Ursula Doppmeier

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Lassen Sie uns einmal die Anträge anschauen, über die wir heute sprechen. Sie haben alle den gleichen Nenner, und zwar den Ausbau der U3-Plätze und die Unterstützung der Kommunen bei diesem wichtigen Vorhaben. So weit, so gut.
Aber, meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, glauben Sie, dass Ihr ständiges Verdrehen der Realitäten, Ihre Panikmache und Ihr Ablenken von eigenem Versagen eine gute Basis für dieses Anliegen sind?
Es wäre viel befreiender für Sie, wenn Sie einmal vor der eigenen Tür kehren und die Versäumnisse Ihrer Regierungszeit offenlegen würden. Aber wir wissen, dass das nicht Ihre Stärke und dass das nicht Ihr Ziel ist. Sie zeigen lieber auf andere und versuchen, Ihre eigenen Fehler zu vergessen.
Ich komme zu den Anträgen. Darin finden wir Formulierungen wie zum Beispiel die, dass NordrheinWestfalen das Schlusslicht für Familien sei, dass 2005 alle westdeutschen Flächenländer auf ungefähr gleich niedrigem Niveau gewesen seien und dass die Landesregierung seit ihrem Amtsantritt 2005 beim U3-Ausbau jahrelang vollkommen untätig gewesen sei. Außerdem stellen Sie Forderungen, so etwa nach dem Aufholen bisheriger Versäumnisse, nach einer besseren Unterstützung der Kommunen beim U3-Ausbau und nach einem Konzept mit Planzahlen für alle Haushaltsjahre.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle müssen Sie mir einmal einen Rückblick auf die Vorgängerregierung gestatten. Ich komme dabei nicht umhin, dabei die Unaufrichtigkeit der heutigen Antragsinitiativen zu beleuchten. Es ist nicht so, dass wir erst seit gestern über den bedarfsgerechten Ausbau von U3-Plätzen diskutieren. Darüber sprechen wir schon viel länger, und zwar schon seit den Zeiten der rotgrünen Vorgängerregierung.
Komischerweise war aber die damalige Tonspur von SPD und Grünen eine gänzlich andere als die
heutige. Noch im Januar 2005 erläuterte Ihre damalige Ministerin Ute Schäfer mit Blick auf U3 – ich zitiere –:
Das müssen wir gemeinsam mit den Kommunen und freien Trägern leisten, die in erster Linie Ansprechpartner und dafür zuständig sind. Es handelt sich dabei nicht vorrangig um eine Landesaufgabe. Sie wissen, dass das vielmehr eine kommunale Aufgabe ist.
Sie haben sich damals aus der Verantwortung gestohlen, und heute wissen Sie nichts mehr davon. Das nennt man Amnesie.
Im selben Zusammenhang erläuterte Ihr damaliger Staatssekretär Schulz-Vanheyden, dass er den Betreuungsausbau als Beginn eines politischen Prozesses verstehe, an dessen Anfang nicht die Präsentation von 5.000 Plätzen stehen könne. Noch im Jahr 2004 betonte Frau Schäfer, dass der Bedarf vor Ort ermittelt werde und dass man das nicht vonseiten des Landes eruieren könne. Stets hieß es, man müsse abwarten, wie sich die tatsächlichen Bedarfe darstellen.
Betont wurde von Ihnen damals auch deutlich, dass angeblich zahlreiche Familien speziell für dieses Alterssegment keinen Platz wünschen. Heute wissen wir, dass genau das Gegenteil der Fall ist und dass das auch damals schon so war.
Dies alles können Sie in den Sitzungsprotokollen der 13. Legislaturperiode nachlesen. Nachdem Ihr Gedächtnis nun hoffentlich wieder aufgefrischt wurde, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, woher Ihr plötzlicher Sinneswandel kommt. Aufgrund Ihrer Versäumnisse waren wir 2005 Schlusslicht beim Betreuungsangebot für die Kleinsten.
Natürlich belastet dieses Erbe Nordrhein-Westfalen bis heute. Aber während Sie im Jahre 2005 von einer geplanten Verdoppelung des Angebots von 11.000 auf 22.000 Plätze gesprochen haben, können wir als CDU-geführte Landesregierung Ihnen eine vom Land geförderte Verzehnfachung des Angebots im Jahr 2010 vorweisen. Minister Laschet hat Ihnen doch bereits im letzten Plenum etwas zu den Platzzahlen gesagt. Wir werden im laufenden Kindergartenjahr, also 2009, zum ersten Mal die Situation haben, dass wir mehr Fördermittel bereitstellen, als für die von den Kommunen geschaffenen U3-Plätze nötig wären.
Infolgedessen müssen wir sehen, wie sich die Bedarfe im kommenden Kindergartenjahr entwickeln. Im Haushalt 2010 jedenfalls haben wir ein Fördervolumen für 112.000 U3-Plätze bereitgestellt.
Frau Altenkamp und Frau Asch, bevor Sie jetzt wieder Ihren Rechenschieber herausholen und behaupten, wir würden mit unterschiedlichen Zahlen hantieren, sage ich Ihnen:
Schaffen die Kommunen vor Ort weniger U3-Plätze, weil der gemeldete Bedarf geringer ist, dann ergeben sich natürlich Abweichungen von den Platzzahlen, die wir im Landeshaushalt haben.
Aber gehen Sie doch einmal zu Ihrer Kommune und lassen Sie sich, wie ich es getan habe, eine Tabelle zur Entwicklung der U3-Plätze ausdrucken.
Dann werden Sie sehen, welche konkreten gewaltigen Anstrengungen vor Ort unternommen wurden. Sie werden außerdem sehen, dass wir 2013 144.000 Plätze für U3 schaffen werden. Ich weiß, dass Sie das nicht glauben können, aber wir werden es Ihnen beweisen, und zwar genauso, wie wir es Ihnen jetzt mit der Erhöhung der Zahl der Plätze bewiesen haben.
Ich frage Sie noch einmal: Wer oder was gibt Ihnen das Recht, in Ihren Anträgen zu behaupten, wir seien untätig gewesen? Wo waren denn Ihre zahlreichen Versuche der Korrektur der Fehlleistungen, als Sie noch die Mehrheit in diesem Hause hatten? Damals gab es weniger Geld für den Betreuungsausbau, und es gab weniger Unterstützung für die Kommunen, als es heute der Fall der ist. Was haben Sie damals getan? Sie haben die Verantwortung einfach von sich geschoben und gesagt: Dafür sind wir nicht zuständig.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie können nicht Ihr Versagen in der Vergangenheit ausblenden und heute so tun, als wären Sie der große Helfer der Kommunen. Das ist unglaubwürdig genau wie Ihre Anträge, die wir deswegen ablehnen werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich an dieser Stelle meine Freude darüber bekunden, dass die vielen Mütter und Väter die schwierige Zeit des Streiks in den Kindertagesstätten jetzt überstanden haben. Ich denke, wir alle wissen, dass es hier zu extremen Belastungen für die jungen Eltern gekommen ist – aber nicht nur für die Eltern, sondern sicherlich auch für die Kinder, die häufig mehrere Wochen lang nicht wussten, wer sie morgens betreuen würde oder wo sie betreut werden würden. Sicherlich ist nunmehr auch für die Erzieherinnen und Erzieher eine für sie belastende Zeit vorbei.
Wir sollten uns aber noch einmal erinnern: Der KitaTarifkonflikt hat sich über ein halbes Jahr hingezogen. Die Verhandlungen begannen im Januar und wurden im April vorerst für gescheitert erklärt. Der monatelange Streit über höhere Tarife und einen verbesserten Gesundheitsschutz ist nun endlich beendet.
