Gerd Bollermann

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erneut ist die Landesplanung Gegenstand der Debatte in diesem Hause. Um es vorweg zu sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, aber auch dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zustimmen.
Wieder einmal stellen wir fest, dass die Landesregierung mit ihrer Gesetzesnovelle erneut Chancen vertan hat; Chancen, die dringend hätten genutzt werden müssen: für die Industrie und den Energiestandort NRW, für den Klimaschutz in diesem Land, für den Natur- und Umweltschutz, für die regionale Mitbestimmung, für mehr Rechtssicherheit – Chancen letztendlich für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Meine Damen und Herren, diese Regierung hat es bis heute nicht geschafft, die Landesplanung für Nordrhein-Westfalen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, um Raum- und Nutzungsansprüche sowie damit auftretende Konflikte besser zu lösen.
Mit der Gesetzesnovelle kommt es zu weiteren Qualitätsverlusten, zum Abbau von Umweltstandards und zu weniger Rechtssicherheit. Sie gehen fahrlässig mit den wertvollen Ressourcen des Landes um.
Ich rufe Ihnen noch einmal die Ziele, die Frau Ministerin Thoben im Rahmen ihrer kleinen Regierungserklärung am 24. August 2005 im Wirtschaftsausschuss vorgestellt hat, in Erinnerung.
Im Rahmen einer novellierten Landesplanung wollte sie sicherstellen, dass es keine unnötige Bürokratie gibt. – Aus unserer Sicht wird dieses Ziel nicht erreicht. Mit der Schaffung von sechs Planungsbezirken chaotisieren Sie zum Beispiel die Verfahren bei der Aufstellung von Prioritätslisten für Förderprogramme.
Frau Thoben und die Regierungsfraktionen wollten das Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplan zusammenfassen. Das war ein zentrales Projekt von Schwarz-Gelb zu Beginn der Koalition der Erneuerung. – Und was haben Sie erreicht, meine Damen und Herren? – Nichts haben Sie erreicht. Sie sind nicht fertig geworden. Unser LEPro mussten Sie deshalb sogar bis 2011 verlängern. Vom Oberverwaltungsgericht haben Sie zwei
schallende Ohrfeigen erhalten. Eine für das E.ONKraftwerk in Datteln und die andere für das Factory Outlet Center in Ochtrup.
Die vorliegende Gesetzesnovelle führt LEP und LEPro immer noch nicht zusammen. Eine solche Doppelregelung von Plan und Programm gibt es nur noch in Schleswig-Holstein. Sie sind nicht konsequent, auch wenn aus § 16a deutlich wird, dass das Nebeneinander von LEP und LEPro in NordrheinWestfalen eine Übergangslösung darstellen soll. Zur Klarstellung hätten Sie eine Befristung der Geltung des LEPro zum Beispiel in die Übergangsvorschriften Ihrer Gesetzesnovelle aufnehmen können.
Meine Damen und Herren, man kann nur feststellen: Chance vertan. Stattdessen erhalten Sie unnötigerweise eine höchst bedenkliche Rechtsunsicherheit. Denn in § 2 Abs. 1 des Gesetzentwurfes wird das LEPro nicht als Raumordnungsplan aufgeführt. Unklar ist auch, wie die bisher im LEPro genannten allgemeinen Ziele in die neue Formulierung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung in § 16a einzuordnen sind.
Sie hätten die Möglichkeit gehabt, wenn schon nicht der Opposition, dann doch den vielen Stimmen aus der Wissenschaft und der kommunalen Praxis zu folgen, die eine Zusammenlegung von LEP und LEPro für dringend erforderlich und längst überfällig halten. Doch wie ich schon gesagt habe: Chance vertan!
Wir vermissen – das haben wir auch bei den Ausschussberatungen deutlich gemacht, Herr Wittke – im Gesetzentwurf klare Bezüge zwischen Landesplanungsgesetz und Raumordnungsgesetz.
Lesen Sie es nach, Herr Wittke. Schreien hilft Ihnen überhaupt nicht, quaken auch nicht, lesen Sie es nach, Herr Wittke! – Also: Klare Bezüge zwischen Landesplanungsgesetz und Raumordnungsgesetz fehlen.
Sie hätten zum Beispiel zur Präzisierung Klarstellungs- und Abweichungshinweise zum Raumordnungsgesetz des Bundes aufnehmen können.
Es wäre außerdem notwendig gewesen, Ziele deutlicher zu benennen, inhaltliche Formulierungen von Leitbildern und Zielen wie die Begrenzung oder die Minderung des Flächenverbrauchs. Wir haben heute schon einmal über den Flächenverbrauch diskutiert. Hier findet er in einer unwahrscheinlichen Steigerung statt. Das muss man sehr deutlich sagen.
Aus unserer Sicht hätten Qualitätsanforderungen an Planung, beispielsweise unter Aspekten von Ökologieinteressen und der Schaffung neuer Arbeitsplät
ze, in die Gesetzesnovelle aufgenommen werden müssen.
Beispielhaft möchte ich auch den Zusammenhang zwischen den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung einerseits und der Strukturförderung andererseits erwähnen. Sie streichen aus dem derzeit gültigen Gesetz die entsprechende Passage in § 3. Aus unserer Sicht schwächen Sie letztendlich die Strukturpolitik und schaffen damit weiter Rechtsunsicherheit.
Im Rahmen der Novellierung wollten Sie das Thema „Rohstoffsicherung“ akzentuieren. Ja, das wollten Sie ganz groß herausbringen, meine Damen und Herren! Offensichtlich ist das ein besonders unbequemes Thema für Sie. Bis heute haben Sie eine langfristige Energiekonzeption für NordrheinWestfalen nicht vorgelegt. Sie bleiben dieses Konzept im Grunde genommen schuldig. Erklären Sie uns, wieso Sie nicht gewillt sind, die Konsequenzen aus dem Datteln-Desaster zu ziehen und endlich Planungssicherheit zu schaffen!
Meine Damen und Herren, blicken wir auf die Realitäten: Investitionen in Kraftwerke finden in Nordrhein-Westfalen de facto zurzeit nicht statt. Erklären Sie uns, wie Sie es schaffen wollen, dass in diesem Land langfristig wieder in eine moderne Kraftwerkstechnologie investiert wird! Wie wollen Sie die ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen, wenn Sie noch nicht einmal die Voraussetzungen für planbare Investitionen in Zukunftstechnologien schaffen?
Meine Damen und Herren, es geht darum, in Nordrhein-Westfalen ein Planungsrecht zu entwickeln, das Planverfahren beschleunigt und zum Beispiel Investoren für industrielle Ansiedlungen Sicherheiten gibt. Dieses Planrecht muss aber ebenso die Interessen der Bürger, Klima- und Umweltaspekte, Verkehr- und Leitungswege sowie Anforderungen an viele andere Aspekte berücksichtigen, die teilweise in Zielkonflikten stehen. Das ist die Schwierigkeit dabei. All das hat die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf nicht geschafft.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch etwas Positives hervorheben: Das in der Gesetzesnovelle vorgesehene Anzeigeverfahren für Regionalpläne ist aus unserer Sicht der richtige Schritt.
Aber auch hier musste die Regierung zum Jagen getragen werden. Erst auf Druck aus OstwestfalenLippe wurde unsere Regelung zum Anzeigeverfahren dann doch noch übernommen. Die positiven Erfahrungen in der Modellregion Ostwestfalen haben gezeigt, dass ein Genehmigungsverfahren ohne Qualitätsverlust ersetzt werden kann. Klar ist, dass mit der Einführung des Anzeigeverfahrens kein vollständiger Wegfall der Rechtskontrolle erfolgt. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die personellen Bedingungen zu
künftig so gestaltet werden müssen, dass innerhalb der gesetzten Zeit entsprechende Prüfungen tatsächlich erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Rechts- und Verfahrenssicherheit. Die ist mit dieser Novelle nicht in allen Punkten gegeben.
