Protokoll der Sitzung vom 04.11.2009

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Becker! Die unmittelbar zuständige kommunale Aufsichtsbehörde für die Stadt Gelsenkirchen ist die Bezirksregierung Münster. Diese hat zu beurteilen, ob das Vorhaben der Stadt Gelsenkirchen unter gemeindewirtschaftsrechtlichen Aspekten in Ordnung ist oder nicht. So wird sie es auch auf der Basis von Anzeigen bzw. Mittei

lungen, die die Stadt Gelsenkirchen ihr gegenüber abgegeben hat, machen.

Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster bereitet die Stadt Gelsenkirchen die entsprechende Anzeige an die Aufsichtsbehörde derzeit vor. Aktuell liegt der Bezirksregierung Münster noch kein belastbarer Sachverhalt vor.

Deswegen kann ich Ihnen auf der Grundlage eines ersten Berichts der Bezirksregierung Münster nur folgende Auskunft geben:

Bei der Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH handelt es sich um eine 100-prozentige Tochter der Stadt Gelsenkirchen, kurz GEW, die, Herr Becker, bereits seit 1998 – also in einer Zeit, in der Sie an der Regierung beteiligt waren – Anteile an der FC Schalke 04 Stadionbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. Immobilienverwaltungs KG hält. Diese Beteiligung wurde seinerzeit von der Stadt Gelsenkirchen bei der zuständigen Bezirksregierung Münster angezeigt. Kommunalaufsichtliche Bedenken wurden damals seitens der Bezirksregierung Münster nicht erhoben.

Sollten Presseberichte zutreffen und sollte eine Erhöhung dieser Beteiligung angestrebt sein, dürfte es sich um einen gemeindewirtschaftsrechtlich relevanten Sachverhalt handeln, der dann auch anzuzeigen wäre. Die Prüfungsfrist hierfür beträgt sechs Wochen. Ein solches Anzeigeverfahren hat die Stadt Gelsenkirchen bislang aber noch nicht eingeleitet. Deswegen kann es auch noch keine gemeindewirtschaftsrechtliche Bewertung geben.

Die kommunalaufsichtliche Prüfungskompetenz erstreckt sich übrigens nicht auf einzelne Rechtsgeschäfte von privatrechtlich organisierten Gesellschaften. Die Entscheidung über das operative Geschäft liegt bei den jeweils zuständigen Gesellschaftsgremien und unterliegt grundsätzlich nicht der allgemeinen Kommunalaufsicht. Dies gilt auch für den Fall, dass es zu einer Darlehensgewährung kommen sollte, die der Fragesteller in seiner Frage anspricht. Die Kommunalaufsicht ist grundsätzlich nicht befugt, solche Entscheidungen aufzuheben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Kollegen Becker. Bitte schön, Herr Becker.

Sie sagen, der Bezirksregierung liege bis jetzt keine Anfrage vor. Ich möchte ganz kurz darauf verweisen, dass das Geschäft offensichtlich aufgrund von Liquiditätsproblemen bei dem in Rede stehenden Verein bis zum 31. Oktober 2009 abgewickelt sein musste. Es gab mithin – so kann man es der Presse entnehmen – einen monatelangen Vorlauf mit Verhandlungen. Außerdem ist der Presse zu entnehmen, dass die Bezirksregierung sehr wohl signalisiert hat, dass sie das Geschäft letztlich genehmigen würde.

Jetzt frage ich Sie vor dem geschilderten Hintergrund: Seit wann ist der Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsicht – wenn auch keine Anzeige der Angelegenheit erfolgte – bekannt, dass dieses Geschäft geplant wird?

Herr Innenminister.

Mir ist von der Bezirksregierung nur das mitgeteilt worden, was ich Ihnen eben gesagt habe. Ein weiteres Datum könnte ich Ihnen höchstens schriftlich nachreichen – wenn es denn so etwas gäbe. Ich kann nur sagen, dass es keine Anzeige und von daher auch keine kommunalaufsichtliche Befassung gibt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Priggen hat eine weitere Frage.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Herr Innenminister Wolf, nach Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ vom 30. Oktober 2009 hat Regierungspräsident Paziorek seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert – so wird seine Sprecherin zitiert –, und er ist in anderer Mission in Sachen Schalke unterwegs, um in Richtung RWE wirtschaftliche Kontakte zu knüpfen.