Das Ergebnis steht seit dem 27. Juli fest: Bundesweit sollen jetzt 220.000 Kita-Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen monatlich 120 € mehr bekommen, und – was ich noch viel wichtiger finde – sie sollen für jeden einzelnen Arbeitsplatz einen Rechtsanspruch auf eine Gefährdungsanalyse haben. Sicherlich ist das ein Tarifabschluss, der nicht ohne finanzielle Folgen für die kommunalen Kindergärten und Sozialeinrichtungen bleibt. Aber denken Sie daran, und lassen Sie es mich hier betonen: Es war ein Streik gegen die kommunalen Arbeitgeber, nicht gegen das Land Nordrhein-Westfalen und nicht gegen den Bund.
Das spielt eine sehr wichtige Rolle, Frau Asch. Die Tarifpartner sind hier im Boot. Sie wissen ge
nau, dass die Gewerkschaften die Erzieherinnen in ihren Tarifplänen vergessen hatten.
Dennoch forderte der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Thomas Böhle, direkt nach dem Tarifabschluss Bund und Länder auf, sich an den Kosten dieser Einigung zu beteiligen. Er hat die Kosten bundesweit auf zwischen 500 und 700 Millionen € beziffert. Die Ergebnisse sollen zum 1. November umgesetzt werden. Damit treten natürlich neue finanzielle Belastungen für die Träger der Einrichtungen auf.
Der Antrag der Grünen besteht aber nur in einem Verdrehen der Tatsachen und ist somit leider wieder einmal dem Wahlkampf zuzurechnen; denn am Tisch der Tarifparteien saßen eben nicht Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, sondern andere.
Nun soll aber Ihrer Meinung nach der nordrheinwestfälische Landeshaushalt, den Sie zusammen mit der SPD – wir wissen es – jahrelang heruntergewirtschaftet haben
und den wir langsam wieder ins Lot zu bringen versuchen, erneut als Selbstbedienungsladen herhalten.
Meine Damen und Herren, gemäß § 19 Abs. 1 des KiBiz wird die finanzielle Förderung der Kindertagesstätten – Sie sagten es bereits – in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung betreute Kind gezahlt. Die Höhe der Pauschalen wurde in § 19 KiBiz festgelegt. Absatz 2 sagt: Die jährliche Erhöhung der Kindespauschalen, jetzt gerade geschehen zum 1. August 2009, beträgt 1,5 %.
Durch die von Herrn Böhle bezifferten Mehrausgaben von bis zu 700 Millionen € sollen nach Ihren Antrag jetzt 150 Millionen € in NRW anfallen. Sie verschweigen aber, dass diese Tariferhöhung derzeit doch nur für 24 % der Kita-Beschäftigten gilt, nämlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Einrichtungen.
Jetzt würde eine Erhöhung der Pauschale, wie Sie sie fordern, aufgrund der Kostenverteilungsdynamik natürlich auch wieder den kommunalen Eigenanteil erhöhen. Und was ist dann mit den Trägern, die von der Tariferhöhung gar nicht betroffen sind, die dennoch profitieren und somit die Haushalte der Kommunen und des Landes zusätzlich belasten würden? Wenn Sie schon Schönwetter bei den Kommunen machen wollen, dann verschweigen Sie bitte auch nicht die Schattenseiten!
Halten wir noch einmal fest: Eine Erhöhung der Kindpauschale aufgrund der Tarifabschlüsse kann nicht einfach so durchgeführt werden. Denn, wie bereits erwähnt, das Land saß nicht am Verhandlungstisch. Außerdem: Wie war es denn in Ihrer Regierungszeit? Haben Sie nach höheren Tarifabschlüssen sofort Gesetze und Pauschalen geändert?
Das haben Sie auch nicht gemacht. Jetzt verlangen Sie das von uns. So ein Unsinn!
Bedenken Sie außerdem, dass KiBiz – modern, wie dieses Gesetz ist – die Evaluation bis zum Jahre 2011 festgesetzt hat. Dann werden alle pauschal überprüft. Wenn es sich dann als notwendig erweist, werden sie eben geändert. Solch eine Überprüfung gab es bei Ihnen im GTK nicht.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: „Das Land soll sich finanziell beteiligen“ ist leicht und populistisch gesagt, aber doch schwer umsetzbar. Sie wissen alle, wie es mit den Finanzen des Landes bestellt ist. Sie wissen auch, dass wir dieses schwere Erbe von Ihnen übernommen haben und dass wir uns verantwortlich fühlen für die nachkommenden Generationen und zu dieser Verantwortung stehen. Darum können wir nicht wahllos Geld verteilen und können in keinem Fall Ihrem Antrag zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sicherlich können wir alle nicht mit den Ergebnissen zufrieden sein. Die Gleichstellung an den Hochschulen von uns Frauen ist einfach noch nicht gegeben. Frauen sind immer noch unterrepräsentiert.
Schauen Sie sich aber bitte einmal den Zeitrahmen dieser Ergebnisse an. Er umfasst die Jahre 2000 bis 2007. Im Jahr 2007 haben wir allerdings das neue Hochschulfreiheitsgesetz bekommen. Die Auswirkungen dieses neuen Gesetzes sind noch gar nicht in der Statistik dargestellt. Die Förderstrukturen, die wir eingeführt haben, werden jetzt erst einmal ihre Wirkung zeigen.
Sie alle wissen, dass in dem neuen Hochschulfreiheitsgesetz Gender-Mainstreaming als Basiselement dasteht und Teil der Ziel- und Leistungsvereinbarung ist. Damit haben die Universitäten jetzt die Aufgabe, Gender-Mainstreaming umzusetzen. Gerade im Wettbewerb miteinander wird ihnen schnell klar werden, wie wichtig dies wird.
Daran erkennen Sie, dass wir die entsprechenden Anreize geschaffen haben. Wie der Minister gerade gesagt hat, hat alleine das finanzielle Anreizsystem zur Honorierung der Berufung von Professorinnen den Universitäten im vergangenen Jahr 5,7 Millionen € gebracht. Das wird in diesem und im nächsten Jahr noch gesteigert.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Wir haben Strukturen verändert. Wir haben neue Anreize geschaffen. Wir haben bessere Perspektiven aufgebaut. Dies wird dazu führen – das sage ich Ihnen voraus –, dass die Ergebnisse im Rückblick der
Jahre 2005 bis 2010 Sie erblassen lassen werden. Dann wird die Repräsentanz von Frauen an den Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Highlight für die Hochschulen in unserem Land sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Besucher! Ich bin sehr froh, dass wir so kurzfristig unseren Antrag zu den Realschulen in Nordrhein-Westfalen einbringen konnten,
und zwar nicht, weil wir sie vernachlässigt hätten, Herr Große Brömer, sondern weil wir sie unterstützen und stärken wollen. Das ist unser Ansinnen.
Wir wollen sie vor allen Dingen gegen die NRWGrünen unterstützen und stärken, die in Hagen den Beschluss gefasst haben, den Realschulen an den Kragen zu wollen.
Unser Schulsystem durch eine Einheitsschule zu ersetzen – nichts für ungut; diese Idee hatten schon mehrere.
Jetzt wissen wir, wohin Sie wollen. Ich sage Ihnen nur: Sie gehen diesen Weg nicht mit uns!
Wir sagen Ihnen ganz klar, dass wir zum differenzierten dreigliedrigen Schulsystem stehen.
Sie sollten inzwischen auch wissen, dass man durch Gleichmacherei keine Qualitätssteigerung hinbekommt.
Es geht uns allen doch nicht um eine Strukturdebatte, sondern um die Steigerung der Unterrichtsqualität. Dadurch helfen wir den Kindern aus bildungsfernen Schichten, Frau Beer – und nicht durch Ihre ewige Strukturdebatte, mit der keinem Kind geholfen ist.
Sie hatten 39 Jahre lang Zeit, um in Unterrichtsqualität zu investieren. Und was haben Sie gemacht?
PISA gibt Ihnen das Zeugnis. Frau Schäfer, das ist Ihr Zeugnis!
Meine Damen und Herren, 2005 haben wir ein Schulwesen in die politische Verantwortung übernommen, das leider durch massive Mängel gekennzeichnet war.
