Alle Jahre wieder, so beginnen ja alle Ihre Reden zu diesem Thema. Wir wollen keine volle Liberalisierung. Sie müssen die Redebeiträge in den Protokollen nachlesen. Insbesondere müssen Sie nachlesen, worum es damals ging, als Sie das Ladenöffnungsgesetz vorgelegt haben. Da waren wir sehr wohl diejenigen, die genau diese Liberalisierung abgelehnt haben.
Heute geht es in der zweiten Lesung darum, den ersten mit dem zweiten Feiertag zu tauschen, und zwar – das sage ich ganz deutlich – so zu tauschen, wie es richtigerweise im ehemaligen Ladenschlussgesetz gestanden hat. Wir haben den Antrag vor Weihnachten eingebracht. Anlass war die damalige Übergabe von rund 12.000 Unterschriften aus – ich sage bewusst: in Anführungsstrichen – „nur“ 130 Blumengeschäften. Denn diese Unterschriftenkampagne wurde relativ gering gehalten, um nur ein Zeichen zu setzen. Es geht um den Tausch und um nichts anderes.
Herr Kollege Sternberg, der am 17. Dezember bei der ersten Lesung dazu gesprochen hat, sagte – ich zitiere –: Es geht uns in dieser Frage nicht vor allem um die Kunden und Geschäftsinhaber, sondern um die Arbeitnehmer.
Ich würde dem Kollegen Sternberg grundsätzlich Recht geben, wenn diese These auch bei der Diskussion überhaupt zum Ladenöffnungsgesetz gestimmt hätte. Da hörte sich das nämlich alles ganz anders an.
Fakten sind andere. Es ist definitiv keine Mehrbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn getauscht wird. Zum überwiegenden Teil betrifft es bei den Bäckerbetrieben und bei den Floristen, die hier der Anlass waren, Familienbetriebe.
Wo waren die Arbeitnehmerinteressen, die Sie bei der Erhöhung der Öffnungszeiten nur an diesen Sonn- und Feiertagen von drei auf fünf Stunden ins Feld geführt haben? – Da war von Arbeitnehmerinteressen bei Ihnen nichts zu hören.
Wo waren die Arbeitnehmerinteressen bei der Einführung des Ladenöffnungsgesetzes, bei der Ausdehnung von sechs mal vierundzwanzig Stunden Öffnungsmöglichkeiten im Handel? Ich verweise da ganz besonders – Herr Kollege Wittke, nachlesen lohnt sich, wenn man als Sprecher neu ist – auf die Anhörung, die damals zum Ladenöffnungsgesetz durchgeführt wurde.
Wo waren die Arbeitnehmerinteressen, wenn mittlerweile die Gartenfachmärkte jeden Sonntag öffnen? Die Kleine Anfrage, die ich dazu gestellt habe, wurde von Frau Thoben dahin gehend beantwortet: Bin ich nicht zuständig; machen die Kommunen.
Die Umgehung geht weiter, auch an den ersten Feiertagen. Fakt bei den Floristen ist mittlerweile, dass man am ersten Feiertag öffnet, sehr wohl legitim und insofern legitim, als man am ersten Feiertag nur noch Bestellungen herausgibt. Das ist die Umgehung, und somit kann man auch am zweiten Feiertag öffnen. Das wollen wir definitiv nicht, sondern wir wollen nur tauschen.
Die CDU vor Ort, Herr Kollege Wittke, sieht das, was Sie hier machen, übrigens alles ganz anders. Es hat mich schon gefreut, dass ausgerechnet die CDU in meiner Heimatstadt im März dieses Jahres
eine Unterschriftensammlung von „nur“ vier Blumenfachgeschäften entgegengenommen hat. Über vier Wochen haben sie mehr als 1.000 Unterschriften gesammelt, die sie an vier führende CDUFrauen aus Lünen übergeben haben.
Die Bürgermeisterkandidatin hat zugesagt, dass sie sich bei der Landesregierung in Düsseldorf für die Anliegen der Floristen einsetzen werde. In der Presseerklärung am 11. März 2009 sagte sie, dass sie auf ein Einsehen bei der Landesregierung hoffe, denn die Leute wollen an den ersten Feiertagen Blumen kaufen.
Ihre Kollegin ergänzte dieses Argument damit, dass sie sagte, dass gerade an den ersten Feiertagen die Blumen für den Friedhof gekauft würden. Es ist falsch, Herr Kollege Wittke, zu sagen, die Kirchen sähen dies genauso. Informieren Sie sich bei der Evangelischen Landeskirche, informieren Sie sich bei der Katholischen Kirche. Ich erinnere gerne noch einmal an das Zitat von Bischof Dr. Genn bezüglich des Kaufs von Brötchen an ersten Feiertagen.
Es ist schon etwas kurios, wenn in der Wirtschaftsausschusssitzung ausgerechnet Kollege Brockes, der wirklich einmal einen guten Lichtblick gehabt haben muss, vorschlägt, die freie Entscheidung zur Öffnung entweder am ersten oder am zweiten Feiertag doch bei den Geschäften zu belassen. Ich finde, dies ist ein guter Vorschlag. Wir haben diesen Vorschlag sofort aufgenommen. Damit hat man scheinbar nicht gerechnet, denn Herr Brockes wurde von Herrn Papke sofort wieder eingefangen.
