Protokoll der Sitzung vom 25.06.2009

interjection: (in Vertretung von Minister Karl-Josef Laumann) : Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die herzlichen Grüße von Minister Karl-Josef Laumann übermitteln, der leider an dieser Sitzung heute nicht teilnehmen kann. In Vertretung des Ministers darf ich zu dem Thema „Kinder in Medienproduktion besser schützen“ die Stellungnahme der Landesregierung abgeben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Grünen möchten mit ihrem Antrag einen besseren Schutz für unter drei Jahre alte Kinder in Medienproduktionen erreichen. Sie halten den gesetzlichen Schutz

dieser Kinder unter drei Jahren für nicht ausreichend. Die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sollen deshalb angepasst werden. Außerdem soll eine Vereinbarung innerhalb der Europäischen Union auch grenzüberschreitend den Schutz von Kindern in Medienproduktionen gewährleisten.

Nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist Kinderarbeit generell verboten. Ausnahmen für Kinder unter drei Jahren sind nicht möglich. Ausnahmen – zum Beispiel für Medienproduktionen – sind nur für Kinder von drei bis sechs Jahren beziehungsweise über sechs Jahren auf Antrag möglich. Nur diese Kinder können unter strengen Voraussetzungen und nur mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde für den Jugendarbeitsschutz bei Medienproduktionen zwei beziehungsweise vier Stunden gestaltend mitwirken und an den erforderlichen Proben teilnehmen. Gestaltende Mitwirkung aber heißt dabei „aktives Handeln auf Anweisung“.

Das ist Kindern unter drei Jahren nicht erlaubt und Babys zudem nicht möglich. Bei Kindern über drei Jahren wird der Schutz der Gesundheit und Persönlichkeit im Rahmen der Ausnahmebewilligung sichergestellt.

Für diese älteren Kinder gilt bereits jetzt, dass im Rahmen der Antragstellung für eine Ausnahme vom generellen Kinderarbeitsverbot ärztliche Bescheinigungen vorzulegen sind. Außerdem sind Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz der Kinder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu treffen. Neben der schriftlichen Einwilligung der Personensorgeberechtigten ist die erforderliche Betreuung und Beaufsichtigung zu gewährleisten.

Das reine Gefilmt-Werden von Kindern unter drei Jahren jedoch – soweit sich diese in einer für sie natürlichen Umgebung aufhalten – fällt nicht unter den Begriff der Arbeit im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Dieses Gesetz kann deshalb den von den Grünen geforderten weiter gehenden Schutz für Kinder unter drei Jahren auch nach erneuter Prüfung nicht gewährleisten. Diese Auffassung wird auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geteilt.

Beim Schutz von Kindern unter drei Jahren handelt es sich vielmehr um eine Frage des allgemeinen Kindeswohls. Der Bundestag hat deshalb richtigerweise angekündigt, in der nächsten Legislaturperiode ein umfassendes Kinderschutzgesetz zu verabschieden.

Über weiter gehende Schutzmaßnahmen für Kinder unter drei Jahren in Medienproduktionen sollte in der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf beraten werden. Im Übrigen hat die Konferenz der Jugend- und Familienminister am 4./5. Juni 2009 bereits den Weg gewiesen, wie erstens über die Landesmedienanstal

ten im Rahmen deren Aufsicht, zweitens durch Einflussnahme auf die Sendeverantwortlichen – hier: bei RTL – und drittens durch Maßnahmen der Kommission für Jugendmedienschutz das Kindeswohl zusätzlich geschützt werden kann.

Die Landeregierung sieht deshalb derzeit keinen Anlass, diesbezüglich eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu initiieren beziehungsweise die Richtlinien des Landes vom 20. April 2000 zum Schutz von Kindern über drei Jahren in Medienproduktionen grundlegend zu ändern.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Im Rahmen der Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass der Einsatz medienpädagogischer Fachkräfte in Anlehnung an die NRW-Richtlinie in das Gesetz aufgenommen wird. Die Landesregierung vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass der Kinder- und Jugendschutz nicht an Ländergrenzen Halt machen kann, sondern der Schutz von Kindern und Jugendlichen umfassend zu sehen ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/9425 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – und zwar federführend – und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Aber auch der Hauptausschuss wird beteiligt. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Wir haben einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu dem neuen Tagesordnungspunkt

12 Eine halbe Milliarde Euro für AgrardieselSteuergeschenke: Wenige Großbetriebe sahnen ab – 85 % der Betriebe gehen fast leer aus

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9421

Ich eröffne die Beratung. – Am Rednerpult steht für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits der Abgeordnete Remmel. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt

sich um einen Beschluss der Großen Koalition von besonderer Qualität. Die Große Koalition hat die Absenkung der Steuer auf Agrardiesel beschlossen. Auch die großen landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 100 l Dieselverbrauch sollen den reduzierten Mineralölsteuersatz von 25,56 Cent in vollem Umfang bezahlen. Der Selbstbehalt von 350 € je Betrieb wird bei Rückvergütung der Mineralölsteuer an alle Betriebe positiv entfallen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Das ist ein typischer Beschluss und ein typisches Zusammenwirken, wie die Politik der Großen Koalition funktioniert. An der Stelle kann ich mir leider auch die Kritik an der Bundes-SPD nicht ersparen. Es gibt – ähnlich wie bei der Finanz- und Wirtschaftskrise – ein reales Problem. Es gibt öffentliche Diskussionen. Hier sind es die Milchbauern, die massiv protestieren. Ein reales Problem. Der Verband interveniert. Und was kommt dabei heraus? – Eine Zementierung von Strukturen und eine Fortschreibung von Missständen, wie wir sie in der Vergangenheit hatten, und dies zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Es ist insofern ein bemerkenswerter Vorgang, als es für diejenigen Menschen, die davon betroffen sind, die Milchbäuerinnen und Milchbauern, die Lösungen erwarten, zynisch ist. Das ist – um im Bild zu sprechen – genauso, als wenn man jemandem, der fast ertrinkt, sagt: Okay, ich kann dir zwar nicht helfen, aber ich tu etwas in die Spendendose der Rettungswache. – Den Milchbäuerinnen und Milchbauern hilft diese Lösung überhaupt nicht. Und sie ist zudem auch zutiefst ungerecht, weil diejenigen, die davon profitieren sollten, davon letztlich nichts haben außer einem relativ geringen Betrag, während diejenigen, die ohnehin schon genug haben, noch etwas obendrauf kriegen. Das ist zutiefst ungerecht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das heißt, wenn man das berechnet, konkret: Ein 70-ha-Betrieb bekommt ungefähr 350 €, ein 2.000ha-Betrieb 62.000 €. Ich habe auch nicht verstanden, warum der Landwirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen bei der derzeitigen Betriebsstruktur nicht gegen eine solche Lösung massiv Sturm läuft.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Das erklärt er Ihnen gleich!)

Die Betriebe in Nordrhein-Westfalen – jedenfalls über 85 % von ihnen – profitieren von einer solchen Lösung überhaupt nicht, sondern nur die großen Betriebe, vor allem im Osten Deutschlands.

Also eine zusätzliche Maßnahme zur Fortschreibung dessen, was wir bei den Agrarsubventionen ohnehin schon haben: dass die großen Betriebe massiv profitieren. Hier wird das noch einmal potenziert.

Deshalb sagen wir: Diese Maßnahme ist keine Lösung für die drängenden Probleme im Bereich der

Milchwirtschaft und sie verfestigt die ohnehin ungerechte Struktur. Sie ist zutiefst ungerecht. Deshalb erwarten wir heute vom Parlament, die Landesregierung aufzufordern, diese Lösung wieder zurückzunehmen. Eine solche unsinnige Lösung muss sofort zurückgenommen werden und kann nicht im Interesse von Nordrhein-Westfalen sein. Deshalb hier und heute ein klares Statement des Landtages! – Vielen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Ortgies das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist mal wieder ein Antrag der Grünen nach dem Motto: Wenn ein Vorhaben nicht von uns kommt, dann ist es erst mal schlecht, und wir tun alles, damit es nicht zur Verwirklichung kommt.

(Zuruf von der SPD: Er ist ja schlecht!)

Lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Sätze zur Mineralölsteuer sagen. Warum ist man ursprünglich auf die Idee gekommen, die Mineralölsteuer für den landwirtschaftlichen Bereich zu reduzieren bzw. ihn zu begünstigen? – Die Mineralölsteuer ist eigentlich dafür vorgesehen, die Erlöse für den Erhalt des Straßennetzes einzusetzen. Dabei sollte man berücksichtigen, dass Verkehrsträger, die keine Straßen nutzen, also Flug- oder Schiffsverkehr, steuerbefreit beziehungsweise steuerbegünstigt werden. Der Landwirt, der für seine Lebensgrundlage Lebensmittel produziert, soll von der Mineralölsteuer entlastet werden. Das ist bis zum Jahr 2005 so gewesen.

Dann hat die rot-grüne Regierung die Regelungen im Zuge der Haushaltssanierung verschlechtert.

Die Union hat sich auf Bundesebene immer für eine Steuerentlastung auf diesem Gebiet eingesetzt.

Vor allen Dingen müssen wir uns die Unterschiede zwischen den europäischen Ländern einmal klarmachen. Wir stehen in einem Wettbewerb mit unseren europäischen Nachbarn Frankreich, Niederlande usw.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Die haben doch ganz andere Strukturen!)

Wenn man sich das einmal vor Augen führt: Ein französischer Landwirt, der 10.000 l Agrardiesel verbraucht, zahlt unter dem Strich 4.000 € an Steuern weniger pro Jahr. Er hat also ein um 4.000 € höheres Einkommen. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, diesen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Ländern abzubauen.

Zusätzlich muss man berücksichtigen, dass die Landwirtschaft, wie andere Bereiche auch, unter den Folgen der Wirtschaftskrise leidet. Ich meine, dass diese Entlastung nötig ist.

Ob sie nun angemessen, hoch genug ist, darüber kann man diskutieren. Ob sie bestimmten Zweigen so sehr hilft, dass sie wieder auf die Beine kommen, kann man auch diskutieren. Aber es ist ein erster und wichtiger Schritt, diesen Beitrag zur Entlastung unserer Agrarwirtschaft zu leisten. Ich bedanke mich bei Minister Uhlenberg, der sich auf Bundesebene dafür eingesetzt hat.

Herr Kollege Ortgies, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Kollege Remmel möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie sie zulassen.

Ja, wenn ich mit der Rede fertig bin.

Ein weiterer Aspekt, über den man sicherlich diskutieren kann: Es ist ein Beschluss der Großen Koalition. Ich bin gespannt, wie sich die SPD-Fraktion heute äußern wird, die sich gerade auf Bundesebene mit ihren Spitzenleuten für diese Entlastung starkgemacht hat.

Nun kann man darüber diskutieren, ob 350 € zu wenig sind. Ich stimme Ihnen zu: Das wird die landwirtschaftlichen Betriebe auf Dauer nicht retten.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Eines kommt zum anderen!)