Meine Frage ist: Es ist aus der Presseberichterstattung bekannt, dass Herr Paziorek dem Verein sehr verbunden ist und darin auch Funktionen ausübt. Es ist selbstverständlich völlig in Ordnung, dass viele Menschen – auch Kolleginnen und Kollegen von uns – Funktionen in Vereinen ausüben. Ich kann ihm da nur viel Erfolg wünschen. Ich finde es auch in Ordnung, dass er gerade in diesem Verein Funktionen übernimmt.

Die Frage, Herr Innenminister, ist aber, ob Sie prüfen, ob es bei ihm als Kommunalaufsicht eine Befangenheit gibt? Denn das ist der Punkt. Er soll diese Funktion ausüben, aber man muss dann prüfen, ob es eine Befangenheit gibt, ob er unter Umständen besser nicht als Kommunalaufsicht auftreten sollte und ob vielmehr die Prüfung eventuell in Ihrem Haus erfolgen muss.

Herr Minister, bitte.

Zunächst einmal verwahre ich mich gegen die insinuierenden Vorwürfe. Daraus, dass sich irgendjemand an irgendeiner Stelle engagiert, unmittelbar Befangenheiten herzuleiten, ist typisch.

Die Zuständigkeit ergibt sich klar aus den Gesetzen. Daraus folgt, dass die Institution Bezirksregierung zuständig ist. Deswegen bleibt die Zuständigkeit

natürlich auch so, wie sie ist. Eine ganz andere Frage ist, inwieweit jemand in Person Entscheidungen trifft.

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es eine weitere Frage. – Herr Kollege Becker hat noch eine zweite Frage.

Zunächst einmal sei mir eine Bemerkung vorweg gestattet: Kollege Priggen hat genau das, was Sie ihm gerade unterstellt haben, nicht gesagt. Gleichwohl steht natürlich die Frage einer Befangenheit im Raum.

(Beifall von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Diese Frage würde bei jedem anderen auch gestellt, Herr Minister, beispielweise bei jedem von uns oder bei jedem Abgeordneten in einem Kommunalparlament, wenn man zugleich in einem Vorstand ist.

Das in Rede stehende Geschäft ist in zwei Teile unterteilt. Erstens gibt es den Verkauf von Kommanditkapital im Wert von 15 Millionen € an der Stadion-Arena an die Vertragspartner. Zweitens gibt es einen Kredit an den Verein von der GEW und einem namentlich nicht genannten Kreditinstitut. Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, dass Sie in Bezug auf den zweiten in Rede stehenden Tatbestand – den Kredit – im Gegensatz zu dem ersten in Rede stehenden Tatbestand – der Übertragung der Anteile – nicht davon ausgehen, dass Sie als Kommunalaufsicht eine Prüfung durchführen können, sondern davon ausgehen, dass das ein reines Unternehmensgeschäft sei, das nicht dem Prüfungsrecht und der Prüfung durch die Kommunalaufsicht unterliegt?

Herr Innenminister, bitte.

Auch das Wiederholen der Fragestellung ändert meine Antwort nicht. Ich habe Ihnen sehr deutlich gesagt, dass es noch gar keinen Antrag gibt, dass meines Wissens noch keine Entscheidung der Stadt Gelsenkirchen vorliegt und dass dementsprechend keine Sachverhaltsdarstellung vorliegt. Ich habe Ihnen in ganz abstrakter Form gesagt, was Prüfungsgegenstand sein kann. Inwieweit das konkret welche Folgen auslöst, kann erst dann geprüft werden, wenn eine entsprechende Anzeige vorliegt.

Danke, Herr Minister. – Seine zweite und letzte Frage stellt Herr Kollege Priggen.

