Protokoll der Sitzung vom 11.09.2009

Hierfür hat sich das Schlagwort Tierschutz-TÜV eingebürgert. Die Ergebnisse der Arbeit meines Kollegen Uhlenberg und seiner Mitarbeiter zur Verbesserung des Tierschutzes sowohl auf Ebene der EU, auf Bundesebene und hier im Land sind überaus zufriedenstellend.

(Carina Gödecke [SPD]: Wissen Sie eigent- lich, dass Sie eine schon einmal vorgetrage- ne Rede vortragen?)

Eine Einführung von Verbandsklagerecht und weiteren Mitwirkungsrechten für Tierschutzvereine hält die Landesregierung daher weder für fachlich notwendig noch für rechtlich möglich. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir können zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen. Der Ältestenrat empfiehlt uns, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9760 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung des gesamten Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

7 Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen (EEWärmeG-DG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9737

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Entwurf eines Landesdurchführungsgesetzes zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes wird der Vollzug dieser Vorschrift in NordrheinWestfalen geregelt.

Ziel der bundesrechtlichen Regelung ist der anteilige Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs bei Neubauten. Der Bund setzt damit einen wichtigen Teil der sogenannten Meseberger Beschlüsse zum Klimaschutz um.

Mit dem jetzt vorgelegten Durchführungsgesetz bauen wir auf den guten Erfahrungen auf, die wir in der Vergangenheit mit der Umsetzung der Energieeinsparverordnung des Bundes gemacht haben. Diese sieht vor, dass die Energieausweise durch Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz bzw. durch Bauvorlageberechtigte ausgestellt werden.

Auch bei der jetzt vorgelegten Durchführungsverordnung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Landes soll keine neue Bürokratie aufgebaut werden. Wir setzen vielmehr auch hier auf den bereits vorhandenen privaten Sachverstand von Fachleuten. Das heißt: In der Regel sind die erforderli

chen Nachweise durch Architekten, Bauingenieure und qualifizierte Handwerksbetriebe zu erbringen.

Bei der zuständigen Behörde verbleiben nur noch Aufgaben hinsichtlich der allgemeinen Überwachung des Vollzugs, der Überprüfung der Nachweise für die Nutzung bestimmter Brennstoffe, der Entgegennahme von Anzeigen für die Befreiung und der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Als zuständige Behörden sind die kreisfreien Städte, die großen und die mittleren kreisangehörigen Städte und Kreise für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden vorgesehen.

Um die Verfahren noch schlanker zu machen, werden die Nachweisführung und die Kontrolle der sachgerechten Bauausführung nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz an das vorhandene Prozedere nach der Energieeinsparverordnung so weit wie möglich gekoppelt. Damit werden größere, zusätzliche Belastungen für Bauherren vermieden. Die Verfahren bleiben übersichtlich und praxisnah. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Stinka das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Chronologie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist schnell erzählt. Das diesbezügliche Bundesgesetz gibt es seit August 2008. Es ist bereits am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und auch in NordrheinWestfalen geltendes Recht.

Dies hat praktische Folgen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

Alle diejenigen Bauherren, die seit dem 1. Januar 2009 einen Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige für ihr geplantes Bauvorhaben eingereicht haben, sind verpflichtet, die Nachweise zur Einhaltung des EEWärmeG der für ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksregierung nachzureichen. Die Nachweise sind drei Monate nach dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage vorzulegen, das heißt spätestens zum 31. März 2010, wenn die Heizungsanlage in diesem Jahr in Betrieb genommen worden ist.

Dies schreibt Frau Thoben selbst in ihrer Pressemitteilung vom 25. August 2009. Frau Thoben hat also acht Monate nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes die Bauherren aufgefordert, nachträglich irgendwelche Bescheinigungen vorzulegen. Es wäre aber ihre Pflicht gewesen, Frau Thoben, die Menschen rechtzeitig zu informieren und für Rechtsklarheit zu sorgen. Sie machen das Gegenteil: Erst lassen Sie

Menschen im Unklaren und fordern im Nachhinein eine Bescheinigung.

