Protokoll der Sitzung vom 10.03.2010

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Mövenpick lässt grüßen!)

Dass Herr Sagel für seine Thesen keine Beweise hat, zeigt er ganz ausdrücklich durch die Inhaltsleere seines Beitrags, in dem er nichts zur Sache selbst sagen konnte – jenseits von Verfahrensfragen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ellerbrock?

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Von Holger Ellerbrock immer gern – aber von allen anderen auch.

Das habe ich fast geahnt. Bitte schön, Herr Kollege Ellerbrock.

Herr Kollege, würden Sie mir zustimmen,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Ja natürlich!)

dass so etwas im Umfeld desjenigen, der so etwas anderen unterstellt, eigentlich wohl üblich ist, da er sonst darauf nicht kommen würde?

(Lachen von Frank Sichau [SPD])

Herr Kollege, ich bin kein Psychoanalytiker.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Analytiker nicht!)

Was jemanden dazu getrieben haben mag, diesen Antrag einzureichen, vermag ich nicht zu bewerten. Ob es eher das schlechte Gewissen oder die problematische Vergangenheit war, weiß ich nicht. Aber wenn man sich, obwohl man Anträge stellt, der Debatte über das entzieht, was man anderen vorlegt, ist das schwierig zu ergründen.

Mir ist der Umstand wichtig, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern wahrlich nichts vorwerfen müssen. Wir haben hinreichende und umfängliche Regelungen zum Nebenerwerb von Abgeordneten getroffen.

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Kassiert haben Sie!)

Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 ist völlig klar, dass es keine Interessenskollision für Nebenerwerbe mit der Man

datsausübung geben darf. Wirtschaftliche Tätigkeiten werden sehr transparent, früher und mehr als in anderen Landesparlamenten, für die Öffentlichkeit dokumentiert. Insofern ist der böse Schein von Käuflichkeit von Politik insgesamt für dieses Haus zurückzuweisen.

Zweitens. Auch bei der Parteienfinanzierung haben wir klare rechtliche Regelungen. § 23 sieht die Pflicht vor, einen öffentlichen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Das ist auch gut so. Zwingender Bestandteil dieses Berichts sind nach § 24 Abs. 4 Nr. 7 Einnahmen aus Veranstaltungen. Auch die Kommentierung zum Parteiengesetz von Prof. Morlok, der auch gern von der Opposition zitiert wird

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Zu Recht!)

und sicherlich glaubwürdig ist, weist darauf hin, dass es für die Angaben im Rechenschaftsbericht Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geben muss, die so anzuwenden sind, wie es bei Unternehmen vergleichbar der Fall ist.

Zu diesen Grundsätzen gehört auch die Pflicht zur Vollständigkeit. Beachtet der Bericht diese Vorgabe nicht, ist er unvollständig, was zu entsprechenden Sanktionen gegen die betreffende Partei durch das Präsidium des Deutschen Bundestages führen kann.

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Da redet der Richtige!)

Zu Unrecht erstattete Mittel sind dann zurückzuzahlen. Wer in Verschleierungsabsicht unrichtige Angaben macht, begeht eine Straftat. Das wird auch vonseiten des Bundestagspräsidiums nachgehalten.

An der Abfassung des geltenden Parteiengesetzes hat übrigens auch die FDP in entscheidender Form mitgewirkt. Der im Jahr 2002 von sämtlichen seinerzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen beschlossene Entwurf enthielt 23 von 27 Kernpunkten, die zuvor auch Beschlusslage der FDPBundestagsfraktion waren.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass wir als Parlamentarier in jeder Form und Klarheit alle Vorwürfe zurückweisen, es gäbe hier unlautere Beeinflussungsversuche jedweder Art sowie Interessenkollisionen und Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz NRW. Wir können das hier so auf keinen Fall feststellen und auch nicht den Nebel kommentarlos im Raum stehen lassen, der von dem Antragsteller ganz gerne hier verbreitet wird.

Wenn es in einzelnen Fällen, die es immer geben kann, Anlässe gibt, sich über Punkte zu unterhalten, dann ist es individuelles Versagen, aber nicht das Problem, dass hier kollektiv ein Regelungsdefizit bestünde, sodass es gesetzgeberische Notwendigkeiten gäbe, an dieser Stelle entsprechend zu handeln. Wir haben kein Rechtssetzungsdefizit, sondern wenn, dann in Einzelfällen Vollzugsdefizite oder persönliche Verfehlungen, was die Verhal

tensweisen angeht. Deshalb sehen wir auch nicht die Notwendigkeit, zu neuen rechtlichen Regelungen zu kommen.

Ich schließe mit einem Zitat aus einem Rechtsgutachten des bereits erwähnten Prof. Morlok zur Parteifinanzierung aus dem Jahre 2001, also noch vor der Reform und Verschärfung der Finanzierungsregelungen im Parteiengesetz. Dort heißt es auf Seite 31:

Schließlich soll aber auch betont werden, dass die vorkommenden Unregelmäßigkeiten keinen Rückschluss auf eine flächendeckende rechtswidrige Praxis der Parteien im Allgemeinen zulassen.