Sie wissen doch noch: Wir haben zu wenige Lehrerinnen und Lehrer, zu viel Unterrichtsausfall, einen strukturellen Reformstau und soziale Ungerechtigkeit übernommen.
Schauen Sie sich unsere Bilanz nach vier Jahren an:
Tausende neue Lehrer, Halbierung des Unterrichtsausfalls,
Ausbau des Ganztags, zentrale Prüfungen, Qualitätsanalyse und flächendeckende Sprachförderkurse. Ich könnte diese Liste noch lange fortsetzen.
Was haben wir getan? Wir haben mit diesem neuen Schulgesetz neue Perspektiven gegeben und durch individuelle Förderung, mehr Eigenverantwortung und mehr Leistung auf Zukunftsorientierung gesetzt.
Zukunftsorientierung bedeutet auch, den demografischen Wandel nicht zu negieren.
Das heißt: Auch bei zurückgehenden Schülerzahlen müssen wir Möglichkeiten haben, ein differenziertes Schulangebot vor Ort vorzuhalten und es den regionalen Gegebenheiten anzupassen.
Wie bereits mein Kollege, Herr Recker, erwähnt hat, haben wir zum Beispiel mit den Verbundschulen seit dem Schuljahr 2006/2007 die reelle Chance geschaffen, auch in ländlich geprägten Gemeinden eine weiterführende Schule anzubieten, die als einzelne Schulform keine Überlebenschance gehabt hätte. Wenn Anmeldungen bei einer Schulform drastisch zurückgehen, dann sind doch intelligente Lösungen gefragt. Eine Schließung und damit Inkaufnahme weiter Anfahrtswege zu anderen Schulen kann nur die allerletzte Lösung sein.
Das neue Schulgesetz macht es aber hier möglich, bestehende Hauptschulen durch einen Realschul
zweig oder umgekehrt bestehende Realschulen durch einen Hauptschulzweig zur Verbundschule zu erweitern. Schauen Sie sich die Anmeldezahlen an! Sie geben uns recht. Die Verbundschulen sind ein voller Erfolg.
Die ersten Verbundschulen sind nach zwei Jahren in diesem Schuljahr vierzügig. Das spricht doch wohl für einen Erfolg!
Die im Schulgesetz für die Verbundschule verwendete rechtstechnische Bezeichnung „organisatorischer Zusammenschluss von Schulen“ macht deutlich, was hinter diesem Namen steckt: zwei Schulformzweige und zwei Bildungsgänge, jedoch eine Schulleitung, ein Lehrerkollegium und eine Schulkonferenz. Ich denke, das ist ein Gewinn für jede Kommune, was die Attraktivität ihres Schulstandorts angeht.
Wir haben auch im Sinne der Eltern gehandelt, denn hier ist ein Schulformwechsel ohne den sonst üblichen Aufwand möglich: ohne Wechsel der Schule, ohne Trennung vom sozialen Umfeld, von den bekannten Lehrkräften, ohne Schulgebäude- und Ortswechsel.
Meine Damen und Herren, die 550 Realschulen hier in Nordrhein-Westfalen haben unsere volle Unterstützung,
und darum unterstützen auch wir ihre Kampagne. Es ist traurig, dass die Schüler und Eltern jetzt für den Erhalt kämpfen müssen, weil sie die drohende Wolke der Einheitsschule, die Sie immer postulieren, über sich schweben sehen. Haben Sie denn eigentlich auch einmal die Eltern gefragt?
Da ist von Ihrer Seite nichts gekommen. Stattdessen wollen Sie das gegliederte Schulsystem zerschlagen und Angst schüren.
Aber nicht mit uns! Wir stehen zu den Eltern und Schülern in den Realschulen und unterstützen ihre Weiterentwicklung, denn sie ist die erfolgreichste Schulform hier in Nordrhein-Westfalen.
Wir sind hier mit dem freiheitlichen und selbstbestimmten Gedanken ans Werk gegangen, das Beste für jede Schulform zu erreichen, zum Wohle unserer Kinder, Eltern und Lehrer. Schulpolitik ist für uns nämlich auch Ordnungspolitik. Das heißt, auch zukünftig werden wir nicht von oben herab in die Belange der Schulen vor Ort regieren, sondern die
freie, selbstverantwortliche Schule vor Ort wird die Zukunft in Nordrhein-Westfalen prägen, um hiermit unseren Kindern auch angemessenen Bildungschancen zu bieten.
Ich rufe Sie auf: Beenden Sie endlich diese Negativdebatte um die Abschaffung der Realschulen! Denn das haben weder Schüler, Eltern noch Lehrer verdient.
Stehen Sie mit uns zum Erhalt der Realschulen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute einen Antrag vorliegen, den Sie „Der Altersdiskriminierung entgegenwirken – Partizipation fördern und soziale Benachteiligungen abbauen“ nennen. Schauen Sie einmal zwei Jahre zurück. Damals haben wir einen
Antrag vorgelegt, den wir „‚Älter werden – aktiv bleiben – Potenziale älterer Menschen erkennen und aktivieren“ nannten. Wir brauchten für unseren Antrag allerdings nur drei Seiten, während Sie sechs Seiten brauchen.
Wenn Sie nur drei Seiten genommen hätten, wäre zu auffällig gewesen, dass Sie alles abgeschrieben haben. Sie haben es jetzt ein bisschen ausgeschmückt und meinen, damit etwas Neues zu bringen.
Ihr Antrag ist um zwei Jahre verspätet. Aber Sie haben ganz vergessen, dass wir in den vergangenen zwei Jahren nicht untätig gewesen sind. Während Sie jetzt über Veränderungen der individuellen und gesellschaftlichen Lebensgestaltung sprechen, haben wir bereits gehandelt. Also gilt: Augen auf, wenn Sie Anträge stellen.
Eine kleine Broschüre hätte Ihnen hier eine Menge Zeit gespart. Denn bereits am 26. Februar 2007 wurde gemeinsam mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe und der Landesseniorenvertretung mit finanzieller Förderung des nordrhein-westfälischen Generationenministeriums die Broschüre „Altersdiskriminierung – und was tun?“ erstellt. Auf Grundlage der Erkenntnisse in dieser Broschüre haben die Fraktionen von CDU und FDP gemeinsam nicht nur einen Antrag eingebracht, sondern auch aktiv Hürden für ältere Menschen abgebaut und somit schon dem demografischen Wandel in unserer Gesellschaft Rechnung getragen.
Doch schon vorher, bereits 2005, war die Bekämpfung der Altersdiskriminierung ein inhaltlicher Schwerpunkt der Seniorenpolitik im Ministerium von Herrn Laschet. Das, meine Damen und Herren, haben wir schon vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf unsere To-do-Liste gesetzt.
Zudem ist Nordrhein-Westfalen bislang das einzige Bundesland, das sich mit dem Thema Altersdiskriminierung auseinandersetzt und es aktiv in der Politik begleitet. Dabei verfolgen wir eine Gesamtstrategie unter dem Titel „Sichtbarmachung, Beseitigung und Verhinderung von Altersdiskriminierung“. Wie Sie vielleicht verfolgt haben, hat es bereits zwei Tagungen im Dezember 2005 und im Februar 2007 gegeben, bei denen wir uns auch mit dem Thema Altersdiskriminierung befasst haben und es in unsere politische Arbeit haben einfließen lassen.
Meine Damen und Herren, wo stehen wir denn heute in Sachen Altersdiskriminierung in NordrheinWestfalen? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zum Beispiel fest, dass in landesrechtlichen Rechtsvorschriften oft eine Altersdiskriminierung vorherrscht. Das war richtig, denn mittlerweile ha
ben wir einige Rechtsvorschriften überprüft und geändert. Sie erinnern sich: So wurde die Altershöchstgrenze für die Wählbarkeit von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bei der Novellierung der Gemeindeordnung von uns ersatzlos gestrichen.
Altersgrenzen von Schöffen und Schiedspersonen sind auch keine absoluten Altersgrenzen mehr, denn es heißt hier: In der Regel sollte die Person nicht über 70 Jahre alt sein. – Auch bei Finanzdienstleistern sind wir seit Sommer 2007 aktiv geworden und haben eine Vereinbarung mit den Banken und Sparkassen gegen Altersdiskriminierung geschlossen.
Sie sehen also, dass wir eine negative und ungerechtfertigte Beurteilung und Behandlung von Personen aufgrund ihres Alters ernst nehmen und für Abhilfe sorgen. Denn darin sind wir uns einig: Wer ältere Menschen missachtet, verletzt die Menschenwürde und verhält sich unsozial.
Natürlich gibt es immer noch negative Altersbilder und negativ gefärbte Selbstbilder älterer Menschen. Aber in der Politik haben gerade wir in NordrheinWestfalen lange den Fokus darauf gelegt, dass ältere Menschen wieder eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bekommen und wir ihre wertvollen Ressourcen zu schätzen wissen.
Auf Bundesebene hat Markus Grübel zusammen mit Kollegen von CDU und CSU vor einigen Tagen ein seniorenpolitisches Positionspapier ausgearbeitet. Hier sollen zum Beispiel die Altersgrenzen für die Arbeitswelt auf den Prüfstand gestellt werden. Denn wir alle wissen: Immer mehr ältere Menschen sind gerne bereit, länger im Berufsleben zu bleiben.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Ihr Antrag enthält leider keinerlei neue Forderungen und auch keine neuen Ideen.
Er ist von unserem Antrag abgeschrieben worden und somit wirklich zu vernachlässigen.
Denn das Thema Altersdiskriminierung behandelten wir schon lange, bevor Sie wach geworden sind. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn der letzten Plenarwoche beschäftigen wir uns heute mit einer zentralen und in meinen Augen der größten Herausforderung für die Gesellschaft, nämlich dem demografischen Wandel. Gerade für uns Volksvertreter bedeutet das: Es gilt mehr denn je, eine Politik für alle Generationen zu gestalten. Was haben Sie da aufzuweisen, Frau Altenkamp? Sie sind doch nur so wütend geworden, weil Sie 39 Jahre lang nichts auf der Pfanne gehabt haben.
Deswegen war es wichtig für uns, dass Ministerpräsident Jürgen Rüttgers das auslaufende Jahr 2008 als das Jahr des Miteinanders der Generationen erklärt hat. Der Fokus der Politik muss hierauf gelenkt werden, was Jahre vorher bei Ihnen eben nicht passiert ist.
Dieses Miteinander hat für uns eine wichtige Bedeutung. Wir machen Politik für alle Generationen. Wir setzen darauf, das Zusammenleben von Jung und Alt zu fördern. Damit haben wir bereits 2005 begonnen, und zwar mit dem Neuzuschnitt des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration. Das ist deutschlandweit erstmalig so passiert. Hier vereinen wir Seniorenpolitik mit Familien- und Integrationspolitik, Kinder-, Jugend- und Bildungspolitik – wichtige Politikfelder, meine Damen und Herren, die früher nicht immer Hand in Hand gingen, aber immer stärker nur zusammen bearbeitet werden können, wenn wir sinnvolle, tragbare und umsetzbare Ergebnisse für die Gesellschaft erreichen wollen.
Die Fakten des demografischen Wandels sind uns allen bekannt. Dieses Thema ist aber nicht erst 2025 relevant, sondern jetzt. Wir spüren es vor Ort. Darum müssen wir uns jetzt damit beschäftigen und politische Maßnahmen treffen.
Unser Minister hat gerade schon hervorgehoben: Die Gesellschaft schrumpft, sie wird älter und bunter. Die Folge daraus ist: Wir haben ein Land des langen Lebens.
Ein weiterer Aspekt des demografischen Wandels ist die Tatsache, dass die Entwicklungen regional sehr unterschiedlich stattfinden. Wir alle haben den
Bericht der Bertelsmann Stiftung gelesen. Darin steht, dass es Regionen wie zum Beispiel Aachen gibt, die noch deutlich wachsen, und andere, die schrumpfen. Darauf stellen sich die Kommunen vor Ort ein und entwickeln passgenaue Lösungen. Die meisten Kommunen, Frau Altenkamp, schreien eben nicht nur „Staat, was tust du für mich?“, sondern sie werden selbst aktiv und handeln. Genau das ist doch das Wichtige vor Ort.
Meine Damen und Herren, alle Generationen, ob Jung oder Alt, sollen an unserer Gesellschaft teilhaben. Das ist eine wichtige politische Aufgabe. Hierbei gilt es vor allen Dingen, die Familien in unserem Land zu stärken. Sie sind das Fundament unserer Gesellschaft, unserer sozialen Marktwirtschaft und der Garant für unsere Zukunft.
Genau hier haben CDU und FDP die Weichen gestellt: 1.500 neu geschaffene Familienzentren. Das ist doch Unterstützung der Kommunen vor Ort.
Haben Sie eigentlich die Augen immer geschlossen, wenn Sie durchs Land gehen? Hier unterstützen wir Eltern in ihrer schwierigen Aufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Kinder.
Die Hälfte haben wir schon geschafft. Bis 2012 werden wir die nächste Hälfte der Familienzentren übers Land hinweg aufbauen und somit aktiv das unterstützen, was Kommunen vor Ort schon leisten.
Damit die Kinder in unserer immer älter werdenden Gesellschaft eine Chance auf Zukunft, Ausbildung und Erfolg haben, ist eine solide Bildung wichtig, die bereits im Kindergarten anfängt. Dieses Thema sind wir mit dem neuen KiBiz angegangen, durch das wir den Ausbau der Plätze für die unter dreijährigen Kinder massiv vorangetrieben haben. Das Angebot, das Sie damals gemacht haben, ist vervierfacht worden. Und da sagen Sie, Sie hätten etwas getan, und wir täten nichts? Angesichts Ihrer Wahrnehmung der Realität kann man sich doch nur an den Kopf fassen.
Nein, ich möchte erst zu Ende vortragen.
Was haben Sie insbesondere für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte und aus sozial schwierigen Verhältnissen getan? Wir wollen und werden ihnen mehr Bildungschancen eröffnen. Sie erhalten bei anerkannten Sprachdefiziten bereits ab dem vierten Lebensjahr Sprachförderkurse. Das heißt, wir unternehmen alle Anstrengungen, dass Bildung und schulischer Erfolg nicht mehr von der sozialen Herkunft abhängig sind, wie es jahrelang unter RotGrün der Fall war.
Mit dem neuen Schulgesetz haben wir ebenfalls eine umfassende Bildungsreform auf den Weg gebracht. Über 5.000 neu besetzte Lehrerstellen haben dazu geführt, dass wir den Unterrichtsausfall halbieren konnten.
Außerdem haben wir das Ganztagsangebot über den Primarbereich hinaus im Sekundarbereich beträchtlich ausgebaut.
Ein weiterer zukünftiger Schritt von uns wird die Reform der Lehrerausbildung sein. Auch hier haben Sie jahrelang nichts getan. Es ist das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs, eine Stärkung des Praxisbezugs, eine vertiefte fachliche und pädagogische Ausbildung sowie eine Neuordnung der Lehrämter bis zum Wintersemester 2011/2012 an allen Hochschulen durchzuführen.
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen: Der Haushalt ist das Dokument, an dem man ablesen kann, welche Schwerpunkte eine Regierung setzt. Lassen Sie mich kurz ein paar Punkte aufzählen:
Erstens. Das neue Kinderbildungsgesetz stellt mehr Geld für frühkindliche Bildung und Betreuung unserer Kinder zur Verfügung als je zuvor in der Geschichte unseres Landes. Schon in diesem Jahr werden wir über 1 Milliarde € aufwenden, im nächsten Jahr steigt der Betrag auf 1,2 Milliarden €.
