muss sich fragen, welches politische Grundverständnis er hat. Der hat nichts mit Recht und Ordnung zu tun. Der hat nichts mit Verfahren zu tun. Der stellt sich außerhalb der Rechtsordnung. Dafür sind wir nicht zu haben. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme den Entschließungsantrag noch einmal zum Anlass – so wie auch mein Kollege Minister Uhlenberg das gerne tun würde – darauf hinzuweisen, dass die Bezirksregierung Düsseldorf sich mit Pressemitteilungen immer wieder an die Bevölkerung wendet und offensiv über das Projekt informiert. Außerdem hat sie auf ihrer Internetseite Fakten zusammengestellt, die ständig aktualisiert werden.
Nicht haltbar ist auch die Behauptung der SPD, die Landesregierung verweigere sich konstruktiven Diskussionen. Richtig ist vielmehr: Es hat zahlreiche Diskussionen vor Ort gegeben. Es hat keine Ablehnung von Gesprächen aufseiten der Landesregierung gegeben. Stattdessen haben die Bürgerinitiativen ihrerseits ein hochrangig geplantes Gespräch abgesagt, weil sie die Experten der Bezirksregierung nicht dabei haben wollten. Auch das Unternehmen selbst führt Gespräche mit Bürgerinitiativen und hat zu weiteren eingeladen.
Vorhabenträger der Pipeline ist Bayer. Bayer hat sicher eine Reihe kommunikativer Fehler gemacht, räumt dies inzwischen auch ein. Die Verantwortung dafür liegt aber nicht bei der Landesregierung. Sie steuert nicht die Kommunikation von Unternehmen. Gleiches gilt für die Planungs- und Ausführungsfehler, für die Bayer geradestehen muss.
Für die Landesregierung ist die Sicherheit dieses Industrieprojekts nicht verhandelbar. Die Sorgen der Bevölkerung leiten unser Handeln. Die in jüngster Zeit bekannt gewordenen weiteren Planabweichungen bleiben unverständlich.
Die Firma Bayer MaterialScience und der Leitungsbauer WINGAS haben am 24. Februar im Umweltausschuss diese und andere Versäumnisse eingestanden und sich dafür entschuldigt. Das war notwendig. Leider haben die Versäumnisse der bauenden Unternehmen zu einem Vertrauensverlust bei der Bevölkerung geführt. Das wäre vermeidbar gewesen.
Mein Kollege Eckhard Uhlenberg hat bereits im Januar vorigen Jahres seine Bewertung vorgetragen, dass es eine schwere Belastung für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen ist, wenn mit einem Projekt so umgegangen wird, wie es der Vorhabenträger getan hat, weil dann die Akzeptanz der Bevölkerung für ein solches Großvorhaben fehlt.
Wie Sie wissen, ist der dem Vorhaben zugrunde liegende Planfeststellungsbeschluss nicht bestandskräftig. Die Landesregierung vertraut darauf, dass die in den Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und zuletzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geäußerten sicherheitstechnischen Bedenken nunmehr im Hauptsacheverfahren unter Hinzuziehung unabhängiger Gutachter, das heißt, nach rechtsstaatlichen Prinzipien, geprüft
werden. Aus heutiger Sicht ist das der einzig richtige Weg, um die offenen Fragen umfassend, objektiv und rechtssicher zu klären.
Die Gutachter sind zwischenzeitlich vom Gericht bestellt. Wann die Gutachten vorliegen werden, ist derzeit noch offen.
Herr Remmel, der Gefahrenabwehrplan ist fertig. Die Katastrophenpläne müssen die Kommunen vor Ort verabreden.
Zuletzt ist der Bezirksregierung Düsseldorf die Verwendung nicht genehmigter Stahlsorten im Bereich des Rheindükers zwischen Köln-Worringen und Monheim bekannt geworden. Bayer MaterialScience hat inzwischen allerdings gegenüber der Bezirksregierung angekündigt, für die geänderten Stahlsorten ein Planänderungsverfahren beantragen zu wollen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat hierzu auch öffentlich mitgeteilt, dass dann ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig werden wird. Für die Durchführung eines solchen Verfahrens würde voraussichtlich ca. ein Jahr benötigt.
Dies alles gilt es nach unserer Einschätzung nun abzuwarten. Ohne eine abschließende Klärung all dieser Fragen kann und wird die Leitung nicht in Betrieb gehen. Es bleibt aber zu hoffen, dass unter Beachtung der höchstmöglichen Sicherheit dieses infrastrukturell wichtige Projekt am Ende verwirklicht wird.
