Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser zur Abstimmung stehendes neues Landesmedienrecht trägt den massiven und rasanten Veränderungen in unserer Medienlandschaft, insbesondere durch die Digitalisierung, hervorragend Rechnung. Wir haben Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger etwa im Bereich der Medienkompetenz, wir haben Herausforderungen für Unternehmen, aber eben auch für die Menschen und die Medienpolitik. Wir kommen diesen Herausforderungen mit rund 80 Regelungspunkten in dem neuen Gesetzentwurf nach.
Ich habe bereits kurz nach Amtsübernahme im Februar letzten Jahres innerhalb der Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe aus Medienrechtlern und Fachleuten für Medienpolitik, Medienwirtschaft, Technik, Europa- und Verfassungsrecht eingesetzt und möchte mich bei dieser wirklich guten, sehr engagierten Truppe sehr herzlich für die tolle Zusammenarbeit während der letzten anderthalb Jahre bedanken.
Wir hatten größte Transparenz im Gesetzgebungsverfahren, meine Damen und Herren. Wir haben unseren ersten Entwurf im Internet der Branche, den Bürgerinnen und Bürgern und der Wissenschaft zur Kommentierung zur Verfügung gestellt. Wir haben über 40 Stellungnahmen bekommen, die wir eingearbeitet haben, und wir haben – das ist eben erwähnt worden – auch nach der Anhörung im Parlament noch einmal deutlich nachgebessert.
In der Tat stehen vier Regelungsbereiche im Mittelpunkt: das Medienkonzentrationsrecht, die Digitalisierung des Hörfunks, der Jugendschutz und die Medienkompetenz sowie Transparenzvorschriften für WDR und LfM.
Zum Medienkonzentrationsrecht, der in der Tat umstrittensten und schwierigsten Materie: Ja, wir lassen grundsätzlich zu, dass sich Verlage und Zeitungshäuser mit bis zu 100 % an privaten Fernsehunternehmen beteiligen können. Für Beteiligungen ab 25 % gibt es Auflagen, und eine Beteiligung mit mehr als 25 % zieht vielfaltssichernde Instrumente, etwa einen Programmbeirat, Drittsendezeiten oder Verpflichtungszusagen, nach sich.
In der Tat haben wir diese Auflagen anders ausgestaltet – so viel zum Thema Bürokratie – als die Opposition in ihrem Vorschlag. Sie nehmen lediglich Regelbeispiele an, ohne genau zu definieren, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, und überlassen den Rest der LfM. Wir folgen dem Wesentlichkeitsgrundsatz und regeln die Dinge unmittelbar im Gesetz.
denn alle, die das Gesetz anwenden müssen, haben es offenbar verstanden. Das schließen wir aus den Reaktionen.
Deswegen ein Satz zu dem neuen, wirklich innovativen, aus dem Kartellrecht stammenden Instrument, der Verpflichtungszusage. Sie ist ein neues Instrument im Instrumentenkasten der Medienpolitiker. Hier lassen wir die Medienunternehmen eigene Möglichkeiten vorschlagen. Wir folgen damit dem Rat der Wissenschaftler in der Anhörung, auch einen Instrumentenmix zuzulassen, und überlassen die Schlussbewertung der LfM. Das bietet Flexibilität für die Unternehmen und gleichzeitig Investitionssicherheit.
Meine Damen und Herren, ein zweiter wichtiger Bereich ist die Digitalisierung des Hörfunks. Die Vorschriften in unserem bisherigen Recht sind allein auf die analoge Welt abgestellt. Die Landesregierung will aber eine regionale, lokale, langfristig flächendeckende Versorgung mit digitalem Hörfunk. Wir haben nunmehr in unserem Gesetz alle Vorschriften, die für einen Start in die digitale Welt erforderlich sind.
Die Instrumente sind damit up to date. Wer in Nordrhein-Westfalen digitalen Hörfunk machen will, kann damit anfangen.
Der dritte Bereich sind die Medienkompetenz und der Jugendschutz. Wir sind der Auffassung, dass wir hier erheblich verbesserte Instrumente für die Schlüsselqualifikation Medienkompetenz in der heutigen Zeit brauchen. Die neuen Vorschriften
stellen neben den Eltern die Lehrer besonders in den Mittelpunkt, weil sie uns als Multiplikatoren wichtig sind.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Bürgerfernsehen, das wir zu einem landesweiten Lehr- und Lernsender ausgebaut haben.
Schließlich gibt es im Jugendmedienschutz im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verschärfung, die sicherstellt, dass jugendgefährdende Inhalte bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht frei zugänglich im Internet sein dürfen.
Für den WDR und die LfM ist mehr Klarheit bei den Transparenzvorschriften vorgesehen. Die Anwendung von Informationsfreiheitsgesetz und Korruptionsbekämpfungsgesetz gilt, soweit nicht die journalistischen Kernbereiche berührt sind.
Eine abschließende Bemerkung, Herr Eumann, zu Ihrem Antrag: Es ist schön, wenn Sie meinen, dem VLR, den Veranstaltergemeinschaften, noch ein Zückerchen zuwerfen zu sollen.
Aber es ist rechtlich völlig unzulässig. Wer anfängt, das Internet zu regulieren, um Pseudovielfalt herzustellen, geht einen falschen Weg. Es gibt keine Veranlassung für den Gesetzgeber, hier regulierend einzugreifen. Man kann solche Vereinbarungen machen; aber sie gesetzlich vorzugeben, ist aus meiner Sicht schlicht falsch.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Landesmediengesetz und WDR-Gesetz sind damit auf der Höhe der Zeit. Das neue Recht des Landes Nordrhein-Westfalen ist verfassungskonform und investitionsfreundlich, es wirkt vielfaltssichernd und ist damit das richtige und zeitgemäße Recht für einen erfolgreichen Medienstandort NordrheinWestfalen. – Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Ich komme jetzt zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10155. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10156 ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wir stimmen drittens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 14/10193 ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Nunmehr stimmen wir über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/10126 ab. Der Hauptausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9393 in der von ihm beschlossenen Fassung anzunehmen. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit der Änderung, die wir gerade mehrheitlich beschlossen haben, verabschiedet.
Fünftens stimmen wir über den Entschließungsantrag ab, der von der Fraktion der SPD vorgelegt wurde, Drucksache 14/10194 – Neudruck. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10075, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9878 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Einstimmig in zweiter Lesung so beschlossen.
14 Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes (LRKG), der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) sowie zur Verlängerung der Befristung des Landesumzugskostengesetzes (LUKG)
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10033, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9739 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet.
15 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz)