Protokoll der Sitzung vom 24.03.2010

Danke schön, Herr Remmel. – Für die CDU spricht nun Herr Kollege Dr. Petersen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte für meine Fraktion noch einmal deutlich machen: Das Thema COPipeline ist für uns alle ein wichtiges Thema. Es ist ein Sicherheitsthema, es ist ein Wirtschaftsthema, und es ist auch ein politisches Thema.

Das Thema CO-Pipeline bewegt viele: Es bewegt die Bürger, die an der CO-Pipeline wohnen, es bewegt die Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen, und es bewegt auch uns, die wir uns hier seit Jahren damit befassen.

Wir als Landtagsabgeordnete haben uns mit großer Sorgfalt und mit großem Engagement diesem Thema gewidmet. Wir als die Abgeordneten, durch deren Wahlkreis die CO-Pipeline verläuft, haben dabei eine besondere Verantwortung zu tragen. Die Sicherheit der Bürger steht für uns an erster Stelle.

Wir müssen aber auch darauf achten, dass hier keine verlogene Diskussion geführt wird. Wer sich nicht rechtzeitig um die Belange vor Ort gekümmert hat, der hat zumindest nachher nicht das Recht, sich als Moralapostel aufzuspielen. Könnten doch bitte einmal all diejenigen Abgeordnetenkollegen die Hand heben, die sich während des laufenden Verfahrens damals um eine Verlegung der Pipeline bemüht haben?

(Der Redner hebt eine Hand.)

Sehen Sie! Und in meinem Fall hat Regierungspräsident Büssow diese Verlegung abgelehnt. Wer sich also damals nicht gekümmert hat, der hat zumindest jetzt auch nicht das Recht, sich moralisch über andere zu erheben.

Die CO-Pipeline wird jetzt vor Gericht behandelt. Das Verfahren – das ist angesprochen worden – dauert noch eine ganze Reihe von Jahren. Während dieser Zeit ist es unmöglich, die CO-Pipeline rechtlich zu verhindern. Wer etwas anderes behauptet, der belügt sich und andere.

Herr Remmel hat deutlich gemacht, worum es ging. Er hat ausdrücklich über den 9. Mai gesprochen. Und nur darum geht es in dieser Diskussion: dass hier nämlich vor der Landtagswahl noch einmal Stimmung gemacht werden soll, obwohl in der Sache alles durch Gerichte entschieden werden muss.

Die Bürger haben Transparenz und wahrhaftigen Umgang verdient. Wahr ist, dass die beteiligten

Unternehmen große Fehler begangen haben. Wahr ist aber auch, dass verantwortliche Politiker aller Parteien wichtige Fragen nicht rechtzeitig gestellt haben. Und wahr ist, dass die Bürger ein Recht auf größtmögliche Sicherheit haben.

Die Abgeordneten meiner Fraktion gehen mit diesem Thema verantwortungsvoll um. Wir setzen nicht auf diese polemischen Schaufensteranträge; wir respektieren den Rechtsstaat und die Bedeutung von Gerichtsurteilen. Weil das so ist, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Dr. Petersen. – Für die Landesregierung spricht nun noch einmal Frau Ministerin Thoben.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kuschke, damit da kein Missverständnis aufkommt, trage ich noch einmal vor, was ich gesagt habe: Die Pipeline kann erst in Betrieb gehen, wenn das Gericht mithilfe weiterer Gutachter zu dem Schluss kommt, dass die Sicherheit der Pipeline gewährleistet ist. Dies betrifft auch jede Planabweichung und Planänderung, die beklagt wird. Am Ende wird ein Beschluss des Gerichtes stehen, der den Betrieb ablehnt oder zulässt.

(Wolfram Kuschke [SPD]: Das ist okay!)

Eine Betriebsgenehmigung durch die Bezirksregierung ist nicht …

(Wolfram Kuschke [SPD]: Das war eben eine andere Formulierung! – Gisela Walsken [SPD]: Sie haben es anders vorgetragen!)

Nein! Hier steht: Eine Betriebsgenehmigung für die CO-Pipeline ist nicht erforderlich. Insoweit geht der Entschließungsantrag …

(Britta Altenkamp [SPD]: Wir vergleichen das mit dem Protokoll!)

Es steht ja im Protokoll. Wenn das aber eben zu Missverständnissen geführt haben sollte, will ich das gerne aufklären. Das Gericht entscheidet, ob es geht oder nicht.

Da ich glaube, dass diese Abwägung weder im Antrag der Grünen noch im Entschließungsantrag der SPD ausreichend vorgenommen wurde, möchte ich noch einmal sagen: Am Chemiestandort Dormagen betreiben Firmen einen Steamreformer. Wir freuen uns, dass es eine neue Entscheidung gibt: für eine neue TDI-Anlage zur Herstellung von Kunststoffschäumen ab 2014 an diesem Standort. Es waren nämlich auch andere Standorte in Deutschland im Gespräch; aber wir haben es geschafft. Wir haben dabei eine Investition von 150 Millionen € zusätzlich in unserem Land. Wenn

Sie nicht pausenlos querschießen und sagen würden: „Uns ist die Industrie egal“, hätten wir es leichter.