So sind wir der Meinung, dass verschiedene Aspekte wie zum Beispiel die Herstellung des Einvernehmens mit den fachlich zuständigen Landesministerien oder Fristenregelungen, die Sie derzeit im Gesetzentwurf vorsehen, änderungsbedürftig sind.
Mit dem Siedlungsflächenmonitoring schaffen Sie ein Instrument zur Ermittlung und Bewertung künftiger Flächenbedarfe. Das kann aber nur funktionieren, wenn sichergestellt wird, dass auch die Regionalplanungsbehörden sowie die Städte und Gemeinden vertrauensvoll zusammenarbeiten. Städten und Gemeinden müssen hier mehr, aber nicht weniger Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden.
Schaffen Sie für diesen Prozess unter anderem vergleichbare Maßstäbe. Sonst funktioniert auch dieses Instrument nicht.
Meine Damen und Herren, dieses Landesplanungsgesetz ist aus unserer Sicht handwerklich schlecht gemacht. Es schafft Verwirrung und Unsicherheiten, die vermeidbar wären. Wir verzichten heute bewusst darauf, Änderungsanträge einzubringen. Die Beratungen im zuständigen Fachausschuss und die Auswertung der Anhörung haben gezeigt, dass Sie kein Interesse an sachdienlichen Hinweisen haben, Herr Kollege Wittke. Und das ist der entscheidende Punkt: Wer kein Interesse an sachdienlichen Hinweisen hat, meine Damen und Herren, der darf sich auch nicht wundern, dass man keine Änderungsanträge stellt. Es ist primär die Aufgabe einer Regierung, Gesetze vorzulegen, die Bestand haben.
Nein, wir teilen nicht die Auffassung, dass das gut ist. Wir sagen: Das ist verbesserungsbedürftig; das ist schlecht!
Wenn Sie nicht zugehört haben, Herr Wittke, dann ist das Ihr Problem. Ich habe verschiedene Dinge genannt, die ganz deutlich gezeigt haben, wo dieses Gesetz Defizite hat. Was Sie hier vorlegen, zeugt von desaströs falschem Rechtsverständnis.
Es zeugt von Ihrer Unfähigkeit, sich mit den Betroffenen auseinanderzusetzen und sachgerechte Politik zu machen. Sie haben zum Teil überhaupt nicht die Anregungen, die die Sachverständigen gegeben haben, berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, wieder einmal zeigt sich, dass Schwarz-Gelb eine Politik macht, die diesem Lande schadet. Sie gefährden mit Ihren Defiziten bei der Landesplanung in NordrheinWestfalen dringend benötigte Investitionen, Arbeitsplätze und den Anwohnerschutz.
Die vorgelegte Gesetzesnovelle ist aus unserer Sicht Murks. Nordrhein-Westfalen braucht ein modernes zukunftsweisendes Planungsrecht. Nach dem 9. Mai wird sich die SPD als eine der Regierungsparteien daran machen,
dieses für unser Land zu schaffen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Glück auf!
Herr Witzel, so ist es eben nicht, wie Sie das gerade schildern: Es kommt mal daher, mal daher, mal daher. – Es ist interessant, dass bei anderen Wettbewerben schon eine Streuung auch in den Regionen da ist. Wir haben das ausführlich auch im Wirtschaftsausschuss diskutiert.
Deswegen meine Frage: Wie können Sie sich erklären, dass diese Anträge ausschließlich aus einer Region gekommen sind?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kuhmichel, auf Schalke und Dortmund werde ich nicht eingehen, auch wenn vor Ihnen ein Mitglied des BVB redet. Aber ich möchte einige Bemerkungen zu Ihrer Rede und zu dem sagen, was Herr Witzel hier dargestellt hat.
Herr Witzel, ich habe mich in der Tat nach Ihrer Rede gefragt: Wo sind eigentlich Ihre Ideen, Ihre Vorschläge, Ihre Maßnahmen?
Das, was ich hier gehört habe, war im Grunde genommen heiße Luft.
Dahinter steckt keine Substanz für Zukunftsperspektiven. Sie haben die Aktuelle Stunde beantragt. Im Prinzip haben wir erwartet, Sie hätten klare Vorstellungen. Nichts, Herr Witzel!
Herr Kuhmichel, in einem stimme ich Ihnen zu: Es ist eine gute Botschaft für das Ruhrgebiet. Aber, werter Herr Kollege Kuhmichel, Sie schmücken sich mit falschen Federn – das ist eindeutig und klar –, und Sie betätigen sich hier als Märchenerzähler, indem Sie ständig unterstellen, wir hätten uns verzettelt und zu viele Cluster gebildet. Nein, meine Damen und Herren, vergleichen Sie das, was wir
gemacht haben, mit dem, was es heute gibt. Die Clusterpolitik ist heute so aufgebläht wie noch nie. Insofern, Herr Kuhmichel, hören Sie auf mit den Märchen! Das hilft Ihnen nicht weiter.
Meine Damen und Herren, der EffizienzCluster LogistikRuhr kann sich in der Tat über einen großen Erfolg freuen, denn – das ist das Entscheidende – das Netzwerk hat den Spitzencluster-Wettbewerb der Bundesregierung gewonnen. Mit drei zentralen Handlungsfeldern und sieben Leitthemen soll den zukünftigen Herausforderungen begegnet und sollen neue Logistiklösungen etabliert werden.
Meine Damen und Herren, die Logistik stellt das Rückgrat jedes industriellen Handelns dar. Es sind logistische Verdienste, dass Handel, Dienstleistung und Produktion reibungslos funktionieren und unsere Gesellschaft mit allem Lebenswichtigen versorgt wird. Die Umsatzzahlen der drittgrößten Branche in Deutschland sind in den vergangenen Jahren um 17 % auf 28,5 Milliarden € angestiegen. Logistik ist heute weit mehr als der klassische Dreiklang aus Transport, Umschlag und Lagerung von Gütern. Logistik ist zu einem Schlüsselfaktor in der gesamten Wirtschaft geworden.
Meine Damen und Herren, im Rahmen des Spitzencluster-Wettbewerbs ist es erstmalig gelungen, die großen Logistiker und die auf diesem Gebiet führenden Hochschulen an der Ruhr an einen Tisch zu bekommen. Das ist ein positives Beispiel – hoffentlich auch für andere Bereiche.
Ich stimme der Kollegin Seidl ausdrücklich zu: Hier müssen in der Tat weitere Förderungen und Unterstützungen von Maßnahmen erfolgen, damit wir mehr solche Initiativen bekommen. Da sehe ich bei dieser Landesregierung derzeit keine Perspektive.
Das EffizienzCluster vereint die Kompetenzen von 124 antragstellenden Unternehmen und 18 Forschungs- und Bildungseinrichtungen; das ist vorhin schon dargestellt worden. Zentrale Erfolgsfaktoren sind dabei die Zusammenarbeit der logistischen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorte Duisburg im Westen und Dortmund im Osten sowie die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in vielfältigster Form.
Mit den verschiedenen Projekten kann es gelingen, die Stellung der deutschen Logistik in der Welt auszubauen.
Ziel der Aktivitäten im Cluster ist es, die wirtschaftlichen Herausforderungen von morgen im Sinne individueller Warenversorgung, Mobilität und Produktion mit 75 % der Ressourcen von heute ökologisch und sozial verträglich zu meistern – das heißt, mit Ressourcen in der Logistik noch effizienter umzugehen.