Zweitens. Zum Schuljahr 2009/2010 werden wir insgesamt 7.000 neue Lehrerstellen bei zurückgehender Schülerzahl geschaffen haben. Die Ausgaben der Ganztagsbetreuung steigen von zurzeit 133 Millionen € auf 364 Millionen €. Meine Damen und Herren, das nenne ich, die richtigen Investitionen in die Zukunft zu tätigen.
Wir gehen noch weiter. Nehmen wir den Ganztagsausbau: 2005 gab es insgesamt nur 71.000 Plätze, in diesem Jahr haben wir bereits 270.000 Plätze. Außerdem geben wir noch einmal zusätzlich
100 Millionen € für Baumaßnahmen und 75 Millionen € für das Personal. Auch hier sehen Sie: Wir haben die Ampel auf Zukunft gestellt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zu einem Punkt kommen. Eine funktionierende Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass die ältere Generation unterstützt wird. Hier gibt es unterschiedlichste Aktionen. Lassen Sie mich nur beispielhaft den Seniorenexpertenservice nennen, bei dem Schüler und Schülerinnen konkrete Hilfen und Tipps bekommen, damit sie einen guten Einstieg in ihren Beruf finden. Sie sehen, dass etwas Gutes dabei herauskommt, wenn sich die Generationen begegnen.
Aber genau das Gleiche gilt in anderer Weise, wenn Schüler der neunten Klasse – wie zum Beispiel in Espelkamp – älteren Menschen beim Einkaufen, bei Besorgungen, beim Kochen und dergleichen helfen. Auch hier ist steht das Miteinander der Generationen im Vordergrund.
Wir haben noch andere Weichen gestellt. Im Alter ändert sich nicht nur das Konsumverhalten, sondern es ändern sich zum Beispiel auch die Anforderungen an Infrastruktur, an den Wohnungsmarkt. Die alten Menschen fragen sich doch: Kann ich das Lebensmittelgeschäft auch in Zukunft zu Fuß erreichen? Macht der Bäcker um die Ecke zu? Muss ich zum Arzt vielleicht demnächst in die nächste Stadt fahren? Wie ist das Nahverkehrsangebot?
Das sind alles Fragen, die nach Zukunftsmusik klingen. Aber wir reden hier über einen Zeitpunkt, der gar nicht so weit in der Zukunft liegt.
Das Jahr 2025 beginnt bereits in weniger als 17 Jahren. Das heißt, wer heute von uns 60 oder 65 Jahre alt ist, hat gute Chancen, das Jahr 2025 noch zu erreichen. Also müssen wir doch unser Handeln weiterhin in die richtige Richtung fortsetzen, wie wir es bereits in den vergangenen drei Jahren für Jung und Alt, für Mann und Frau, für Arm und Reich und für unser liebenswertes Nordrhein-Westfalen mit Erfolg getan haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bund, Länder und Kommunen haben sich im Sommer 2007 gemeinsam darauf verständigt, dass die Kindertagesbetreuung in den Tageseinrichtungen und in der Tagespflege bis 2013 ausgebaut werden soll. Die Berechnungen sind dabei an einem durchschnittlichen Bedarf von 35 % der unter dreijährigen Kinder ausgerichtet, sodass wir in fünf Jahren insgesamt 750.000 Plätze für unter Dreijährige haben werden.
Für diese Ausbauphase bis 2013 stellt dabei der Bund Mittel mit dem Ziel zur Verfügung, dass wir, nämlich die Länder, mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 einen Rechtsanspruch auf Betreuung aller Kinder ab dem zweiten Lebensjahr erfüllen können. Der Bund beteiligt sich hierbei in der Ausbauphase mit 4 Milliarden €. 2,15 Milliarden € davon stellt der Bund ab heute bis zum Jahre 2013 für Investitionen in Form eines Sachvermögens zur Verfügung.
Da aber eine direkte Beteiligung des Bundes bei den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Länder nicht möglich ist, wurde hier im August 2007 eine sogenannte Durchleitung der Betriebskostenzuschüsse zwischen Bund und Ländern vereinbart. Hier verzichtet somit der Bund zugunsten der Länder bis zum Ende der Ausbauphase im Jahre 2013 auf Mittel in Höhe von insgesamt 1,85 Milliarden € aus dem Umsatzsteueraufkommen. So können wir als Länder den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für den Betrieb der Tageseinrichtung sowie für die laufende Finanzierung der Kindertagespflege einen entsprechenden Beitrag zur Verfügung stellen. Durch diese Änderung der Umsatzsteuerverteilung wird Nordrhein-Westfalen in 2009 rund 21,9 Millionen € erhalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tut nun in ihrem Antrag so, als ob wir den Kommunen dieses Geld wegnehmen würden. Mit dem Entwurf des Landeshaushalts 2009 hat sich die Landesregierung sehr wohl an die Verständigung des letzten Jahres zwischen Land und Bund beim Entwurf des KiföG gehalten. Sie fordern sogar die Landesregierung auf, noch während der laufenden Haushaltsverhandlungen dem Landtag einen Finanzierungsweg aufzuzeigen, der eine vollständige Übertragung der Bundesmittel auf die Kommunen beinhaltet. Hierzu darf ich Ihnen Folgendes sagen, und wenn Sie den Haushalt richtig lesen könnten, hätten Sie es auch selbst herausgefunden: Die Bundesmittel für die Investitionsförderung werden im Landeshaushalt bei Kapitel 15 040 Titel 231 00 vereinnahmt. Auf der Ausgabenseite ist dann unter Kapitel 15 040 Titel 883 10 ein Betrag in gleicher Höhe veranschlagt, den wir dann den Kommunen über die entsprechenden Bewilligungsbescheide auf Grundlage der Förderrichtlinien vom Mai 2008 in voller Höhe weiterleiten werden.
Wenn wir also die Bundesmittel zuzüglich der vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Mittel in Höhe von 30 Millionen € zusammennehmen, dann ist nicht nur der Investitionsbedarf in unserem Land gewährleistet und abgedeckt, sondern auch Ihr Antrag hier wieder unnötig und irreführend.
Aber lassen Sie mich die Verwendung der Bundesmittel zum Ausbau der Krippenplätze noch weiter ins richtige Licht rücken. Die Betriebskostenbeteiligung des Bundes wird über den Umsatzsteuerverzicht des Bundes finanziert. Hierbei erhöhen sich – wie schon erwähnt – unsere Umsatzsteuereinnahmen für das Jahr 2009 um 21,9 Millionen €. Eine Zweckbindung des Umsatzsteueraufkommens bzw. eine Vorgabe der Verwendung des Anteils der Länder an den Umsatzsteuermitteln kann der Bund den Ländern nicht vorgeben. Aber über den sogenannten Automatismus des kommunalen Steuerverbundes, bei denen die Kommunen sowieso 23 % des Landesanteils an den Gemeinschaftssteuern zur Verfügung gestellt bekommen, werden von den 21,9 Millionen € automatisch bereits 5 Millionen € an die Kommunen weitergeleitet.
Sie wissen genau, dass das Land insgesamt den Kommunen und den freien Trägern für die Betriebskosten der U3-Plätze ein Vielfaches der Bundesbeteiligung im kommenden Jahr zur Verfügung stellt, nämlich 160 Millionen €. Denn der Landeshaushalt 2008 sah bereits ab dem 1. August 2008 auf Grundlage des KiBiz Landesmittel für die Betreuung von U3-Kindern in Tageseinrichtungen in Höhe von 39 Millionen € vor. Diese wurden jetzt im zweiten Nachtragshaushalt auf 63 Millionen € erhöht und werden im Haushaltsentwurf 2009 auf die bereits erwähnten 160 Millionen € weiter erhöht.