Stellen Sie es doch den Blumengeschäften frei, Herr Brockes, wie Sie es gesagt haben. Dann würden wir dieser Sache folgen, und es wäre allen Interessen Genüge getan. Solange Sie das nicht tun und sich noch nicht einmal in Ihrer eigenen Fraktion bei Ihrem Fraktionsvorsitzenden in der Ausschusssitzung durchsetzen können, kommen Sie den Unternehmen, den Blumenfachgeschäften und den Bäckereien, nach. Kommen Sie den Interessen der Kunden nach, auch mit Blick auf den Feiertag, mit Blick auf den Gang zum Friedhof. Dann müssten Sie nämlich dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. Das ist der Unterschied zwischen uns beiden, dass ich schon einmal einen Lichtblick habe.
Meine Damen und Herren, wir debattieren hier jetzt wirklich zum x-ten Mal über einen Gesetzentwurf von der SPD zum Ladenöffnungsgesetz. Aber dass Sie das nicht besonders ernst meinen, wird ja nicht nur an der fehlenden Präsenz der SPD hier im Saal deutlich, sondern auch daran, dass Sie es im Verfahren noch nicht einmal für nötig gehalten haben, zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Das zeigt, dass Sie es nicht ernst meinen und es Ihnen mit diesem Gesetzentwurf letzten Endes nur um Klamauk geht.
Sie bezwecken mit Ihrem Gesetzentwurf, das Ladenöffnungsgesetz zurückzudrehen und wieder zum Ladenschlussgesetz der 60er-Jahre zurückzukommen. Dies ist mit uns mit Sicherheit nicht zu machen.
Meinen Damen und Herren, ich sehe jedoch sehr wohl bei dem aus unserer Sicht sehr guten Ladenöffnungsgesetz Änderungsbedarf bei der Frage der Öffnung am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtsfeiertag. Wir glauben, dass diese 15 Stunden zusätzliche Öffnungszeit für Bäcker, Floristen und Zeitungsverkäufer den Sonntagsschutz nicht gefährden würden. Wir sind deshalb der Auffassung, dass man hier – ähnlich wie wir es auch in anderen Bereichen gemacht haben – den Unternehmern, den Floristen und Bäckern in die Hand geben sollte, ob sie am ersten oder am zweiten Feiertag oder gar nicht oder an beiden Tagen öffnen. Das halten wir für den richtigen Weg.
Da, lieber Kollege Schmeltzer, nützt es auch nichts, wenn Sie aus dem Protokoll der Sitzung, in der Sie nicht anwesend waren, falsch zitieren.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie widersprechen sich! Mit dieser Argumentation machen Sie sich so lächerlich!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Umgang der Regierungsfraktionen mit dem Gesetzentwurf der SPD zeigt eigentlich nur, wie weit sie schon von den tatsächlichen Bedürfnissen in der Bevölkerung weg sind.
Das, was Herr Brockes gesagt hat, zeigt nur, dass er nicht in der Lage ist, einfache und in der Zielsetzung wirklich klare Anträge richtig einzuordnen. Es ist sehr einfach. Es ist gar nicht so überkomplex. Es geht nicht um ein komplettes Zurückdrehen. Sie haben mit der Mehrheit das Ladenschlussgesetz geändert. Jetzt geht es um einen kleinen Sachverhalt, und zwar um etwas, was in der Bevölkerung bisher üblich war. Auch mein Empfinden ist, dass die Leute das wollen, dass diese Geschäfte Ostersonntag und Pfingstsonntag geöffnet sind und dafür an den Montagen geschlossen haben. Die SPD ist Ihnen im weiteren Verfahren ja auch noch entgegengekommen und hat gesagt, sie sollen vor Ort selbst entscheiden können, an welchem der beiden Tage geöffnet sein soll.
Dann hat der Kollege Schmeltzer doch völlig recht. Ich glaube, bei der CDU-Fraktion gäbe es sogar Bewegung an der Stelle. Aber Sie sind nicht in der Lage, zusammen einen so einfachen Sachverhalt zu ändern
und bei Wahrung des Feiertagsschutzes und bei Wahrung der Interessen der Bevölkerung einen kleinen Sachverhalt ein Stück weit zurückzudrehen.
Es geht nur um einen Sachverhalt. Es wird nicht infrage gestellt, ob die grundsätzliche Regelung, samstags abends bis Mitternacht aufmachen zu können, wirklich der Feiertagsruhe hilft. Das haben Sie so entschieden. Darum geht es gar nicht. Es geht nur darum, den Lebensgewohnheiten der Menschen ein Stück weit entgegenzukommen.
Die Koalition der Harmonie, die Koalition der Erneuerung kann das nicht. Die FDP sagt: Alles aufmachen, rund um die Uhr. – Aber das, was eigentlich vernünftig wäre und was die Kollegen von der CDU eventuell mitmachen würden, kann man an der Stelle nicht umsetzen. Das ist alles. Um mehr geht es nicht.
Dass Ihnen das ein bisschen auf die Nerven geht, kann ich verstehen. Aber es zeigt auch ein Stück weit, wie weit die Arroganz der Macht in der Frage geht.
Die Koalition ist nicht in der Lage, darauf einzugehen, einen kleinen Sachverhalt zu ändern und mit etwas Flexibilität sogar ein Kompromissangebot
anzunehmen. Weil Sie intern nicht in der Lage sind, solche Sachverhalte zu ändern, können Sie das nicht ändern.