Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen, 52. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen auf folgende Änderung der Tagesordnung verständigt haben:
1. bei TOP 5 – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – den Redeblock I statt des vorher vereinbarten Redeblocks II einzusetzen;
2. TOP 8 – Baden-Württemberg will Erneuerbare Energien beim Hausbau vorschreiben: Was tut NRW? – und TOP 10 – Gründung der NRW.International GmbH: Parlamentarische Steuerungsfähigkeit durch ein Höchstmaß an Transparenz sichern und so das Parlament nicht außen vorlassen – ohne Debatte zu überweisen mit der Maßgabe, dass eine Beratung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt;
3. die Tagesordnung zu ergänzen und zwei Wahlvorschläge als neuen TOP 13 und neuen TOP 14 jeweils ohne Debatte vorzusehen: den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD zur Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds des Kontrollgremiums und den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zur Nachwahl von Mitgliedern in den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks in Köln.
Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Beratungen ein. Als Erste hat Frau Gödecke von der SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Frau Präsidentin außerordentlich dankbar, dass sie gesagt
hat „Wir treten in die Beratungen ein“ und nicht gesagt hat „Wir treten in die Tagesordnung ein“, denn um die Tagesordnung geht es.
Unter Tagesordnungspunkt 2 ist heute eine Unterrichtung durch die Landesregierung ausgewiesen mit dem Thema: „Neue Chancen für NordrheinWestfalen – Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland“. Bis vor wenigen Minuten sind wir davon ausgegangen, da wir das mit den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen seit zwei Tagen thematisiert haben, dass diese Unterrichtung stattfinden kann, obwohl fast zeitgleich – in wenigen Minuten – der sogenannte Kohlegipfel in Berlin beginnt und es schon etwas seltsam und schwierig ist, hier eine Unterrichtung auf einem Kenntnisstand entgegenzunehmen, der sich in wenigen Minuten ständig ändern kann.
Seit ungefähr zehn Minuten wissen wir aber, dass die Mitglieder der Landespressekonferenz per SMS und per Telefonanruf für heute Nachmittag in einem vagen Zeitraum zwischen 14 Uhr und 15:30 Uhr zu einer Videopressekonferenz eingeladen werden, auf der der Ministerpräsident die Ergebnisse des Kohlegipfels bekannt gibt. Das, glauben wir, beeinträchtigt die Abwicklung der Tagesordnung für den heutigen Vormittag.
Ich sage das völlig ohne Schärfe, nur mit dem Hinweis, dass es schlechterdings nicht sein kann, dass das Parlament heute Vormittag auf einem Kenntnisstand debattiert, von dem wir wissen, dass er zwischen 14 Uhr und 15:30 Uhr unter Umständen revidiert wird. Es kann auch nicht sein, dass über eine Videopressekonferenz die Öffentlichkeit vor dem Parlament, das dieses Thema heute zum Tagesordnungspunkt gemacht hat, unterrichtet wird.
Wir bitten deshalb – und das auch völlig ohne Schärfe, sondern im Sinne eines geregelten parlamentarischen Ablaufes, der auch den demokratischen Strukturen in unserem Hause und in unserem Land gut tut – jetzt um eine Sondersitzung des Ältestenrates, um den Ablauf des heutigen Plenartages zu strukturieren. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Es geht nicht darum, diesen Tagesordnungspunkt heute abzusetzen, sondern es geht darum, in dem dafür zuständigen Beratungsgremium, das der Präsidentin hilft, die Tagesordnung aufzustellen, einen geregelten Beratungsablauf an dieser Stelle zu garantieren. Deshalb unsere herzliche Bitte: jetzt Einberufung einer kurzen Sondersitzung des Ältestenrates. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben natürlich kein Problem damit, jetzt im Ältestenrat zusammenzutreffen und dort über Ihr Anliegen zu sprechen, Frau Gödecke.
Im Augenblick vermag ich allerdings noch nicht nachzuvollziehen, warum eine so große Aufregung herrscht. Wir haben immer gesagt: Es wird zeitnah unterrichtet. Und: Wir warten ab, welche Ergebnisse in Berlin erzielt werden. – Wir alle, auch diejenigen, die zu der Videokonferenz eingeladen wurden, wissen noch nicht, was sich heute in Berlin ergibt. Wir alle wissen noch nicht, worüber überhaupt berichtet werden kann. Darum sollten auch die jetzt etwas hektischen Kollegen der SPD vielleicht so lange warten, bis es Ergebnisse gibt. Dann reden wir über die Ergebnisse und informieren.
Meine Damen und Herren, wenn die SPD-Fraktion beantragt, die Plenarsitzung zugunsten einer kurzen Sitzung des Ältestenrates zu unterbrechen, gebe ich dem statt.
Daher unterbreche ich hiermit unsere Sitzung. Ich hoffe, dass wir in etwa 15 Minuten wieder hier zusammentreten können. – Die Mitglieder des Ältestenrates bitte ich, sofort in unseren üblichen Sitzungssaal zu kommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns über den Ablauf der Tagesordnung im Ältestenrat nicht verständigen können. Wir sind der Auffassung, dass das Parlament darüber befinden soll.
Die Landesregierung kann jederzeit im Parlament das Wort ergreifen. Trotzdem sind wir aufgrund des abzusehenden Tagesablaufes der Meinung, wonach es möglich ist, dass wir heute Morgen über Sachverhalte reden, die sich heute Nachmittag völlig verändert haben können. Der Eindruck, den eine solche Debatte in der Öffentlichkeit hinterlassen würde, wäre für dieses Haus verheerend.
Wir beantragen, darüber abzustimmen, dass der Landtag die Landesregierung bittet, die Unterrichtung auszusetzen, bis ein Ergebnis vorliegt.
Das kann im Laufe des heutigen Tages noch geschehen. Es liegt in der Hand der Landesregierung, dieser Bitte zu entsprechen oder auch nicht.
Meine Damen und Herren, Herr Remmel hat es richtig geschildert: Wir können über den Wunsch des Parlaments abstimmen, aber nicht darüber, dass die Landesregierung eine Unterrichtung vornehmen möchte. Wenn sie darauf besteht, kann sie das Parlament jederzeit unterrichten.
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Remmel, wir haben gerade im Ältestenrat ausdrücklich das Für und Wider besprochen.
Frau Kollegin Löhrmann, an dem Recht der Landesregierung, eine Unterrichtung vorzunehmen, ist nicht zu rütteln. Das ist das originäre Recht …
Ich halte die Menschen in Nordrhein-Westfalen für intelligent genug, selbst zu entscheiden, ob sie es verstehen oder nicht.
Ich möchte Sie ja nicht ärgern, Herr Kollege, aber es wäre auch günstig, wenn die Kölner Vertreter darüber nachdächten, die Menschen deutlich mehr …
Das Schöne ist: Wenn Sie mich gefragt hätten, warum ich von Kölner Menschen spreche, dann hätte ich Ihnen sagen können, warum. Gehen Sie davon aus, dass ich weiß, wo die Kollegen herkommen. Ich habe einen Grund, dies zu sagen.
Das Geschrei ist genau wie hier: Schnell, laut, heftig! Lassen Sie uns bei der Sache bleiben, ganz simpel bei der Sache!