In dieser Rolle wird Logistik zu einem der wichtigsten Treiber für Effizienz und Innovation. Das sichert Arbeitsplätze und schafft im Grunde genommen auch neue Jobs. Logistik steigert ohne Zweifel Wertschöpfung und Wachstum in der Metropole Ruhr.
Meine Damen und Herren, wir in NordrheinWestfalen sind seit Jahren im Logistikbereich gut aufgestellt. Dortmund zum Beispiel ist schon lange eine erste Adresse für Logistik. Mehr als 831 Logistikunternehmen sind hier zu Hause. Über 26.000 Menschen sind hier beschäftigt, wie man dem Branchenbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund entnehmen kann.
Die Weichen dazu wurden bereits in den 90erJahren, also zur rot-grünen Regierungszeit, gelegt, als man die Logistik als eine der Zukunftsbranchen erkannte. Große Anstrengungen wurden unternommen, um Unternehmen, Forschungsinstitute, Universitäten und junge Gründer aus dem Technologiezentrum miteinander in Kontakt zu bringen.
Sie, meine Damen und Herren, ernten heute die Früchte dieser Arbeit. Das muss man sehr deutlich unterstreichen.
Wir waren es, die schon vor 20 Jahren die Bedeutung dieser Branche erkannt haben. Ohne uns hätte es keine innovative Förderpolitik vor Ort, keine Technologiezentren und keine speziellen Förderprogramme gegeben.
Im Ruhrgebiet war diese Weichenstellung nur durch die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land sowie durch finanzielle Spielräume im kommunalen Handeln möglich. Es ist das Verdienst engagierter Kommunen, dass Nordrhein-Westfalen im Logistikbereich gut aufgestellt ist.
Sorgen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, heute dafür, dass die Kommunen vor Ort wieder Spielräume bekommen, um in diesem Bereich zukunftsträchtige Branchen zu entwickeln und sich dabei klar zu positionieren. Den Kommunen fehlt das notwendige Kapital, um hier entsprechend initiativ zu werden.
Es gilt aber auch, den Schwung aus dem Wettbewerb nahtlos in die Projekte zu übertragen. Die Unternehmen müssen nun schnell die Förderung der 33 Verbundprojekte beim BMBF beantragen. Dabei müssen sie in den nächsten Monaten dringend unterstützt werden.
Dafür ist ein vernünftiges Clustermanagement erforderlich. Für ein effektives Clustermanagement werden in den nächsten fünf Jahren rund 1 Million € pro Jahr benötigt. Hier ist die Landesregierung gefordert, für zukunftsträchtige Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen zu investieren.
Meine Damen und Herren, wir werden Sie daran messen, ob Sie diese Unterstützung für ein Clustermanagement in ausreichendem Maße vornehmen. Ich halte das für dringend geboten und fordere Sie auf, dieses auch in die Tat umzusetzen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der heutigen kurzen Aussprache zur Landesplanung geht es nicht um Finanzen. Das Gesamtvolumen des dazugehörigen Kapitels im Einzelplan 08 ist mit ca. 2 Millionen € vergleichsweise gering.
Frau Thoben, wie auch in der Wirtschafts- und Energiepolitik gilt auch hier: Wir werden uns mit Ihrer Politik auseinandersetzen. Man kann sicherlich auch schon an dieser Stelle sagen: Leere Versprechungen, Verhinderungspolitik und keinerlei Sacharbeit zeichnen Ihre Politik in der Landesplanung aus.
Diese Regierung hat es bis heute nicht geschafft, die Landesplanung für Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln, Raum- und Nutzungsansprüche sowie damit auftretende Konflikte zukunftsorientiert einer Lösung zuzuführen.
Ich möchte heute in Erinnerung bringen, welche politischen Ziele Frau Ministerin Thoben im Rahmen ihrer „Kleinen Regierungserklärung“ am 24. August 2005 im Wirtschaftsausschuss vorgestellt hat. Frau Thoben, was haben Sie seinerzeit nicht alles versprochen! Ich beziehe mich dabei auf das Ausschussprotokoll 14/20.
Als erste Zielsetzung wollten Sie die Landes- und Regionalpolitik novellieren. Bis heute: Fehlanzeige.
Im Rahmen einer novellierten Landesplanung wollten Sie sicherstellen, dass es keine unnötige Bürokratie gibt. Ich sage nur: Chancen vertan.
Als dritte Zielsetzung sollte sich der Staat auf Kernaufgaben nach dem Grundsatz der Subsidiarität konzentrieren und zu mehr Planungs- und Entscheidungskompetenz vor Ort führen. Das ist bis heute eine leere Ankündigung geblieben. Wie Sie es tatsächlich umsetzen wollen, bleibt abzuwarten.
Als vierte Zielsetzung wollten Sie das Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplan zusammenfassen. Dieses zentrale Projekt von CDU und FDP wird heute Abend beerdigt. LEPro und LEP bleiben beide erhalten, auch wenn das Vorblatt zum Gesetz noch das Gegenteil vortäuschen will.
Im Rahmen der Novellierung wollten Sie das Thema Rohstoffsicherung akzentuieren. Es ist für Sie offensichtlich ein unbequemes Thema, das bis heute nicht angepackt worden ist.
Es hieß, durch Grundsätze der Raumordnung würden Sie Empfehlungen und Leitbilder vermitteln. Wo sind Ihre Leitbilder, Frau Thoben? Wo ist denn das neue LEPro?
Die Regionalplanungskompetenz sollte auf den RV Ruhr übertragen werden. Dieses Ziel haben Sie in der Tat umgesetzt.
Als achtes Ziel haben Sie eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes verfolgt. Erst am heutigen Abend, meine Damen und Herren, werden wir einen nach unserer Meinung handwerklich schlecht gemachten Entwurf beraten, der die Bezeichnung „Novelle“ aus unserer Sicht nicht verdient.
Wir wollen der Kraftwerkstandort NordrheinWestfalen bleiben – mit modernster Kraftwerkstechnologie für fossile Bereiche – so Ihre neunte Zielsetzung. – Diese Zielsetzung wird von uns in der Tat unterstützt. Aber wie Datteln zeigt, konnten Sie diese Zielsetzung nicht umsetzen. Vielmehr gefährden Sie durch unzureichendes Regierungshandeln die Planungssicherung in unserem Land. Investitionen in Kraftwerke finden in NRW nicht statt.
Ihr letztes Ziel lautet: Wir nehmen die Ergebnisse aus der Modellregion Ostwestfalen-Lippe und wollen sie auf das ganze Land übertragen. – Das ist in der Tat eine sinnvolle Zielsetzung, die erst jetzt auf den Weg gebracht wird.
Fazit: Sie haben zu Beginn der Legislaturperiode vollmundige Ankündigungen zur Landesplanung gemacht. Von zehn Ankündigungen haben sie nur eine einzige tatsächlich umgesetzt. Ihnen fehlen Innovationsfähigkeit und Durchsetzungswillen – nichts als leere Versprechungen.
Im Fußball würde man eine Minute vor Spielschluss bei einem Spielstand von 1:9 von einem miserablen Spiel sprechen. In manchen Stadien – zumindest im Dortmunder Stadion – würde man rufen: Trainer raus!
Aber so sind die Leute dort: mit einem klaren Herzen und einem klaren Gefühl, ob sich Leistung lohnt und sinnvoll ist oder nicht.
Insgesamt ist das ein Armutszeugnis für das wichtige Feld der Landesplanung – Regierungsmurks, wohin man schaut.
