ist keine lange Zeit bei den riesigen Projekten, die hier anstehen – werden insgesamt 2.200 Flusskilometer und Bachlandschaften ökologisch verbessert. Das sieht im Land Nordrhein-Westfalen anders aus als in Flächenländern, in denen diese Aufgaben nicht so konzentriert sind wie im urbanen Bereich unseres Landes. Hier werden in den nächsten Jahren erhebliche Finanzmittel eingesetzt, damit der gute Zustand überall erhalten bleibt.
Ein weiterer Hinweis zum Grundwasserschutz: 70% des nordrhein-westfälischen Grundwassers sind unbelastet. Das ist eine hohe Zahl. Hier zeigt sich, dass in der Vergangenheit schon vieles gemacht worden ist, dass diejenigen, die die Landschaft nutzen, darauf achten, dass das Grundwasser nicht belastet wird. Trotz dieses hohen Grades werden alle Anstrengungen unternommen, dass diese Belastungen weiter verringert werden.
Hierzu erwähne ich insbesondere die Kooperationsverträge mit der Landwirtschaft, die weiter ausgebaut und intensiviert werden, damit das Grundwasser hier weiterhin geschützt wird.
Somit werden wir, was die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie angeht, in den nächsten Jahren das erfüllen, was Brüssel fordert. Wir werden diese Programme beispielhaft umsetzen. Das zeigt auch, dass die Bewirtschaftungspläne in diesem Jahr nicht gegen, sondern mit der Bevölkerung verabschiedet werden, mit denen, die in der Öffentlichkeit und an den runden Tischen Verantwortung tragen, die Sie alle kennen.
Daran sehen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die derzeitige Landesregierung setzt alles
daran, dass das Land Nordrhein-Westfalen, was die Wasserpolitik angeht, ob es nun das Trinkwasser, das Abwasser, das Grundwasser, der Hochwasserschutz ist oder die Badegewässer sind, die in Nordrhein-Westfalen eine höhere Qualität haben, was von Brüssel immer wieder bestätigt wird, dieses Land weiterhin voranbringen will. Das haben wir auch mit dem Landeswassergesetz gezeigt, für das hier Grundvoraussetzungen geschaffen worden sind, die dies möglich machen. Wir sind zuversichtlich, dass wir diese gute Politik auch in den nächsten Jahren fortsetzen können. Denn sie findet in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz.
Es wäre ganz gut, wenn sich auch die Sozialdemokraten dieser Akzeptanz anschließen könnten, dann würden sie nämlich derartige Anträge erst gar nicht stellen, sondern uns die Zeit ersparen. Denn das, was Sie hier vorgelegt haben – das haben wir bereits im Ausschuss gesagt –, ist überflüssig und weit überholt, weil die Abwasser- und Wasserpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich über das hinausgeht, was Sie hier vorgetragen haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Remmel, als wir in der letzten Wahlperiode diskutiert haben, diskutierten wir unter anderem darüber, endlich die PEFC-Zertifikate für Nordrhein-Westfalen einzuführen. Das war ein Thema, das die damalige Ministerin, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht wollten.
PEFC wurde nicht eingeführt; FSC wurde favorisiert. Es hat immer Diskussionen darüber gegeben, welches Zertifikat am wirtschaftlichsten ist und letztendlich auch Mehrwerte erbringt. Ohne Zweifel haben beide Zertifikate, die es in Deutschland und in Europa gibt, Vorteile. Damit werden auch Märkte erschlossen. Deswegen sollte man die weltweite Situation betrachten. Es geht darum, weltweit eine Nachhaltigkeit über Zertifizierung sicherzustellen.
Wenn man weiß, dass weltweit nur 7,5 % der Wälder zertifiziert sind, dann merkt man: Es gibt einen riesigen Bedarf, der noch aufgearbeitet werden muss. In Europa haben wir eine andere Situation. 52 % der Wälder in Europa sind zertifiziert. Da sind auch weitgehend die Konkurrenten für den deutschen Markt zu sehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind 70 % der Wälder zertifiziert. Von diesen 70 % sind 3 bis 4 % nach FSC zertifiziert.
Herr Remmel, Sie können uns nicht glauben machen, dass ein Zertifikat, das sich zu einem Nischenprodukt entwickelt, wirklich die notwendigen Marktchancen und Marktvorteile mit sich bringt, um eine ernsthafte Waldwirtschaft betreiben zu können und Waldbesitzer dazu zu bewegen, sich zertifizieren zu lassen. Das Zertifikat wird vom Markt nicht gewollt. Vom Eigentümer nicht, vom Markt vielleicht, aber wenn nur 3 bis 4 % nach FSC zertifiziert sind, kann das nicht ausschlaggebend sein.
Ja, gern.
