Protokoll der Sitzung vom 06.05.2009

Die Bundesnetzagentur ist übrigens bereits dabei, dieses Band neu aufzuteilen und für die Mobilfunkunkunternehmen vorzubereiten. Wir haben den Eindruck, dass die Bundesnetzagentur bereits operativ vorgreift, obwohl die Entscheidung noch nicht endgültig gefällt ist. Das Problem ist, im Bundesrat haben wir als Länder natürlich nur einen begrenzten Einfluss, weil es den erklärten Willen der Bundesregierung gibt. Wir können die auszuhandelnden Bedingungen aber natürlich fest aushandeln. Darum geht es mir hier und heute. Es geht darum, dass wir gemeinsam vom Landtag Nordrhein-Westfalen ein Zeichen setzen und sagen, das, was das Land im Bundesrat verhandelt wird, muss wirklich verbindlich verhandelt werden, damit die Funkübertragungsmöglichkeiten für private wie öffentliche Kulturveranstalter nicht nachteilig werden.

Wir Grünen sind auch für Internet im ländlichen Raum – auch funkübertragen. Das ist wichtig. Es geht uns aber darum, dies nicht gegeneinander auszuspielen. Das ist leider das Problem des Entschließungsantrags. Er spielt die Mobilfunkinteressen zum Teil gegen die Kultur aus. Ich finde das vor allem deshalb bedauerlich, weil unser Antrag eigentlich so formuliert ist, dass man ihn gemeinsam beschließen könnte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Er unterstreicht das, was die Landesregierung im Kulturausschuss des Bundesrates bereits mitgetra

gen hat. Er macht es euch an der Stelle aber eben nicht ganz so leicht, sondern achtet darauf, dass ihr wirklich verbindliche Vereinbarungen erreicht, bevor ihr dem Verfahren zustimmt, wie es jetzt von Berlin eingestielt wurde.

Ich will noch einmal klar sagen: Die Probleme im Hinblick auf die verschiedenen Frequenzbereiche sind wirklich nicht gelöst. Hinzu kommen die Ansagen der Bundesnetzagentur, wonach die programmierten Störungen leider noch nicht behoben sind, wenn man entsprechende Frequenzen in anderen Bereichen zuweist. In den Darstellungen sind beispielsweise bestimmte Schutzbänder nicht ausgewiesen. Das macht die Sache problematisch. Die Probleme gehen hin bis zu den Menschen, die mit Hörhilfen leben müssen. Auch dort könnte es zu Störungen kommen, wenn das Internet demnächst per Funknetz Zugang findet und diese Probleme nicht vorher abschließend technisch gelöst worden sind. Dass das nicht der Fall ist, beweisen zahlreiche Zuschriften, nicht nur aus der funkmikrofonproduzierenden Industrie, sondern auch beispielsweise von den betroffenen Vereinen, Verbänden, Veranstaltern.

Unsere Bitte wäre: Stimmen wir gemeinsam für den grünen Antrag! Das wäre schön. Wir werden, weise wie wir sind, dem Entschließungsantrag nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten. Aber immerhin werden wir ihn nicht ablehnen, weil vieles von dem, was er zum Netzzugang per Funk enthält, richtig ist. Allerdings geht er uns, was den Technologieprüfauftrag und die verbindlichen Vereinbarungen betrifft, nicht weit genug. Aus dem Grunde werden wir so verfahren, wie ich es gesagt habe. Wir wünschen uns aber, dass wir vielleicht sogar gemeinsam unserem Antrag zustimmen. Aus meiner Sicht ist der grüne Antrag der weitergehende, und von daher böte sich für Sie diese Möglichkeit noch an – trotz Ihres Entschließungsantrags.

Ich hoffe, dass die Landesregierung all diese Argumente noch einmal sehr ernst abwägt. Herr Krautscheid, es kommt wirklich darauf an, dass die Kultur und die Betreiber dieser Einrichtungen gesichert in die Zukunft gehen können. Das ist bisher aufgrund der Vereinbarungen, die im Kulturausschuss des Bundesrats beschlossen sind,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

noch nicht der Fall. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Die Redezeit war gerade zu Ende. – Herr Prof. Sternberg für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Herr Kollege Keymis, ich glaube, unser Antrag ist schon der weitergehende.

Denn man muss fragen: Was wird bei dieser etwas komplizierten Materie gewollt? Warum soll am 15. Mai ein Beschluss über die Neuzuteilung von Frequenzen gefasst werden? Der Grund ist doch, dass der Deutsche Bundestag nicht irgendwelche Grausamkeiten machen, sondern die Breitbandversorgung auch für den ländlichen Raum sicherstellen will. Diese Breitbandversorgung für den ländlichen Raum ist ein ganz hoher Wert. Wir wollen, dass die Menschen auch auf dem Lande, auch in den Dörfern Zugang zu schnellem Internet haben.

