Protokoll der Sitzung vom 05.11.2009

Gleichwohl will ich mich der guten Ordnung halber Punkt für Punkt mit den Dingen befassen. Fangen wir mit dem Wohnungsbauvermögen und der Vollintegration in die Wfa an: Dieses Thema ist im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.BANK und zur Änderung anderer Gesetze breit diskutiert worden, und zwar seit Monaten.

Die aufgeworfenen Fragen sind erschöpfend und vielfach beantwortet worden. Offenkundig muss ich aber feststellen, dass das noch nicht ausgereicht hat. Also werde ich jedenfalls die wesentlichen Antworten gerne wiederholen:

Das Ziel der Vollintegration der Wfa ist eine deutlich verbreiterte Aufstellung der NRW.BANK als Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Nur durch zusätzliches Haftkapital schafft die Landesregierung innerhalb der Bank die Voraussetzungen dafür, das Fördervolumen und die Förderprogrammatik aus

weiten zu können. Das Landeswohnungsbauvermögen wird mit dem sonstigen Fördervermögen der NRW.BANK zu einem gemeinsamen Landesfördervermögen verbunden und bleibt als revolvierender Fonds erhalten.

Die Landesregierung wird auch in Zukunft sicherstellen, dass eine nach den regionalen Marktgegebenheiten differenzierende, an Zielgruppen orientierte soziale Wohnraumförderung entsprechend der Nachfragesituation erfolgt. Die Aufstockung des Wohnraumförderprogramms 2009 von 840 Millionen € auf 950 Millionen € zeigt doch deutlich und eindringlich, dass sich die Landesregierung der Bedeutung dieser Förderung bewusst ist.

Es ist schlechterdings Unsinn, wenn die SPD behauptet, die Wohnraumförderung würde zukünftig vom Vorstand der NRW.BANK gesteuert. Einfaches Lesen des Gesetzentwurfes hilft: Die Entscheidung über die Höhe, die fachlichen und regionalen Schwerpunkte des Wohnraumförderungsprogramms trifft die Landesregierung auf Vorschlag des Ministeriums für Bauen und Verkehr. Förderziele und Förderbedingungen werden weiterhin vom Fachressort gestaltet.

Also, meine Damen und Herren: Das Zerrbild, das Sie hier offenkundig aus Gründen darstellen, die ich jetzt einmal lieber nicht bewerte, ist in allen Belangen falsch.

Wir schaffen es, die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen zu stärken, die Wohnraumförderung zu stärken und das soziale Element der Wohnraumförderung aufrechtzuerhalten. Das finde ich richtig so.

Jetzt kommen wir zu den Förderprogrammen als dem zweiten Punkt: Die Wohnraumförderprogramme – das kann man vorweg festhalten – des Landes Nordrhein-Westfalen werden sowohl von den Unternehmen als auch von den Menschen gut angenommen.

Die Fachleute der Wohnungswirtschaft bestätigen uns darin, dass wir eine auch im bundesweiten Vergleich qualitativ hochwertige Förderung haben. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Die Entwicklung unserer Förderprogramme berücksichtigt wissenschaftliche Untersuchungen, die Ergebnisse von Wohnungsmarktbeobachtungen der Wfa und auch neue thematische Anforderungen.

So spielt der Klimaschutz eine herausragende Rolle. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der entsprechenden Ausgestaltung der Förderprogramme unverzüglich darauf reagiert. Ergänzend zu den Förderprogrammen des Bundes über die KfW unterstützt das Land energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand.

Der demografische Wandel stellt die Wohnungswirtschaft vor gewaltige Herausforderungen. Das Land fördert deshalb den Abbau von Barrieren im

Wohnungsbestand, und das sogar ohne Preis- und Belegungsbindungen. Da das wichtig und richtig ist, hat der Bund jetzt mit einem entsprechenden Programm der KfW nachgezogen.

In Bezug auf die Eigentumsförderung ist die Landesregierung bestrebt, möglichst vielen Familien mit Kindern oder behinderten Angehörigen den Weg zum Wohneigentum zu ebnen. Mit den im Wohnraumförderungsprogramm für die Eigentumsförderung reservierten Mitteln konnten in den vergangenen Jahren alle Antragsteller gefördert werden, deren Antrag die Förderungsvoraussetzungen erfüllte. Dabei ist es uns in den letzten Jahren gelungen, den Anteil des Bestandserwerbs auf rund die Hälfte zu steigern.