Herr Kollege Remmel, wäre die Nachfrage so riesig, wie Sie sie darstellen, würde sich der Markt darauf einstellen. Bei dem Expertengespräch haben wir klar gehört: Durch eine Zertifizierung sind keine Mehrerlöse zu erwarten. Jeder, der wirtschaftlich arbeitet und seinen Betrieb wirtschaftlich führt, würde das Zertifikat sofort einführen, wenn es Vorteile brächte. Das ist im Expertengespräch aber verneint worden.
Damit sind wir bei der Forstwirtschaft des Landes. Nach FSC zu zertifizieren, bedeutet, es wird sinnvoll, sozialverträglich und ökonomisch gewirtschaftet, damit die Ökosysteme und die Nachhaltigkeit in der Holznutzung langfristig gesichert werden. Dies geschieht auch ohne Zertifizierung, egal welcher; denn das liegt im Eigeninteresse der Waldbesitzer in Deutschland, so auch im Interesse des Landesbetriebes Wald und Holz.
Deswegen müssen wir hier gar nicht lange diskutieren, warum zertifiziert werden muss. Es ist sinnvoll, dies zu tun, um noch den einen oder anderen Markt zu erschließen und nach draußen deutlich zu machen, dass wir diese Bewirtschaftungsform haben.
In der Ausschussdiskussion und bei der Expertenanhörung haben wir aber auch klar gehört, dass die FSC-Zertifizierung keine Waldwirtschaft bedeutet, wie sie sich der Landesbetrieb vorstellt und wie sie sich auch die private Waldbesitzer vorstellen, die weitgehend PEFC-zertifiziert sind. Es wird nämlich Einfluss auf bestimmte Bewirtschaftungsarten genommen.
Sie sagten eben, wenn keine Energieholzgewinnung durch Plantagenwirtschaft oder durch schnell wachsende Hölzer sichergestellt werden kann, ist das ein Ausschlussgrund. Wir können doch nicht auf der einen Seite sagen, wir benötigen Biomasse, und auf der anderen Seite lassen wir uns so zertifizieren, dass wir diese Biomasse nicht produzieren können. Das sind die Dinge, die wir hier diskutieren.
Gleiches gilt zum Beispiel für den Anbau von Douglasien und anderen nicht europäischen Holzarten, die wirtschaftlich hochinteressant sind und einen Mehrwert gegenüber den derzeitigen Holzarten bringen. Auf der anderen Seite sollen sie nicht an
gebaut werden, obschon sie Bestände stabilisieren können.
Es gibt viele Gründe dafür, warum die Landesregierung sowohl mit der deutschen als auch der europäischen Zertifizierungsstelle weiter verhandelt. Werden die Bedingungen für beide Betriebe ausgehandelt und wird das Zertifikat unter den Bedingungen und Wünschen vergeben, die den Vorstellungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landesbetriebes entsprechen, wird das Land NordrheinWestfalen weiterhin Teile des Landesbetriebes nach FSC zertifizieren. So hat es der Minister in den letzten Sitzungen auch erklärt.
Es liegt nicht an der Landesregierung und nicht an diesem Parlament, dass dies bisher nicht geschehen ist. Es liegt daran, dass beim Zertifizierer eine bestimmte Ideologie verfolgt wird bzw. nur eine geringe Flexibilität vorhanden ist. Sie ermöglicht es derzeit nicht, dieses Zertifikat auch für den Landesbetrieb zu erwerben. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Antrag im Ausschuss breit diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, den Antrag abzulehnen, weil die Begründung mit der Aufgabenstellung der Trinkwasserkommission in keinster Weise übereinstimmt.
Im Übrigen frage ich mich, Herr Kollege Remmel, warum Ihre Bundestagsfraktion das nicht beantragt hat, wenn Sie so ein großes Interesse daran haben, dass die Verbraucherschutzverbände in der Trinkwasserkommission vertreten sind. Das ist ein viel unmittelbarerer Weg als dieser, der eine Bundesratsinitiative erforderlich machen würde.
Sie wollen hier einen sehr umständlichen Weg gehen. Ich weiß ja auch, was dahintersteht.
Sie begründen Ihren Antrag auch damit, dass es vermeintliche Defizite in der Überwachungsstruktur und wirtschaftliche Interessenkonflikte bei der Trinkwasserüberwachung gibt. Dabei handelt es sich um das Misstrauen, das Ihrem Antrag zugrunde liegt. In Ihrer Begründung sagen Sie zwischen den Zeilen, dass die Trinkwasserkommission nicht ordentlich arbeitet.
Dabei muss man insbesondere sehen, warum die Trinkwasserkommission seinerzeit überhaupt eingerichtet worden ist. Das scheint bei Ihren Überlegungen keine Rolle gespielt zu haben. Sie ist nach § 40 des Infektionsschutzgesetzes eingerichtet worden, nach dem das Bundesamt die Aufgabe hat, „Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln“.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Fachkommission als Trinkwasserkommission eingerichtet worden. Deren Mitglieder werden – wie Sie schon sagen – vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und im Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden berufen. An den Sitzungen der Kommission nehmen Vertreter des Bundesministeriums und auch des Bundesumweltamtes und der Landesbehörden teil. In der Trinkwasserkommission als Fachkommission finden keine Interessenvertretungen verschiedener Verbände statt.