Was machen Sie eigentlich, Frau Thoben, mit einem Bauherrn, der im März 2009 eine Baugenehmigung für einen Neubau erhalten hat, der das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nicht einhält? Muss er den Bau nachrüsten? Wer zahlt eigentlich für die Nachrüstung? Das ist so, als käme ein Lehrer zu spät zum Unterricht, und die Schüler müssten dafür nachsitzen, Frau Thoben.

(Beifall von Norbert Römer [SPD])

Wohlgemerkt: Das Parlament kannte zum Zeitpunkt Ihrer Pressemitteilung den Gesetzentwurf nicht. Wir erfahren ja jetzt erst, wie Sie Nachweise zur Einhaltung des EEWärmeG in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen. Die erste Feststellung ist also: Eine Umsetzung in NRW erfolgt unnötig verspätet. Die Menschen in NRW müssen dafür nacharbeiten. Dies zum Zeitablauf.

Nun zum Inhalt. Auch dort sind Sie nach der Verwaltungsgerichtshofentscheidung von Münster ein gebranntes Kind, wenn wir an das Outlet-Center in Ochtrup denken. Die Lehre ist einfach, Frau Thoben: Es ist klug, auf den Rat von Fachleuten zu hören. Es ist klug, mit denjenigen zu sprechen, die sich mit Inhalten auskennen.

Ich möchte mich nicht auf einzelne Inhalte beschränken, aber eines deutlich machen: Wir als SPD-Fraktion haben mit verschiedenen Betroffenen gesprochen und sie um eine erste Einschätzung des Gesetzentwurfs der Landesregierung gebeten.

Ich möchte Ihnen ein paar Stellungnahmen hierzu, die wir in den letzten Tagen erhalten haben, vortragen.

Zitat: Heute können wir unter anderem nur ausführen, dass wir im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung im Vorfeld des Gesetzes nicht beteiligt waren. Dies bedauern wir sehr. – Dies schreibt der Bund Deutscher Baumeister.

Nächstes Zitat: Leider wurden wir im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht gefragt, sodass es zu Irritationen seitens unserer Mitgliedsunternehmen kommt. Es wird aufgrund des Gesetzentwurfs und der Pressemitteilung des Ministeriums vom 26. August nicht deutlich, ob die Landesregierung noch zu ihrem Ziel einer klima- und umweltfreundlichen Wärmeversorgung steht. – Das teilt uns die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme mit.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Das ist ja klar!)

Ein weiteres Zitat: Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien NRW wurden am Gesetzgebungsverfahren nicht beteiligt. Dementsprechend sind keine Anregungen von unserer Seite in den Gesetzentwurf eingeflossen. – Das schreibt die Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien zu diesem Gesetzentwurf.

Befund also: Die zuständige Ministerin bringt einen Gesetzentwurf verspätet ein, verunsichert dazu alle Betroffenen und hat nicht mit denjenigen gesprochen, die mit Sachverstand Beiträge zu einem guten Gesetz leisten können.

Ich kündige für die SPD-Fraktion vor diesem Hintergrund an, dass wir eine Anhörung beantragen werden, um im Dialog mit den anderen Fraktionen noch zu einem guten Gesetz zu kommen, das die Belange des Klimaschutzes berücksichtigt, erneuerbare Energien stärkt, die umweltfreundliche Nutzung von Nah- und Fernwärme nach vorne bringt und die Bauherren nicht im Regen stehen lässt.

Dass wir der Überweisung zustimmen, ist klar. – Danke schön.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stinka. – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnetenkollege Fehring das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stinka, die von Ihnen vorgetragenen Argumente teile ich in der Form ausdrücklich nicht. Zum 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Kraft getreten. Es schreibt bei neuen Gebäuden den anteiligen Einsatz von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs verpflichtend vor.