Nordrhein-Westfalen hat somit durch den mit KiBiz eingeleiteten massiven Ausbau von U3-Plätzen mit den Landesmitteln den Kommunen bereits freiwillig weit mehr Mittel zur Verfügung gestellt und damit die finanziellen Belastungen der Kommunen deutlich gemindert. Somit verstößt der Entwurf der Landesregierung zum Haushalt 2009 nicht gegen die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung. Wir sehen von daher keinen weiteren Handlungsbedarf und lehnen Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich denke, man kann es nicht oft genug betonen: Mütter und Väter brauchen eine gute, bedarfsgerechte und verlässliche Kinderbetreuung, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Mit dem Kinderbildungsgesetz haben wir die besten Voraussetzungen dafür geschaffen.
Wahlfreiheit als politisches Credo heißt nämlich, die verschiedenen Lebensmodelle als gleichwertig zu akzeptieren und die Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu schaffen. Also hier ganz konkret: Wir gehen die Lücken in der Angebotsstruktur an.
Ganz Deutschland hat sich bereits auf den Weg gemacht. Die Zielmarke: 2010 soll für jedes fünfte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen, 2013 für jedes dritte Kind.
Wir in Nordrhein-Westfalen gehen aber ein schnelleres Tempo. Mit KiBiz haben wir mehr Geld für frühkindliche Bildung zur Verfügung gestellt als je zuvor. 2008 sind es bereits über 1 Milliarde €. Kein anderes Bundesland investiert so viel in die Förderung und frühe Bildung seiner Kinder wie NordrheinWestfalen.
Sie alle wissen, die Zahl der Kitaplätze für unter Dreijährige hat sich seit 2005 auf 44.600 erhöht. Das ist sage und schreibe eine Vervierfachung. Ich frage Sie: Wer sonst in Deutschland hat so etwas vorzuweisen? Sie sehen, KiBiz ist somit ein wichtiger Schritt, um Nordrhein-Westfalen zum kinder- und familienfreundlichsten Land zu befördern.
Eine gute und vor allen Dingen verlässliche Kinderbetreuung ist Voraussetzung für zufriedene Kinder und zufriedene Eltern. Sie ist aber noch viel mehr: Sie ist auch Voraussetzung für zufriedene Arbeitgeber. Gerade deshalb wollen wir uns für diese verstärkt einsetzen, sie mit ins Boot holen und die betriebliche Kinderbetreuung stärken.
Ich denke, die Vorzüge liegen für uns alle auf der Hand: Die Wegzeiten für das Hinbringen und Abholen der Kinder reduzieren sich, die Öffnungszeiten können flexibel an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden, und auch die Kinder wissen ihre Eltern in der Nähe. Betriebe, die bereits Erfahrung mit betrieblicher Kinderbetreuung haben, vermelden uns durchweg, dass ihre Angestellten motivierter sind und dass auch die Zahl der Krankmeldungen der berufstätigen Eltern erheblich zurückgegangen ist. Somit profitiert vor allem auch das Unternehmen davon. Auch im Wettbewerb um begehrte Arbeitsplätze können Arbeitgeber mit einem familienfreundlichen Angebot punkten. Nebenher ist es auch noch ein enormer Imagegewinn für eine Firma.
Die Modelle dieser betrieblich unterstützten Kinderbetreuung sind sehr vielfältig, genauso wie die Unternehmen, ihre Mitarbeiter und die Familien. Sie bieten aber keineswegs nur den großen Unternehmen Vorteile. Über die Reservierung einzelner Plätze in bestehenden Kindertageseinrichtungen oder durch die Kooperation mehrerer Unternehmen zur Schaffung eines gemeinsamen Betriebskindergartens ist auch in mittleren und kleinen Betrieben ein solches Engagement möglich.
Man sagt häufig: Wo es Gewinner gibt, gibt es auch Verlierer. Die familienfreundliche Arbeitswelt ist eines der wenigen Elemente, auf die dieses nicht zutrifft. Hier gibt es nur Gewinner: Kinder, Eltern und Arbeitgeber. Man rückt in Familienfragen nämlich enger zusammen, bringt bei eventuell auftauchenden Problemen mehr Verständnis füreinander auf.
Gerade wir vonseiten der Politik in NordrheinWestfalen unterstützen die betriebliche Kinderbetreuung. Es gilt, vorhandene Ansätze in der betrieblichen Kinderbetreuung zu systematisieren. In Zusammenarbeit mit den Verbänden, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den Kommunen müssen wir die Vorteile und die Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung kommunizieren und dafür verstärkt werben. Wir müssen Unterstützung geben, sodass die Bereitschaft der Betriebe, die ihren eigenen Handlungsbedarf hier schon erkannt haben, in Taten umgewandelt und somit der Prozess beschleunigt wird. Wir müssen außerdem helfen, die bereits bestehenden Best-Practice-Modelle bekannt zu machen und zur Nachahmung ermutigen.
Dies alles wollen wir mit unserem Antrag erreichen, meine Damen und Herren. Ich freue mich auf die Beratung im zuständigen Ausschuss und lade Sie, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dazu ein, sich unserem, wie wir meinen, weitergehenden Antrag anzuschließen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, das erste Testverfahren ist einer intensiven Analyse unterzogen worden. Vielleicht könnten Sie einmal
detailliert darstellen, welche Auswirkungen das auf das neue Testverfahren speziell für die Kinder hatte, die jetzt getestet worden sind.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Juli 2006 haben wir in Nordrhein-Westfalen ein neues hervorragendes Präventionskonzept. Dieses verfolgt das
Ziel, zum Erhalt der Gesundheit all unserer Bürger und Bürgerinnen effektiv beizutragen. Hieraus entwickelten sich bereits hervorragende Initiativen wie „Leben ohne Qualm“, „Gesundheit von Mutter und Kind“, „Prävention bei Übergewicht“ und vieles mehr.
Unser heutiger gemeinsamer Antrag zielt nun darauf ab, einen Schwerpunkt, der uns bisher zu wenig im Blick zu sein scheint, hervorzuheben. Wir alle wissen, dass Präventionskonzepte umso erfolgreicher sind, je besser, das heißt je differenzierter sie sich an Zielgruppen wenden. Zu den bisherigen Kategorien wie Alter oder soziale Lage gehört sicherlich vor allem auch das Geschlecht. Um einen wirklich effektiven Beitrag zum Erhalt unserer Gesundheit zu leisten, muss das nordrhein-westfälische Präventionskonzept geschlechtergerecht weiterentwickelt werden.
Durch geschlechtergerechte Präventionskonzepte wird die Gesundheit gestärkt, Krankheiten werden verhütet und Krankheitsfolgen werden minimiert. Daher muss erfolgreiche Prävention zielgruppenspezifisch angelegt sein, und die Unterschiede in der gesundheitlichen Situation müssen separat für Frauen und Männer betrachtet werden.
Gerade im Bericht der Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode zum Thema „Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsvorsorge in NRW“ ging es vor allen Dingen um die mangelhafte Berücksichtigung geschlechtsspezifisch unterschiedlicher Bedürfnislagen in der Gesundheitsversorgung. Dieses gilt es in den Fokus zu nehmen und dort, wo dies noch nicht geschieht, das in unserem Präventionskonzept gegebenenfalls zu korrigieren.
Die Notwendigkeit zur geschlechterspezifischen Betrachtung ist belegt und seit Jahren unumstritten. Wissenschaftliche Erkenntnisse liegen vor, dass die Schmerzsymptomatik bei Herzinfarkten bei Frauen völlig anders ist als bei Männern. Das gilt auch für die Wirkung von Schmerzmitteln. Auch hier gibt es gravierende Unterschiede bei Männern und Frauen.