Blicken wir nur auf die beiden jüngsten Beispiele Datteln und Ochtrup. Die Gerichte mussten darüber entscheiden; Sie waren dazu nicht in der Lage, Frau Thoben; und es geht nicht nur um das Problem der Importkohle, wie Sie es vorhin dargestellt haben. Das ist eine Petitesse. Es ist die primäre Aufgabe einer Regierung, Gesetze vorzulegen, die Bestand haben, sowie ein Land zu lenken und zu regieren.
Sie gefährden mit Ihren Defiziten bei der Landesplanung dringend benötigte Investitionen, Arbeitsplätze und Anwohnerschutz in Nordrhein-Westfalen.
Um landesweit ausgewogene Versorgungsstrukturen zu erhalten und einen schonenden Umgang mit Flächen zu gewährleisten, sind einheitliche und rechtssichere Vorgaben von der Regierung erforderlich; sie fehlen schlichtweg zurzeit.
Die heute Abend stattfindende erste Lesung des Landesplanungsgesetzes kommt Jahre zu spät.
Das ist Regierungsmurks, der das bevölkerungsreichste und wirtschaftsstärkste Bundesland Nordrhein-Westfalen deutlich zurückwirft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wittke, zunächst einmal zu Ihnen. Bei der Kritik an Thomas Eiskirch waren Sie offensichtlich im falschen Tagesordnungspunkt. Im Übrigen – das ist schon gesagt worden –: lautstark, fachlich falsch. Und dann auch noch eine erneute Ankündigung, jetzt gründlich und schnell den Schlafwagen Landesplanung der Landesregierung auf die Schiene zu setzen. Herr Wittke, ich sage nur: Wer es glaubt …?
Frau Thoben, Sie werfen uns vor, Hast bei der Landesplanung zu entwickeln. – Liebe Frau Thoben, wenn ich im Schneckentempo bin, verliere ich den Blick für die Realität. Das scheint mir im Moment in der Tat bei Ihnen der Fall zu sein.
Beim Thema „Ochtrup und Datteln“ geht es auch darum, dass es die verantwortliche Ministerin in fast fünf Jahren nicht geschafft hat, ein zukunftsweisendes und verlässliches Landesplanungsrecht vorzulegen. Die Koalition kündigt auch heute an – Herr Wittke hat es eben getan –, das nun auf die Strecke zu bringen. Ihr Koalitionsvertrag enthielt bereits zwei zentrale Ankündigungen.
Herr Weisbrich – er ist jetzt nicht da –, Sie haben gesagt, die Novellierung des im April 2005 vom Landtag beschlossenen Landesplanungsgesetzes vornehmen zu wollen. Sie haben gesagt, dass Sie den Dualismus von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan aufheben wollen. Das ist Ihre Zielsetzung, und an dieser Zielsetzung werden wir Sie messen.
Was ist aus der Novelle des Landesplanungsgesetzes geworden? – Die schwarz-gelbe Landesregierung hat die Landesplanung im Jahr 2007 benutzt, um durch ein ab 2009 geändertes Regionalplanungsverfahren die Oberbürgermeister im Ruhrgebiet zu entmachten. Eine Novelle des Landesplanungsgesetzes war dies in der Tat wirklich nicht.
Nach verschiedenen Ankündigungen beschließt das Kabinett erst im März 2009, die kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW anzuhören.
Wie weit ist die Regierung beim Zusammenfügen von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan gekommen? – In das Landesentwicklungsprogramm wurde ein neuer § 24a eingefügt. Aber selbst ein Minigesetz in Form eines halben Paragrafen ist Ihnen nach unserer Meinung handwerklich missglückt und durch den Verfassungsgerichtshof einkassiert worden.
Am 25. März informiert die Ministerin über die zeitliche Verschiebung des Beteiligungsverfahrens der Kommunen zum LEP 2025. Der Grund war Ihr Versuch, die Kommunalwahl mit der Europawahl zusammenzulegen. Sie, Herr Brockes, haben das Zeitfenster klein gemacht.
Von daher, Herr Brockes, wäre die Novelle möglich gewesen. Die Regierung Rüttgers hat sich selbst im Weg gestanden und den Planungsstillstand in NRW verschuldet.
Wir können nur feststellen: Landesplanerische Weichen wurden nicht gestellt. Konzeptionelle Arbeit in der Landesplanung – Fehlanzeige. Im Ergebnis bedeutet dies: 2005 bis 2008 waren für die Landesplanung verlorene Jahre. 2009 wird beteiligt und diskutiert. Ob 2010 etwas konkret wird, bleibt abzuwarten. All das hat mit zügiger und verlässlicher Politik für Landesplanung nichts zu tun. Stattdessen – und da schließt sich der Kreis zu Ochtrup und Datteln – werden für das Land wichtige Industrieprojekte durch handwerkliche Fehler im Regierungshandeln gefährdet.
Anstatt ein Planungsrecht zu gestalten, in dem unterschiedliche Raumnutzungsansprüche aufeinander abgestimmt werden, ein Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Strömungen, zum Beispiel zwischen Ökonomie und Ökologie, geschaffen und auftretende Konflikte im geordneten Verfahren geregelt werden, verschieben und verzögern Sie, Frau Ministerin. Sie haben es zu verantworten, dass die Menschen und Investoren nicht mehr darauf vertrauen können, dass es in Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit gibt.
Politik muss ihren Beitrag leisten, damit die notwendige Akzeptanz von industriellen Großprojekten bei den Menschen geschaffen wird. Jawohl, Herr Hovenjürgen! Das ist so, und dazu stehen wir auch! Sie haben es zu verantworten, wenn durch den Verlust an Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit Investitionen in industrielle Großvorhaben nicht mehr stattfinden, wenn gegebenenfalls zukünftig Kraftwerksinvestitionen ins Ausland gehen. Ein Rückgang wäre hier folgenschwer, insbesondere wenn man an den sicher zu erwartenden Anstieg der Nachfrage nach der Krise denkt.
Sie allein sind dann auch dafür verantwortlich, wenn in der Folge dringend benötigte Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen verloren gehen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU und FDP, warum sagen Sie in Ihrem Antrag Drucksache 14/9917 nicht klar und deutlich, was Sie meinen? Sie fordern unter anderem die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Realisierung von industriellen Großprojekten zur Stärkung des Industriestandortes Nordrhein-Westfalen möglich ist. Das bedeutet doch so viel wie: Thoben, mach fettich, mach endlich fettich! So sagt man es zumindest im Ruhrgebiet. Ihrer Ministerin bescheinigen Sie damit unzureichendes Engagement. Man könnte auch sagen: Mangelhaft, abtreten!
Nach meiner Meinung ist Frau Thoben nicht Landesplanungsministerin, sondern Landesverhinderungsministerin. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben bei der Erläuterung der Liste den Begriff Schirmherrschaft benutzt. Sie haben allerdings auf die Frage nicht konkret geantwortet. Ich hätte gerne noch einmal eine Erläuterung zu allen handschriftlichen Notizen auf der Liste, wie der Begriff Schirmherrschaft zu verstehen ist und in welche Zusammenhänge einzelne Personen mit den Projekten gebracht werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 26. Juli ist durch eine gewaltige Unwetterkatastrophe im Dortmunder Westen eine Notsituation entstanden. In nur zwei Stunden wurden an der Messstation Dortmund-Marten 102 mm Niederschlag gemessen. Dies ist der höchste je in Dortmund gemessene Wert seit Beginn der Aufzeichnungen Anfang des 20. Jahrhunderts.
Weite Teile Dortmunds, insbesondere die Stadtteile Marten, Dorstfeld, Oespel, Schönau und Barop, waren innerhalb kürzester Zeit überschwemmt. Nur durch die schnelle Reaktion der Feuerwehr und der beteiligten Hilfsdienste konnten Personenschäden verhindert werden.