Die Kommission gibt nach § 1 ihrer Geschäftsordnung wissenschaftlich begründete Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität des Wassers zum menschlichen Gebrauch ab und überprüft dabei mikrobiologische und chemische Beschaffenhei
ten und berät über notwendige Maßnahmen, wie es hier gegebenenfalls zu Veränderungen kommen kann.
Nach § 2 der Geschäftsordnung sollen die Mitglieder der Trinkwasserkommission ausgewiesene Sachverständige aus den vertretenen Fachgebieten sein, die über umfangreiche praktische Erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. Diese Qualifikation haben sicherlich nicht Berufene aus Verbänden. Es könnte sein, dass sie zufällig dabei sind. Aber wenn sie in die Kommission als solche berufen werden, ist das wahrscheinlich nicht sichergestellt.
Deswegen muss man sehen, dass der Antrag, der hier gestellt worden ist, auch nicht mit dem übereinstimmt, was in der Geschäftsordnung der Trinkwasserkommission hinsichtlich deren Aufgabe steht.
Herr Kollege Remmel, wenn Sie sich in intensiver Form mit dem auseinandergesetzt hätten, was uns die Landesregierung mit dem erstmaligen Trinkwasserbericht im Dezember des vergangenen Jahres vorgelegt hat, in dem deutlich geworden ist, wie die gesamte Trinkwassersituation in NordrheinWestfalen eingeschätzt wird und wie die Zusammenhänge dort zu sehen sind, dann hätte sich dieser Antrag erübrigt.
Insofern ist es für uns heute unverständlich, dass der Antrag gestellt worden ist, wie wir das schon im Ausschuss geäußert haben. Wir werden diesen Antrag auch ablehnen, weil es zum Einen andere Möglichkeiten gibt, etwas Derartiges zu bewirken, zum Zweiten, weil er gegen die Geschäftsordnung der Trinkwasserkommission verstößt, und zum Dritten, weil die Trinkwasserqualität durch die Instrumentarien, die uns zur Verfügung stehen, hervorragend ist. Wir können auf die Berufung einer weiteren Gruppierung in die Trinkwasserkommission verzichten, weil diese eine gute Arbeit leistet. Wir lehnen den Antrag also ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hendricks, Sie hätten in Ihrer Rede klar sagen sollen, dass Sie den Nationalpark Siebengebirge nicht wollen. Denn wenn man Ihre Rede analysiert, bleibt eigentlich kein anderes Ergebnis. Nachdem nunmehr seit über zwei Jahren darüber diskutiert wird, ob ein Nationalpark eingerichtet werden soll oder nicht, soll Ihrer Meinung nach jetzt ein Gutachten erstellt werden in einer Situation, in der wir in der Entwicklung schon ziemlich weit sind.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir uns fragen: Wo stehen wir denn heute?
Das Begehren, einen Nationalpark zu gründen, kommt aus der Region. Das haben wir hier früher schon debattiert und des Öfteren gesagt. Das wird hier im Hause unterstützt. Deswegen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man derartige Vorhaben auch entsprechend sachverständig unterstützt. Sämtliche fachspezifische Untersuchungen hat das LANUV in breiter Form und unter vielfältiger Beteiligung auch der Fachleute vor Ort durchgeführt.
Wenn Sie nach nunmehr zwei Jahren auf die Idee kommen, eine weitere Behörde damit zu beauftragen, dann haben Sie das, was hier in der Vergangenheit diskutiert worden ist, scheinbar gar nicht mitbekommen. Denn wir stellen fest, dass wir sowohl bei den Befürwortern als auch bei den Gegnern Fachleute in Kompaniestärke haben, die sich dafür oder dagegen äußern, und dass auf diese Weise natürlich Fachwissen und Gegenrede in die sehr ernsthafte Diskussion eingebracht wird.
Die Bedenken werden in den Abwägungsprozessen, in denen wir uns derzeit befinden, auch geordnet abgearbeitet. Ich komme darauf zurück.
Sie reden in Ihrem Antrag auch von Etikettenschwindel. Daran erkennt man, dass Sie eine Diskussion führen wollen, die dem Ziel eigentlich abträglich ist. Wie ich eben schon gesagt habe: Sie wollen den Nationalpark nicht; sonst würden Sie derartige Äußerungen gar nicht machen. Ich vermute, Sie würden sie sogar dann machen, wenn ein schlüssig abgestimmtes Konzept vorliegt.
Ich habe mich im letzten Jahr im Mai schon dazu geäußert, dass wir den Nationalpark unter bestimmten Voraussetzungen wollen – das ist seitens der CDU überhaupt nie bezweifelt worden –, wenn es von den Leuten in der Region so gewollt ist, was der Fall zu sein scheint.
Ja, selbstverständlich.
Wir haben hier über die Kulturlandschaft Siebengebirge und alles, was seit der Preußenzeit damit zusammenhängt, schon diskutiert. Das eine ist mit dem anderen vereinbar. Frau
Hendricks, es geht doch darum, eine hohe Schutzkategorie für alles, was in der Region schützenswert ist, zu erreichen. Die höchste Schutzkategorie ist „Nationalpark“. Wenn Sie das wollen, müssen Sie sich dem entsprechend anschließend.
Sie reden jetzt davon, dass das Bundesamt für Naturschutz beauftragt werden soll. Das geht auf ein Schreiben der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz vom 9. September 2008 sowie auf einen offenen Brief, den Sie daraufhin an Herrn Umweltminister Uhlenberg geschrieben haben, zurück, worin es darum geht, dass das geplante Wegekonzept, wenn man es mit anderen Wegekonzepten vergleicht, nicht ausreichend ist.
Ich habe diese Diskussion bereits beim Nationalpark Eifel erlebt. Die einen wollen weniger Wege, die anderen wollen mehr Wege. Wenn der Wegeplan verabschiedet ist, muss ein Abwägungsprozess stattfinden; dieser Abwägungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Deswegen hat sich seinerzeit die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz gemeldet und aufgezeigt, warum diesbezüglich Bedenken bestehen. Sie hat damals zugleich empfohlen, das Wegenetz zu reduzieren, um – so wörtlich – nicht den Anschein von Etikettenschwindel zu erwecken. Das ist das Zitat, das Sie in einen anderen Zusammenhang gesetzt haben.
Diesbezüglich wird wiederum deutlich, dass Sie sich an einigen einzelnen Worten aufhängen, um eine Diskussion darüber herbeizuführen, den Nationalpark nicht einrichten zu wollen.
Aber sicher.
Zuständig für die Einrichtung von Nationalparks sind die Landtage. Das Europäische Parlament wird mit der Ausweisung des Nationalparks überhaupt nicht beschäftigt sein. Deswegen wird es da auch zu keinen Einwendungen kommen. Denn das Europäische Parlament schrei
tet erst dann ein, wenn Schutzkategorien verlassen werden. Da wir aber die höchsten Kategorien einführen, tun wir genau das Gegenteil. Begreifen Sie das doch endlich, Frau Kollegin! Denn so, wie sie im Moment diskutieren, kommen wir weiß Gott nicht weiter.
Des Weiteren existieren derzeit Arbeitsgruppen, und die Stadträte in Bad Honnef, Königswinter und Bonn beschäftigen sich seit längerer Zeit sehr intensiv damit. Es gibt eine Lenkungsgruppe, die ein Verkehrsgutachten abwartet, das wir wahrscheinlich in der zweiten Juniwoche bekommen werden. Die Nationalparkverordnung liegt als Entwurf schon seit über einem Jahr vor. Darin kann man im Groben sehen, was vorgesehen ist. Die endgültige Nationalparkverordnung wird im Laufe des Jahres – im Herbst – vorgelegt werden. Dann gehen die Beteiligungsverfahren los, und alle können sich daran beteiligen, auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesumweltministerium.
Wenn das Bundesministerium dann der Auffassung ist, dass das Bundesamt für Naturschutz noch weitere Gutachten erstellen soll, dann kann es diese in Auftrag geben. Dem steht überhaupt nichts entgegen. Bisher gibt es aber keine einzige Verlautbarung – auch nicht vonseiten des Bundesamtes für Naturschutz –, dass es nicht zu ausreichenden Schutzkategorien kommt. Infrage gestellt wird das Wegekonzept, sonst nichts. Insofern befinden wir uns in guter Gesellschaft des Bundesamtes für Naturschutz.
Wir in den Koalitionsfraktionen sind uns sicher, dass wir mit der Schaffung des Nationalparks, der hoffentlich im Frühjahr 2011 seinen Betrieb aufnehmen kann, eine weitere Bereicherung für die Natur, den Naturschutz und damit für die Umwelt in unserem Lande bekommen werden. Seitens der Koalitionsfraktionen werden wir das Begehren der Menschen aus der Region mit Unterstützung des Ministeriums weiter mittragen. Wir hoffen, dass es zu einem weiteren Nationalpark, einem Bürgernationalpark in Nordrhein-Westfalen kommt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen haben einen Antrag vorgelegt, mit dem ehrenamtlicher Naturschutz gestärkt werden soll. Die Innovationen, die dort möglich sind, sollen nachhaltig genutzt werden. Alle Fraktionen sind sich wohl darin einig, dass Naturschutz eine sehr hohe Bedeutung in unserem Land und in der gesamten Welt hat. Von daher braucht Naturschutz in erster Linie engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben unseren Antrag eingebracht, um den ehrenamtlichen Einsatz, der heute schon vielfach da ist, zu verstärken und mit bescheidenen Mitteln gezielt zu fördern.
Wir wissen alle um die Problematik des Naturschutzes und dass auf dieser Welt jede Minute Arten aussterben. Wir sind alle bemüht, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass die Natur intakt und in Ordnung bleibt.