(Beifall von der CDU)

Das ist ganz klar, das stellen wir in unserem Antrag noch mal deutlich fest. Nur, es ist ein großes Problem: Wie geht das, wenn wir Internet über drahtlose Verbindung ermöglichen, mit den Frequenzen, die jetzt verkauft werden sollen, aber zurzeit von anderen benutzt werden? Ich habe den Eindruck, Proteste aus den Wahlkreisen haben fast alle Kollegen in den letzten Tagen erreicht. Es geht um die Funkmikrofone, die Funkverbindungen.

Sie werden bei ihren Auftritten in Veranstaltungen sicher auch gemerkt haben, dass mittlerweile kaum noch Mikrofone mit Strippen da sind. Heute geht alles über Funk, und man hat sich daran gewöhnt, dass diese Funkanlagen funktionieren. Wenn jetzt neue Frequenzen eingeteilt werden, ist das keine Petitesse. So weist zum Beispiel der Deutsche Bühnenverein darauf hin, dass für ein kleineres Drei-Sparten-Haus die Umstellung auf neue Frequenzen und neue Anlagen etwa 300.000 € kostet.

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Allein die Deutsche Oper am Rhein in Düsseldorf hat eine Port-Mikro-Anlage für 230.000 €. Das heißt, es geht bei den Veranstaltern und bei den Kultureinrichtungen um wirklich viel Geld. Und es ist auch keine Frage des Unterschieds zwischen dem ländlichen Raum, der die Breitbandversorgung will, und den Ballungszentren, die die Kultureinrichtungen haben.

So erreicht uns zum Beispiel eine Zuschrift von dem technischen Leiter der Freilichtbühne Coesfeld, ein Kreis, in dem es auch um Breitbandversorgung geht. Er weist darauf hin, dass auch die Freilichtbühne Coesfeld in ihrer Existenz bedroht ist, wenn wirklich erhebliche Kosten für ihre Funkverbindungen und Funkmaterialien entstehen. Das heißt, es sind neben der Kultur- und Unterhaltungsbranche auch Universitäten, Kongressveranstalter, Tagungshäuser, Großveranstaltungen, Popmusik, Kundgebungen, Sportveranstaltungen und auch die Kirchen betroffen.

Der Kulturausschuss des Bundesrates hat am 27. April mit großer Mehrheit eine Entschließung gefasst, die im Wesentlichen die Punkte des grünen Antrags und auch unseres Antrags aufnimmt und einige Formulierungen enthält, die gerade von dieser Landesregierung durchgesetzt worden sind.

Diese Landesregierung hat sich eingesetzt, und diese Landesregierung ist in dieser Materie schon sehr lange und intensiv tätig.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Wir haben in der vergangenen Woche im Kulturausschuss einen Bericht des Staatssekretärs Grosse-Brockhoff gehört, der uns deutlich gemacht hat, wie der äußerst wichtige letzte Punkt in unserem Antrag nicht zuletzt auf Drängen der nordrheinwestfälischen Regierung in die Entschließung aufgenommen worden ist, nämlich die Frage der Konnexität, die Frage, wer die Kosten übernimmt, die durch diese Umstellung entstehen.

Ich habe den Eindruck, dass wir einen Antrag vor uns haben, der Sinnvolles enthält. Vergleichen Sie einmal: Die Forderungen unter „Der Landtag beschließt“ sind tatsächlich in dem Antrag der Grünen und in unserem Entschließungsantrag wortgleich. Unser Entschließungsantrag geht nur ein Stück weiter, indem er den Wert und die Notwendigkeit der Breitbandverkabelung erläutert. Deshalb würde ich im Gegenzug, Herr Kollege Keymis, bitten, ob sich die Grünen nicht dazu durchringen können, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Prof. Sternberg. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Eumann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will ausdrücklich sagen: Wir stimmen dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu. Er trifft einen sehr wichtigen Punkt. Ich darf darauf hinweisen, dass ich bereits in einer Kleinen Anfrage vom 19. Februar die Landesregierung auf diesen Sachverhalt hingewiesen und sie gebeten habe, Vorsorge zu treffen. Ich will gar nicht abstreiten, dass die Landesregierung in den entsprechenden Gremien des Bundesrats segensreich gewirkt hat. Gleichwohl ist das Ergebnis bis jetzt unbefriedigend. Deswegen stimmen wir der Forderung von Bündnis 90/Die Grünen zu, das auszusetzen.

Ich will noch eine Bemerkung zum Kollegen Sternberg machen. Richtig ist, die Breitbandversorgung im ländlichen Raum ist ein zentrales Thema. Gleichwohl stimme ich dem Kollegen Keymis ausdrücklich zu, dass Sie schon versuchen, die Dinge miteinander zu verweben. Es geht darum, drahtlose Mikrofone und In-Ear-Systeme etwa für Kultur, Musik erst einmal sicherzustellen, und dann geht es auf der anderen Seite um das Thema „Breitbandversorgung im ländlichen Raum“.