Privathaushalte wurden von dieser Katastrophe ebenso hart getroffen wie Freizeit- und Kleingartenanlagen, kirchliche und öffentliche Einrichtungen.
Mehrere Kindergärten sind bis heute nicht wieder nutzbar. Kinder sind notdürftig in viel zu kleinen Ersatzräumen untergebracht, ohne altersgerechte Einrichtung oder Spielzeug.
Allein der Schaden in Fachräumen, am Mobiliar und der Medienausstattung von 15 betroffenen Schulen wird auf ca. 2,5 Millionen € geschätzt.
Forschungseinrichtungen im Technologiepark, Gründungsunternehmen, Lebensmittelgeschäfte, Handwerks- und kleine Familienbetriebe stehen vor riesigen Schäden und oftmals auch vor dem Ende ihrer Existenz. Über 1.700 t Abfall, fast 12 t Elektroschrott wurden aus dem betroffenen Gebiet bisher geräumt. Bei Sondereinsätzen haben bis zu 60 Mitarbeiter der „Entsorgung Dortmund GmbH“ in 4.900 Arbeitsstunden einen beispielhaften Einsatz geleistet.
356 Familien, das heißt 839 Betroffene, haben bereits in der ersten Woche Unterstützungsanträge in den Bürgerbüros für die Flutopfer gestellt. Das ganze Ausmaß des Unwetters wird man frühestens in drei Wochen ermittelt haben, wenn sich alle Hochwasseropfer bei den gemeinsam von der Stadt und der Diakonie eingerichteten Bürgerbüros gemeldet haben. Dann erst sieht man schwarz auf weiß, dass die angenommene Schadenssumme in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages wahrscheinlich noch übertroffen wird.
Das sind Millionenbeträge, die keine Versicherung bezahlt, Millionenbeträge, die kein Spendentopf ausgleichen kann. Die bisher als Hochwasserhilfe bereitgestellten 500.000 € von der Stadt Dortmund, 100.000 € von der Emschergenossenschaft und 100.000 € von Bürgerinnen und Bürgern, Banken und Kirchen sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Fest steht: Die Mittel reichen nicht, um den vielen Bedürftigen zu helfen.
Über die immateriellen Schäden durch den Verlust persönlicher Dinge wie Erinnerungsstücke, Fotos und Dokumente will ich hier gar nicht reden, denn diese kann niemand ersetzen; ganz zu schweigen von den Ängsten, die die Hochwasseropfer bei jedem stärkeren Regenschauer mittlerweile haben. Die Menschen haben bei starkem Regen Angst, dass Ähnliches noch einmal passiert. Die Menschen wurden völlig unvorbereitet getroffen und hatten überhaupt keine Möglichkeiten, ihr Hab und Gut in Sicherheit zu bringen.
Jetzt geht es darum, den Menschen, die Möbel, Hausrat oder im schlimmsten Fall ihr Dach über dem Kopf verloren haben, wieder ein annähernd normales Leben zu ermöglichen. 2001 gab es eine ähnliche Situation für Bürgerinnen und Bürger in Ahlen und im Oberbergischen Kreis. Die Landesregierung stellte damals kurzfristig 5,3 Millionen Mark als Soforthilfe für die betroffenen Gemeinden zur Verfügung. Der Landtag begrüßte mit den Stimmen aller Fraktionen die unbürokratische Soforthilfe. Ich verweise ausdrücklich auf die
Drucksache 13/1222 und das Plenarprotokoll vom 18. Mai 2001.
Die Unwetterkatastrophe in Dortmund mit 150 bis 200 Liter Regen pro Quadratmeter binnen kurzer Zeit hat die dort lebenden Menschen mit einer derartigen Wucht und in einer Größenordnung getroffen, die niemand erwarten konnte. Wenn Sie mit ansehen müssen, dass Menschen ihr Lebenswerk verlieren, wofür sie Jahrzehnte gearbeitet haben, und vor dem Nichts stehen, wenn Sie erleben, wie diese Menschen in Tränen vor ihrem völlig zerstörten Heim oder ihrem Hab und Gut stehen, das irgendwo wieder angeschwemmt wurde, berührt dies persönlich. Mir selbst sind die Gespräche und Begegnungen vor Ort sehr nahegegangen.
Solche Not darf uns als verantwortlich handelnde Landespolitiker nicht kalt und untätig lassen. Ich freue mich, dass es heute Morgen gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu erarbeiten, der jetzt zur Abstimmung steht. Damit setzt das Parlament ein Zeichen für die Betroffenen, die nun auch auf die Unterstützung des Landes bauen können. Herzlichen Dank noch einmal für die Bereitschaft aller Fraktionen, diesen Antrag mit zu gestalten. Das ist ein wirkliches Zeichen für die Menschen in Dortmund.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDFraktion begrüßt, dass sich der Landtag mit dem Themenbereich Patente auseinandersetzt. Was dabei herauskommt, müssen wir sehen.
In der globalen Wissensgesellschaft gewinnen der Anmeldungsprozess, die Verwertung und das Management von Patenten eine immer größere Bedeutung. Heute muss bereits die Idee als eine handelbare Ware begriffen werden. Während früher Patente in einer Art Wagenburgmentalität vor allem als Eigenschutz verstanden wurden, geht es immer mehr darum, Patente möglichst effizient an den Markt zu bringen.
Das Einkommen aus Patenten und Lizenzen ist zwischen den Kontinenten gravierend unter
schiedlich. Während in den USA die ColumbiaUniversität jährlich 115,4 Millionen € aus Patenten erwirtschaftet, gibt es mit Ausnahme des französischen Pasteur-Instituts in Europa nur fünf Universitäten mit einem einstelligen Millionenbetrag. Die deutschen Universitäten will ich nicht erwähnen; sie kommen in dieser Liste gar nicht vor.
Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen, gleich ob es sich um eine Existenzgründung, etablierte Unternehmen, eine Hochschule oder ein Forschungsinstitut handelt.
Patente signalisieren Innovationskraft und technische Kompetenz gegenüber Kunden, Wettbewerbern und Investoren. Sie sind ein wichtiger volkswirtschaftlicher Innovationsindikator und spielen eine bedeutende Rolle bei unternehmerischen Entscheidungen und Entwicklungen.
Bezogen auf die Hochschulen eines Landes können Erfindungen und daraus abgeleitete Patentanmeldungen und Patentverwertungen einen Wettbewerbsvorteil darstellen.
Die meisten Erfinder Deutschlands kommen aus Baden-Württemberg; das ist schon dargestellt worden. Nordrhein-Westfalen steht, wie das Deutsche Patent- und Markenamt im März 2008 berichtete, im Jahr 2007 auf Rang 3 im Vergleich mit anderen Bundesländern mit 8.190 angemeldeten Erfindungen von insgesamt 60.992.
Es lässt sich trefflich streiten und spekulieren, warum NRW 2007 auf dem dritten Rangplatz gelandet ist. Wir müssen leider feststellen:
Die Wirtschaft in NRW forscht weniger, zwangsläufig werden hier auch weniger Patente angemeldet. Zwar ist NRW 2006 bei den Hochschulpatenten an die Spitze der Bundesländer gerückt, aber es wurden 2006 gerade einmal 82 Hochschulpatente eingereicht.
Eindeutig ist: NRW braucht technologische Innovationsschübe durch Erfindungen. Innovationen sind die Chance, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.