Das kann sie aber nur, wenn wir uns nicht – wie das oftmals gefordert wird – nur mit einzelnen Kreaturen, Pflanzen oder Biotopen auseinandersetzen, sondern indem wir uns vor allen Dingen dafür einsetzen, dass Menschen in die Naturschutzprogramme und die Naturschutzarbeit sehr stark eingebunden werden.
Deswegen sind wir auf das weitere Engagement der Bürgerinnen und Bürger, vor allen Dingen vor Ort, in den Städten, Gemeinden und Dörfern, angewiesen, um dort noch mehr Arbeit leisten zu können. Wir wollen, dass diese Bürgerinnen und Bürger durch die Anerkennung nachhaltig dazu motiviert werden, Naturschutz zu betreiben.
An vielen Beispielen in der Vergangenheit, in denen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen und sich selber in große Projekte und Programme eingebracht haben, wird das deutlich. Beispielsweise wird jetzt ein Bürgernationalpark auf den Weg gebracht. Das macht deutlich, wie sich Bürgerinnen und Bürger für Umwelt einsetzen und auch in Zukunft einbringen werden.
Wichtig ist es, dass in allen Altersstufen Engagement erreicht wird und sich die dieserart Freizeitbetätigungen von Bürgerinnen und Bürgern nicht auf bestimmte Lebensabschnitte reduzieren, sondern eine kontinuierliche Naturschutzarbeit mit Ehrenamtlichen geleistet wird, und dies auch von Jugend an.
Wir erfahren heute schon in vielen Bereichen, dass Bildungsarbeit mit jungen Menschen im Kindergarten beginnt, sich in der Schulzeit fortsetzt, sich Schülerinnen und Schüler für Programme interessieren. Ein Beispiel ist etwa der große Zulauf zu den
Waldjugendspielen, der jedes Jahr deutlich macht, wie gerne sich junge Menschen engagieren.
Dieses Engagement muss nachhaltig weiter gefördert werden. Deswegen sollten entsprechende Möglichkeiten der Darstellung von Naturschutzarbeit geschaffen werden.
Sie kennen es von anderen Feldern, etwa aus dem Sport. Dort gibt es die Bundesjugendspiele. Sie kennen den Preis „Jugend musiziert“. Man kann sich vorstellen, dass es einen Preis „Jugend schützt Natur“ gibt, mit dem die – zum Teil einzigartigen – Aufgaben, die sich die jungen und älteren Menschen gestellt haben, und die Aktivitäten, die dahinter stehen, deutlich gemacht werden.
Die Vertragsstaatenkonferenz in Bonn im Mai hat es gezeigt: Wir als Land Nordrhein-Westfalen stehen mit unseren vielfältigen Aktivitäten nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt weit vorne. Diese Position muss gefestigt und ausgebaut werden. Das kann man nicht alles mit bezahltem Naturschutz und Berufsnaturschützern leisten, sondern dazu brauchen wir das ehrenamtliche Engagement, das dringend erforderlich ist.
Deswegen genügt es auch nicht, diejenigen, die diese wertvolle Arbeit leisten, einmal zu loben oder ihnen auf die Schultern zu klopfen, sondern es soll dauerhafte Ehrungen und Anerkennung durch Politik und Gesellschaft geben, damit ein Ansporn gesetzt wird, in vielfältiger Weise im Naturschutz tätig zu werden.
Wir bitten die Landesregierung, dazu ein Verfahren in Gang zu setzen und uns Vorschläge zu unterbreiten, damit Naturschutz zukünftig noch mehr Spaß macht als jetzt und sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger – vor allen Dingen junge Menschen – diesen Aufgaben stellen. Ich kann mir vorstellen, dass alle Fraktionen dieses Hauses diesem guten Antrag zustimmen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag, der hier vorgelegt worden ist, „Industrielle Käfig-Tierquälerei endlich abschaffen“ wird der Eindruck erweckt, als ob der Tierschutz in Nordrhein-Westfalen in diesen Bereichen keinerlei Bedeutung hat.
Das möchte ich namens der CDU-Fraktion in aller Schärfe zurückweisen, denn wir haben in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass der Tierschutz in die Landesverfassung aufgenommen wird.
Das waren nicht die Fraktion der Grünen und auch nicht die Fraktion der SPD, sondern es war die CDU-Fraktion, die hierzu den Anstoß gegeben hat. Deswegen ist die Frage Tierschutz hier überhaupt nicht außer Acht zu lassen, sondern wir legen sehr wohl Wert darauf, dass der Tierschutz in allen Bereichen eine hohe Bedeutung hat.
Hätte der Tierschutz auch in Ihrem Antrag diese hohe Bedeutung gehabt, dann hätten Sie den Antrag nicht so vermengt, wie sie ihn jetzt mit anderen Themen vermengt haben.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, 33 Millionen Hennen in Legebatterien leiden. Sie, Herr Remmel, haben es eben selbst gesagt. Am 31. Dezember ist damit Schluss. Wir haben Übergangsregelungen. In sechs Wochen ist diese Problematik aufgehoben, und wir werden dann unter Tierschutzgesichtspunkten andere Möglichkeiten der Haltung haben.
