Protokoll der Sitzung vom 27.05.2009

Das muss man hier ganz klar und deutlich sagen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön, Herr Becker.

Herr Kollege, würden Sie bitte in Anbetracht dessen, was ich eben ausgeführt habe und worüber man diskutieren kann, zur Kenntnis nehmen, dass das, was, wie Sie sagen, die Vorgängerregierung „durchgepeitscht“ hat – dazu will ich mich nicht äußern –, ohne Wissen der Regelung beschlossen worden ist, die Sie wiederum zum RVR-Gesetz eingeführt haben, was wir damals schon mit dem Hinweis begleitet haben, dass es ein Problem mit der Sitzverteilung gibt, während wir ansonsten zugestimmt haben? Würden Sie also einräumen, dass man das nicht denjenigen vorwerfen kann, die das 2005 beschlossen haben, sondern das man eigentlich den Nachgang betrachten muss und das Problem beim RVR-Gesetz hätte regeln müssen?

Haben Sie auch noch eine Frage dazu?

Das war eine Frage.

Das war eher eine Feststellung.

Herr Kollege, ich bin nicht bereit, das zu akzeptieren. Auch Sie gehörten damals zu denjenigen, die gesagt haben, das Ruhrgebiet sollte eine einheitliche Planungskompetenz

usw. erhalten. Das waren Sie. Das können Sie jetzt nicht abstreiten.

Es gibt sicherlich Überlegungen, sich wieder einer Änderung der Schlüsselzahlen zu nähern. Ich habe aber sehr wohl und sehr schmerzhaft in Erinnerung, dass ich, als es um den Fraktionsstatus ging, in Regionalräten gewesen bin, an denen auch die Grünen maßgeblich beteiligt waren, und dort zu klären versucht habe, ob man nicht entgegenkommen und über die Geschäftsordnung – die Geschäftsordnung und nicht das Landesplanungsgesetz regelt den Fraktionsstatus – den Fraktionsstatus regeln könnte. Sie heben in Ihrem Antrag ja auf die Arbeitsfähigkeit ab. Damals ist mir von Ihren Leuten – ich drücke das in der mir eigenen Zurückhaltung mitteleuropäisch aus – sehr die kalte Schulter gezeigt worden: Das sei nicht nötig, das wollten sie alles nicht.

Gleichwohl reden wir hier heute über einen Problemkreis, den wir im Koalitionsvertrag nicht verankert haben. In der Hinsicht sind wir, wenn Sie so wollen, einerseits entscheidungsoffen, andererseits sehen wir nach zahlreichen Gesprächen da nicht unbedingt eine Mehrheit.

Es wäre einfacher gewesen, wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf zum Beispiel unter dem Buchstaben D „Kosten“ nicht von „Keine“ gesprochen hätten. Denn das stimmt doch nicht.

Unter dem Buchstaben F „Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände“ schreiben Sie, dass die Kommunen durch das Gesetz gestärkt werden. – Die Grünen werden durch das Gesetz gestärkt – das ist richtig, das wäre ehrlich gewesen.

(Widerspruch von Horst Becker [GRÜNE])

Entschuldigung, Kollege! Der Kollege Sagel ist nicht da. Außer der Ihren sehe ich hier keine kleine Partei. Lassen Sie das also außen vor! Darüber können wir im Ausschuss sicherlich noch einmal reden. Ich sehe hier aber nicht so viele Chancen – insbesondere weil Sie diejenigen sind, die letztendlich ursächlich dafür verantwortlich waren.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank. Ich sehe, dass Sie noch 1:10 Minuten Redezeit gehabt hätten. – Herr Minister Uhlenberg, Sie vertreten Frau Ministerin Thoben. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, die Bildung der Regionalräte nach dem Landesplanungsgesetz zu verändern. Nach der vorgeschlagenen Änderung des § 7 Landesplanungsgesetz soll je angefangene 100.000 Einwohner ein Mitglied

in den Regionalrat entsendet werden, wie hier auch schon mehrmals diskutiert worden ist. Nach den derzeitigen Regelungen liegt die maßgebliche Einwohnerzahl bei 200.000 Einwohnern. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Regionalratsgröße angehoben werden müsse, um eine unterstellte Ausdünnung der Regionalräte zu verhindern und es allen relevanten Parteien bzw. Fraktionen zu ermöglichen, auch auf kommunaler Ebene an der Planungsarbeit teilzunehmen.

Die Darstellung der Genese der Änderung des Landesplanungsgesetzes in den oben zitierten Vorbemerkungen des Gesetzentwurfes ist falsch, weil der Landtag mit der Mehrheit der damaligen Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Mai 2005 – der Abgeordnete Schulte hat eben schon darauf hingewiesen – die einschlägige Neufassung des Landesplanungsgesetzes in Kraft gesetzt hat. Im Zuge dieser Neufassung 2005 hat es auch Veränderungen im Landesplanungsgesetz zur Zusammensetzung der Regionalräte in einem Gesamtkonzept gegeben. Der Antrag der Grünen läuft deshalb auf eine Flucht vor den Konsequenzen ihrer eigenen Gesetzgebung hinaus.

Dabei war die Änderung von 2005 nicht unvernünftig. Ziel war die Vermeidung von Überhangmandaten, die bei der vorherigen Gesetzeslage zum Verzicht gewählter Mitglieder auf ihren Sitz im Regionalrat führten. Große Parteien konnten nach der Kommunalwahl 2004 keine Mitglieder über die Reservelisten in den Regionalrat entsenden. Im Zuge der Novellierung wurden der Anteil der Reserveliste am Regionalrat vergrößert und das Wahlverfahren nach Hare/Niemeyer normiert. Beides wirkt sich positiv auf die kleinen Parteien aus.

