Jetzt muss man sich fragen, was damit passieren soll. Wenn ich Transparenz haben möchte, sodass jeder, der öffentliche Mittel bekommt, das offenlegen soll; das ist in Ordnung, dem kann ich mich durchaus annähern, wie ich es letztes Mal auch gesagt habe. Dann aber bitte alle und nicht ein einzelner Berufsstand, weil das nämlich wieder zu einer unheimlichen Neiddiskussion führen würde! Auch das muss man ganz klar sagen.
(Beifall von FDP und CDU – Svenja Schulze [SPD]: Das haben wir gefordert! Und das ha- ben Sie doch abgelehnt!)
Dann würde ich auch gerne wissen, was für einen Subventionsbegriff wir da anlegen. Wenn wir den gläsernen Zahlungsempfänger bekommen, werden wir sicherlich sämtliche steuerlichen Vergünstigungen monetarisieren und auf die einzelne Person und auf den einzelnen Betrieb deutlich machen müssen. Dann muss man auch deutlich machen, in welche Organisationen, ob das nun Gewerkschaften, Kirchen usw. sind, welche öffentlichen Mittel hineinfließen, und das muss man möglichst treffgenau personifizieren.
Ich bin für so eine Transparenz. Dann machen wir das. Jeder Handwerker usw. soll das machen. Dann müssen wir nur fragen, wo wir denn aufhören. Jeder von uns führt einkommensteuermindernde Spenden ab. Ich bin sicher, das tut jeder von uns hier. Dann müssten wir, weil das letztendlich auch eine Gewährung einer minderen Steuerzahlung ist, das auch ins Internet stellen und veröffentlichen. Schweden hat das ja im weitesten Sinne. Ich frage nur: Wollen wir das?
Wenn wir uns solchen Gedanken nähern, müssen wir den Subventionsbegriff eng fassen, definieren. Darüber hinaus dürfen wir das nicht nur auf eine Berufsgruppe beziehen, weil ansonsten genau das passiert, was bereits meine Vorredner befürchtet haben, nämlich dass das zu einer unheimlichen Neiddiskussion führt. Aber man kann ja darüber nachdenken, es so zu machen.
Die Überschrift des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen hört sich ja gut an. Wir freuen uns, wenn gefordert wird, das EU-Recht 1:1 umzusetzen. Das ist ein Bildungserfolg. Es freut mich, dass inhaltlich überzeugende Argumente jetzt auch bei Ihnen Platz greifen.
Die Überschrift des Punktes II des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet: „Nur Deutschland verweigert Transparenz“. Ja, das ist so gewesen. Das ist jetzt gerichtlich entschieden.
Doch jetzt fängt die Neiddiskussion schon an. Unter Punkt III steht: „RWE, Lufthansa, Bayer, Unilever u. a. erhalten Agrarsubventionen.“ Nach dem Gesellschaftsmodell von Grün und Rot dürfen Unternehmen ab einer bestimmten Größe, unter einer bestimmten Frauenquote in Führungspositionen, ab einer bestimmten Fläche – das ist was ganz Schlimmes –, also nach irgendwelchen Kriterien, keine Subventionen für die gleiche Leistung, die der Landwirt nebenan erbringt, erhalten. Damit habe ich Schwierigkeiten. Ich sage: Wir müssen die Kriterien definieren und die Gegebenheiten anhand dieser Kriterien abarbeiten. Ihre Auffassung kann ich nicht nachvollziehen.
Im vorletzten Absatz auf Seite 1 des Antrags der SPD-Fraktion wird letztendlich eine Philippika gegen Subventionen geritten. Ich wusste gar nicht, dass die Kollegen der SPD so nahe bei uns sind. Ich finde es hervorragend. Ich würde gerne mit Ihnen für ein marktwirtschaftliches System streiten, möglichst ohne Subventionen.
Weil ich weiß, dass mein verehrter Kollege Kuschke noch redet, möchte ich mir gerne noch zwei Minuten Redezeit übrig lassen. – Ich danke Ihnen deshalb zunächst für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 2008 wurden in Deutschland erstmals Daten von Empfängern von EU-Agrarfördermitteln im Internet veröffentlicht. Alleine aus NordrheinWestfalen waren mehr als 30.000 Empfänger dabei, die im Jahre 2007 Fördermittel aus dem Fond zur Entwicklung der ländlichen Räume, also aus dem ELER-Programm, erhalten haben. Nach der Veröffentlichung gab es hierauf keine Reaktion, weder von den Betroffenen noch in der Öffentlichkeit.
