Guten Morgen, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Umsetzung des Investitionsprogramms aus dem Konjunkturpaket II ist NRW spitze.
Am 20. Februar hat der Bund das Konjunkturpaket II beschlossen, und schon am 1. April – als Rheinländer muss ich sagen: trotz Karnevals und der damit im Rheinland immer verbundenen Pause – hat dieses Hohe Haus das Zukunftsinvestitionsgesetz auf den Weg gebracht. Schneller geht es nicht; das ist beispielhaft.
Die Kommunen in NRW mussten nicht lange warten, im Gegenteil: Die zügige Umsetzung durch den Landtag erlaubt auch vor Ort schnelles Handeln, um die Folgen der Finanzkrise abzumildern. Ich erinnere daran: Ganz anders wird in Rheinland-Pfalz verfahren. Dort hatte man zunächst geplant, die Umsetzung des Konjunkturpaketes II im Mai vorzunehmen.
Lobenswert war auch die gute Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Hierbei möchte ich mich ausdrücklich beim Innenminister und beim Finanzminister und seinen Mitarbeitern bedanken.
Ohne die Tag- und Nachtarbeit in beiden Ministerien hätten wir im Parlament sicherlich nicht so zügig beraten können.
(Beifall von FDP und CDU – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Wir werden den Dank an Herrn Steinbrück weiterleiten!)
Vielen Dank. – Das hat sicher auch dazu geführt, dass der Landtag das Zukunftsinvestitionsgesetz letztlich einstimmig beschließen konnte.
Ich möchte kurz auf das Gesetz und auf die Finanzierung eingehen. Wir haben ein Sondervermögen eingerichtet, das über einen Zeitraum von zehn Jahren getilgt wird. Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung dieses Fonds auf dem Wege der Abfinanzierung, die erst im Jahre 2012 anläuft. Der Anteil der kommunalen Kofinanzierung beträgt 12,5 %; man kann auch sagen: nur 12,5 %. Von 2012 bis 2022 werden die Kommunen 42 Millionen € zurückzahlen. Das sind weniger als 2 % pro Jahr für Zins und Tilgung und ist somit durchaus verkraftbar.
Diese Regelung erlaubt auch, dass sich ausnahmslos alle Kommunen unabhängig von ihrer Finanzkraft unmittelbar am Zukunftspakt beteiligen können. Vor diesem Hintergrund der derzeit rasanten Talfahrt der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle, der Gewerbesteuer, ist das für viele Kommunen ein wirklicher Rettungsanker.
An dieser Stelle wiederhole ich meine Kritik an der Gewerbesteuer: Die rasante Talfahrt der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen, der Gewerbesteuer, ist der beste Beweis dafür, dass man auf die Gewerbsteuer eben nicht bauen kann und deshalb eine kommunale Finanzreform längst überfällig ist.
Das rufe ich auch den NRW-Kämmerern zu, die gestern in meiner Kreisstadt Bergheim im RheinErft-Kreis getagt haben und sich mit der sogenannten Bergheimer Erklärung zu ihren Finanznöten öffentlich geäußert haben – leider wieder ohne einzugestehen, dass derjenige, der auf Gewerbesteuereinnahmen baut, stets auf Sand baut.
Die FDP fordert seit Jahren 12 % statt 2 % von der Umsatzsteuer und dazu ein eigenes Hebesatzrecht auf die Lohn- und Einkommensteuer, die dem Wettbewerb der Kommunen untereinander ausgesetzt ist. Hierbei könnte man sich wirklich einmal an die Schweiz anlehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur schnellen Umsetzung des Konjunkturpaketes zählt auch der Verzicht auf aufwendige und zeitfressende Sondergenehmigungen von Haushaltssicherungskommunen. Jede der 396 Kommunen ist Nutznießer des Konjunkturpaketes II, das der Bund mit 10 Milliarden € ausgestattet hat. NRW erhält davon 2,1 Milliarden €; die Zahlen kennen Sie.
Aber das Land NRW hat 710 Millionen € draufgelegt. Immerhin handelt es sich um eine Dreiviertelmilliarde, sodass insgesamt für die Jahre 2009 und 2010 2,844 Milliarden € an zusätzlichen Investitionsmitteln zur Verfügung stehen. Hierfür stellt die Landesregierung den Kommunen pauschal 2,38 Milliarden € zur Verfügung. Also stehen fast 84 % – das hatte Kollege Löttgen schon gesagt – bereit und nicht nur 70 %, die der Bund gefordert hat. Auch hierbei ist NRW einsame Spitze.
Die Zuweisung nach objektiven Kriterien und pauschal ist ein weiteres Kriterium, mit dem das Land seine Kommunalfreundlichkeit unter Beweis stellt und wirklich glänzen kann.