Wir teilen die Auffassung der Antragsteller, dass Nordrhein-Westfalen sein Potenzial im Bereich der Patentverwertung und des Patentmanagements bei Weitem noch nicht ausgeschöpft hat. Was fehlt, ist eine Kultur der Unternehmensgründungen. Es muss selbstverständlicher werden, dass aus den Universitäten heraus mit Hilfe neuer Ideen Hightech-Firmen gegründet werden. Oft fehlt das nötige Eigenkapital, um die Ideen weiterzuentwickeln und zu vermarkten. Technologiezentren müssen mehr noch als bisher Nischen
oder Räume bieten, aus denen sich Erfinder in der Wirtschaft etablieren und durchsetzen können.
Uns fehlen im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen deutlichere Aussagen zu bestehenden Infrastruktureinrichtungen, wie zum Beispiel Technologiezentren stärker zu nutzen oder PROvendis und rubitec noch besser mit den Hochschulen und Drittmittelgebern aus der Wirtschaft dezentral zu vernetzen.
Unser Eindruck ist, dass Technologiezentren und Transferstellen von der Landesregierung stärker in das Feld der Patentverwertung und des Patentmanagements einbezogen werden könnten. Stattdessen müssen wir feststellen, dass Technologie- und Gründerzentren in der öffentlichen Kritik der schwarz-gelben Landesregierung und der Wirtschaftsministerin stehen.
Es fehlen forschende Mittelständler, weil viele finanzielle Risiken scheuen. Wo ist das Konzept der Landesregierung? Wir vermissen Initiativen in der Beratung und Unterstützung forschender KMUs.
Das weite Feld der Bedeutung des Patentrechts als Schutzinstrument und damit verbundene Fragen werden wir sicher, wie viele andere Fragen auch, in der Ausschussberatung noch ausführlich diskutieren. Ich verzichte aus Zeitgründen darauf, das auszuführen.
Hoffen wir, dass durch die parlamentarischen Beratungen Veränderungen erfolgen und viele Tüftler in NRW bei der Verwertung und beim Management ihrer Patente erfolgreicher werden, damit letztlich neue Produkte und neue Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen entstehen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesamtvolumen für Landesplanung im Einzelplan 08 ist mit ca. 1 Million € vergleichsweise gering. Es geht uns in der heutigen Aussprache zur Landesplanung aber auch nicht um Finanzen.
Wie im vergangenen Jahr können wir feststellen: Es gibt bisher keine Linie der schwarz-gelben Landesregierung zur Landesplanung. Landesplanerische Projekte, die Nordrhein-Westfalen nach vorne bringen, haben wir nicht gesehen.
Die Koalition verfolgt scheinbar nicht mehr, was sie sich selbst vorgenommen hat. Denn, meine Damen und Herren von der CDU/FDP-Fraktion, zur Landesplanung enthielt Ihr Koalitionsvertrag zwei zentrale Ankündigungen. Ich zitiere.
Erste Aussage.
„Die noch im April 2005 vom Landtag beschlossenen Gesetze (Landeswassergesetz, Landes- planungsgesetz und Landschaftsgesetz) werden entsprechend novelliert.“
Zweite Aussage.
„Der Dualismus von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.“
Erstens. Was ist aus der Novelle des Landesplanungsgesetzes geworden? – Die schwarz-gelbe Landesregierung hat die Landesplanung im Jahr 2007 missbraucht.
Missbraucht, Frau Ministerin! – Die seit 2009 geänderte Regionalplanung ist lediglich der Deckmantel für die Entmachtung der Oberbürgermeister und Landräte im Ruhrgebiet. Dies ist in der Anhörung hier im Plenarsaal überdeutlich geworden. Eine Novelle des Landesplanungsgesetzes war das nicht! Kein Fortschritt! Das Versprechen wurde nicht eingelöst.
Zweitens. Wie weit ist die Regierung bei der Aufhebung des Dualismus von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan gekommen? In das Landesentwicklungsprogramm wurde ein neuer neuer § 24a eingefügt. Die Folgen waren: Parteiaustritte bei der CDU in Gronau, Proteste in Köln.
Ja, Herr Kollege Hovenjürgen, Sie lachen. Es ist so. Dies zeigt: Selbst ein Minigesetz in Form eines halben Paragrafen ist handwerklich missglückt.
Im Sommer hat dann die zuständige Ministerin auf unseren Druck ihre ersten Überlegungen zur Novelle des Landesentwicklungsprogramms im Wirtschaftsausschuss dargestellt. Frau Ministerin, meine Damen und Herren, wir stellen allerdings fest: keine konzeptionelle Arbeit am Landesentwicklungsprogramm. Nach 39 Jahren Opposition und zweieinhalb Jahren Regierungsverantwortung legt die Ministerin dem Ausschuss einen Bericht zum Landesentwicklungsprogramm vor. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin aus dieser Vorlage der Ministerin vom 13. November 2007:
„Wir gehen davon aus, dass wir Anfang des 2. Quartals 2008 einen Referentenentwurf der Novelle des Landesplanungsgesetzes vorlegen.“
Und weiter:
„Daran schließt sich 2009 ein breites Beteiligungsverfahren an.“
Meine Damen und Herren, im Ergebnis bedeutet dies: 2007 war für die Landesplanung ein verlorenes Jahr. 2008 ist nichts zu erwarten. 2009 wird weiter beteiligt und diskutiert. Der Landtag hat also die nächsten Jahre keinen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesentwicklungsprogramm zu erwarten. Die Ankündigung, Landesentwicklungsplan und Landesentwicklungsprogramm zusammenzufassen, ist nichts als heiße Luft.
Dies alles hat mit moderner Planungspolitik nichts zu tun. Fehlanzeige bei einer sachgerechten und modernen Landesplanung für das hochindustrialisierte und dicht besiedelte Land NordrheinWestfalen, meine Damen und Herren! – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Ich habe eine Frage an den Arbeitsminister. Herr Laumann, hatten Sie vor der Verhaftung Kenntnisse von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen? Und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Herr Wissenschaftsminister, wir haben uns in der letzten Sitzung des Ausschusses über den Inkubator unterhalten, und wir haben in dem Zusammenhang auch über die Zahlungen und Prüfungen des Projektträgers Jülich geredet. Sie haben seinerzeit deutlich gemacht, dass Jülich ein Aushängeschild ist. Sie haben an diesem Tag aber auch geäußert, dass der Projektträger Jülich nun auch hinsichtlich seiner Qualität überprüft werden müsste. Bleiben Sie bei der Feststellung? Wenn ja, was werden Sie für die Prüfung tun?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der heutigen kurzen Aussprache zur Landesplanung geht es weniger um Finanzen; denn das Gesamtvolumen des zugehörigen Kapitels im Einzelplan 08 ist mit ca. 1 Million € vergleichsweise gering. Vielmehr möchte ich die vorgegebene Zeit nutzen, um den Fragen nachzugehen: Welche Ankündigung für den Bereich der Landesplanung hat es gegeben, und wo haben Koalition und Landesregierung getäuscht beziehungsweise enttäuscht?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Koalition ist mit zwei zentralen Ankündigungen im Bereich der Landesplanung gestartet, die inzwischen eineinhalb Jahre alt sind. Die erste Ankündigung war: Das noch im April 2005 vom Landtag beschlosse
ne Landesplanungsgesetz wird entsprechend novelliert. Unter anderem wurden auch noch zwei weitere Gesetze genannt, die aber in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung sind.
Die zweite Ankündigung: Der Dualismus von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan wird aufgehoben. Was ist die Bilanz nach eineinhalb Jahren?
Zunächst zur Novelle des Landesplanungsgesetzes! Da hierzu der Kollege Eiskirch schon in der Plenardebatte am 15. November das Entscheidende gesagt hat, will ich nur noch wenige wichtige Punkte nennen. Das RVR-Gesetz besteht materiell aus zwei Artikeln, die nur wenig miteinander verbindet. Das Landesplanungsgesetz soll erst nach der Kommunalwahl 2009 in Kraft treten, das RVR-Gesetz dagegen bereits in wenigen Monaten.