In Bezug auf den Mietwohnungsbau ist uns der Rückgang des Anteils der Sozialwohnungen natürlich nicht verborgen geblieben. Die aktuellen Wohnraumförderbedingungen für die Neubau- und Bestandsförderung tragen dieser Entwicklung in vollem Umfang Rechnung. Deshalb sind unsere Programme bedarfsgerecht dotiert, und die Mittel werden den Kommunen bedarfsorientiert zugewiesen.

Wie Sie wissen, steht unser Haus in ständigem Austausch mit Unternehmen der Wohnungswirtschaft, um die Programme modern und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Damit komme ich zu einem weiteren Punkt im Antrag der SPD-Fraktion. Ich muss leider feststellen, dass sich dieser Punkt in Anträgen der SPDFraktion zu den verschiedensten Themen immer häufiger findet, und zwar unter der Überschrift „Investorenschelte“.

Das Land kann die erforderlichen Mietwohnungen nicht selber bauen. Wir sind auf die Investitionen Privater geradezu angewiesen. Deswegen ist mit der Übernahme der Regierungsverantwortung der dringend notwendige Kurswechsel in der Wohnungspolitik vollzogen worden, der die Neubelebung der Marktkräfte und die Stärkung der Privatinitiative ins Zentrum der Politik rückt. Nach wie vor sind private Vermieter die größte Anbietergruppe auf dem Mietwohnungsmarkt.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang der Vollständigkeit halber noch auf eines ihrer Lieblingsthemen, den LEG-Verkauf, eingehen. Nur eine Information: Die LEG hat im Jahr 2008 19,54 € pro Quadratmeter investiert. Damit liegt die LEG deutlich über dem Branchendurchschnitt.

Neben den Investoren sind die Kommunen wichtige Partner der Wohnungspolitik. Nach dem Entwurf des WFNG Nordrhein-Westfalen sollen die wohnungspolitischen Belange der Gemeinden und der Gemeindeverbände bei der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigt werden. Wenn kommunale wohnungspolitische Handlungskonzepte vorliegen, unterstützen wir die Realisierung von Investitions

projekten, die aus diesen Konzepten entwickelt werden, in ganz besonderer Weise.

Sie fordern im Gegensatz dazu gebetsmühlenhaft die Gründung einer Stiftung für den Wohnungs- und für den Städtebau. Da gilt wie auch sonst im Leben die alte Regel: Man soll die Dinge bis zum Ende durchdenken. Zunächst einmal wird eine solche Stiftung eine neue Institution mit zusätzlichen Verwaltungskosten sein. Sie wollen den Wohnungs- und den Städtebau offenbar dem Einfluss des Landesgesetzgebers entziehen. Anders kann man das kaum verstehen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Das ist eine boshaf- te Verdrehung!)

Auf absehbare Zeit hätten Sie nicht einmal genügend Mittel zur Verfügung. Sie müssten innerhalb der Stiftung zunächst einmal einen Kapitalstock aufbauen. In den nächsten Jahren stünde für die Stiftungsaufgaben daher nur ein Bruchteil der benötigten Mittel wirklich zur Verfügung. Aus meiner Sicht kann dies niemand ernsthaft in Erwägung ziehen.

Mit dem geplanten WFNG Nordrhein-Westfalen wird die soziale Wohnraumförderung künftig auch dazu beitragen, die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren zu erhalten und zu stärken. Diesem nun landesgesetzlichen Ziel dienen die Aufnahme von Baumaßnahmen zur Schaffung von Räumen für wohnungsnahe soziale Infrastruktur in den Katalog der Fördergegenstände und auch die Stärkung der Möglichkeiten zur kommunalen Steuerung. Wir wollen eine Neuaufstellung der Wohnraumförderung als Instrument einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung.

Lassen sie mich, da sie in dem Antrag angesprochen worden sind, noch auf zwei bundesrechtliche Themen zu sprechen kommen. Das Mietrecht, eine Materie aus der klassischen bundesrechtlichen Zuständigkeit, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Vielfach diskutiert wird aktuell das Problem der Zurückhaltung von Eigentümern von Mietwohnungen bei Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen. Hierzu trifft der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen auf Bundesebene – übrigens durch die Bauministerkonferenz angeregt – weiter gehende Aussagen. Es wurde vereinbart, eventuelle mietrechtliche Hürden für eine energetische Sanierung zu senken,

(Horst Becker [GRÜNE]: Nicht so dyna- misch!)

die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung für Mietwohnungen zu erweitern sowie eine Duldungspflicht des Mieters bei entsprechenden Baumaßnahmen ohne Mietminderungsrecht zu installieren. Diese Maßnahmen werden zu

einem Ansteigen der Sanierungsquote im Bestand führen.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Abschließend zur Frage der Fortsetzung zweckgebundener Kompensationszahlungen über das Jahr 2013 hinaus: Wie sie wissen, wird das während der laufenden Legislaturperiode des Bundestags zu klären sein. Sie können sicher sein, dass sich die Landesregierung in den Verhandlungen mit dem Bund über eine Anschlussregelung der Kompensationsmittel für die Interessen des Landes NordrheinWestfalen einsetzen wird.