Zu diesem Zusammenhang liegen uns bereits viele verschiedene Studien vor. Wir wissen mittlerweile, dass Unkenntnis und das Fixiertsein auf das typische Krankheitsbild bei Männern für Frauen Lebensgefahr bedeuten kann. Die frühe Erkennung einer Erkrankung, die rechtzeitige Behandlung und somit die Gewinnung wertvoller Zeit unterstreicht den geschlechterspezifischen Ansatz im Gesundheitswesen. Somit müssten wir nicht mehr über Sinn und Notwendigkeit reden, da dies inzwischen allgemein anerkannt ist.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Die grundsätzliche Weiterentwicklung unseres Präventionskonzeptes in Richtung Geschlechtersensibilität ist notwendig. Wir hoffen, die heutige Diskussion bewirkt, dass bei der Umsetzung der Präventionsziele die gruppen- und geschlechterspezifischen Ansätze konsequent beachtet werden. Gerade die Gemeinsamkeit aller vier Fraktionen bezüglich dieses Antrages zeigt, dass wir ein wichtiges Thema konsequent angehen und wissenschaftliche Erkenntnisse gemeinsam umsetzen wollen zur Gesunderhaltung unserer Bürger und Bürgerinnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vom Titel her „Gewalt an Schulen wirkungsvoll entgegentreten“ können wir alle dem Antrag nur zustimmen. Wenn wir allerdings in die Einzelheiten des Antrags gehen, muss ich Ihnen, Frau Beer, sagen, Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit. Sie sagten ja, der Antrag ist bereits eineinhalb Jahre alt. Vielleicht hätte man dann mal genauer hinschauen müssen. Denn in dem Bereich „Gewalt an Schulen entgegenwirken“ sind wir doch schon viel besser aufgestellt, als Sie es darstellen.
Lassen Sie mich ein paar Teile aus Ihrem Antrag nehmen: Darin steht zum Beispiel die Forderung, dass Schulen durch multiprofessionelles Personal mehr in der Gewaltprävention unternehmen sollen. Haben Sie das Prinzip der eigenverantwortlichen Schule nicht gelesen?
All das ist vor Ort bereits möglich.
In Ihrem Antrag bemerken Sie: Aufgaben der Schulen haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Das ist richtig. Aber genau hier haben wir doch schon angesetzt: mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben, wie zum Beispiel im Bereich der medienpädagogischen Förderung. Hier wurde bereits ein gemeinsamer Antrag, wie Sie sich erinnern, Frau Beer, erstellt: Initiative Kinder- und Jugendmedienschutz 2007. Er greift die gewünschte Medienerziehung in der Ausbildung von Erziehern und Lehrkräften auf.
Nein, ich möchte erst im Zusammenhang vortragen.
Auch in anderen Bereichen bekommen die Schulen die Möglichkeit, in Zukunft selbst zu bestimmen, welche Schwerpunkte sie setzen. Das ist der Unterschied zwi
schen Ihnen und uns. Wir sagen nicht, wir wollen das Schulsystem von oben her qualitativ fortentwickeln, sondern von unten, von der Basis her. Wir wollen die Lehrer, Eltern und Schüler mitnehmen. Das ist uns wichtig.
Denn für uns gilt: Vor Ort wissen die Schulen im Bereich der Gewaltprävention am besten, was auf dem Schulhof passiert. Hier haben wir den Schulen mehr Eigenverantwortlichkeit gegeben. Aber wir lassen sie nicht alleine. Das Schulministerium hat nach den Vorfällen von Erfurt, Emsdetten und Köln ein entsprechendes Programm zur Gewaltprävention und zum Krisenmanagement im Ernstfall erarbeitet. Dazu gehört eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizei vor Ort. Auch das fordern Sie, aber das ist bereits im Programm enthalten.
Wir kommen zur Betreuung durch Schulpsychologinnen und -psychologen: Natürlich ist das wichtig für die Schulen. Aber wer hat denn neue Schulpsychologen an die Schulen gebracht? Im Schuljahr 2007/2008 waren es von der Landesregierung aus 50. Das ist seit über 20 Jahren das erste Mal, dass die Anzahl erhöht wurde. Sie müssen doch auch mal überlegen: Was haben Sie getan? Was haben wir getan? Daran sehen Sie, wir lassen die Schulen nicht allein, sondern wir helfen ihnen vor Ort.
Im November 2006 haben wir ein 20-PunkteProgramm gegen Jugend- und Kinderkriminalität beschlossen. Auch hier sehen Sie, dass die CDU vorangeht.
Wir haben die Ganztagsbetreuung ausgeweitet. Auch auf diesem Feld ist in Ihrer Regierungszeit kaum etwas passiert.
Sie können also immer gut fordern. Aber diese Probleme existieren nicht erst seit diesem Jahr, sondern die Gewaltprobleme haben sich mit den Jahren gesteigert.
Deshalb sind die Aufgaben von uns in Angriff genommen worden.
Das bedeutet aber auch – darauf will ich noch einmal besonders hinweisen –, Gewalt an Schulen ist kein strukturelles Problem. Gewalt pauschal auf Leistungserbringung und Leistungsbenotung zurückzuführen,
ist ein Unsinn sondergleichen. Das ist sehr fragwürdig, und da können wir Ihnen in keiner Weise zustimmen.
Sehen Sie sich das einmal an! Bereits im März dieses Jahres gab es einen 20-seitigen Bericht des Schulministeriums, in dem eine Menge Maßnahmen aufgelistet wurden: die Beschäftigung von zusätzlichen Sozialpädagogen, Einrichtung von 54 regionalen Fortbildungskompetenzteams, Projekte zur Gewaltprävention. Sie sehen, eine ganze Menge ist getan worden.
Somit ist ganz klar, Ihr Antrag ist nur ein Anhängen an Aktionen, Initiativen, die wir bereits ergriffen haben. Somit entblößt er sich selber, und wir können ihm natürlich nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, Frau Hack, zuerst auf Sie eingehen. Sie werfen uns vor, politisch zu handeln, bevor die Enquetekommission „Chancen für Kinder“ zu einem Ergebnis kommt. Das ist doch wohl Hohn.
Glauben Sie etwa, Sie könnten hier ein Denkverbot aussprechen, nur weil eine Enquetekommission arbeitet? Für uns stehen Kinder und Familien im Mittelpunkt. Daher haben wir hier Dinge eingeleitet, von denen Sie jahrelang nur geredet haben.
Sie, Frau Hendricks, sagen hier, Sie hätten die Grundlagen gelegt und Frau von der Leyen führe jetzt das aus, was Sie damals angedacht hätten. Wenn Sie es schon angedacht haben: Was haben Sie denn dann umgesetzt? Wo sind denn die Gelder geblieben, um das umzusetzen?
Nichts ist passiert, sondern wir haben gehandelt. Wir haben Mittel zur Verfügung gestellt und gezeigt, dass Familien und Kinder im Mittelpunkt stehen.
Sie sind doch nur darüber verärgert, dass sich die Horrorszenarien, die Sie an die Wand gemalt haben, als das KiBiz beschlossen wurde, jetzt nach und nach in Luft auflösen.
Denken Sie einmal an die Angstmache gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern! Ihnen haben Sie gesagt: Ihr werdet all eure Stellen verlieren. Ihr werdet keine Fortbildung mehr bekommen. – Wie sieht das denn jetzt aus?
Meine Kommune Gütersloh wird nicht die einzige sein, sondern viele Kommunen im Land erkennen nun: Wir müssen zusätzliche Plätze für die Erzieherinnen schaffen.
Sie wissen: Durch die Steigerung von 11.000 Plätzen für die U3-Jährigen auf jetzt 44.600 haben wir natürlich Bedarf für neue Erzieherinnen. Das ist auch gut so, und das wollen wir auch. Dass Sie das jetzt ärgert, kann ich nicht verstehen, wenn es Ihnen wirklich um die Sache, nämlich um die Kinder geht.
Sie fordern Qualität. Natürlich wollen wir auch die Qualität verbessern. Das haben wir immer gesagt. Aber erst einmal muss ich die Plätze haben. Was nutzt es mir denn, wenn ich der alleinerziehenden Mutter sage: „Ja, einen Platz bekommst du noch nicht, aber die wenigen Plätze machen wir jetzt immer qualitätsvoller“? Sie braucht erst einmal für ihr Kind den Betreuungsplatz, um arbeiten zu können. So müssen wir vorgehen.