Meine Damen und Herren, die Landesplanung wird bei dieser Operation schlichtweg missbraucht. Die ab 2009 geänderte Regionalplanung ist der Deckmantel für die Entmachtung der Oberbürgermeister und Landräte im Ruhrgebiet. Mehr Sinn macht diese Operation nicht.
Das Fazit: ein Schnellschuss, der ab 2009 gelten soll. Ich kann auch feststellen: Es wird getäuscht. Enttäuschend ist, dass bisher nicht die Chance genutzt wurde, eine wirkliche Novelle des Landesplanungsgesetzes vorzunehmen; denn die Landesplanung wird bis heute in der Substanz weder von der Koalition noch von der Regierung thematisiert, obwohl es angekündigt war.
Zum Zweiten, zum Landesentwicklungsprogramm: Angekündigt war, dass der Dualismus von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan aufgehoben wird. Es gäbe sicherlich einige Punkte zu materiellen Regelungen des Landesentwicklungsprogramms, über die wir im Landtag diskutieren könnten, zum Beispiel: Welche Funktionen haben Ober-, Mittel- und Unterzentren? Wie gehen wir mit den Vorrangflächen für flächenintensive Großvorhaben um? Wie gewährleisten wir Freiraumschutz und minimieren den Flächenverbrauch?
Andere Fragen sind: Wie sichern wir landesplanerisch zukünftig die Versorgung mit Kalk, Wasser, Sand und Kies? Welche Regelungen im Landesentwicklungsprogramm sind überholt und entbehrlich? Vor dem Hintergrund, dass die Regelung seit 1989 besteht, sind gewiss einige Bestimmungen überholt, und wir können sie vergessen.
Als Letztes möchte ich noch erwähnen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, im Rahmen von Entbürokratisierung auch Veränderungen vorzunehmen. Zu diesen Fragen hätten uns nach der Ankündigung der Zusammenfassung von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan die Vorstellungen der schwarz-gelben Landesregierung interessiert.
Aber, meine Damen und Herren, wie weit ist die Regierung nach diesen Ankündigungen eigentlich gekommen? Wir haben bisher lediglich einen Referentenentwurf zur Kenntnis erhalten, dass im Landesentwicklungsprogramm ein neuer § 24 a eingefügt werden soll. Dies ist keine inhaltliche Überraschung. Der Einzelhandelserlass wird damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Im Ziel stimmen wir mit Ihnen überein. Den Schutz der Innenstädte sollten und müssen wir sogar verbessern; allerdings müssen wir auch noch über Details reden.
Mein Fazit: Enttäuschung beim Landesentwicklungsprogramm, keine konzeptionelle Arbeit an diesem Programm und nach anderthalb Jahren eine Vorankündigung für ein Minigesetz, das lediglich ein, wenn auch wichtiges Detail lösen soll. Das ist offensichtlich der einzige Punkt, den Sie umsetzen wollen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende.
Ministerin Thoben täuscht mit dem Entwurf des RVR-Gesetzes. Die Landesplanung wird in diesem Deckmantelgesetz dazu missbraucht, vom eigentlichen Ziel abzulenken: Schwarz-Gelb geht es um die Entmachtung der Oberbürgermeister und Landräte. Sie enttäuscht diejenigen, denen die Landesregierung eine wirkliche Novelle des Landesplanungsgesetzes und eine Zusammenlegung von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan angekündigt hat.
Dies alles hat nichts mit moderner Landesentwicklungspolitik zu tun. Eine sachgerechte und moderne Landesplanung ist für unser hoch industrialisiertes und dicht besiedeltes Land von besonderer Bedeutung. Es sind geeignete Verfahren erforderlich, um die vorhandenen Nutzungskonflikte in einen fairen Ausgleich zu bringen.
Nichts davon ist bei der bisherigen Landesplanungs- und Landesentwicklungspolitik der schwarz-gelben Regierung zu erkennen. Klarer
Befund: Täuschung und Enttäuschung nach anderthalb Jahren.
Herr Breuer, mich interessiert noch einmal die Auftragsvergabe. Normalerweise – deswegen die Frage – ist in dem Auftrag das Veröffentlichungsprozedere geregelt. Sie haben deutlich gemacht, dass eine Kurzexpertise und ein Schlussgutachten angefertigt werden sollen. Deswegen die Frage: Haben Sie in dem Auftrag die Veröffentlichung geregelt und, wenn ja, mit welchen Qualitätsmaßstäben?
Herr Breuer, ist es richtig, dass die Entscheidung oder die Überlegung für Peter Sellars deswegen getroffen beziehungsweise angestellt wird, weil die Landesregierung der Auffassung ist, im Ruhrgebiet könne man nicht nur in der eigenen Suppe kochen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begrüße, dass die Haushaltsberatungen zum Einzelplan 08 im dritten Block eine Debatte zum Teilbereich „Landesplanung“ bieten. Das eröffnet die Chance für mehrere Premieren:
Erstens. Landesplanung steht damit in dieser Wahlperiode nach meinem Kenntnisstand erstmalig auf der Tagesordnung des Plenums.
Zweitens. Die heutige Debatte bietet dem Hohen Haus die Gelegenheit zu erfahren, welches Ressort der Landesregierung überhaupt für die Landesplanung zuständig ist.
Drittens. Im Wirtschaftsausschuss hat Frau Thoben im August vergangenen Jahres die ersten dürren Hinweise zur Landesplanung gegeben. Sie ist mit diesen Überlegungen jetzt sozusagen im zehnten Monat „schwanger“. In der damaligen Sitzung des Ausschusses kündete die Ministerin programmatisch an, die Landes- und Regionalplanung zu novellieren, mehr Planungs- und Entscheidungskompetenz vor Ort, das Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplan zusammenzufassen und unnötige Bürokratie abzubauen. Vorhin ist von der „kleinen Regierungserklärung“ die Rede gewesen, Frau Ministerin. Das waren Ankündigungen, denen bisher keine Taten gefolgt sind. Mir ist bisher verborgen geblieben, dass sich die für die Landesplanung zuständige Ministerin danach noch einmal im Landtag zu Landesplanung und Raumordnung geäußert hätte.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in der heutigen kurzen Aussprache zur Landesplanung geht es nicht um Finanzen. Das Gesamtvolumen des zugehörigen Kapitels im Einzelplan 08 ist mit ca.
1 Million € vergleichsweise gering. Änderungsanträge zur Landesplanung wurden von keiner Fraktion gestellt. Uns interessiert vielmehr, welche fachlichen Schwerpunkte Frau Thoben setzen wird.
Die Ansprüche an die Landesplanung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind vielfältig. Über die Themen, die dabei miteinander zu verzahnen sind, sind wir uns sicherlich schnell einig. Ich nenne hier nur: Umwelt und Naturschutz, Freiraumschutz und Erholung, integrierte Planung der Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung, Wasserversorgung, Rohstoffsicherung.
Eine sachgerechte und moderne Landesplanung ist gerade für das hoch industrialisierte und dicht besiedelte Land Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung. Es sind geeignete Verfahren erforderlich, die die vorhandenen Nutzungskonflikte miteinander zu einem fairen Ausgleich bringen. Wichtige Aufgabe der Landesplanung ist auch, Rechtssicherheit als unabdingbare Planungsvoraussetzung für wichtige Infrastrukturvorhaben zu schaffen; gleichzeitig sind bürokratische Verfahren zu vermeiden.