Wenn Sie mit Ihrem DIN-A4-Blatt hier stehen und sagen, was alles damit verbunden ist, mag das zwar sein; dann müssen Sie aber auch die ganze Wahrheit nennen. Die zukünftige Haltung in Legebatterien wird unter Tierschutzgesichtspunkten weitgehend akzeptiert werden.
Deswegen kann man vielfältige Diskussionen – bis hin zum Sozialverhalten der Hühner und was damit zusammenhängt – führen. Dazu gibt es sehr viele Ausführungen, etwa zur notwendigen Hackordnung, zu der es schon bei 15 bis 20 Hühnern kommt, oder eben die Haltung in Volieren, wo bis zu 500 Hühner zusammenkommen, sodass ein angemessenes Sozialverhalten sicherlich nicht gewährleistet ist. Wissenschaftler haben sich eindeutig dazu geäußert; insofern brauchen wir es hier nicht zu vertiefen.
Sie haben in Ihrem Antrag über die Kennzeichnung der Herkunft der Eibestandteile in Lebensmitteln hinaus gefordert, dass die Erhöhung der Bioeierproduktion in Deutschland forciert werden soll, den Zusammenhang zwischen Eierkonsum und angeblicher Tierquälerei in der Hühnerhaltung aufgenommen und zuletzt verlangt, dass sich NordrheinWestfalen dem Normenkontrollverfahren anschließt. Ein Thema reicht Ihnen also nicht aus, sondern Sie wollen alle möglichen Dinge diskutieren.
Bei den kennzeichnungspflichtigen Produkten, die Eibestandteile enthalten, wäre eine Vielzahl von Produkten zu nennen. Es wird dem Verbraucher nicht deutlich zu machen sein, in welchen Produkten Eibestandteile enthalten sind. Das wird ihn in verschiedenen Bereichen auch relativ wenig interessieren. Die Produzenten können es zwar machen; aber der Konsument wird zumindest bei bestimmten Stoffen in seinem Verbrauchsverhalten darauf wenig Einfluss nehmen.
Konservierungsstoffe wie etwa E 1105, Lysozym, das Käse zugefügt wird, enthalten Hühnereiweiß; Hühnereiweiß ist auch Bestandteil von Lutschtabletten und Impfstoffen. Demnächst müssen also der Arzt und der Apotheker neben der ohnehin notwendigen Belehrung auch noch sagen, ob Hühnereier aus Freilandhaltung oder aus sonstigen Haltungsformen verwendet worden sind. Ich glaube, damit überfordern wir den Verbraucher vielfach.
Es ist nun einmal so, dass es in Deutschland eine Nachfrage nach Bioeiern gibt. Sie wird gedeckt. Wir leben in der Europäischen Union. Wenn unter den gleichen Produktionsbedingungen in Deutschland oder Nordrhein-Westfalen nicht genügend Eier produziert werden, kommen sie halt aus anderen Bundesländern oder aus anderen Ländern der Europäischen Union, wo es einheitliche Produktionsmöglichkeiten gibt.
Dabei kommt es darauf an, die Bioprodukte so weit wie möglich zu verbessern. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit zahlreiche Programme aufgelegt, die auch die Produzenten von Bioeiern in Anspruch nehmen können, ohne dass es zu Subventionen kommt, die nach dem Europarecht nicht gebilligt werden können.
Über Ihre Forderung, sich der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz anzuschließen, kann
man diskutieren. Ein Gericht wird aber nicht danach entscheiden, wie viele Bundesländer einen Antrag stellen bzw. sich einem Verfahren anschließen. Die Richter werden vielmehr nach Recht und Gesetz entscheiden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Länder etwas beantragen, sondern nur die, dass ein Antrag gestellt worden ist. Das Gericht wird unabhängig davon entscheiden, ob sich NordrheinWestfalen anschließt oder nicht.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass dieser Antrag zwar diskutabel ist, dass er von den Ergebnissen her aber zumindest dann, wenn er im Ausschuss beraten wird, weitgehend überholt sein dürfte. Vieles von dem, was Sie fordern, wird eingehalten. Den Eindruck der Tierquälerei, den Sie erwecken, weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Wir werden diesem Antrag im Ausschuss keine große Chance auf Zustimmung einräumen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde kommen wir jetzt zu einem Thema, das wir hier im Landtag schon einmal behandelt haben. Es geht nämlich die Verankerung der getrennten Abwassergebühr und die Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Diesen Gesetzentwurf, den Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt haben, hatten sie im Zusammenhang mit der Einführung des § 6a in das KAG am 19. September 2006 bereits wortgleich gestellt. Ein Jahr lang ist dieses Thema unnützerweise in den Ausschüssen beraten worden. Das Ergebnis war, dass dieser Gesetzentwurf am 19. September 2007 in zweiter Lesung abgelehnt wurde.
Nachdem nun das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil gesprochen hat, hielt man es für sinnvoll, diesen Antrag wieder aufleben zu lassen. Dabei hat man allerdings nicht bedacht, dass dieses Urteil nicht das KAG infrage stellt, sondern nur eine Anleitung zur Auslegung der Abwassergebührenberechnung an die Kommunen gibt. Insofern ist dieser Antrag überflüssig. Das ist im Ausschuss auch so gesagt worden. Nach dem KAG sind die Kommunen nämlich in der Lage, diese Dinge selber zu regeln – was sie auch tun; denn weitere Klagen in diese Richtung sind bis heute nicht festzustellen.
Neue Gesetze wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern hier nicht mehr auferlegen; denn Verwaltungsvereinfachung ist gewollt. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf wie auch schon in den Ausschüssen ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier vorgelegten Antrag wird zum einen wieder einmal suggeriert: Es geht um den Ausverkauf des Staatswaldes. Das Thema haben wir im Ausschuss vielfältig dis
kutiert. Immer wieder wird die unsägliche Aussage getätigt: Da passiert etwas, das ist der Untergang der Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Darüber ist auch in anderen Zusammenhängen schon verschiedentlich gesprochen worden.
Zum anderen, Herr Remmel, sprechen Sie von der Vernichtung oder Beeinträchtigung von Arbeitsplätzen. In der Clusterstudie Holz ist deutlich gemacht worden, dass es einen Wettbewerb gibt, gerade in der Holzindustrie in NordrheinWestfalen auch einen Verdrängungswettbewerb. In dem Zusammenhang muss man sehen, wie sich bestimmte Zweige, die in diesem Cluster miteinander kommunizieren, darauf einstellen.
Sie sagen in Ihrem Antrag: 75 % der Holzmenge gehen an sechs Betriebe, 25 % an 150 Betriebe. Auch das sind keine korrekten Zahlen. Ausweislich des Landeswaldberichts haben wir in NordrheinWestfalen 283 Sägebetriebe und nicht 156. – Das nur der Korrektheit halber.
Jetzt zu dem, was die Holzlieferverträge angeht: Es geht um sechs Verträge, die gemacht worden sind. In der Anhörung des Landtags ist deutlich geworden: Bei den Verträgen, die unmittelbar bis 2009 umgesetzt werden, hören wir keine Kritik. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Verträgen und auch den anderen Verkäufen, die nach „Wiebke“ getätigt worden sind, müssen wir sehen, dass sich die Holzmarktsituation erheblich stabilisiert hat.
Ich möchte diese Ausführungen gerne beenden, dann gerne. – Nach „Wiebke“ hatten wir 15 Jahre lang eine unbefriedigende Holzmarktsituation. Die Preise haben sich, weil damals keine vernünftigen Verträge abgeschlossen werden konnten, lange nicht stabilisiert. Momentan ist die Situation stabil. Die Holzmarktpreise haben sich im Vergleich zu vor dem Sturm nur geringfügig nach unten verändert. – Jetzt.
Sie haben in Ihrem Antrag bestimmte Inhalte vorgeschoben und gesagt: Vor dem Hintergrund wollen wir die Informationen haben. – In Ordnung. Nur: Wir haben etwas mehr Vertrauen in die Regierung als Sie. Das ist verständlich.
Die Ausführungen, die vom Staatssekretär und auch vom Minister in früheren Debatten gemacht worden sind, gehen dahin, dass wir auf der einen Seite Verträge haben, die auch nach der Anhörung in der vergangenen Woche nicht infrage gestellt sind, und dass wir es auf der anderen Seite mit Rahmenverträgen oder vertraglichen Vorvereinbarungen zu tun haben. Wenn dem so ist, dann liegt hier keine Vertragssituation vor, wie uns auch gesagt worden ist, sondern dann sind die notwendigen vertraglichen Bedingungen nicht gegeben.
Es sind keine verbindlichen Mengen festgelegt. Es sind auch die Bedenken des Bundeskartellamtes berücksichtigt worden. Es sind auch die Zahlungsbedingungen aufgenommen worden, dass die Preise neu verhandelt werden müssen. Vor diesem Hintergrund haben wir es in den Fällen, wie uns vorgetragen worden ist, nicht mit Verträgen zu tun. Insofern reden Sie von Verträgen, während wir von Vorverträgen sprechen. Juristen müssen diese Frage klären.
Wenn der Verband der Sägewerkbesitzer der Auffassung wäre, dass es sich hier nicht um Verträge handelt und dass man dem Kartellrecht nicht gerecht wird, und wenn die Vorwürfe zuträfen, die Sie machen, der Haushaltsordnung wäre nicht nachgekommen worden, steht ja einer Klage nichts entgegen. Wenn sich die Sägewerksbesitzer sicher wären, wenn sich der Verband sicher wäre, auf der richtigen Ebene zu argumentieren, würden die doch vor Gericht ziehen. Das machen sie sonst auch. Sie rufen auch die EUKommission an, wenn es um Verstöße gegen das Kartellrecht geht. Sie hätten keine Scheu – das ist auch ihr gutes Recht –, Klage zu erheben.