Herzlichen Dank. Herr Minister, ich möchte einmal grundsätzlich ordnungspolitisch fragen. Nach meinem Verständnis ist es nicht Aufgabe von Stadtwerken, Anteile an Fußballstadien zu erwerben, in denen wirtschaftlich tätige Vereine – die sehr erfolgreich sein sollen – mit Millionenumsätzen möglichst gut abschneiden wollen. Mein Verständnis von Stadtwerken ist, dass sie sich um die Daseinsvorsorge und Ähnliches kümmern, aber keinerlei Risiken aus dem wirtschaftlichen Betrieb derartiger Sachen eingehen dürfen.

Würden Sie das auch so sehen, oder sehen Sie es so, dass es völlig in Ordnung ist, dass Stadtwerke sich mit Millionen an so etwas beteiligen und damit Risiken eingehen?

Herr Minister, bitte.

Wenn ich mich recht entsinne, hatte ich Ihnen bei meiner Sachverhaltsdarlegung dargestellt, dass diese hundertprozentige Tochter der Stadt Gelsenkirchen, die entsprechenden Anteile an der FC Schalke 04-Stadionbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. bereits 1998 erworben hat. Das war zu Zeiten rot-grüner Regierung.

(Christof Rasche [FDP]: Baranowski!)

Das können Sie werten, wie Sie möchten. Wenn Sie zu anderen Überlegungen gekommen sind: Damals scheint das jedenfalls als Bewirtschaftungs-GmbH nicht beanstandet worden zu sein.

(Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Das ist das Faktum bisher. Wir werden jetzt in eine Prüfung darüber eintreten müssen.

Was dort letztlich gewollt ist, weiß ich allerdings noch nicht. Das weiß auch die zuständige Bezirksregierung nicht. Deswegen verbieten sich jegliche Spekulationen. Sie mögen nur aus der Vergangenheit sehen, wie das während Ihrer Regierungszeit gehandhabt worden ist.

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Herr Kollege Becker mit seiner dritten und letzten Frage. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Minister, Sie haben jetzt zum wiederholten Male darauf abgehoben, dass es noch nicht einmal eine Anzeige der zuständigen Gremien in der Stadt Gelsenkirchen über diesen Sachverhalt gibt. Sie haben in Ihrer letzten Antwort sogar dargelegt, dass es keineswegs sicher sei, dass die in Rede stehenden Transaktionen stattgefunden hätten.

Vor dem Hintergrund, dass in mehreren Presseberichterstattungen das Datum 31. Oktober genannt

worden ist, mit dem aus Liquiditätsgründen und aus Gründen der Frist zur Nachlizenzierung bei der DFL die Geschäfte abgewickelt sein mussten, frage ich Sie, ob Ihnen dieser Umstand bekannt ist und was es zur Folge hätte, wenn dieses Geschäft bereits ohne Ihre Prüfung abgewickelt worden wäre.

Herr Innenminister, bitte.

Wir sind hier nicht berufen, Spekulationen aufgrund von Presseartikeln vorzunehmen, sondern wir halten uns an die Fakten. Die Bezirksregierung hat uns mitgeteilt, dass es keine belastbaren Auskünfte gibt, die in irgendeiner Weise schon jetzt eine Prüfung ermöglichen. Die Prüfung wird dann sachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt, wenn uns respektive in dem Fall natürlich der Bezirksregierung Münster als Institution eine entsprechende Anzeige vorgelegt wird.

Vielen Dank, Herr Innenminister Dr. Wolf.

Die Zeit für die Fragestunde ist beendet. Deshalb frage ich in Bezug auf die

Mündliche Anfrage 335

des Kollegen Eiskirch, wie Sie weiter verfahren möchten. Möchten Sie beim nächsten Mal eine mündliche Antwort oder eine schriftliche Antwort vorgelegt bekommen? – Herr Eiskirch.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Schriftlich!)

Schriftlich. (Siehe Anlage 1)

Es verbleibt noch die

Mündliche Anfrage 336