Wenn dann der Stadtrat von Duisburg oder der Kreistag von Siegburg einen Beitrag leisten will, dann gibt zum Beispiel die Gemeindeordnung die Möglichkeit, freiwillig den Rat um sechs Sitze zu verkleinern.
Das erschwert den Einzug von Dritten. Das hat keiner gemacht. Das wird auch nicht gefordert. Das heißt, offensichtlich wollen Sie Dritte ins Feuer schicken, wo Sie genau wissen, dass es juristisch nicht machbar ist. Deswegen ist es richtig, jetzt die Klausel aufzuheben. Dann werden wir sehen, was die neue Wahl bringt.
Ich glaube, es ist gut, wenn sich alle demokratischen Kräfte zusammentun, um zu verhindern, dass Extremisten in die Räte kommen. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen also zur Abstimmung.
Wir stimmen erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 14/8335 ab. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/9401, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD. Wer enthält sich? – Bündnis 90/Die Grünen enthält sich. Damit ist die Beschlussempfehlung mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag Drucksache 14/9472, den Bündnis 90/Die Grünen und SPD eingebracht haben, ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Koalitionsfraktionen CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Eine Enthaltung aus den Reihen der Grünen. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von Frau Düker abgelehnt.
10 Eine halbe Milliarde Euro für AgrardieselSteuergeschenke: Wenige Großbetriebe sahnen ab – 85 % der Betriebe gehen fast leer aus
Hier hat es eine Verständigung der Parlamentarischen Geschäftsführer gegeben. Die Parlamentarischen Geschäftsführer schlagen uns vor, dass wir den Tagesordnungspunkt 10 auf die morgige Tagesordnung am 25. Juni verschieben. Dort soll dieser Tagesordnungspunkt dann Tagesordnungspunkt 12 werden. Der morgige Tagesordnungspunkt 12 soll dann Tagesordnungspunkt 13 werden und ohne Debatte überwiesen werden.
Wer diesem Verfahrensbeschluss seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/9433
Jetzt müssen wir noch einmal beraten, meine Damen und Herren. Danach ist das alles etwas einfacher. Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Deppe das Wort. Bitte schön.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zu dieser fortgeschrittenen Stunde will ich testen, ob Sie noch reaktionsfähig sind. Deshalb eine Frage vorweg: Was war am Montag, 27. April 2009?
Also, keiner weiß es. Ich gebe Ihnen noch einen Tipp. Was ist denn an jedem letzten Montag im April um 15 Uhr?
Da, meine Damen und Herren, findet in ganz Nordrhein-Westfalen die staatliche Jägerprüfung statt. Die Teilnehmer an dieser Prüfung haben ein amtli
ches Führungszeugnis, sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung. Sonst werden sie nicht zur Prüfung zugelassen.
Die Jägerprüfung wird vor einem fünfköpfigen Prüfungsausschuss der unteren Jagdbehörde in den Kreisen abgelegt. Sie besteht im schriftlichen Teil aus hundert von der oberen Jagdbehörde festgelegten Fragen und einer dreißigminütigen mündlichpraktischen Prüfung. Die Prüfungsinhalte sind unter anderem: Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Wildkrankheiten, Land- und Waldbau, Wildschadenverhütung, Waffentechnik, Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Landschaftspflegerecht.
65.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen haben dieses „grüne Abitur“ abgelegt, meine Damen und Herren. Statt froh zu sein, dass sich diese Experten in Sachen Naturschutz vertraglich verpflichten, in Schulen und Kindergärten aktiv Umweltbildung zu betreiben, fällt der Opposition nichts Besseres ein, als diese 65.000 Menschen pauschal zu diskriminieren.
Für Sie von der Opposition ist es doch wohl so: Die Jäger wissen zu viel, und deshalb unternehmen Sie mit Ihrer Anfrage und mit Ihren Pressemitteilungen alles an schäbigen Versuchen, um diese engagierten Fachleute aus den Schulen fernzuhalten.
Wir jedenfalls, meine Damen und Herren, sortieren die Naturschützer nicht in Gut und Böse, sondern wir sagen: Wer sich für die Natur engagiert und das nötige Fachwissen objektiv vermittelt, hat unsere Unterstützung und ist uns herzlich willkommen.
Herr Deppe, ist Ihnen bekannt, dass viele Landräte, die Ihrer Partei angehören, unter anderem der Landrat des Hochsauerlandkreises, Herr Dr. Schneider, in Schreiben unter anderem an den Ministerpräsidenten ihn aufgefordert haben, die Jagdsteuer beizubehalten?
Herr Deppe, ist Ihnen die Äußerung von Jochen Borchert, dem Präsidenten des Deutschen Jagdschutzverbands, bekannt, der sich in dem Themenheft „Passion Jagd“ 2008 im Rahmen von „Kirche im ländlichen Raum“ dahin gehend geäußert hat, bei der Jagd gehe es „auch ums Beutemachen“. In der Zeitung „Unsere Kirche“ wird er wie folgt wiedergegeben: Wer um „vier Uhr auf den Ansitz klettert, denkt nicht ausschließlich ans ökologische Gleichgewicht.“
Liebe Frau Beer, Sie setzen natürlich wieder genau das fort, was Sie schon in der Anhörung, der Pressemitteilung und Ihrer Anfrage praktiziert haben: Ihnen sind die Jäger ein Dorn im Auge, denn die haben Ahnung von Umweltschutz und eine staatliche Prüfung abgelegt.
Sie leisten Tausende von ehrenamtlichen Stunden. Aber diese Leute passen nicht in Ihr Konzept. Deshalb hetzen Sie gegen die Jäger in NordrheinWestfalen, wo Sie nur können.
Die Beratungen und die Anhörung zum Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer haben eindeutig ergeben: Die Jäger übernehmen wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit. Sie engagieren sich im Biotop- und Naturschutz, sie beschaffen die Datengrundlagen für das Wildmonitoring, sie engagieren sich im Artenschutz, sie betreiben aktiv Umweltbildung, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise mit 53 “Rollenden Waldschulen“.
Sie entsorgen umgekommene oder verletzte Wildtiere, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr bei ca. 25.000 erfassten Wildunfällen. Sie bringen Impfköder zur Bekämpfung gefährlicher Tierseuchen aus – allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 125.000 Stück gegen die Ausbreitung der Wildschweinepest. Sie helfen in unserem dicht besiedelten Land, das Gleichgewicht der Arten zu erhalten.