Wir haben immer gesagt, dass wir diese Fragestellungen im Rahmen einer Gesamtänderung des Richtergesetzes mit anpacken wollen. Dazu stehen wir auch; daran hat sich nichts geändert. Nur haben wir in dieser Legislaturperiode das Richtergesetz nicht angepackt. Das ist der einzige Grund, warum wir diese Initiative noch nicht verabschiedet haben, zu der wir vor 2005 gestanden haben, zu der wir jetzt stehen und zu der wir auch nach 2010 noch stehen werden. Sicherlich werden wir dann mit unserer Mehrheit auch eine Änderung des Richtergesetzes auf den Weg bringen.
Aber ich möchte noch etwas zum LPVG sagen, Herr Kollege Stüttgen. Ich bin sehr froh, dass wir am LPVG einige Änderungen vorgenommen haben. Wir haben mit der Novelle unter anderem erreicht, dass wieder mehr Lehrer Unterricht geben. Das ist mir persönlich sehr wichtig.
Es wurde zuerst der Untergang des Abendlandes, das Ende des Dialogs beschworen; man würde nur noch vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wenn das LPVG verabschiedet ist. Was sagen einem aber die Vertreter der Berufsverbände?
Nur fragt der Amtsleiter heute freiwillig; vorher musste er es. Es ist doch geradezu ein Ausdruck moderner Verwaltung, dass sie Dinge auch freiwillig tut. Insofern gibt es keinen Grund, etwas zurückzu
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Vergangenheitsbewältigung kann ich nur sagen, Herr Dr. Orth, dass das, was Sie hier betreiben, Geschichtsklitterung ist.
Denn natürlich wurde der Antrag schon 2005 eingebracht. Aber warum denn? – Weil Sie ein Wahlversprechen gegeben haben, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Personalvertretung vor Ort bekommen. Die SPD hat das dann beantragt. Und weshalb ist das dann zurückgestellt und nicht wieder aufgegriffen worden? – Weil die Ministerin im Rahmen der Beratungen zum LPVG Folgendes im Ausschuss gesagt hat – ich zitiere aus dem Protokoll der Sitzung des Rechtsausschusses vom 21. März 2007 –:
Auch mir als Justizministerin ist es ein Anliegen, Personalvertretungen für Staatsanwaltschaften auf örtlicher Ebene auch für Staatsanwälte zu implementieren. … Nach Abschluss der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes beabsichtige ich, die Reform des Landesrichtergesetzes in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang werde ich die Frage nach Personalvertretungen bei den örtlichen Staatsanwaltschaften noch einmal aufgreifen.
Daraufhin hat die SPD netterweise gesagt: Selbstverständlich – dann könnten wir das vielleicht sogar interfraktionell machen – stellen wir unseren Gesetzentwurf zurück und warten, was da kommt. Dieses Warten war Warten auf Godot, denn es passierte gar nichts. Nichts ist vorgelegt worden.
Herr Dr. Orth, ich finde es schon peinlich, wenn Sie dann beim Richterbund, der genau dies noch in dieser Legislaturperiode einfordert, sagen: Das konnten wir nicht machen. Die Regierung hatte in dieser Legislaturperiode einfach zu viel zu tun. Da war ein neues Richtergesetz einfach nicht mehr drin.
Herr Dr. Orth, wir sind der Gesetzgeber. Vielleicht können Sie ja auch einmal selbst einen Gesetzentwurf schreiben und einbringen, wie es die Kolleginnen und Kollegen von der SPD getan haben. Unsere Zustimmung zu Personalvertretungen vor Ort für die Staatsanwaltschaften hätten Sie gehabt.
Dass dies in dieser Legislaturperiode nicht geschehen ist, zeigt eines: den miesen Stellenwert, den Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst in den Regierungsfraktionen und in der Regierung haben. Das haben Sie beim LPVG bewiesen, und das haben Sie damit bewiesen, dass die Einführung dieser Mitbestimmungsrechte trotz Ihres Versprechens ganz hinten angestellt und jetzt auf den SanktNimmerleins-Tag verschoben wird.
