Lärmschutzzonen, in denen Bauverbote und bauliche Nutzungsbeschränkungen gelten, in denen Anwohnerinnen und Anwohner dann besserer Schallschutz zusteht, werden an allen großen Flughäfen in Nordrhein-Westfalen durch das Umweltministerium neu ausgewiesen. Die Emissionswerte, die diese Ausweisung begründen, wurden mit der Gesetzesnovellierung entsprechend den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung abgesenkt. Erstmalig wurde auch die Ausweisung einer Nachtschutzzone eingeführt.
Das Umweltministerium setzt als federführendes Ressort für die Umsetzung des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen alles daran, das anspruchsvolle Ziel der Ausweisung der neuen Schutzzonen bis Ende diesen Jahres zu erreichen. Diese Forderung des Fluglärmgesetzes nimmt die Landesregierung sehr ernst. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, trotz Zeitdrucks und hohen Arbeitsaufwandes die Rechtsverordnungen wie vorgegeben zu erlassen. NordrheinWestfalen ist hier besonders gefordert. Immerhin haben wir sechs zivile und zwei militärische Flugplätze, für die es neue Verordnungen zu erarbeiten gilt. Allerdings wurden mit allen Beteiligten bereits intensive Vorbereitungen getroffen, sodass dem Ziel nichts im Wege steht.
Neben dem Fluglärmgesetz gibt es auch Anforderungen für den Lärmschutz aus dem EU-Recht, die Umgebungslärmrichtlinie. Das Land NordrheinWestfalen setzt sich nach Kräften dafür ein, dass in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens Aktionspläne zur Minderung der Lärmbelastung entstehen. Voraussetzung für zielgerichtete effiziente Lärmminderungsmaßnahmen sind gute Datengrundlagen. Das Landesumweltamt hat beispielsweise die beiden Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn kartiert und über das Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Aus diesen Karten konnten die Zahl der betroffenen Anwohner und Gebäude sowie die lärmbelasteten Gebiete ermittelt werden.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Lärmbereiche der Lärmkarten der Umgebungslärmrichtlinie nicht mit den Lärmschutzzonen des Fluglärmgesetzes übereinstimmen. Sie haben auch unterschiedliche rechtliche Wirkung. Der Lärmaktionsplan stellt keine eigene Rechtsgrundlage dar.
Die Landesregierung wird die beiden gesetzlichen Regelungen, also Fluglärmgesetz und Umgebungslärmrichtlinie, konsequent umsetzen, um die Menschen im Umfeld der Flughäfen noch besser zu schützen.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Meine Damen und Herren, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung und stelle fest, dass damit die Große Anfrage 28 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/8594 erledigt ist.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich schon ein ganz besonderer Tag heute, dass ich als gebürtiger und begeisterter Düsseldorfer besonders für eine Initiative der Stadt Köln spreche.
Ich tue das mit großer Freude. Die letzten drei Tage haben alle Medienpolitiker Köln ausgiebig genießen dürfen. Ich tue das mit großer Freude, denn entgegen manchen Leserkommentaren auf Internetseiten großer Zeitungshäuser ist es nicht der Gedanke von Politikern dieses Hauses gewesen, sondern die Initiative Dot.Köln, die gesagt hat: Ihr im Land müsst uns helfen und dabei unterstützen, dass es auch regionale Top-Level-Domains geben kann.
Was ist das, eine Top-Level-Domain? Wenn Sie heute den Landtag von NRW im Internet aufsuchen, geben Sie ein: landtag.nrw.de. Denkbar wäre es in Zukunft, dass Sie sich das de sparen können und es nur noch.nrw heißt. Genauso verhält es sich mit regionalen, dass heißt auf Städte oder Stadtregionen bezogene Internetadressen. Alles dies – so hat die amerikanische Behörde ICANN in Aussicht gestellt – solle demnächst möglich sein, sodass sich sehr aktiv derzeit die Städte Berlin und Köln darum bemühen, eine entsprechende Änderung zu bekommen.
Wir denken als CDU-Fraktion, dass das ein gutes Unterfangen ist, wenn die Kölner das machen möchten, und sind gerne bereit, dabei zu unterstüt
zen. Denn wir haben erfahren, dass es eine wichtige Sache ist, dass nicht nur der Deutsche Bundestag, bei dem ich mich bedanken darf, die entsprechenden Initiativen schon eingeleitet hat, sondern auch die Länderparlamente die Regionen dabei unterstützen. Denn es scheint nicht ganz einfach zu sein, dafür in dieser ICANN-Behörde eine Mehrheit zu bekommen.
Ich sehe darin persönlich eine große Chance nicht nur für einzelne Städte, sondern auch für die Regionen. Wer heute durchs Ruhrgebiet fährt, sieht häufig das Logo „Kulturhauptstadt Ruhr 2010“. Da ist schon eine regionale Marke gebildet worden, und ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass man auch eine Internetendung „.ruhr“ einführt. Das wäre der Unterstützung wert.
Wir möchten neben dem Signal, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen solche Regionen dabei unterstützt, auch erreichen, dass die Landesregierung mit einem Workshop oder Vergleichbarem zumindest alle Kommunen, für die das infrage kommen kann, einmal darüber aufklärt.
Meine verbliebene Redezeit möchte ich noch für ein weiteres Thema nutzen, das im Kontext dieses Tagesordnungspunktes steht: In der letzten Zeit wird sehr viel darüber diskutiert, was im Internet erlaubt sein soll und was nicht. Sie haben sicherlich gelesen, dass die Justizministerin mit mir zusammen einen sehr guten Vorschlag zum Thema Kinderpornografie und Internetsperrgesetz gemacht hat; eine ganze Reihe unserer Vorschläge haben sich jetzt auch in der zweiten Lesung im Bundestag in dem Gesetz wiedergefunden. Ganz wichtig ist, dass dabei rechtsstaatliche Prinzipien möglich sind, dass jetzt eben Löschen statt Sperren im Gesetz steht, dass es Ankündigungen gibt und dass dagegen geklagt werden kann.
Meine Damen und Herren, es entbrennt an allen Ecken und Enden eine Diskussion über die Frage, ob der Staat, ob die Politik das Internet regulieren muss. Aus meiner Position heraus sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Nein, es ist nicht erforderlich. Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Das war bisher so, das wird in Zukunft so sein, und das alles ist zivilrechtlich abgedeckt.
Aber es stimmt mich schon sehr bedenklich – deshalb greife ich die Diskussion von heute Morgen auf –, wenn der Kollege Eumann als medienpolitischer Sprecher der Bundes-SPD hier erklärt, wir müssten das Internet regulieren, es sei ein großer Fehler – er hat lange dazu geredet –, dass sich in unserem Landesmediengesetz keine Vorschriften zur Regulierung des Internets fänden.
Deswegen bitte ich, unsere Initiative so zu verstehen, dass wir die Interessen, die aus dem Bereich der Internetwirtschaft kommen, unterstützen wollen, aber nicht bereit sind, hier den Deckel aufzusetzen. Unser Minister Laschet hat sich im Bereich Jugendschutz in den letzten Jahren sehr dafür starkgemacht, ebenso Andreas Krautscheid. Wir haben die „gamescom“ hierhergeholt. Gestern hat Andreas Krautscheid noch einmal ein starkes Plädoyer für die Computerspielbranche im Rahmen der LARA Awards in Köln – ein toller Preis, den wir von München abwerben konnten – gehalten. Das muss das Signal sein, das aus Nordrhein-Westfalen kommt. Wir sagen, man muss hier mit Vernunft zu Werke gehen, und wir dürfen nicht glauben, dass wir hier alles regulieren könnten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem nicht ganz unwichtigen Thema der Top Level Domains als der obersten Ebene unserer Internetadressen. Dabei, dass für Deutschland heute noch die Endung „.de“ die allermeisten Einträge kennzeichnet – hinzu kommen Funktionsadressendungen wie „.info“ für Informationsangebote oder „.org“ für nicht kommerzielle Organisationen –, wird es voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht bleiben. Die ICANN, die derzeit für weltweite Verwaltung der Top Level Domains zuständig ist, plant, diese Ebene vermutlich ab 2010 weiter zu öffnen und so für eine Erweiterung des Internetadressraums für regionale Top Level Domains zu sorgen.
Dieses Thema wird seit Längerem im politischen Raum diskutiert. Es gab dazu bereits eine Initiative im Bundestag, die von FDP, CDU/CSU und SPD getragen worden ist.
Solche neuen Endungen, die zugleich sehr viel mehr individuelle Adressierungen im Internet ermöglichen, bieten Bürgern und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das wollen, zusätzliche Chancen und Möglichkeiten. Es wird zum Beispiel möglich, sich mit einer exakteren oder räumlich besser zuzuordnenden Internetadresse im schier immer unübersichtlicher werdenden World Wide Web zu präsentieren.
Die Erweiterung des Adressraums um Möglichkeiten der lokalen Adressierung kann deshalb auch eine stärkere lokale und regionale Nutzung und Identifikation fördern. Das kann für privaten Austausch interessant sein, aber auch für Märkte, die so erschlossen werden. Deshalb haben auch wir ein Interesse daran, dass neue Top Level Domains möglich werden.
Da die Vergabe der Internetadressen der großen Top Level Domains wie „.de“ oder „.com“ in der Vergangenheit grundsätzlich an den schnellsten Antragsteller erfolgt ist, verfügen heute viele Bürger oder auch Unternehmen in Nordrhein-Westfalen nicht über eine aussagekräftige Internetadresse, die ihren Wünschen entspricht, sondern eher über eine oft lange oder aus vielen Abkürzungen bestehende Notlösung.
Dass es bereits heute über 30.000 Internetadressen aus Bayern mit dem weißrussischen Länderkürzel „.by“ gibt, verdeutlicht nach Auffassung der FDPLandtagsfraktion den ganz offenkundigen Wunsch der Teilnehmer am Markt nach einer eigenen Regionalidentität im Internet. Auch mehr als 15. 000 Schleswig-Holsteiner leben gegenwärtig virtuell auf Sankt Helena, dem die für Schleswig-Holstein attraktivere Länderkennung „.sh“ zugeordnet ist.
Bürger und Unternehmen nutzen heute also längst die Möglichkeiten, die ihnen das Netz mit den bislang bestehenden Top Level Domains bietet, um einer individuelleren Adressierung einen wenn auch nur vermeintlichen räumlichen Bezug zu geben, was zur Folge hat, dass die Erträge hieraus zumeist ins Ausland abfließen, weil wir keine regionalisierten Internetadressangebote in Deutschland haben.
Deswegen wird auch bei der Domainverwaltung wieder einmal deutlich, wie sehr das Prinzip „Privat vor Staat“ in der Praxis funktioniert. Wenn sich das Land, die Region oder eine Stadt entschließen sollten, eine eigene Top Level Domains zu beantragen, so wollen wir es nach unserem politischen Willen auch in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, wie es sich derzeit überall auf der Welt bewährt, dass hier eine Verwaltung durch eine private Institution erfolgt und von ihr neue Möglichkeiten für erweiterte Nutzungen erschlossen werden.
Unsere Initiative bringt somit auch privatwirtschaftliche Interessen derjenigen voran, die sich gern mit Nordrhein-Westfalen identifizieren und dies auch in ihrem Internetbezug ganz unmittelbar deutlich machen wollen. Dies gilt für Bürger wie für Unternehmen – also eine allseitige Win-Win-Situation. Solche Innovationen und Neuerungen bieten die Chancen, die es nach unserer Überzeugung jetzt auch zu nutzen gilt, neue Top Level Domains mit regionalen Bezügen zu erschließen.
Das Ganze hat einen ganz praktischen Nutzen, insbesondere für Unternehmen und Privatpersonen: Man kann sehr viel leichter bei den täglich in gigantischem Umfang wachsenden Datenvolumina in Suchmaschinen aufgefunden werden, wenn eine engere regionale Eingrenzung möglich wird.
Schauen Sie sich an, wie viele Informationen heute schon bei „Google“ verfügbar sind. Dann wird schnell deutlich, dass hier eine etwas zielgerichtetere Suche im Interesse der Nutzer sein kann, die im
Wir sagen deshalb: Wir wollen die zukünftigen Potenziale für unser Land nutzen. Wir stehen an sich für eine Politik, die Chancen nutzen will für eine moderne Gesellschaft. Das gibt es nicht nur in der Praxis, sondern auch in der virtuellen Welt. Deshalb werben wir für Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU plant in ihrem Bundeswahlprogramm die Sperrung von Internetzugängen, wenn Akteure Inhalte illegal downloaden. So viel zum Thema Regulierung im Internet.
Zum Stichwort „kein Rechtsrahmen im Internet“, Herr Kollege Jarzombek: Das Internet ist wichtig. Regionale Identitäten sind wichtig. Dieser Antrag ist nicht wichtig. Wir stimmen der Überweisung zu. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. Das waren 25 Sekunden. – Jetzt spricht der Abgeordnete Keymis für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das kann man noch unterbieten; man kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es auch relativ kurz, aber etwas länger als der Kollege Eumann machen, weil ich es schon wichtig finde, dass man sich mit solchen Vorschlägen einen Moment lang auseinandersetzt, bevor wir den Antrag gemeinsam überweisen.