die Steuern und Abgaben auf Strom um 528 % erhöht wurden. Wenn dann nachher die Preise steigen, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern. Sie haben es doch selber angerührt.
Sie beklagen Privatisierungsbeispiele negativer Art aus England und anderen Ländern. Daraus können Sie doch nicht den Schluss ziehen, dass der Staat grundsätzlich der bessere Unternehmer ist. Daraus kann man doch nur den Schluss ziehen, dass die Rahmenbedingungen dort nicht gestimmt haben und dass das eine oder andere über das Knie gebrochen wurde. Der Staat betreibt Daseinsvorsorge nicht besser als Private, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend sind.
Der Kollege Körfges hat gesagt, wir hätten gut hinhören sollen, was Minister Laschet gesagt hat, nämlich Privat und Staat. Ich habe vorhin in meinem Redebeitrag gesagt, dass Sie richtig eingeleitet haben: Privat und Staat. Aber die Ableitung hinterher ging völlig in die Hose, weil dann nur noch Argumente kamen, wie man staatliche Monopole stärken kann. Das geht nicht.
Stellen wir uns doch einmal die Frage, warum etwas öffentlich betrieben werden muss. Aus Sicherheitsgründen? – Liebe Leute, dann dürften wir keine Arzneimittel mehr schlucken, denn diese werden alle nicht staatlich, sondern privat hergestellt. Da gelten höchste Sicherheitsstandards. Nur der Rahmen muss entsprechend stimmen. Wenn wir von dem Nahrungsmittel Nummer eins, nämlich Wasser,
sprechen, Kollege Körfges, dann klingt das immer wieder gut und ist fast herzangreifend. Aber Brot und Butter sind für meine Begriffe ähnlich wichtig. Diese werden auch nicht staatlich produziert. Da kommt man auch mit der Qualität und den Preisen hin. Irgendetwas stimmt da also nicht.
Ich habe bereits vorhin den Antrag der SPD meines Erachtens richtig analysiert. Es geht – das ist der rote Faden – um gewerkschaftliche Gestaltungsmacht und sonst nichts.
Ihr redet hier über EU und Lissabon. Guckt euch doch einmal die Schlagzeilen in den einzelnen Programmpunkten an. In allen Programmpunkten steht: durchsetzen, sichern, machen, tun. Genau das haben wir doch früher bei der ÖTV erlebt. Also: „Wenn dein starker Arm es will, dann stehen alle Räder still“, hieß es bei unserem Freund Kluncker. Damit hat man durchgesetzt, dass die Fahrer in den öffentlichen Omnibussen, nachdem die Schaffner abgeschafft wurden, einen Einsamkeitszuschlag von 50 % bekommen haben und hinterher tariflich zu Privaten nicht mehr wettbewerbsfähig waren, sodass private Unternehmen ausgegründet werden mussten. Das war doch die Situation.
Ich bin gerne bereit, über § 107 Gemeindeordnung an einer Stelle zu diskutieren: Abs. 3 könnte einen Halbsatz als Ergänzung vertragen, damit im Energiewettbewerb tatsächlich das passiert, was wir gemeint haben. Wir könnten sagen, dass das Erfordernis des dringenden öffentlichen Zweckes – das ist meine persönliche Meinung – für den Strom- und Gasbereich entfällt, wenn es um die überörtliche Tätigkeit geht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kuschke, Sie haben Ihre Rede mit einem Zitat begonnen: Daseinsvorsorge ist Teil der sozialen Marktwirtschaft. – Ja, damit haben wir keine Probleme. Aber Daseinsvorsorge heißt doch nicht, für diejenigen da zu sein, die da sind, die im System sind, und für diese Privilegien zu sichern. Die Sicherstellung der Erfüllung wichtiger menschlicher Bedürfnisse und auch die Suche nach den besten Lösungen für Ver- und Entsorgung, das ist Daseinsvorsorge. Damit sind wir, wie
Ich möchte einige kurze Anstriche machen. Bezüglich der Abfallwirtschaft sagen Sie: Kommunale Abfallwirtschaft soll Qualität sichern. – Da, wo es gefährlich wird, wo es problematisch wird, nämlich im Bereich der Sonderabfallentsorgung, galt schon immer, dass sich der Staat und die Kommunen heraushalten. Das ist viel zu kompliziert. Das machen wir lieber privatwirtschaftlich.
Bezüglich der Wasserwirtschaft sagen Sie immer, dass das keine übliche Handelsware ist. – Das ist keine übliche Handelsware, aber Handelsware.
