Das hat offensichtlich auch gerade zu der bemerkenswerten Rede des Abgeordneten Römer geführt, der zu dem eigentlichen Antrag kein Wort gesagt hat,
sondern die alten Reden der vergangenen vier Jahre mit dem ganzen Gedöns von Kernkraft und erneuerbaren Energien aus der Schublade geholt hat. Das hat nur mit diesem Antrag, Herr Abgeordneter Römer, überhaupt nichts zu tun; das fiel gerade wirklich jedem auf. Vielleicht wollen Sie mit diesem Antrag auch nichts zu tun haben – dafür hätte ich Verständnis –, und deswegen haben Sie Ihre alten Reden wieder aus der Schublade herausgeholt.
Ausgangspunkt der Antragsteller ist das von der EU-Kommission gegen E.ON durchgeführte Verfahren. Dies ist mit Kommissionsentscheidung vom 26. November 2008 abgeschlossen worden.
In dem zusammenfassenden Text heißt es in der Tat, dass die Kommission befürchtet hatte, dass E.ON seine marktbeherrschende Stellung auf dem Großhandelsmarkt missbräuchlich ausgenutzt haben könnte, indem das Unternehmen geplant haben könnte, verfügbare Versorgungskapazität zurückzuhalten, um einen Anstieg der Strompreise zum Nachteil der Verbraucher zu bewirken.
In der Entscheidung der EU-Kommission heißt es unter dem Punkt „Schlussfolgerungen“ allerdings klar:
Diese Entscheidung enthält keine Schlussfolgerung zu der Frage, ob eine Zuwiderhandlung vorgelegen hat oder vorliegt.
Also: Letzte, harte Beweise fehlen. Im Übrigen wissen wir, dass die EU-Kommission bei der Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen nach Kartellverstößen keinesfalls zurückhaltend ist.
Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion – auch dies ist eben vom Abgeordneten Weisbrich angesprochen worden – zur Möglichkeit der Preismanipulation an der Strombörse EEX unter dem 3. April dieses Jahres geantwortet – dies findet sich in der Bundestagsdrucksache 16/12556; ich zitiere mit Zustimmung der Frau Präsidentin –:
Analysen der zuständigen Aufsichtsbehörden haben bislang keine konkreten Anhaltspunkte für Manipulation ergeben. Grundsätzlich ist aber keine Börse frei von jedweder Möglichkeit der Preismanipulation.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Antwort umschreibt den Sachverhalt so knapp wie zutreffend. Natürlich gibt es an der Strombörse die Möglichkeit der Manipulation. Dies zu behaupten, bringt auch bei ständiger Wiederholung keine weiterführende Erkenntnis. Die Antwort der Politik auf die Manipulationsmöglichkeiten ist ihr konsequenter Einsatz für größtmögliche Transparenz.
Dieses Haus hat sich wiederholt mit dieser Thematik beschäftigt. Ich nenne die Aktuelle Stunde vom 16. November 2007 mit der Thematik „Wettbewerb auf den Energiemärkten – Wann handelt die Landesregierung endlich?“. Damals hielten Sie, Herr Abgeordneter Römer, schon die Rede, die Sie heute wieder gehalten haben.
Ich nenne den Sachstandsbericht der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 7. September 2007, „Transparenz im Strommarkt herstellen“. Diesem Bericht war der umfangreiche Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung der Markttransparenz im Stromgroßhandel – Strompreisbildung an der EEX“ als Anlage beigefügt.
Es handelt sich hier um eine Thematik von bundesweiter Bedeutung. Die zweimal jährlich stattfindende Wirtschaftsministerkonferenz hat sich deshalb seit dem Jahre 2006 fünfmal mit dem Thema der Verbesserung der Transparenz im Stromgroßhandel beschäftigt. Sie sehen darin, welch große Bedeutung die Wirtschaftsministerkonferenz diesem Thema beimisst. Transparenz ist bekanntlich das beste Mittel gegen Manipulation.
Mitte 2007 hat die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gebeten, gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Energiepolitik“ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die den entsprechenden nationalen Handlungsbedarf herausarbeitet. Dieser bereits erwähnte Bericht ist Anfang Dezember 2007 dem Wirtschaftsausschuss übersandt worden.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat im Herbst 2008 der Wirtschaftsministerkonferenz einen zweiten Bericht zu den erreichten Verbesserungen der Markttransparenz vorgelegt.
Zu den Inhalten dieses Berichts gehört die Transparenzrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, gemäß der auf der Web-Seite der EEX eine Vielzahl von Erzeugerdaten den Marktteilnehmern und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden. Dazu gehört die Ände
rung des Börsengesetzes, die die Position der Handelsüberwachungsstelle bei EEX stärkt. Dazu gehört die Einführung von Verhaltensregeln für Börsenhandelsteilnehmer einschließlich eines Sanktionskatalogs. Schließlich gehört dazu ein Bericht, der Fortschritte auf europäischer Ebene in Bezug auf Insiderhandelsverbot und Transparenzbestimmungen verzeichnet.
Natürlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Nordrhein-Westfalen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aktiv mitgewirkt. Sie sehen, die Politik ist tätig.
Gleiches gilt für die zuständigen Verwaltungsbehörden. Bei den behaupteten Manipulationen handelt es sich um bundesweit bedeutsame Vorgänge. Zuständige Behörde ist deshalb das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt ist bekanntlich im Sektor Energie Anfang dieses Jahres personell verstärkt worden. Gleichzeitig sind im neu geschaffenen § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von Verstößen verbessert worden.
Das Bundeskartellamt geht den hier in Rede stehenden Vorwürfen nach. Die Bonner Behörde hat in 2008 Voruntersuchungen zum Verhalten der vier großen Stromerzeuger bei der Kraftwerkssteuerung und im Handel durchgeführt. Darauf aufbauend hat das Bundeskartellamt unter dem 18. März 2009 einen Auskunftsbeschluss an mehr als 50 Kraftwerksbetreiber in Deutschland gerichtet. Diese mussten bis zum 6. Mai umfangreiche Fragebögen zum Kraftwerkseinsatz in den Jahren 2007 und 2008 beantworten. Die Auswertung der umfangreichen Antwortdaten wird naturgemäß eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Auch hier kann von Untätigkeit – darum geht es mir; deswegen habe ich gerade die einzelnen Punkte genannt – nicht gesprochen werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag spricht auch die Rolle der Staatsanwaltschaften an: Es sei erstaunlich, „dass die Staatsanwaltschaften... von sich aus kein Ermittlungsverfahren“ eingeleitet hätten.
Ich stelle dazu fest: Die für die Strombörse EEX örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Leipzig hat bereits vor Erstattung der Strafanzeigen vom 23. März dieses Jahres von Amts wegen eine Prüfung eingeleitet, ob im Zusammenhang mit der Strompreisbildung der Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat besteht.
In dem von den Antragstellern zitierten Artikel „Zur Strafbarkeit von Manipulationen des Handels an der Strombörse EEX in Leipzig“ heißt es in einem Kapitel mit der Überschrift: „Rechtsausführungen zur Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Leipzig“:
Der Autor des Aufsatzes, Professor Jahn, sieht offenbar die staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit ebenfalls in Leipzig.
Die Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Essen werden die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Leipzig in ihre Prüfung der Strafanzeigen einbeziehen. Ein Defizit kann auch hier nicht erkannt werden. Vielmehr spricht alles für ein geordnetes Ermittlungsverfahren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Dargelegte beantwortet die Forderungen des Antrages bereits weitgehend. Ich wiederhole: Die Forderungen bewegen sich im hypothetischen Raum. Erst recht gilt dies für Berechnung möglicher Schadenersatzansprüche.
Zuständig für Kartellverfahren gegen die großen Stromerzeuger ist das Bundeskartellamt. Die Behörde entscheidet damit auch über Art und Umfang von Sanktionen gegen die Unternehmen – vorausgesetzt, ein kartellrechtswidriges Verhalten ließe sich tatsächlich beweisen.
Die Landesregierung hat keine Einwirkungsmöglichkeiten auf diesen Entscheidungsprozess. Theoretisch denkbar ist eine Verpflichtungszusage der Unternehmen, überhöhte Entgelte an die Stromkunden zurückzuzahlen. Ich betone an dieser Stelle: Die Landesregierung sieht die Auswirkungen steigender Energiepreise auf die privaten Haushalte, aber auch auf die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit unserer nordrhein-westfälischen Unternehmen mit Sorge. Dies hat sie in den entsprechenden Debatten in diesem Hause immer wieder betont.
Preissteigerungen bei Energie haben vielfältige Ursachen. Auch das ist heute in der Debatte schon deutlich geworden. Darunter fallen neben den Entwicklungen auf den internationalen Energierohstoffmärkten auch die Steigerungen staatlich veranlasster Belastungen, insbesondere in den Zeiten der damaligen rot-grünen Bundesregierung.