Die vom Vorhabenträger beantragten Planänderungsverfahren wurden und werden gemäß den geltenden verfahrensrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Diese erfolgen, soweit gesetzlich vorgesehen, mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Selbstverständlich werden vor der Inbetriebnahme auch alle Zweifel an der Sicherheit der Pipeline ausgeräumt. Der SPD-Antrag fordert hier ein, was die Landesregierung stets betont hat.
Durch den Planfeststellungsbeschluss und die Ergänzungen wird sichergestellt, dass die Rohrfernleitungsanlage einen hohen Sicherheitsstandard aufweist. Der nach dem Inhalt der Planfeststellung festgelegte Sicherheitsstandard übertrifft das Sicherheitsniveau der geltenden technischen Regelwerke sogar deutlich. Dies ist beispielsweise bei der technischen Auslegung der Pipeline, der Mindestüberdeckung der Pipeline sowie den technischen Sicherheitseinrichtungen der Pipeline der Fall.
Nochmals: Die Pipeline kann erst in Betrieb gehen, wenn das Gericht mithilfe weiterer Gutachten zu dem Schluss kommt, dass die Sicherheit der Pipeline gewährleistet ist. Dies betrifft auch jede Planabweichung und Planänderung, die beklagt wird. Am Ende wird ein Beschluss stehen, der den Betrieb ablehnt oder zulässt. Eine Betriebsgenehmigung für die CO-Pipeline ist nicht erforderlich. Insofern geht Ihr Entschließungsantrag von falschen
Voraussetzungen aus. Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal betonen, dass eine Inbetriebnahme der Rohrfernleitungsanlage erst dann zulässig ist, wenn die Vorhabensträgerin sämtliche Anforderungen der Genehmigungsentscheidungen sowie der geltenden gesetzlichen Regelungen erfüllt hat.
Meine Damen und Herren, nun zu „Wasch’ mir den Pelz, aber mach’ mich nicht nass“. Ihnen dürften doch die Gutachten bekannt sein, die belegen, dass bei der Verteilung der Chemiestandorte über unser Land die Verbindung über Pipelines ein wesentliches Element für die dauerhafte Sicherheit der Standorte ist. Dazu will ich aus einem Gutachten der Ruhr-Universität vortragen:
In diesem Sinne ist die hier relevante COFernleitung ein Substitut für fehlende räumliche Nähe. Diese schließt die Lücke im Produktionsverbund und erschließt den technisch abgesicherten Versorgungsstrukturen Synergie- und Verbundeffekte, die für eine Kuppelproduktion charakteristisch ist.
Durch das, was Sie hier fordern, nämlich auf die CO-Pipeline zu verzichten, würde der Standort Krefeld-Uerdingen nach Einschätzung der Vertreter der Ruhr-Universität Bochum eine gefährliche Insellage erreichen, die auf mittlere bis lange Sicht nach Berechnungen dieses Instituts zu einem Abbau von 7.000 Arbeitsplätzen führen kann. Jetzt zu sagen, das dürfe nicht passieren, ist auf diese tatsächliche Herausforderung keine Antwort. – Danke schön.
Erstens. Herr Kollege Ellerbrock, es geht nicht darum, dass, selbst wenn wir es vorhätten, Ängste geschürt werden. Die Ängste und Sorgen bei den Menschen sind da. Das müssten Sie doch eigentlich auch festgestellt haben. Wir spüren diese Ängste und Sorgen auch und nehmen das nicht auf die leichte Schulter.
Ich will Ihnen deutlich sagen: Die Verfahren, die dort von dem Vorhabenträger, einem vermeintlichen Weltunternehmen, durchgeführt werden, spotten jeder Beschreibung, um es deutlich zu formulieren.
das jetzt seit Jahren, dass Sie sich zu diesem industriellen Großprojekt hier nur dann äußern, wenn wir Sie über Anträge im Landtag dazu zwingen, sich damit zu beschäftigen.
Das, was Sie hier gerade aufgeführt haben, so kleinteilig – ich will einen anderen Ausdruck vermeiden –, hat bei uns nicht den Eindruck erweckt, als wenn Sie ein Gespür dafür hätten, wie man industrielle Großprojekte in Nordrhein-Westfalen begleiten muss. Das haben wir bei Datteln festgestellt, und das stellen wir bei der CO-Pipeline auch fest.