Meine Damen und Herren, die hessischen Kartellbehörden haben Geschichte geschrieben: Wassermarkt verärgert die Regulierer. – Was stellen wir denn fest? Sie schreiben, dass es stabile Wasserpreise gibt. Dazu kann ich nur feststellen, dass das Hessische Kartellgericht Kürzungen von bis zu 44 % verfügt hat und es Unterschiede von bis zu 300 % gab.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erklärt, dass Wasser grundsätzlich kein anderes Gut der Daseinsvorsorge als Strom und Gas ist. Nach seinen Worten wäre also auch ein systematisches Vorgehen zur Wasserpreisüberprüfung sinnvoll. Der Wassermarkt ist grundsätzlich ein regulierungsfähiger Markt. Das, was die Landeskartellbehörde in einem Einzelfall gemacht hat, könnte natürlich auch flächendeckend gemacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war der Grund, weswegen ich unsere Wirtschaftsministerin gefragt habe: Was lernen wir daraus? Wie setzen wir das jetzt in Nordrhein-Westfalen um?
Welches Benchmarking setzen wir transparent an? Wie können wir unseren Bürgerinnen und Bürgern bei vorgegebener Qualität vernünftige Preise zukommen lassen? – Das ist praxisorientierte Daseinvorsorge im Wettbewerb und kein Sichern von überkommenen Privilegien im öffentlichen Dienst. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Damit sind die Redezeiten erschöpft und ich schließe die Aussprache.
Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also jetzt über den Antrag Drucksache 14/10732 ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPDFraktion. Wer ist gegen den Antrag? – CDU- und FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordnete Sa
gel. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen bei Enthaltung der Grünen und des Abgeordneten Sagel abgelehnt.
Ich mache erneut darauf aufmerksam, dass wir eine Stunde und 20 Minuten hinter der Zeit sind. Wir nähern uns also deutlich der 23-Uhr-Grenze.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/10718
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/10733
Ich eröffne die Beratung und der Abgeordnete Wittke, der bereits hier vorne ist, erhält für die CDUFraktion das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann es kurz machen. Die Landesregierung hat einen guten Entwurf für ein neues Landesplanungsgesetz in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Opposition hat so gut wie keine Änderungsanträge eingebracht, anders als die Koalitionsfraktionen, denn wir haben uns erlaubt, das Gesetz noch ein wenig besser zu machen.
Herr Bollermann, Ihre Konzeptionslosigkeit zeigt sich auch in diesem Gesetzgebungsvorhaben wieder einmal. Kein einziger Änderungsantrag stammte von Ihrer Seite. Stattdessen gab es nur einen Änderungsantrag der Grünen, die noch ein paar Pöstchen und ein paar Mandate in Regionalräten mehr haben wollten. Das ist uns zu wenig. Darum werden wir den Grünen-Antrag ablehnen und dem verbes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erneut ist die Landesplanung Gegenstand der Debatte in diesem Hause. Um es vorweg zu sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, aber auch dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zustimmen.
Wieder einmal stellen wir fest, dass die Landesregierung mit ihrer Gesetzesnovelle erneut Chancen vertan hat; Chancen, die dringend hätten genutzt werden müssen: für die Industrie und den Energiestandort NRW, für den Klimaschutz in diesem Land, für den Natur- und Umweltschutz, für die regionale Mitbestimmung, für mehr Rechtssicherheit – Chancen letztendlich für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Meine Damen und Herren, diese Regierung hat es bis heute nicht geschafft, die Landesplanung für Nordrhein-Westfalen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, um Raum- und Nutzungsansprüche sowie damit auftretende Konflikte besser zu lösen.
Mit der Gesetzesnovelle kommt es zu weiteren Qualitätsverlusten, zum Abbau von Umweltstandards und zu weniger Rechtssicherheit. Sie gehen fahrlässig mit den wertvollen Ressourcen des Landes um.
Ich rufe Ihnen noch einmal die Ziele, die Frau Ministerin Thoben im Rahmen ihrer kleinen Regierungserklärung am 24. August 2005 im Wirtschaftsausschuss vorgestellt hat, in Erinnerung.
Im Rahmen einer novellierten Landesplanung wollte sie sicherstellen, dass es keine unnötige Bürokratie gibt. – Aus unserer Sicht wird dieses Ziel nicht erreicht. Mit der Schaffung von sechs Planungsbezirken chaotisieren Sie zum Beispiel die Verfahren bei der Aufstellung von Prioritätslisten für Förderprogramme.