Die Stärkung der Reservelisten erleichtert es, den politischen Proporz entsprechend dem Wahlergebnis herzustellen. Um eine Aufblähung der Regionalräte zu vermeiden, wurde die Vergrößerung der Reservelisten durch eine moderate Erhöhung der Einwohnerzahl pro Sitz von 150.000 auf 200.000 abgefedert.

Nach der Regelung von 2005 werden die Regionalräte zu zwei Dritteln direkt gewählt. Ein Drittel entstammt der Reserveliste. Je 200.000 Einwohner wird ein Sitz im Regionalrat gebildet. Es gilt das Wahlverfahren nach Hare/Niemeyer.

Im Übrigen beruht die derzeitige Zusammensetzung der Regionalräte als Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. September 2004 noch auf der alten Rechtslage des Landesplanungsgesetzes aus dem Jahre 2001. Die Regionalräte wurden demgemäß zu vier Fünfteln direkt gewählt. Ein Fünftel entstammt der Reserveliste. Je 150.000 Einwohner wurde ein Sitz im Regionalrat gebildet.

Unabhängig von diesen Regelungen hat der Landtag im Jahr 2007 die Übertragung der Regionalplanung für das Ruhrgebiet auf den RVR beschlossen,

wie hier bereits verdeutlicht wurde. Danach kommt ab dem Jahre 2009 der RVR als Planungsträger hinzu. Die Kompetenzen der nunmehr sechs Planungsträger sind identisch. Die Übertragung der Regionalplanungskompetenz auf den RVR tritt am 21. Oktober 2009 in Kraft. Dadurch konnten die bereits gewählten Regionalräte im Amt verbleiben.

Durch die Übertragung der Regionalplanungskompetenz auf den RVR verkleinern sich – darauf ist eben auch hingewiesen worden – die Regionalräte Arnsberg, Düsseldorf und Münster räumlich und personell um den Anteil des RVR-Gebietes. Die Regionalräte Köln und Detmold bleiben im Zuschnitt gleich.

Das bedeutet: Die Verkleinerung der Regionalräte von Arnsberg, Düsseldorf und Münster spiegelt die Verkleinerung des Planungsraumes zugunsten des RVR wider. Unter der Annahme gleicher Wahlergebnisse würden sich die verbleibenden Regionalräte Köln und Detmold nach gültiger Gesetzeslage gegenüber der bisherigen Zusammensetzung marginal um drei Sitze verkleinern.

Wir sollten uns in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass zur Stärkung der Regionalräte in diesem Jahr die Sitzungsgelder durch eine entsprechende Verordnung erhöht wurden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Nach der von den Grünen vorgeschlagenen Änderung des § 7 Landesplanungsgesetz soll je angefangene 100.000 Einwohner jeweils ein Mitglied in den Regionalrat entsandt werden. Im Prinzip führt dies zu einer Verdoppelung der Regionalratsstärke. Unter Repräsentationsgesichtspunkten halte ich eine Vergrößerung der Gremien für nicht erforderlich.

Die Aussage im Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, durch die vorgeschlagene Änderung würden keine Kosten entstehen – der Abgeordnete Ellerbrock ist eben schon darauf eingegangen –, kann ich nicht nachvollziehen. Die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen pro stimmberechtigtem Mitglied im Regionalrat betragen 2.302,82 €. Die Gesamtaufwendungen würden sich durch die im Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Änderung entsprechend erhöhen.

Vor diesem Hintergrund ist die vorgeschlagene Vergrößerung der Regionalräte abzulehnen. Der Gesetzentwurf wird aber zunächst an den Ausschuss überwiesen. Ich gehe davon aus, dass dort eine intensive Diskussion stattfinden wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es jetzt noch den Wunsch zu reden? – Herr Kollege Eiskirch für die SPD-Fraktion. Die Zeit ist begrenzt, Herr Kollege.

Es tut mir ausgesprochen leid. Für das Protokoll möchte ich aber doch noch einmal festhalten, dass der Eindruck, den die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung hier erweckt haben, es sei das rot-grüne Gesetz, das jetzt zur Verkleinerung einiger Regionalräte führe, schlicht und ergreifend verkehrt ist. Durch das Gesetz aus dem Jahr 2005 würden die Regionalräte keine Verkleinerung, sondern sogar eine Erhöhung ihrer Gesamtmitgliederzahl erfahren. Ich habe das gerade am Beispiel Münster deutlich gemacht.

Erst durch das Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung gibt es bei den Regionalräten, die an das Ruhrgebiet Mitglieder für den sechsten Regionalrat abzugeben haben, eine Verkleinerung. Nur damit keine Legendenbildung aufkommt! Das ist der Stand der Dinge. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Jetzt hat Herr Ellerbrock noch einmal für 1:10 Minuten das Wort.

Herr Kollege Eiskirch, um einer möglichen Legendenbildung Ihrerseits vorzubeugen, möchte ich darauf hinweisen, dass die grün-rote Landesregierung und Sie selbst, Grün und Rot, hier im Parlament am 3. Mai beschlossen haben, die Schlüsselzahl von 150.000 auf 200.000 hochzusetzen. Mit den Folgen müssen Sie heute leben. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Den Rest klären wir dann im Ausschuss, ja? – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann schließe ich die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/9265 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung des Gesetzentwurfs einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf:

16 Studentenwerke in NRW brauchen mehr Unterstützung

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/9266

Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung erfolgt erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wir stimmen deshalb direkt über die Überweisungsempfehlung ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/9266 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf:

17 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9022