Lassen Sie mich zu den Familienzentren Folgendes sagen: Auch darüber – das haben Sie eben schon erwähnt, Frau Hack – haben wir gestritten. Aber Sie müssen jetzt auch einmal zugeben, dass die Familienzentren eine Erfolgsgeschichte sind.
Wir haben jetzt 1.000. Wir werden 2010 auf 3.000 kommen. Sicherlich kann man immer noch mehr Geld fordern und sagen, dass das alles nicht reicht. Andererseits sollten Sie sich aber vor Ort anschauen, wie engagiert die Erzieherinnen sind,
wie sie sich einbringen und Netzwerke aufbauen, um den Eltern zu helfen. Heute können wir wirklich sagen, dass Familienzentren zum Stabilisator der Politik geworden sind, die wir betreiben,
nämlich Kinder und Eltern in den Mittelpunkt zu rücken, ihnen Hilfe und Unterstützung anzubieten und sie nicht alleine zu lassen.
Ich denke, das ist ganz wichtig.
Ich wehre mich gegen Ihre Forderung nach mehr Verbindlichkeit und dass wir ihnen vorschreiben müssen, was sie zu tun haben. Vor dem Hintergrund, was sich überall in den Kommunen unseres Landes entwickelt, sieht man, dass der Weg gerade darin liegt, Freiheit zu geben. Den Schulen wollen Sie die Freiheit geben, die Familienzentren aber wollen Sie einschränken. Lassen Sie sich die Familienzentren doch entwickeln. So heben wir Potenziale und Kompetenzen, die wir wirklich nicht entwickeln könnten, wenn wir enge Grenzen vorgeben würden.
Herr Kern hat Ihnen schon die einzelnen Maßnahmen vorgestellt. Ich möchte noch zusammenfassend sagen: Wir kommen unserem Ziel, ein familienfreundliches Nordrhein-Westfalen zu schaffen, mit diesen einzelnen Schritten immer näher. Wir haben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und besonders für die alleinstehenden Mütter verbessert.
Wir bauen den Weg zu mehr Chancengerechtigkeit. Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern sind noch heute benachteiligt, darin sind wir uns sicherlich alle einig. Das Ziel, ihnen durch die frühkindliche Förderung mehr Chancen zu geben, gehen wir konsequent an.
Die Fraktionen von CDU und FDP stellen eine Landesregierung, bei der die Familien im Mittelpunkt stehen. Bei uns werden sie niemals als Gedöns abgetan. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist ein Hohn, welche Behauptungen hier im Antrag wieder einmal aufgestellt werden. Die Grünen verfahren nach dem Motto: Erst klagen wir einmal an. Beweisen und nachrechnen kann man später. – Das ist doch, Frau Beer, keine aufrichtige Politik, und das hilft doch unseren Kindern im Land nicht.
Ich gehe auf Ihre erste Behauptung ein. Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass die Anzahl der Grundschulklassen mit 30 und mehr Schülern ständig steigt. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass die Obergrenze 30 schon immer galt und auch weiterhin gilt. Nur, unsere Landesregierung war es, die zum ersten Mal darauf hingewiesen hat, dass nicht eine Überschreitung, sondern ausdrücklich eine Unterschreitung gewünscht ist.
Dann geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage, die Sie gestellt haben, Drucksache 14/6664, eindeutig hervor, dass im Jahre 2007 94,7 % der Klassen in Nordrhein-Westfalen 18 bis 30 Kinder und nur 0,9 % der Klassen über 30 Kinder umfassten.
Schauen Sie sich einmal die Historie an: 2003/2004 gab es noch 346 Klassen mit über 30 Schülern. 2004/2005 waren es 335 Klassen, 2005/2006 noch 309. Sie merken, die Anzahl nimmt ab. 2006/2007 waren es 278, und jetzt sind es nur noch 271 Klassen. Da frage ich Sie, Frau Beer: Wer hat denn hier gehandelt? Wer hat denn diesen bestehenden Missstand nach und nach behoben? – Das waren doch wohl wir und nicht Sie.
Ich komme nun zu Ihrer zweiten Anklage. Sie sprechen von einer nicht ausreichenden Lehrerversorgung. Richtig, 2004/2005 war es so, allerdings gilt dies nicht mehr für 2007. Wir haben seit Regierungsübernahme – das können Sie an den Stellen ablesen – 5.084 Lehrerstellen zusätzlich geschaffen.
Schauen Sie sich die Auswirkung an: Wir haben den Unterrichtsausfall beträchtlich verringert. Im Jahr 2005 – das wissen Sie auch – lag er bei 3,9 %. Jetzt, 2007, liegt er nur noch bei 1,5 % mit weiter sinkender Tendenz. Also auch hier: Ein Missstand war gegeben. Wer hat ihn nach und nach beseitigt? – Wir haben gehandelt und nicht Sie.
Kommen wir zur Anklage, dass angeblich über 400 Stellen im Grundschulbereich abgebaut worden seien. Die Stellen sind nicht abgebaut, sondern in die weiterführenden Schulen überführt worden, da wir dort doch im Moment steigende Schülerzahlen haben. Gehen Sie an die Grundschulen und schauen Sie sich an, wie es dort mit der Bedarfsdeckungsquote aussieht. Diese Quote ist ein Zeichen dafür, wie der Lehrerbedarf gedeckt worden ist.
Statistisch können Sie feststellen: 2005/2006 lag die Quote bei 101,8 %. 2005/2006 stieg die Quote bei der Bedarfsdeckung auf 106,4 %. In diesem Jahr 2008 sind es 107,1 %. Also kann ich doch wirklich nicht von einem Lehrerabbau sprechen.
Ihre Anschuldigungen sind alle unbewiesen. Ich möchte es noch einmal ganz klar und deutlich machen: Die Demografiegewinne sind im Schulbereich nicht abgezogen worden. Trotz zurückgehender Schülerzahlen wurde die Lehrerzahl zur strukturellen Verbesserung aufgestockt, zum Beispiel für individuelle Förderung, Englisch in der Eingangsklasse, zusätzliche Förderstunden. All das haben wir zusätzlich in den Schulalltag hineingebracht.
An der Widerlegung Ihrer unbewiesenen Behauptungen erkennen Sie, dass Ihr Antrag nun wirklich entbehrlich ist, da er nur auf falschen Tatsachen beruht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz genannt, in zweiter Lesung. Lassen Sie uns einmal darüber nachdenken, was sich zwischen der ersten und zweiten Lesung getan hat.
Wir hatten eine zweitägige Anhörung von Expertinnen und Experten. Viele von uns Abgeordneten haben in den heimischen Kitas hospitiert, um die Lage und die aktuelle Situation vor Ort feststellen zu können.
Über all diese Anregungen, Erfahrungen und Kritikpunkte haben wir nun in unserer Fraktion intensiv beraten. Heute legen wir Ihnen einige Änderungsanträge vor, in denen die wichtigsten Anregungen berücksichtigt worden sind.
Lassen Sie mich nur kurz auf einige Punkte eingehen:
Künftig gibt es ein Einrichtungsbudget für jede Einrichtung. Dies beinhaltet einen Korridor in Höhe von 10 %. Er ermöglicht es zum Beispiel auch, die Finanzierung für eine Gruppe mit 20 Kindern, aus der zwei Kinder abgemeldet werden, auf einer 20er Basis zu erhalten. Somit schaffen wir finanzielle Planungssicherheit für die Träger.
Eine 20er Gruppe ist außerdem nicht nur eine Finanzgröße. Sie dient auch als Richtschnur für die zu bildenden Gruppengrößen.
Auf Wunsch vieler Eltern werden wir zur Stärkung der Elternmitwirkung im KiBiz wieder drei Elternmitwirkungsorgane festschreiben, nämlich die Elternversammlung, den Elternbeirat und den Rat der Kindertageseinrichtungen.
Zur Betonung des Erziehungsgedankens heben wir Art. 7 der Landesverfassung ausdrücklich hervor.