Nach der EU-Transparenzrichtlinie mussten bis zum 30. April 2009 die Daten der Empfänger von EUAgrarbeihilfen für das vorangegangene EUHaushaltsjahr 2008 veröffentlicht werden. Hiervon betroffen waren nun erstmals auch die Daten von Empfängern der sogenannten Direktbeihilfe an landwirtschaftliche Unternehmen. In verschiedenen Bundesländern richteten sich Widerstände der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten. Entsprechend wurden Widersprüche bzw. Eingaben bei den Zahlstellen eingereicht.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat sich am 27. Februar dieses Jahres an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um die Rechtmäßigkeit der EU-Verordnungen, insbesondere die Vereinbarkeit mit den Datenschutzrechten der Betroffenen, überprüfen zu lassen. Es geht dabei auf der einen Seite um die Forderung nach mehr Transparenz für die Allgemeinheit und auf der anderen Seite um die Wahrung des Datenschutzes für die persönlich Betroffenen. Jeder wusste, dass die Frage möglichst schnell gerichtlich geklärt werden musste, um noch vor dem Veröffentlichungstermin am 30. April eine eindeutige rechtliche Bewertung zu haben. So wurde auch in Nordrhein-Westfalen wie in anderen Ländern der Verwaltungsrechtsweg beschritten. SPD und Grüne hier im Landtag haben sicher Verständnis dafür, zerren sie doch schließlich weit weniger strittige Sachverhalte vor das Gericht.
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts waren leider nicht einheitlich, auch bei uns in NordrheinWestfalen nicht. Vor dem einen Verwaltungsgericht wurde der im Eilverfahren beantragte vorläufige Rechtsschutz gewährt, vor dem anderen wurde er wieder abgelehnt.
Um in dieser verworrenen Situation in der gebotenen Eile zu mehr Rechtsicherheit zu kommen, haben Landwirte in Nordrhein-Westfalen Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Beschlüsse eingelegt und so erreicht, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster die ersten obergerichtlichen Beschlüsse in Deutschland getroffen hat. Damit waren bei uns in Nordrhein-Westfalen als erstem Land klare rechtli
che Verhältnisse geschaffen worden. Es steht deshalb außer Frage, dass alle Daten von Empfängern von EU-Agrarfördermitteln, die von der nordrheinwestfälischen Zahlstelle Geld erhalten, veröffentlicht werden.
Diese Auffassung wird übrigens auch von den beiden Landwirtschaftsverbänden geteilt. Wir haben die Daten der Empfänger der nordrhein-westfälischen EG-Zahlstelle bereits an den Bund weitergeleitet. In enger Abstimmung zwischen dem Bund und allen Ländern haben wir uns darauf verständigt, dass die endgültige Veröffentlichung nunmehr am 15. Juni 2009 erfolgen wird. Diese Verschiebung, verehrte Frau Abgeordnete Watermann-Krass – bitte schenken Sie mir jetzt Ihre geschätzte Aufmerksamkeit –,
haben wir mitgetragen, weil das sozialdemokratisch geführte Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern um die Gewährung eines Zeitaufschubs aus rechtlichen Gründen gebeten hat.
Denn in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nämlich ein OVG-Urteil, das eine Veröffentlichung der Daten für nicht rechtens hält. Mein Kollege Till Backhaus will jetzt die Zeit bis Mitte Juni nutzen, um zu prüfen und abzustimmen, ob Mecklenburg-Vorpommern dennoch mit allen Ländern gemeinsam die Daten veröffentlichen kann.
Meine Damen und Herren, ich finde es erstaunlich, dass unsere Rücksichtnahme auf den SPD-Minister Backhaus im SPD-Antrag kritisiert wird. Bevor Sie solche Anträge stellen – dieser hat ja das gleiche Niveau wie der Antrag von eben –,
Grüne und SPD fordern hier – das ist der zweite Punkt – einen nordrhein-westfälischen Alleingang und ein Ausscheren von der abgestimmten Linie zwischen Bund und Ländern. Kein Bundesland, auch keines mit der SPD oder mit den Grünen in der Regierung, hat die Daten im Alleingang veröffentlicht.