Ich hatte Ihnen eine interfraktionelle Initiative angeboten. Sie wollten hier aber kein Bekenntnis mit einer Zielformulierung abgeben. Ich kann zu diesem ganzen Vorgang nur sagen: Versprochen – gebrochen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, dass ich hier eines feststellen kann – und das freut mich –: Wir sind uns darüber einig, dass eine Personalvertretung bei den einzelnen Staatsanwaltschaften und damit ein dreistufiger Aufbau, der dem bei Beamten und Richtern vergleichbar ist, für eine sachgerechte Erfüllung der vielfältigen Personalvertretungsaufgaben sinnvoll ist.
Die Fraktionen der FDP und CDU – Herr Abgeordneter Einmahl hat es erwähnt – haben deswegen bereits 2004 einen dem jetzigen Entwurf inhaltlich entsprechenden Entwurf eingebracht. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es in der damaligen Koalition den Wunsch nach einer Regelung im Zusammenhang, ohne einzelne Aspekte Stückchen für Stückchen herauszugreifen, gibt.
Meine Damen und Herren, eine solche Regelung im Zusammenhang halte ich ebenfalls für richtig. Aber sie sollte nicht im Zusammenhang mit dem Landespersonalvertretungsgesetz erfolgen, sondern im Rahmen des von mir geplanten Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetzes. Allein das wird der besonderen Stellung der Staatsanwälte im Gewaltenteilungssystem gerecht. Aber dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD, davon nicht so viel halten, haben wir ja schon bei verschiedenen Gelegenheiten feststellen können.
In einem solchen Landesrichtergesetz kann die Personalvertretung der Staatsanwälte umfassend geregelt werden. Richtig ist, dass wir dieses Gesetz in der laufenden Legislaturperiode nicht haben vorlegen können; das bedaure ich. Richtig ist aber auch, dass die damit verbundenen, gar nicht so
einfachen Rechtsfragen zuerst sorgfältig abgearbeitet werden müssen. Daher ist es konsequent, diesen Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag heute abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Müller-Piepenkötter. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann darf ich die Beratung schließen.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 14/272 ab. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10869, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion abzulehnen. Wer dieser Empfehlung des Rechtsausschusses zustimmen will, den bitte ich ums Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10906 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Grünen-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – CDU- und FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei der Landesregierung, bei den Mitarbeiterinnen des Ministeriums und bei der Wirtschaftsministerin für die Arbeit bedanken, die sie sich mit der Beantwortung der Anfrage gemacht haben. Ich glaube, sie wird uns auch für die kommenden Jahre, in denen wir an bestimmten Themenkomplexen weiter werden arbeiten müssen, wertvolle Hinweise liefern.
Ich will vier grundsätzliche Fragen ansprechen, denen wir aus meiner Sicht bisher zu wenig Beachtung geschenkt haben und die wir in den kommenden Jahren sorgfältiger werden beachten müssen.
Wir haben bei der Behandlung der Problematik rund um Wassenberg festgestellt, dass der Wiederanstieg des Grundwassers nach der Beendigung der Bergbautätigkeit in der Steinkohleförderung viel mehr Beachtung finden muss als bisher. Das wird auch für die Braunkohle gelten. Insofern waren die vergangenen fünf Jahre sehr lehrreich.
Wir haben bei der Steinkohle gemerkt, dass sich die Erde in bestimmten Teilbereichen wieder so hob, dass es zu massiven Schäden gekommen ist. Wir haben bei der Braunkohle gelernt – das war mir, ehrlich gesagt, bis dahin unbekannt –, dass es in Bereichen, die bis zu 15 km entfernt vom aktiven Tagebau liegen, zu Totalabrissen von Häusern als anerkannte Bergschäden kommt. Das ist in der Steinkohle ungewöhnlich; hier haben wir meistens einen direkten Zusammenhang mit den Abbaufeldern und unter bestimmten Neigungswinkeln Schäden an Gebäuden, die darüber stehen.