Noch zum Ende der vergangenen Legislaturperiode haben wir das Landesplanungsgesetz novelliert und mit den regionalen Flächennutzungsplänen ein modernes Element hinzugefügt, das sich derzeit in der Erprobung befindet.
Auf die Kritik und die Vorwürfe der heutigen Regierungsfraktionen im damaligen Ausschuss für Umweltschutz und Raumordnung bei den Beratungen zum Gesetzentwurf will ich aus Zeitgründen nicht eingehen. Denn sie erscheinen heute, Herr Kollege Ellerbrock, als Zerrbild, wenn ich das Nichtstun der heutigen Regierung betrachte.
CDU und FDP hatten bereits vor der Wahl vollmundig angekündigt, das Landesplanungsgesetz, das Landeswassergesetz und das Landschaftsgesetz sehr zeitnah novellieren zu wollen. Ich stelle fest: Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen arbeiten in allen drei Bereichen nach dem gleichen Verfahren: Die derzeit geltenden Gesetze werden pauschal verunglimpft; es werden Änderungen angekündigt, und Taten folgen keine.
Meiner Kenntnis nach hat die für die Landesplanung zuständige Ministerin dieses Thema nicht ein einziges Mal konstruktiv vorangetrieben. Lediglich im Windschatten von Minister Wittke wurden zwei Detailaspekte angesprochen, die die Ar
beitsweise der neuen Landesregierung charakterisieren:
Erster Aspekt: Zur Novelle des Windenergieerlasses hat Minister Wittke das Ziel der Landesregierung im vergangenen Jahr klar definiert. Hier geht es der Regierung darum, eine unliebsame Technologie kaputtzumachen – so Wittke – und mit bürokratischen Hürden systematisch zu behindern.
Nein, im Moment nicht. Ich habe nur wenig Zeit; bin fast am Ende meiner Ausführungen und möchte den Gedanken weiterverfolgen.
Zweiter Aspekt: Beim Einzelhandelserlass sind die Ziele allerdings erkannt. Die SPD stimmt mit Ihnen überein, dass wir den Schutz des Einzelhandels in den Innenstädten verbessern müssen. Aber leider blieb es auch hier bei Ankündigungen wie beispielsweise am 13. Februar 2006, und ich hoffe, dass nach den Sprüchen von Herrn Minister Wittke, mit „Wildwest und Wildwuchs“ sei Schluss, in der zweiten Jahreshälfte Taten folgen werden.
Mit Shakespeare kann ich zurzeit nur feststellen: Vom Nichtstun kommt nichts. Ich bin daher gespannt auf den Beitrag von Ministerin Thoben und hoffe, dass wir uns danach ein besseres Bild von den Vorstellungen der Landesregierung machen können und im zuständigen Ausschuss endlich die erforderlichen Sachdebatten zur Landesplanung beginnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen beschäftigt Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und insbesondere das deutsche Handwerk nun schon seit mehreren Jahren.
Seit 1997 wird sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zum Teil sehr kontrovers diskutiert. Bereits damals stellte die Kommission
in einem Bericht an den Rat des Europäischen Parlaments fest, dass ermäßigte Mehrwertsteuersätze im Allgemeinen ein sehr ungenaues Politikinstrument seien und sie nicht als Ersatz für unmittelbar auf den Arbeitsmarkt bezogene Maßnahmen eingesetzt werden sollten.
Trotz dieser Erkenntnisse wurde in einem Feldversuch in verschiedenen EU-Staaten erprobt, ob durch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz örtlich begrenzte arbeitsmarktpolitische Wirkungen erzielt werden konnten.
2003 hat die Kommission die Erfahrungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten analysiert und dem Rat einen Bewertungsbericht vorgelegt. Dieser Bericht macht deutlich, dass sich die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes weder spürbar auf die Schaffung von Arbeitsplätzen noch auf die Eindämmung der Schwarzarbeit ausgewirkt hat und dass die Haushaltsmittel – und das ist entscheidend – anderweitig zielgerichteter hätten verwendet werden können.
Auf die damaligen Erkenntnisse möchte ich aus Zeitgründen nicht vertiefend eingehen. Sie haben aktuell noch Gültigkeit und sind in der Debatte bereits von Frau Walsken, aber auch von Herrn Schittges genannt worden.
Nach Meinung unserer Fraktion ist zu erwarten, dass die Erkenntnisse des erneuten verlängerten Modellversuchs im Jahr 2010 mit dem am 2. Juni 2003 vorgelegten Bewertungsbericht deckungsgleich sein werden.
In der Diskussion wird von verschiedenen Seiten hervorgehoben, dass die reduzierten Mehrwertsteuersätze innerhalb der EU zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und Wettbewerbsnachteilen führen würden. Festzustellen ist, dass hinsichtlich der reduzierten Mehrwertsteuersätze davon auszugehen ist, dass die Nachbarländer Nordrhein-Westfalens den Mehrwertsteuersatz für einzelne Leistungen sicherlich senken werden. In den Niederlanden profitieren bisher zum Beispiel Schuhmacher, Frisöre sowie Zweiradmechaniker von der Ermäßigung. Es kann, meine Damen und Herren, zu Preisvor-, aber auch zu Preisnachteilen in den Grenzregionen kommen; Herr Priggen hat das Thema eben angesprochen. Fraglich ist jedoch, ob dadurch der Wettbewerbsdruck auf einzelne Handwerksbranchen signifikant steigen wird.
Kaum zu erwarten ist, dass Kleinreparaturen im großen Stil von niederländischen oder polnischen Unternehmern und Unternehmen ausgeführt wer
den dürften. Zum einen sind Such- und Informationskosten im Verhältnis zum Auftragsvolumen zu hoch, zum anderen werden die Vorteile der Haftungs- und Gewährleistungspflichten, denen ortsnahe Unternehmen verpflichtet sind, den marginalen Steuervorteil mehr als ausgleichen.
Oder können Sie sich, meine Damen und Herren, eine Reisewelle zum Frisör jenseits der Grenzen vorstellen? – Diese Dienstleistung hat einen deutlich anderen Charakter als ein Erlebniseinkauf in einem niederländischen Factory Outlet.
Die SPD-Fraktion sieht deshalb keinen Sinn in einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem Modellversuch „Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen“.
Unter Ziffer III des vorliegenden Antrags soll der Landtag heute Feststellungen treffen, die von uns nicht geteilt werden, weder in Bezug auf die Effekte Eindämmung der Schwarzarbeit und Erhöhung der Beschäftigung noch auf die Erkenntnisse, dass nur eine eigene Teilnahme Klarheit über die tatsächlichen Beschäftigungseffekte in Deutschland schaffen kann.
Herr Kollege Priggen, Sie haben eben von 160.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen gesprochen. Der Finanzminister hat gesagt, wenn das solide darstellbar wäre – und das ist der springende Punkt –, dann hätten Sie uns an Ihrer Seite. Ich sage, selbst wenn nur 10 % davon solide darstellbar wären, würden wir darüber anders diskutieren können. Wir werden dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen also nicht zustimmen.
Den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP lehnen wir ebenfalls ab. Auch da hat der Finanzminister das Argument geliefert: Es ist EU-üblich, dass am Ende eines Modellversuchs ausführliche Analysen vorgenommen und Berichte geschrieben werden. Ich vermute nach Kenntnis des 2003 vorgelegten Berichtes – Frau Kollegin Freimuth, da teile ich Ihre Meinung nicht; es gibt durchaus interessante Aspekte in dem Bericht von 2003 –, dass wir 2010 kaum neue Erkenntnisse erwarten können. Wir gehen davon aus, dass alle Fraktionen und die Landesregierung das Thema über die Jahre verfolgen sowie im Jahre 2010 den zu erwartenden Bewertungsbericht zur Kenntnis nehmen.