(Zuruf von der SPD: Dann hätten Sie es an- ders machen können! – Prof. Dr. Gerd Bol- lermann [SPD]: Lächerlich, diese Polemik!)

Ja, das ist so. Wir haben es geschafft. Die Anlage kommt zu uns.

(Gisela Walsken [SPD]: Das ist Ihre letzte Rede, glaube ich!)

Ach, ja.

Ab 2014 wird durch dieses Investment von 150 Millionen € deutlich mehr CO als bisher an dem Standort gebraucht. Über kleinere Leitungen werden heute schon Mengen des erzeugten CO nach Leverkusen transportiert und dort in der Lackproduktion verwendet.

Die jetzt anstehende CO-Pipeline zwischen Krefeld und Dormagen stellt den wirtschaftlich notwendigen Link zwischen den beiden Standorten her. Das in Dormagen erzeugte CO wird dringend am Standort Krefeld-Uerdingen benötigt. Es besteht damit ein Verbund, der für die chemische Industrie typisch und für die nordrhein-westfälische Chemie überlebensnotwenig ist.

Meine Damen und Herren, wegen der Anlage, die jetzt gebaut wird und im Jahr 2014 in Betrieb gehen wird, braucht man in Dormagen viermal so viel CO wie heute. Auch in Krefeld braucht man absehbar mehr und versorgungssicheres CO. Dies entfiele ohne die Pipeline. Krefeld wäre mittelfristig isoliert. – Danke.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Thoben. – Herr Kuschke hat sich noch einmal gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Petersen, das kann niemand von uns nachvollziehen, dass Sie hier in die Debatte eingebracht haben, Abgeordnete könnten eine Änderung des Trassenverlaufes beantragen. Was soll das eigentlich? Beschäftigen Sie sich mal mit der Materie, mit den Möglichkeiten dieses Parlaments und mit den Dingen, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens laufen müssen.

Zweitens. Frau Ministerin Thoben, das, was Sie zum Schluss zu dem neuen Projekt vorgetragen haben, ist auch wieder etwas, was nach der Kommunikationsstrategie des Unternehmens Bayer überhaupt nicht vernünftig kommuniziert wird. Es fragen sich mittlerweile viele Menschen: An welchem Standort wird überhaupt noch CO gebraucht? Und von wo muss etwas transportiert werden? –

Das ist nicht hilfreich in der Debatte. Auch dort muss das Unternehmen noch einmal nachlegen und unterfüttern, warum das aus industriepolitischen und unternehmenspolitischen Gründen sinnvoll ist.

Drittens – wir werden das in dieser Debatte nicht klären können, müssen dem also später nachgehen –: Was die Aufnahme des Betriebs anbelangt, ist nicht nur der Ausgang des Gerichtsverfahrens entscheidend, sondern nach unserem Verständnis muss durch die Bezirksregierung Düsseldorf eine Prüfung vorgenommen werden, die im Ergebnis klärt, ob der Betrieb aufgenommen werden kann oder nicht. Das müssen wir im Nachgang notfalls noch einmal prüfen. Das ist jedenfalls in der Debatte noch nicht geklärt worden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kuschke. – Meine Damen und Herren, Frau Wiegand hat sich gemeldet, um eine Erklärung nach § 46 Geschäftsordnung abzugeben.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich gebe hiermit zu Protokoll, dass ich mit meiner Fraktion gemeinsam heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde. Es ist mir aber ein persönliches Anliegen, mein Wahlverhalten näher zu begründen.

Ich habe damals guten Gewissens für das Enteignungsgesetz gestimmt. Inzwischen sind wir weiter. Die vom Bayer-Management zu verantwortenden Fehler bei der Bauausführung haben mein Vertrauen zerstört. Als Abgeordnete kann ich einem Projekt nicht meine Zustimmung geben, wenn ich nicht mit gutem Wissen und Gewissen dazu stehen kann. Das ist meine ganz persönliche Einstellung und Auslegung meines Abgeordnetenmandates. Den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen lehne ich dennoch ab, weil ich mir als Abgeordnete nicht anmaße, einem Unternehmen, egal ob groß oder klein, in die internen Verfahrensabläufe gravierend einzugreifen, wie es im dritten Spiegelstrich des Antrages gefordert wird. – Vielen Dank.

Danke schön, Frau Wiegand.

Wir kommen zur Abstimmung, meine Damen und Herren.

Erstens stimmen wir über den Antrag Drucksache 14/10380 ab. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10867, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung zu dieser Empfehlung eine namentliche Abstimmung beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragraphen

erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte nun meinen Kollegen Axel Wirtz, mit dem Aufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt. [Abstimmungsliste siehe Anlage 1])

Meine Damen und Herren, haben nun alle Abgeordneten, die im Saal sind, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall.

Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

(Die Auszählung erfolgt.)

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt jetzt vor. Mit Ja haben 149 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 19 Abgeordnete. Niemand hat sich der Stimme enthalten. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 14/10867 angenommen und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10380 abgelehnt.