Wir müssen ganz nüchtern zur Kenntnis nehmen, dass bei den Tagebauen in der Braunkohle zwischen Beginn und Ende 80 oder 90 Jahre liegen. Das sind Zeiträume, die jedes politische und planerische Handeln, das wir normalerweise haben, weit übersteigen.
Wir haben bei der Braunkohle Absenkungen in Bedburg von 2,80 m, in Bergheim von 3 m und in Elsdorf-Heppendorf von über 4 m durch die großräumige Grundwasserabsenkung. Es ist völlig klar, dass es bei einem Wiederanstieg des Grundwassers entsprechende Anhebungen des Grundwasserspiegels gegenüber der Unterkante der Häuser geben wird. Wo früher unter den Häusern der Grundwasserspiegel 2 bis 3 m unterhalb des Kellerbodens war, müssen wir damit rechnen, dass die Keller bei einem Wiederanstieg des Grundwassers nass werden.
Das erleben wir im Moment in Korschenbroich. Dort sind 7.000 Häuser und ihre Anwohner davon betroffen, weil mit dem planungsmäßigen Einstellen der Sümpfung der Grundwasserspiegel wieder ansteigt und die Menschen dort nasse Keller bekommen. Das führt zu gravierenden Schäden und zu Kosten, die die Einzelnen dort tragen müssen. Das kann nicht unser Ziel einer vernünftigen Planung sein. Wir müssen damit ganz sorgfältig und sauber umgehen.
Von demjenigen, der 1990 gebaut hat, kann man nicht erwarten, dass er sich Gedanken darum macht, was 2070 oder 2080 unter seinem Haus passiert. Das übersteigt jeden Zeithorizont, vor dem heute normalerweise jemand ein Haus baut. Trotzdem ist es folgendermaßen: Wenn die Tagebaue zu Ende sind – die Laufzeiten gehen heute bis 2040/2045 –, dauert es durchaus 30 Jahre, bis sich
der Wasserspiegel in den Seen abschließend wieder eingestellt hat, sodass das Wasser auf diesen Zeitachsen wieder ansteigt.
Wenn also heute Neubaugebiete in Bereichen ausgewiesen werden, die noch trocken sind, die sogar dadurch trocken geworden sind, dass der Tagebau gesümpft hat, besteht für diejenigen, die dort bauen, das hohe Risiko, dass in der nächsten Generation die Häuser von unten beschädigt werden.
Das haben wir aus meiner Sicht bisher zu wenig beachtet. Es wird ein Teil unserer Arbeit in der kommenden Legislaturperiode sein, ganz klar durchzudeklinieren: Was heißt das? Welche Einschränkungen bei der Bauleitplanung und Baugenehmigungen in den betroffenen Bereichen erfordert das? Das kann dazu führen, dass man in diesen Bereich nicht mehr mit einem Keller bauen kann oder entsprechende Vorschriften erlassen muss, dass die Leute sich entsprechende Häuser bauen, die in den sogenannten weißen Wannen stehen.
Zur Situation in Korschenbroich, wo nachher 7.000 Hausbesitzer betroffen sind: Wir können den Grundwasserspiegel nach Beendigung des Tagebaus nicht künstlich niedrig halten. Dafür kann man auch das Unternehmen nicht kritisieren: Die Planungen waren so vorgegeben und genehmigt worden. Aber wir haben jetzt eine Kalamität, die Tausende Menschen vor schwerwiegende Probleme stellt.
Wenn wir das vernünftig miteinander diskutieren, hat das Auswirkungen auf die Gemeinden im Braunkohlenbereich. Wir müssen es vernünftig diskutieren. Denn weil es der Einzelne nachher nicht tragen kann, müssen wir uns als diejenigen, die langfristige Planungen genehmigen, auch im Verbund mit den Kommunen vernünftig mit der Frage beschäftigen. Das wird eine Aufgabe sein.