Wir haben Ihnen – ich habe das selbst getan – im September 2007 dringend nahegelegt, ein – so habe ich es damals formuliert – informelles, unabhängiges Moderationsverfahren durchzuführen, unbeschadet des Verfahrens, das von der Bezirksregierung Düsseldorf geführt wird. Sie haben ja wie viele andere auch an Debatten zum Braunkohletagebau und zu anderen Großprojekten teilgenommen, wo wir deutlich gemacht haben, dass das zwei Paar Schuhe sind, dass das auseinandergehalten werden kann und dass die politische Begleitung eines industriellen Großprojektes sehr wohl stattfinden kann. Das haben Sie nicht getan. Umgekehrt, Herr Kollege Ellerbrock, wird ein Schuh draus, was das „Wasch’ mir den Pelz, aber mach’ mich nass“ anbelangt. Die Landesregierung hat nicht den Eindruck erweckt, als sei das ein Verfahren, an dem sie von der Sache her interessiert ist und bei dem sie die Ängste und Sorgen der Menschen wahrnimmt und ernst nimmt.
Im Übrigen – das muss man mal genau nachlesen, Frau Ministerin Thoben, was Sie hier gerade ausgeführt haben – hinterfrage ich Ihre Aussage, dass keine Betriebsgenehmigung nötig sei. Ich will jetzt nicht in eine semantische Debatte hineinkommen. Wir können uns sicherlich darauf verständigen, dass Dinge geklärt werden müssen, bevor der Betrieb beginnen kann. Das ist auch die gerichtliche Auflage. Okay. Aber dann müssen wir auch in der Sprache und bei der Wortwahl ausgesprochen sauber sein.
Der dritte Punkt geht an Sie, Kollege Remmel. Sie haben davon gesprochen – ich habe das bereits gesagt und will es hier wiederholen –, dass nach dem 9. Mai der Kampf weitergehen muss. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie sich Bürger organisieren, wie sie sich artikulieren und was sie dort vorbringen. Ich will Ihnen aber mal sagen, worauf es uns als SPD in einer dann von uns geführten Landesregierung unter einer Ministerpräsidentin Frau Kraft ankommt: Uns kommt es darauf an, dass nach Recht und Gesetz entschieden wird, dass über das Verfahren die Sicherheitsbedenken und zu einem größtmöglichen Teil – Herr Kollege Ellerbrock, an
ders geht es nicht – die Ängste und Sorgen der Menschen ausgeräumt werden. Daran kann kein Zweifel bestehen.
Ich will nicht widersprechen, Herr Kollege Remmel, dass dem Unternehmen Bayer das eigene Landrecht manchmal ganz recht sei. Aber die Tatsache, dass wir Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht gehabt haben und immer noch haben, zeigt, dass hier Dinge nach Recht und Gesetz geprüft werden und dass kein Landrecht, auch kein Landrecht eines Weltunternehmens gelten kann.
Meine allerletzte, die fünfte, Anmerkung: Vor dem Hintergrund der Ängste und Sorgen der Menschen, die sich sicherlich wünschen, baldmöglichst von den Sorgen befreit zu werden, ist es manchmal schwierig, nachzuvollziehen, dass wir diese Verfahren nach Recht und Gesetz geprüft haben wollen, dass sie zu Ende gebracht werden müssen und dass am Ende die entsprechenden Entscheidungen stehen müssen. Aber das ist der unumgängliche, sichere und verlässliche Weg, den wir gehen müssen, wenn wir in Nordrhein-Westfalen weiterhin Industriestandort bleiben wollen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ellerbrock, Herr Kuschke, ich kann es Ihnen nicht ersparen, jeweils den Blick nach innen zu richten. Herr Ellerbrock, die Vorwürfe, die Sie mir gemacht haben, richten sich auch gegen die Kolleginnen und Kollegen der CDU, weil die Wortwahl unseres Antrages zu 99 % den Briefen der Kollegen aus der CDU entspricht. Insofern gehen Ihre Vorwürfe in diese Richtung.
Herr Kuschke, auch Ihnen kann ich es nicht ersparen: Wenn man Ihr Verhalten der letzten drei, vier Jahre mit einem Slalomlauf vergleicht, dann muss man sagen, dass ein Slalomlauf noch halbwegs gradlinig ist. Man muss in der Konsequenz dann schon die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellen. Das ist genau das, was wir von der Landesregierung verlangen. Prüfen Sie die Zuverlässigkeit des Unternehmens! Wenn den Planfeststellungsbehörden mehrfach abweisend begegnet wird, wenn diese und die Landesregierung feststellen, dass gelogen worden ist, dann muss doch endlich die Konsequenz gezogen und die Zuverlässigkeit dieses Unternehmens geprüft und hinterfragt werden.
Wir meinen: Es ist vorbei mit der Zuverlässigkeit; das Vertrauen muss entzogen werden. Diese Argumentation bitten wir durch Zustimmung zu unserem Antrag zu bekräftigen. – Vielen Dank.