Protokoll der Sitzung vom 10.03.2010

Herr Minister, ich möchte noch einmal auf die betroffenen Eltern zurückkommen. Welche Hilfsangebote gibt es für Eltern, deren Kinder Suizid begangen haben?

Wir haben die Telefonseelsorge. Wir haben Sozialpsychiatrische Dienste der unteren Gesundheitsbehörden. Wir haben Psychosoziale Krisendienste. Und wir haben Beratungsstellen für Suizidverhütung beispielsweise beim Gesundheitsamt in Mönchengladbach. Es gibt den Wuppertaler Krisendienst. Es gibt Selbsthilfeangebote. Es gibt ein Krisenzentrum in Dortmund, die OASE in Bochum. Es gibt also unterschiedliche örtliche Aktivitäten, wo Eltern im Vorfeld und nach der Tötung eines Kindes Beratung erfahren können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 365 schließe.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 366

der Frau Abgeordneten Stefanie Wiegand von der Fraktion der SPD auf.

(Zurufe von der SPD – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Die Kollegin ist nicht da!)

Dann muss die Mündliche Anfrage schriftlich beantwortet werden. (Siehe Anlage 1)

(Marc Jan Eumann [SPD]: Wir bitten um schriftliche Beantwortung!)

- Danke schön. – Also, Herr Minister, es wird schriftliche Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage gewünscht. Das ist von Ihnen so aufgenommen worden.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 367

der Frau Abgeordneten Andrea Asch von der Fraktion der Grünen:

Schlechte Rahmenbedingungen in den Kitas verhindern die Umsetzung der Empfehlungen zur Bildungsförderung für Kinder von 0 – 10 Jahren

Mit Schreiben vom 12. Februar 2010 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration darüber informiert, dass zusätzliche Aufgaben für Kindertagesstätten durch die geplanten Bildungsempfehlungen aufgrund der bestehenden schlechten Rahmenbedingungen in den Kitas nicht umsetzbar sind. Wörtlich heißt es:

„Weitere Aktivitäten allein zu Lasten der Träger, die mit der Umsetzung der Empfehlungen bzw. Grundsätze zur Bildungsförderung schlussendlich allein gelassen werden und bei der die Unzufriedenheit aller Beteiligter von Anfang an vorprogrammiert ist, können wir allerdings nicht mittragen.“

Die Spitzenverbände fordern die für eine Umsetzung erforderlichen Ressourcen, nur dann mache die Implementierung für die bereits jetzt an den Kapazitätsgrenzen arbeitenden Kindertagesstätten Sinn. Ansonsten müsse wie bisher auf Basis der Bildungsempfehlungen des Jahres 2003 weiter gearbeitet werden.

Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung den Prozess zur Entwicklung der Bildungsempfehlungen fortsetzen und steuern?

Herr Minister Laschet, ich bitte Sie um Beantwortung.

Frau Abgeordnete

Asch hat ihre Frage überschrieben mit: „Schlechte Rahmenbedingungen in den Kitas verhindern die Umsetzung der Empfehlungen zur Bildungsförderung von Kindern von 0 bis 10 Jahren.“ Ich habe den Wortlaut der Frage jetzt nicht vorliegen, aber in Erinnerung, dass sie zu den Bildungsgrundsätzen, die jetzt kommen, fragt.

Ich glaube, Frau Kollegin Asch, da sind Sie nicht auf dem Laufenden. Sie versuchen, mit dieser Fragestellung hier im Plenum einen völlig falschen Eindruck zu erwecken. Sie tun nämlich so, als wollten die kommunalen Spitzenverbände bei den Bildungsgrundsätzen nicht mitmachen. Als Beleg zitieren Sie aus einer insgesamt siebenseitigen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 12. Februar 2010. Aber Sie sagen eben nicht alles. Deshalb will ich gerne die Fragestunde nutzen, um Sie über das, was die kommunalen Spitzenverbände wirklich gesagt haben, aufzuklären.

Erstens. Sie können die Bildungsgrundsätze in fachlicher Hinsicht mittragen. Sie sehen darin eine geeignete Grundlage, die beiden Bildungsbereiche miteinander zu vernetzen. Das haben übrigens fast alle, die daran in den letzten Wochen und Monaten intensiv gearbeitet haben – die Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Spitzenverbände und viele andere –, ähnlich gesehen.

Zweitens. Sie begrüßen insbesondere die Einführung eines gemeinsamen Rahmens für beide Bereiche und die besondere Würdigung der regionalen Bildungsnetzwerke.

Einen großen Teil dieser Anregungen habe ich übernommen. Die kommunalen Spitzenverbände wollen sich – das betonen sie ausdrücklich – diesem Prozess der Verbesserung der Bildungsqualität nicht verschließen. Diesen Teil lassen sie nicht zufällig weg; denn es gefällt Ihnen natürlich nicht, dass von den kommunalen Spitzenverbänden ein solcher Zuspruch zu der Idee der Bildungsgrundsätze 0 bis 10 formuliert wurde.

Dass die kommunalen Spitzenverbände natürlich auch auf die Rahmenbedingungen verweisen müssen, ist deren Geschäft; sonst wären sie schlechte kommunale Spitzenverbände. Das müssen sie als Interessenvertreter der Kommunen sogar tun. Aber mir ist die inhaltliche Weiterentwicklung wichtig. Das ist das Entscheidende: Wie entwickeln wir unser System von 0 bis 10 Jahren weiter? – Das begrüßen sie ausdrücklich.