Die 2,38 Milliarden € werden auf der Grundlage der bewährten Schlüssel für die Bildungspauschale, die Investitionspauschale und die Schlüsselzuweisung verteilt. Für die Verteilung der Investitionsmittel für die Infrastruktur zählen zu 70 % die Einwohnerzahl und zu 30 % die Gemeindefläche. Die andere Hälfte wird nach den Kriterien der Schlüsselzuweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes verteilt. Dadurch werden auch finanzschwache Kommunen begünstigt.
eigenständig entscheiden, wo sie vor Ort investieren wollen. Besser – ich wiederhole das – kann man das nicht machen.
Durch die Änderung von Art. 104 b Grundgesetz konnten die Investitionsspielräume der Kommunen noch einmal ausgeweitet werden. So können jetzt auch Mensen im Ganztagsschulen und Sporteinrichtungen mit Mitteln des Konjunkturpaketes II gefördert werden.
Ich erwarte, dass die Kommunen die neugewonnenen Spielräume zügig nutzen. Genau das ist der Punkt: Wie schnell erfolgt die Umsetzung vor Ort? Ende April – einige Zahlen haben wir schon gehört; ich habe keine anderen – waren es 696 Investitionsmaßnahmen mit einem gesamten Finanzvolumen von 217 Millionen €. Inzwischen sind es rund 1.500 Maßnahmen.
Da Landesregierung und Landtag schnell und klug gehandelt haben, können schon die unmittelbar bevorstehenden Schulferien für Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich genutzt werden, ohne dass der Schulbetrieb gestört wird.
Noch einmal herzlichen Dank an den Innenminister und an den Finanzminister. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angeblich sollte heute im Rahmen der Aktuellen Stunde über den Stand der Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms in Nordrhein-Westfalen geredet werden.
Wenn ich die Essenz dessen, was die beiden Vorredner zum Besten gegeben haben, zusammenfasse, so erinnert mich das eher an eine pseudokirchliche Veranstaltung. Sie schwenken den Weihrauchkessel so sehr, dass es an Nebelwerferei erinnert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lieber Kollege Engel, wenn die FDP-Fraktion von kommunalen Finanzen redet, dann bricht nicht zu Unrecht fast jedem Kämmerer in unserem Land der Angstschweiß aus.
Ich stehe nicht an, den Appell, den der Kollege Löttgen eben an die kommunale Familie gerichtet hat, zu bekräftigen. In der Tat ist die Umsetzung des Konjunkturpakets II in unserem Land zügig auf den Weg gebracht worden. Das war gut und richtig. Das kommunale Investitionsprogramm muss zügig umgesetzt werden. Denn nur so können die erwarteten
und erhofften Auswirkungen auf die Konjunktur in unserem Land, auf den Mittelstand, aber auch auf die kommunale Infrastruktur entfaltet werden.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Art und Weise, wie sich die Regierungsfraktionen selbst belobigen, aus meiner Sicht dem Problem unserer Kommunen kaum gerecht. Vor allen Dingen blenden Sie vollkommen aus, wie diese Landesregierung seit ihrem Amtsantritt und die sie tragenden Fraktionen mit den Kommunen in unserem Land umgegangen sind. An der Stelle frage ich, in Anlehnung an einen bekannten Fernsehwerbespot: Wer hat’s denn erfunden? – Eines ist sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die FDP nicht. Die moppern am Konjunkturprogramm II – in der gestrigen Debatte konnte man das eine oder andere zum Konjunkturprogramm hören – bis zum heutigen Tag herum.
Auch die Art und Weise, wie sich die Landesregierung hier eingebracht hat, ist kein Ruhmesblatt. Wir haben schon Ende des letzten Jahres
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herr Finanzminister hat so gut aufgepasst, dass er sogar noch die Zahl im Kopf hat. Genau richtig, Herr Linssen.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen, zu sagen, wann das Konjunkturprogramm für unsere Kommunen zum ersten Mal erwähnt worden ist: Es gibt ein sogenanntes Steinmeier-Papier, das in der Weihnachtspause 2008, als andere die Füße hochgelegt haben, entstanden ist. Darin ist erstmals die Rede von einem Konjunkturprogramm für die Kommunen und von einem Betrag in Höhe von 10 Milliarden €. Damit wäre die Frage, wer es erfunden hat, aus unserer Sicht hinlänglich geklärt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Moppern – der Herr Innenminister macht munter weiter – geht offensichtlich weiter. Gerade ist das Stichwort Abwrackprämie genannt worden. Herr Wolf, Abwrackprämie ist eine konkrete Maßnahme, Steuersenkungen im großen Umfang sind Fantasien der FDP, die nicht tragfähig sind.