Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 28. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen und heiße Sie herzlich willkommen.
Im Moment noch übersichtlich. Ich weiß nicht, ob das mit dem wunderbaren Regionalabend gestern zusammenhängt. Aber ich glaube, dass die Abgeordneten das Plenum gleich betreten werden.
Ich grüße ganz herzlich unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich zwölf Abgeordnete entschuldigt; wir werden ihre Namen in das Protokoll aufnehmen.
1 Volksinitiative gemäß Artikel 67 a der Landesverfassung: „Volksinitiative für die Beibehaltung der gesetzlich zugesicherten Kinder- und Jugendförderung“
Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass die Volksinitiative die Voraussetzungen insbesondere durch die Beibringung von mehr als 66.152 Unterschriften erfüllt hat; mittlerweile sind es weit über 100.000 Unterschriften. Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid hat der Landtag hierüber Beschluss zu fassen. Wir haben uns darauf verständigt, darüber keine Debatte zu führen.
Deshalb kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Volksinitiative gemäß Artikel 87 a der Landesverfassung gegeben sind. Ich darf Sie um ein Handzeichen bitten, wenn Sie dieser Feststellung zustimmen wollen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist das einstimmig beschlos
sen. Der Antrag auf Befassung des Landtags mit dem Gegenstand der Volksinitiative ist rechtswirksam zustande gekommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur inhaltlichen Beratung des Antrags auf Behandlung einer Volksinitiative gemäß Artikel 67 a der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen. Sie finden ihn auf der Vorlage 14/268.
Gerade Sie von der Opposition erinnern sich sicherlich an diese Worte. Es waren nämlich Ihre Worte, die Sie 2004 im Rahmen der Beratung über die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 gesagt haben. Jetzt blenden Sie jedoch in Ihrer Rolle als Opposition diese Dinge vollkommen aus. In Ihrer Zeit der Regierungsverantwortung haben Sie diesen Worten keine Taten folgen lassen. Das aber werden wir machen.
In der letzten Legislaturperiode haben wir zum Jugendfördergesetz und zur Volksinitiative ähnliche Debatten wie heute geführt. Damals ging es jedoch um die mit Ihrem Doppelhaushalt 2004/2005 – Sie erinnern sich sicherlich noch an den Grund dafür –, eingebrachte Vorstellung, den Landesjugendplan im Jahre 2004 auf 67 Millionen € und 2005 auf 57,7 Millionen € zu kürzen. Auf die diesbezügliche Volksinitiative reagierten Sie mit Ihrem Versprechen, den Ansatz für 2006 wieder auf 96 Millionen € zu erhöhen, was allerdings unter Finanzvorbehalt stehe.
Meine Damen und Herren, glauben Sie etwa, wir würden diese 96 Millionen € nicht auch gerne den Kinder- und Jugendverbänden geben, wenn sie uns zur Verfügung ständen?
Glauben Sie, uns fallen diese Kürzungen leicht? Wir haben aber eine Verantwortung unseren Kindern, Enkelkindern und Urenkeln gegenüber.
Als Mutter von vier Kindern muss ich doch in Zukunft meinen Kindern in die Augen blicken und denen gegenüber die Beschlüsse, die ich fasse, vertreten können.
Wir werden alles tun, damit dieses Land nicht weiter in die totale Überschuldung hineinläuft und handlungsunfähig wird. Verantwortungsvolle Politik ist nicht Politik nur mit Blick bis zum Ende der Legislaturperiode, sondern muss weit darüber hinausreichen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist Sparen für uns kein Selbstzweck, sondern wir sparen, um zukünftigen Generationen wieder Handlungsspielraum zu eröffnen. Wir beenden die Flickschusterei am Haushalt, um die Wachstumschancen für Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Finanzpolitisch war darum eine Erhöhung auf 96 Millionen € nicht vertretbar.
Eines ist uns jedoch wichtig: Die Träger der Kinder- und Jugendförderung brauchen Planungssicherheit. Und diese geben wir ihnen, indem wir ihnen sagen: Diese von uns festgelegten 75 Millionen € werden bis zum Jahre 2010 festgeschrieben.
Außerdem haben wir 40 Millionen € in den Kindergartenbereich umgeschichtet, wovon 23 Millionen € für den Aktionsplan „Frühkindliche Förderung“ vorgesehen sind. Hinzu kommen 4,5 Millionen € für das Sonderprogramm „Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten“.
Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass wir durch Umschichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 2,5 Millionen € mehr geben als Sie im letzten Jahr,
dass wir der Jugendverbandsarbeit 1,3 Millionen € mehr geben als Sie im letzten Jahr und dass wir auch der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit 0,2 Millionen € mehr geben. Sie sehen, meine Damen und Herren, gerade im Bereich Generationen wird bei uns deutlich weniger eingespart als
(Zuruf von der SPD: Bis zum nächsten Wahlbetrug! – Dr. Axel Horstmann [SPD]: Was sagt Herr Tenhumberg denn dazu?)
eine Politik, die die Neuverschuldung zurückführt. Sehen Sie sich doch einmal die von Ihnen angehäufte Verschuldung an: Sie haben 112 Milliarden € Verschuldung angesammelt.
Das bedeutet: Wir zahlen täglich 13 Millionen € für die Zinsen. Wissen Sie, was Sie mit diesen 13 Millionen € machen könnten? – Damit könnten wir jeden Tag vier Kindergärten bezahlen. Damit könnten wir 300 Familien ein Baugrundstück zur Verfügung stellen. Damit könnten wir täglich 600 Ausbildungsverträge in der Industrie finanzieren. Sie sehen doch, wohin Sie unser Land mit dieser hohen Schuldenlast geführt haben.
(Beifall von CDU und FDP – Dr. Axel Horst- mann [SPD]: Warum machen Sie dann im- mer noch mehr Schulden? Sie vermehren die Schulden doch!)
Darum: Für uns geht kein Weg daran vorbei, die Schulden zu reduzieren, damit Handlungsspielräume zurückgewonnen werden.
Wir investieren in die Zukunft bei den Kindern durch Sprachförderung, bei der Betreuung durch Familienzentren und in den Schulen, um so eine gerechte Zukunft und eine Perspektive für unser Land Nordrhein-Westfalen zu erhalten. –