Für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Gesetz kommen verschiedene Techniken für den Einsatz erneuerbarer Energien – zum Beispiel thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen usw. – oder auch Ersatzmaßnahmen – zum Beispiel verstärkte Dämmung der Außenwand – in Betracht. Das Gesetz schreibt für jede Maßnahme konkrete Mindestwerte für die Anlagengröße, die Anlagenleistung oder Energieeinsparung vor. Sofern ein Mindestwert nicht erfüllt wird, ist dieser durch eine andere Maßnahem zu kompensieren. Es besteht daher eine enge fachliche Verflechtung zwischen dem EEWärmegesetz und der Energieeinsparverordnung.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf regelt unsere Landesregierung den Vollzug des Bundesgesetzes. Ich bin außerordentlich erfreut, dass Sie, verehrte Frau Ministerin Thoben, einen Entwurf vorgelegt haben, der – abweichend vom Bundesgesetz – die Überprüfung der Nachweise auf Sachkundige und nicht auf eine Behörde überträgt. Sachkundige im Sinne des Gesetzes sind Berechtigte für die Ausstellung von Energieausweisen, beispielsweise Architektinnen, Architekten, Bauingenieurinnen, Bauingenieure oder qualifizierte Handwerksbetriebe.

Wie Sie der Gesetzesbegründung entnehmen können, sind die Kriterien für den Nachweis nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zugleich ein wichtiger Bestandteil für den Energieausweis, der bei Neubauten als Bedarfsausweis von einem Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erstellt werden muss; die Frau Ministerin hat darauf schon hingewiesen. Die durch das Gesetz vorgesehene Verfahrensweise passt sich deshalb gut in die Verfahrensweise für die Erstellung eines Energieausweises ein.

Durch die Kopplung der Überprüfungsverfahren werden Synergieeffekte genutzt, da bei der Erstellung eines Energieeinsparverordnungsnachweises und bei der anschließenden Kontrolle der sachgerechten Bauausführung in Teilen die gleichen Kriterien berücksichtigt werden müssen. Mittels dieses Durchführungsgesetzes werden die Kommunen von den wesentlichen Teilen der Überprüfungsaufgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes entbunden, wie es bereits jetzt bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung der Fall ist.

Bei der Überprüfung liegt der Schwerpunkt bei der Nutzung von fester Biomasse – Stichworte: Holz, Holzpellets etc. –, die ca. 95 % der zu überprüfenden Fälle abdecken wird. Hier erfolgt die Vorlage der zu überprüfenden Abrechnungen der Brennstofflieferanten nur auf Verlangen der zuständigen Behörde. Bei flüssiger und gasförmiger Biomasse sind in den ersten fünf Betriebsjahren die Abrechnungen der Brennstofflieferanten der zuständigen Behörde einmal jährlich vorzulegen, danach wiederum nur auf Verlangen der Behörde.

Hinsichtlich möglicher Befreiungen ist zu sagen, dass die Nutzungspflicht in diesen Fällen bereits kraft Gesetzes entfällt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dies können entgegenstehende öffentlich-rechtliche Pflichten oder technische Unmöglichkeit sein. Für Ausnahmen ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde erforderlich. Im Ergebnis ergibt sich aus der Überwachung ein sehr eng begrenzter und steuerbarer Arbeitsaufwand für die zuständige Behörde. Die Kommunen müssen auf dem Gebiet des Einsatzes von erneuerbaren Energien und des Energieverbrauchs keine umfangreichen Kapazitäten aufbauen. Wie bei der Umsetzung der Einsparverordnung können sich die Kommunen auf die wesentlichen hoheitlichen Aufgaben konzentrieren. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage unserer Kommunen ist diese Vorgehensweise zu begrüßen.

Im Übrigen wünsche ich mir, dass möglichst viele Hausbesitzer die Vorzüge und die Notwendigkeit der Wärmeerzeugung mittels erneuerbarer Energien erkennen. Das Marktanreizprogramm des Bundes ist dabei sicherlich hilfreich, ferner die Aktivitäten der Energieagentur sowie die zahlreichen

Fachverbände und innovativen Handwerksbetriebe, die ebenfalls in diesem Sinne unterwegs sind.