Man hätte jedenfalls die Dinge rechtlich klären können. Sie klagen aber nicht, sodass dem nach den Ausführungen, wie sie in der vergangenen Woche im Ausschuss gemacht worden sind, nichts hinzuzufügen ist. Der Staatssekretär hat gesagt, vorbehaltlich der Prüfung, weil es sich um privatrechtliche Verträge und um Optionalverträge handelt, wird mit den jeweils Beteiligten gespro
chen. Wenn ein Ergebnis vorliegt, wird der Ausschuss informiert.
Diese Aussage ist getroffen worden. Somit ist davon auszugehen, dass das Parlament, wenn es nach Recht und Gesetz geht, informiert wird. Wenn das Parlament nicht informiert werden kann, weil dem Recht und Gesetz entgegenstehen, dann müssen wir uns mit den Aussagen der Regierung zufrieden geben.
Herr Kollege Remmel, warten wir das doch ab. Wir können dann darüber in den nächsten Ausschusssitzungen diskutieren. Aus diesem Grunde ist doch auch die Anhörung zunächst einmal vertagt worden. Deswegen ist aber auch der Eilantrag überflüssig. Warten wir zunächst die rechtliche Klärung ab. Dann können wir sagen, ob wir das machen oder nicht. Dann werden Sie sicherlich auch eine zufriedenstellende Antwort erhalten.
Aus den dargestellten Gründen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.
Herr Kollege Remmel, es gehört sicherlich nicht zu einer Zwischenfrage, auf Zitate zu antworten. Aber ich möchte gerne, ehe Sie weiter ausführen, zur Klärung des Sachverhalts beitragen.
Sie reden von großflächigem Staatswaldverkauf in der Eifel. Können Sie mir als Ortskundigem sagen, um welchen Staatswald in der Eifel es sich dabei handelt? Dann können wir nachher in den Redebeiträgen konkret darauf eingehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Remmel haben einmal mehr gezeigt, dass nach intensivster Diskussion dieses Themas eigentlich nur all das wiederholt wird, was schon mehrfach diskutiert worden ist.
Ich möchte hier daran erinnern: Die SPD hat im Mai letzten Jahres den Antrag gestellt „Ausverkauf des Staatswaldes stoppen“. Die Grünen haben im November 2007 den Antrag gestellt „Ausverkauf auf Kosten von Mensch und Natur“.
Am 19. Dezember 2007 ist der Landeshaushalt verabschiedet worden mit klaren Direktiven, wie Finanzmittel für bestimmte Dinge aufgebracht werden sollen. Ich komme darauf noch zu sprechen. Am 4. Januar 2008 hat die Landesregierung
einen Bericht zum Staatswaldverkauf vorgelegt, der sehr umfänglich ist und auf die einzelnen Vorgaben im Haushalt eingeht. Den haben Sie scheinbar nicht gelesen. Es hat Fachberatungen im Ausschuss gegeben, noch in der vergangenen Woche. Diese Anträge sind letzte Woche Mittwoch durch den Ausschuss abgelehnt worden.
In Kenntnis dieser Sachverhalte kommen Sie jetzt mit dem Eilantrag „Staatswaldverkauf stoppen“. Mein lieber Herr Kollege Remmel, das ist reiner Populismus. Das zeigt auch, dass Sie forstpolitisch kein Thema mehr haben, dass Sie Themen ständig aufwärmen, auch unter Missachtung dessen, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben, und unter Missachtung dessen, was beschlossen worden ist.
Denn in den Haushaltsberatungen ist beschlossen worden, dass 28,5 Millionen € aus Verkäufen realisiert werden sollen, wovon 8 Millionen € für den Ankauf von Flächen für das Rückhaltebecken „Orsoyer Land“ vorgesehen sind. Hier ist ein Wasserschutz-, Hochwasserschutz- und Naturschutzprojekt geplant. Wollen Sie das nicht? Wollen Sie nicht, dass diese Maßnahme realisiert wird, zumal es sich hier nicht direkt um Landverkauf, sondern indirekt um Landtausch handelt? Dafür sind – das ist nichts Neues – einmalig 21,5 Millionen € zur Haushaltskonsolidierung zu mobilisieren.
Das ist notwendig, weil wir keine Neuverschuldung wollen. Oder wollen Sie Neuverschuldung, wie Sie sie in der Vergangenheit praktiziert haben? Es ist auch deshalb nötig, Finanzmittel zu mobilisieren, weil in der Vergangenheit Geld ausgegeben wurde, das eigentlich nicht da war. Das haben Sie mitzuverantworten, weil Sie damals in der Regierung waren. Wenn Sie das wollen, dann sagen Sie es den Leuten auch klipp und klar.