So reizvoll der begrenzte Rechtsverstoß zur Gewinnung eines Wettbewerbsvorteils auch ist, für die ganz überwiegende Mehrheit der Politiker ist die Einhaltung der Spielregeln unserer Demokratie eine Selbstverständlichkeit.

Und so sollte es auch bleiben. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Remmel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich tue das, was man öffentlich immer einfordert, nämlich mich mit einem Antrag und Anliegen der Linken tatsächlich auseinanderzusetzen. Ich will das auf drei Feldern tun.

Zu Beginn sage ich: Ich halte den Antrag für strategisch und inhaltlich falsch und auch für unredlich. Dieses will ich auch begründen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der FDP)

Strategisch falsch: Wenn ich Berater der CDU oder auch der FDP wäre, dann hätte ich geraten, diesen Antrag zusammen mit der Aktuellen Stunde heute Morgen zu diskutieren. Denn was macht der Kollege Sagel? – Er lädt die dicke Schrotflinte kräftig durch in der Absicht, damit alle zu treffen, aber er ist nicht zielgenau. Das ist genau das Problem bei diesem Antrag. Dadurch, dass alles besprochen wird – Parteienfinanzierung, Sponsoring –, lenkt auch der Kollege Sagel von dem eigentlichen Thema ab, das wir heute zu diskutieren haben, nämlich von der Frage, die immer noch nicht geklärt ist, ob der Ministerpräsident endlich offenlegt, was genau war. Legt er seine Terminmappen offen und legt er auch offen, welche Briefe über die Jahre an die möglichen Sponsoren gegangen sind?

(Beifall von den GRÜNEN)

Dazu leistet die Linke, leistet Herr Sagel einen Beitrag, dass hier ein Ablenkungsmanöver passieren kann.

Zum Zweiten lenkt der Antrag von der wichtigen Frage ab, wie der Bundestagspräsident aus parteirechtlicher Sicht diese Praxis bewertet.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das gilt es zu klären. Danach verlangt die Öffentlichkeit. Deshalb halte ich den Antrag für strategisch und politisch falsch.

Inhaltlich halte ich ihn für falsch, weil er damit in der Tat die zukünftige Klärung des Sponsorings vermischt. Auch hier haben wir unsere Bereitschaft durch eigene Anträge im Bundesrat erklärt, schnell zu einer Regelung zu kommen, nämlich die Offenlegung von Sponsoringbeiträgen ähnlich zu gestalten wie die Parteienfinanzierung. Hier muss mehr Transparenz und Offenheit geschaffen werden. Das muss auch in den entsprechenden Berichten auftauchen. Darüber hinaus verlangen wir eine Offenlegungspflicht sofort.

Das Gleiche gilt für die Parteispenden. Da haben wir schon im Zusammenhang mit den Hotelspenden an die FDP Veränderungen gefordert: Absenkung der Grenzen insgesamt, sofortige Veröffentlichungspflicht ab 10.000 €. Man kann mit uns auch darüber diskutieren, ob wir die Spenden von juristischen Personen und damit Unternehmensspenden ausschließen. Zu diesem Ergebnis kann man kommen. Es gibt eine solche Diskussion auch bei uns. Gerne sind wir bereit, mit Ihnen zusammen einen solchen Vorstoß zu unternehmen.

Gar nicht in diesen Zusammenhang hineinrühren kann man aber das Abgeordnetenrecht. Hier gibt es ein Gutachten im Auftrag des Ältestenrats, um das zu klären. Wir meinten, wir könnten sofort handeln, was die Transparenz der Nebeneinkünfte angeht. Hier hat es zwei Vorstöße unserer Fraktion gegeben. Das Hohe Haus ist dem leider nicht gefolgt. Wir meinen, das können wir sofort regeln. Auch hier könnte der Kollege Sagel unseren Gesetzentwurf unterstützen.

Ich komme zum Schluss. Der Antrag ist deshalb unredlich, Herr Kollege Sagel, weil Sie sich auf das hohe Ross setzen und meinen, damit höher zu sitzen als alle anderen, und das stellvertretend für die Linken. Wenn man sich auf ein solch hohes Ross setzt, dann muss man sich auch mit dem Thema auseinandersetzen, was aus dem Vermögen der DDR und des SED-Unrechtsstaates verschwunden ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte aus einem LKA-Bericht aus dem Jahre 1995 zitieren:

Mit Stand vom 30. September 1993 geht das Landeskriminalamt Berlin von veruntreuten und ver

schwundenen Vermögenswerten in Höhe von 26,5 Milliarden DM aus und stellt fest, dass dies noch nicht alles ist, eine Fortschreibung der Untersuchungen jedoch wegen des hohen Arbeitsaufwandes nicht erfolgen kann.

Es geht also um ein Vermögen von insgesamt 26,5 Milliarden DM, das jetzt, was man aktuellen Pressemitteilungen entnehmen kann, zum Beispiel „Süddeutsche Zeitung“ aus 2009, langsam zurückkommt. Davon profitiert die Linke heute immer noch. Es würde zur Redlichkeit gehören, auch dies hier und heute von Ihrer Seite zu erklären.