Ich habe meinem Präsidenten versprochen, nicht länger als 120 Sekunden zu sprechen. Dieses Versprechen kann ich halten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Donnerwetter. Vielen Dank, Herr Kollege Eumann. – Frau Freimuth für die FDP.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade ist schon darauf hingewiesen worden, dass sich in der letzten Woche nicht nur der Hauptausschuss, sondern auch der Kulturausschuss mit dem vorliegenden Thema befasst hat. Dort gab es einen Bericht der Landesregierung, in dem klargestellt wurde, dass die Problematik der hohen Umstellungskosten – wir alle haben zahlreiche Schreiben besorgter Kultureinrichtungen, Konzertanbieter und diverser anderer Kongressveranstalter, um nur einige Beispiele zu nennen, bekommen –, wenn die heute drahtlosen Mikrofone künftig andere Frequenzen nutzen müssen, bei der anstehenden Veränderung der Verordnung bereits im Bundesrat von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen thematisiert wurde. Insofern ist der Antrag, über den wir heute hier debattieren, durch das Wirken der Landesregierung in der Tat längst überholt. Herr Kollege Eumann hat es mit den Worten „durch das segensreiche Wirken der Landesregierung“ gerade wunderbar ausgedrückt.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Das hat geholfen!)

Das muss man in der Tat festhalten.

In der Sitzung des Kulturausschusses des Deutschen Bundesrates am 27. April hat sich NordrheinWestfalen nicht nur einem Entschließungsantrag aus Rheinland-Pfalz angeschlossen,

(Marc Jan Eumann [SPD]: Guter Antrag!)

der die Interessen der Kulturvertreter berücksichtigt und unterstützt, sondern es hat – und das ist der entscheidende Punkt – mit einem Zusatz zu diesem Entschließungsantrag dafür Sorge getragen, dass wir in der Tat erwarten können, dass der Bund die hohen Umstellungskosten für die die Frequenzen bisher nutzenden Kultureinrichtungen und die anderen Anbieter bzw. die sie tragenden Kommunen übernimmt, wie das insbesondere bei den kommunalen Kultureinrichtungen der Fall ist, die in Nordrhein-Westfalen in einer besonderen Vielfalt vorhanden sind.

Eine Kompensation der Umstellungskosten ist geboten und angemessen; denn wir müssen an der Stelle auch sehen, dass gerade die Finanzsituation der Kommunen – nicht nur, aber in besonderer Weise auch in Nordrhein-Westfalen – so angespannt ist, dass wir ihnen und den kommunalen Kultureinrichtungen nicht auch noch diese Lasten aufbürden dürfen.

Gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession, in der wir uns offensichtlich befinden, haben wir auch für die Kultur eine besondere Verantwortung; denn wir wissen, dass wirtschaftlicher Fortschritt auch ganz maßgeblich eine kulturelle Kreativität und eine Vielfältigkeit verlangt und dass diese kulturelle Kreativität zwingend erforderlich ist, um wieder wirtschaftlichen Fortschritt und Wachstum erreichen zu können.

Bundespräsident Horst Köhler hat in den vergangenen Tagen bei der Premiereneröffnung der Ruhrfestspiele zutreffend und auch sehr gut begründet die Bedeutung von Kunst und Kultur gerade in Zeiten einer Krise hervorgehoben.

Wenn ich meinen Blick in die anderen Bundesländer schweifen lasse und mir die dortigen Argumentationen anhöre, bin ich sehr zuversichtlich, dass die Entscheidung im Bundesrat am 15. Mai in unserem Sinne ausfällt.

Dennoch: Herr Kollege Sternberg hat gerade schon darauf hingewiesen – und das muss man an dieser Stelle klarstellen –, dass die flächendeckende Breitbandversorgung mit drahtlosen Internetzugängen auch im ländlichen Raum eine dringend erforderliche Maßnahme und für eine moderne Infrastruktur zwingend ist. Vielleicht spielt die Breitbandversorgung sogar eine entscheidendere Rolle als die Verkehrsinfrastruktur.

Herr Kollege Eumann hat gerade gesagt, man müsse beides getrennt voneinander betrachten. Ich glaube, das greift zu kurz. Wir müssen beides zusammen betrachten, weil beides zusammenhängt und beides für den Fortschritt in unserem Land wichtig ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Das Wort hat jetzt Herr Minister Krautscheid.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem ist seit Monaten erkannt. Das Problem wird seit Monaten erfolgreich von der Landesregierung bearbeitet: in Gesprächen mit der Bundesregierung und in den Debatten des Bundesrates.

Wir haben die entscheidende Resolution im Bundesrat im Wesentlichen mit vorbereitet und noch ausgeweitet. Wir sind der Auffassung, bevor irgendwelche Frequenzen vergeben werden, muss klar sein, welche Frequenzen zukünftig den Nutzern drahtloser Mikrofone ersatzweise zur Verfügung stehen. Wir sind auch der Meinung, dass die Kosten für die Umrüstung ersetzt werden müssen.

All das hat der Kulturausschuss des Bundesrates am 27. April komplett beschlossen.

(Beifall von der CDU)

Einen Tag später stellen die Grünen ihren Antrag. Ich glaube nicht, dass das böser Wille war, sondern ich vermute nur, dass sie schlecht informiert waren. Wir sind uns im Prinzip einig, können das aber nicht zugeben. Wir sind auf dem richtigen Wege und werden uns im Bundesrat genauso verhalten. – Danke schön.