Ihre Forderung, Herr Abgeordneter Remmel, wir sollten das im Alleingang machen, hätten Sie dann ja sehr schön mit Ihren Parteifreunden in Bremen und in Hamburg besprechen können. Auch dort, wo die Grünen ein Stück politische Verantwortung innerhalb einer Landesregierung haben, geschieht das nicht. Es geschieht nicht bei den Grünen in Hamburg und in Bremen, es geschieht aber auch nicht in den SPD-geführten Bundesländern. Von Mecklenburg-Vorpommern habe ich bereits gespro
chen. Dann haben wir immer noch Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Da geht man diesen Weg auch nicht. Das ist wohl eine fixe Idee der Oppositionsparteien im nordrhein-westfälischen Landtag, der darüber hinaus nicht ernst genommen werden kann.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen hat bereits alle Vorkehrungen getroffen, dass die Daten der Empfänger der nordrhein-westfälischen EGZahlstelle zu diesem Termin veröffentlicht werden können. Die Verzögerung von sechs Wochen hat Nordrhein-Westfalen nicht zu vertreten, wir sehen darin aber auch kein Drama. Denn die Europäische Kommission hat die deutsche Entscheidung, bald zu veröffentlichen, ausdrücklich begrüßt und auch signalisiert, auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu verzichten, soweit die Verzögerungen bei der Veröffentlichung allein auf die rechtliche Klärung in Deutschland zurückzuführen sind.
Ich fasse zusammen: Nordrhein-Westfalen hat sich nach den OVG-Beschlüssen aus Münster und der Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde bei den bundesweiten Beratungen immer für die Veröffentlichung ausgesprochen, aber im Interesse eines bundesweit einheitlichen Vorgehens die Daten bisher nur an den Bund gemeldet.
Der endgültige Veröffentlichungstermin wurde in der Bund-Länder-Abstimmung nun auf den 15. Juni gelegt. Die Daten von Nordrhein-Westfalen werden dann veröffentlicht. So klar und einfach ist dieser Sachverhalt, und so klar und einfach war damals auch mein Interview in „Westpol“. Daran hat sich inhaltlich überhaupt nichts geändert.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion startet über das Veröffentlichungsthema hinaus in ihrem Antrag einen Generalangriff auf die europäische Agrarpolitik. Es heißt in diesem Antrag, das System EU-Agrarpolitik habe versagt und sei vom Steuerzahler nicht mehr vertretbar. Die eingesetzten Mittel würden keinen Beitrag zur Erhaltung der kleineren Betriebe, der Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und zum Erhalt und zum Schutz der Umwelt leisten.
Pauschal und völlig undifferenziert kritisieren Sie die Agrarpolitik, die in ihrer heutigen Ausgestaltung wesentlich auf die Agrarpolitik von Juli 2003 zurückzuführen ist. Dass Sie mit Ihrer Kritik erneut daneben liegen, können Sie in der Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 26. Juni 2003 nachlesen.
Der damalige stellvertretende Vorsitzende der SPDBundestagsfraktion, Michael Müller aus NordrheinWestfalen – er hat damals als stellvertretender Vor
sitzender der SPD-Bundestagsfraktion bei der Agrarreform mitgewirkt –, hat damals das veröffentlicht, was Sie heute kritisiert haben.
Wir haben hart für eine grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik gekämpft, die den Anforderungen einer nachhaltigen Landwirtschaft und den Interessen der Verbraucher, einem sicheren und umweltverträglich produzierten Lebensmittel, Rechnung trägt. Wir haben für die Landwirtschaft in Deutschland und die Entwicklung des ländlichen Raums ein Fundament für ein neues Stück Zukunft gelegt.
Meine Damen und Herren, das war damals Müller; heute erklären Sie genau das Gegenteil. Sie kritisieren die Zahlungsmodalitäten bei uns in NordrheinWestfalen und wie das auf Bundesebene läuft. In den SPD-geführten Ländern verhält man sich aus Gründen der Rechtssicherheit genauso wie wir in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, ich habe wirklich den Eindruck, Ihnen gehen die Themen aus. Sie haben inhaltlich nichts mehr zu bieten. Deswegen führen wir hier solche Debatten. Sie tun dem ländlichen Raum keinen Gefallen, auch nicht den landwirtschaftlichen Betrieben, wenn Sie pauschal alles hinterfragen, eine Neiddiskussion initiieren
Ich stelle fest: Die SPD-Fraktion geht hier irgendeinen Sonderweg, den keine SPD-Landtagsfraktion in Deutschland geht, von Agrarministern auf Bundesebene ganz zu schweigen. Es ist schon etwas Besonderes. Sie haben die Realität zum Thema Landwirtschaft und ländlicher Raum völlig verloren.