Ich will zwei Aspekte hervorheben:

Zum einen sind die Verbesserung der Bildungsqualität und auch der Übergang zur Grundschule ureigene Aufgaben der Kommunen. Das geht aus dem SGB VIII auch deutlich hervor.

Zum anderen hilft das Land, den Prozess der Erprobung finanziell zu begleiten. Wir planen die Er

probung der Bildungsgrundsätze an rund 60 Standorten mit rund 60 Schulen und jeweils zwei Kindertageseinrichtungen und wollen diese Erprobung pro Standort mit einem finanziellen Zuschuss von 3.000 € unterstützen. Zudem werden wir regionale Veranstaltungen und eine landesweite Konferenz durchführen. Ein Beirat mit den Trägern und Vertretern der Praxis wird eingerichtet. Dieser wird auch die wissenschaftliche Begleitung sicherstellen.

Uns ist wichtig, diesen Erprobungsprozess gemeinsam mit den Beteiligten zu gestalten. Ich gehe davon aus, dass sich alle Träger an dem Erprobungsprozess, der in den nächsten Wochen beginnt, beteiligen werden und dass damit die Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und Schulen einen weiteren wichtigen Schritt nach vorne kommt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Asch hat eine Frage. Bitte schön, Frau Asch.

Zunächst danke, Herr Minister Laschet. Fakt ist, dass die Kommunen es abgelehnt haben, an der Verwaltungsvereinbarung mitzuwirken, und dass die Landesregierung, wie sie das eben deutlich gemacht haben, offenbar einfach ohne diese Verwaltungsvereinbarung weitermachen will. Trifft es in diesem Zusammenhang zu, dass das Schulministerium über Grundschulen an Kindertagesstätten herangetreten ist, um sie von der Teilnahme an der Erprobungsphase zu überzeugen, und zwar ohne das zuvor mit den Kommunen und den Trägern abzusprechen? Wie hält die Landesregierung es in diesem Zusammenhang eigentlich mit dem Prinzip der Trägerhoheit, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im SGB VIII, garantiert ist?

Herr Minister.

Die kommunalen Spitzenverbände – ich habe das gerade vorgetragen – tragen den Prozess der Erprobungsphase mit. Sie wollen die Bildungsgrundsätze. Sie begrüßen es, dass das Land Geld für zwei Kindertageseinrichtungen und eine Schule bereitstellt, um diesen Prozess zu organisieren. Insofern gibt es kein Nein der kommunalen Spitzenverbände zu den Bildungsgrundsätzen. Und die Kindertageseinrichtungen, die mitmachen, sind freiwillig dabei. Wir hatten sogar mehr Bewerbungen, als wir am Ende übernehmen konnten.

Ich kann mir auch nicht vorstellen – Trägerhoheit hin, Trägerhoheit her –, dass ein Träger kein Interesse daran hat, den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule für die Kinder optimal zu organisieren. Insofern braucht kein Schulministerium Druck

auf irgendwen auszuüben; denn sehr viele Kindertagesstätten wollen gerne dabei mitmachen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Asch hat eine zweite Frage. Bitte schön.

Herr Minister Laschet, noch mal, weil Sie die Frage eben nicht beantwortet haben …

Welche?

Die Frage, ob es zutrifft, dass das Schulministerium über die Grundschulen an Kindertagesstätten herangetreten ist und sie sozusagen über das Vehikel der Grundschulen aufgefordert hat, an dieser Erprobungsphase teilzunehmen!

Ich habe doch gerade gesagt – Entschuldigung, Herr Präsident –, es gibt ein Rieseninteresse von Kindertagesstätten, da mitzumachen. Wenn manche Grundschule sagt: „Wir arbeiten schon gut mit denen zusammen, lasst uns die doch mal ansprechen“, würde ich nicht hinter allem das sich in alles einmischende Schulministerium sehen. Es kann sein, dass eine Grundschule eine Kita in der Nachbarschaft ermutigt hat: Macht doch mit! – Und eine Grundschule, die so etwas tut, ist eine wunderbare Grundschule.

(Beifall von der CDU)

Dafür braucht sie kein Schulministerium und auch keine kritischen Bemerkungen. Ich würde Sie eher bitten, die Schulen zu ermutigen, die Kooperation mit den Kitas noch mehr zu suchen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Dritte und letzte Frage Frau Kollegin Asch. Bitte schön.

Herr Laschet, Sie beabsichtigen ja, einen Beirat einzusetzen, der diesen Prozess der Implementierung der Bildungsempfehlungen begleiten soll. Denken Sie denn daran, Vertretungen von Erzieherinnen und Erziehern sowie Eltern in diesem Beirat zu beteiligen, die durchaus fachkundig sind und immer wieder beklagen, dass sie im Prozess des KiBiz eben nicht beteiligt waren? Werden Sie die Eltern und die Erzieherinnen in diesem Beirat beteiligen?

In dem Beirat werden – mit

unterschiedlichen Zahlen und Größenordnungen – beteiligt: die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen, die Freie Wohlfahrtspflege, Kindertageseinrichtungsleitungen – das ist wahrscheinlich das, was Sie mit Erzieherinnen meinen –, der Landeselternrat KiTa NRW, die Landeselternschaft Grundschule NW, die Schulaufsicht, Schulleitungen, der Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Wie immer bemüht sich die Landesregierung, alle an diesen Fragen Beteiligten an einen Tisch zu bringen. Das wird selbstverständlich auch bei den Bildungsgrundsätzen der Fall sein.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe jetzt keine weiteren Fragen. Dann beende ich diesen Teil unserer Fragestunde und danke Ihnen für die Beantwortung.

Nun rufe ich die