Wichtige Abhilfe ist nach Auffassung der Landesregierung der Ausbau der Kraftwerkskapazität und der Netze, um so mehr Wettbewerb zu schaffen. Kapazitäten am Markt sind Voraussetzung jeden Wettbewerbs. Der vorliegende Antrag jedoch wiederholt nur bereits Bekanntes und ist in diesem Sinne nicht zielführend. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns empfiehlt, den Antrag Drucksache 14/9260 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Dort soll dann auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung aller vier Fraktionen dieses Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.
4 Psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in NRW ausbauen und konzeptionell weiterentwickeln
Ich darf für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Kollegin Gebhard das Wort geben. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit unserem Antrag zur psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen greifen wir eine Problematik von hoher Brisanz auf. Man muss nicht persönlich mit Schicksalen konfrontiert worden sein, dass Eltern händeringend nach Unterstützung rufen, wenn sie bereits zum dritten Mal ihr Kind vom Bahndamm geholt haben, um zu erkennen, dass es in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf gibt.
Seit Juni 2006 haben wir hier im Parlament und im zuständigen Fachausschuss das Thema auf der Tagesordnung ohne – und das ist das Traurige – nennenswerte Versorgungsverbesserung. Ich prangere dies hier nicht zum ersten Mal an. Spätestens seit der Anhörung im Januar 2007 dürfte uns allen klar sein, wie groß der Handlungsbedarf bei der psychiatrischen Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ist.
Bei der Auswertung der Anhörung wurde dies auch von allen Fraktionen so gesehen und ein gemeinsames Vorgehen vereinbart. CDU und FDP als regierungstragende Fraktionen hatten es übernommen, den beiden anderen Fraktionen einen Entwurf für ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Im Oktober 2008, das heißt mehr als eineinhalb Jahre später, erklärt der FDP-Kollege Romberg, dass der Versuch, zu einem gemeinsamen Antrag mit der CDU zu kommen, gescheitert sei. Die beiden Fraktionen mögen untereinander ausmachen, was dafür ursächlich ist.
ben, dass alle Anträge für den stationären Ausbau wie auch für den teilstationären Ausbau auf Eis gelegt wurden? Ist die Entscheidung des Ministers im September 2007, die zukünftigen Eckwerte für die psychiatrische Krankenhausplanung auszusetzen, ursächlich dafür? Oder war es die Entscheidung des Ministers im August 2008, die Psychiatrieplanung in das laufende Verfahren der allgemeinen Krankenhausplanung zu integrieren? Oder liegt es sogar an der Einschätzung – ich sage: Fehleinschätzung – des Ministers, der als Einziger im Oktober 2008 eine von der Anhörung abweichende Einlassung machte.
Zu unserer aller Überraschung sagte er im Ausschuss, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen allein in Nordrhein-Westfalen bis 2012 um knapp 10 % sinken würde. Im Klartext: Die Wartelisten werden dann von alleine kürzer werden, der Bedarf sei zukünftig also gar nicht mehr so groß.
Zweite Einlassung war, dass die Wartelisten der Kinder- und Jugendpsychiatrien ein Ausdruck dafür seien, dass zunehmend Erziehungs- und schulische Probleme zulasten der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung, in den Gesundheitsbereich verschoben würden. Er stellte die Behauptung, bis heute nicht belegt, in den Raum, dass verhaltensauffällige, nicht psychisch kranke Jugendliche verstärkt an Wochenenden in psychiatrische Kliniken ausgelagert würden.
Solche Einlassungen 19 Monate nach der Anhörung, in der uns die Experten aufgezeigt haben, dass nur etwa ein Fünftel der Eltern von psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen versuchen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen! Wir sind nicht einmal in der Lage, dieses Fünftel adäquat zu versorgen. Das ist unfassbar.
Aber diese Einlassungen des Ministers ignorierten bzw. negierten alles, was an fachliche Expertise bereits zu diesem Zeitpunkt vorlag. Nach den Ergebnissen des Robert-Koch-Instituts sind 10 % bis 12 % der Kinder im Grundschulalter und 15 % bis 20 % der Jugendlichen psychisch auffällig. Die Bedarfe, die uns Experten im Januar 2007 vorgestellt haben, waren auch keine Momentaufnahme. Sie wurden durch die Arbeit der Enquetekommission „Chancen für Kinder“, deren Bericht ebenfalls im Oktober 2008 uns allen vorgelegt wurde, voll bestätigt.