Ich denke, damit konnten wir zum wiederholten Male deutlich machen, dass die soziale Wohnraumförderung für die Landesregierung NordrheinWestfalen weiter einer der zentralen politischen Bereiche auf den Gebieten Bauen und Verkehr ist. Wir akzentuieren diese Wohnraumförderung weiter, wir entwickeln sie weiter und wir machen sie zukunftsfest, damit sie den Anforderungen in der Zukunft auch entspricht. Ihre Zerrbilder, Herr Kollege Römer, die Sie heute dargelegt haben, helfen jedenfalls den Mieterinnen und Mietern und auch der Wohnungswirtschaft nicht weiter.

(Beifall von der CDU)

Wir machen weiterhin zukunftsorientierte Politik für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Für die SPD-Fraktion spricht noch einmal der Abgeordnete Römer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, das Protokoll über die Anhörung zur Übertragung des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK liegt vor. Sie wissen, dass dieses Protokoll eine einzige Ansammlung von Kritik an dieser Landesregierung widerspiegelt.

(Christof Rasche [FDP]: Ein bisschen diffe- renzierter!)

Es gab einen einzigen Herrn – der ist genannt worden –, der sich positiv ausgedrückt hat. Alle anderen haben Sie kritisiert. Inzwischen gipfelt das darin, dass sich die Briefe bei der SPD-Landtagsfraktion, Briefe von hilfesuchenden Menschen, häufen.

(Lachen von der FDP – Zuruf)

Ich kann es Ihnen gerne sagen, damit Sie wissen, wer sich an uns wendet: von allen kommunalen Spitzenverbänden, von der Architektenkammer, von der Ingenieurkammer Bau, von dem Bund Deutscher Baumeister, von den Bauverbänden – sie alle sind keine Vorfeldorganisationen der Sozialdemokratischen Partei, Herr Rasche.

(Christof Rasche [FDP]: Sie haben eine ver- nichtende Antwort bekommen!)

Diese wollen, dass in das Gesetz – das haben Sie Ihnen bei der Anhörung auch gesagt – wenigstens eine Mindestfördersumme für die soziale Wohnraumförderung geschrieben wird. Sie können das aber nicht machen, und Sie wissen auch, warum Sie das nicht machen können. Damit wird doch alles das, was Sie wohlklingend versuchen, uns als Täuschung darzustellen, ad absurdum geführt. Ganz genau das wird eintreten, worauf es Herrn Linssen schon immer ankommt. Er will sich einen Wunschtraum, den er seit Jahren hegt – das sagt er auch so offen –, erfüllen, nämlich das Wohnungsbauvermögen für andere Zwecke zur Verfügung zu haben als bisher für die reine Wohnraumförderung. Das steckt dahinter, und das können Sie nicht mitmachen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich will Ihnen einen weiteren Punkt nennen, weil Sie auch das eben wieder behauptet haben: Ja, die LEG-Wohnungen werden nach LEG-Angaben jetzt noch für Modernisierung und Instandhaltung mit 19 € gefördert. Das waren aber bis zum Verkauf mehr als 20 € allein für die Modernisierung. Die LEG sagt inzwischen öffentlich: Das wird weniger werden, was für die Bereiche Instandhaltung und Modernisierung hineingebracht wird.

Herr Becker hat darauf hingewiesen, wo der große Nachholbedarf liegt: bei der Schaffung von Barrierefreiheit, darin, dem demografischen Wandel zu begegnen und bei der Modernisierung der Wohnungen in einer Art und Weise, dass sie für Menschen, die darauf angewiesen sind, Herr Minister, bezahlbar bleiben und in einem guten Zustand sind.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Sie werden als derjenige Minister in die Geschichte des Landes eingehen, der dem Finanzminister nachgegeben hat, der den sozialen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen – das wird mit Ihrem Namen verbunden bleiben – auf dem Altar des „Privat vor Staat“ geopfert hat. Das ist das, was Sie uns hinterlassen, Herr Minister. Ich bitte Sie nach wie vor darum: Werden Sie Ihrer Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau gerecht, stellen Sie sich an unsere Seite und retten Sie den sozialen Wohnungsbau vor den Zugriffen des Finanzministers!

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Minister Dr. Helmut Linssen: Oh!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Römer. – Jetzt hat für die CDUFraktion noch Herr Schemmer das Wort.