Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Ich will kurz in Erinnerung rufen, dass die Zusammenhänge in Nordrhein-Westfalen doch etwas anders sind als in Bayern. Das wissen Sie, Herr Kern. Deshalb stimmt auch Ihre Vergleichsrechnung nicht. Wir haben diesen Streit im Ausschuss schon verschiedentlich ausgetragen. Nordrhein-Westfalen gibt 1,3 Milliarden € für Kultur aus. Davon stammen, wie von Ihnen richtig zitiert, 87 % von den Kommunen, ein geringer Teil stammt vom Land selbst. Dadurch haben wir eine

sehr breite und vielfältige Landschaft, wie es sie europaweit, vielleicht sogar darüber hinaus, nirgends gibt. Das ist heute noch so, obwohl in den letzten fünf Jahren Rot-Grün die Verantwortung trug. Daran werden Sie hoffentlich nichts ändern, Sie wollen ja eine Weiterentwicklung.

Der Landesanteil wird bei uns – das wissen Sie, Herr Kern – über das GFG getragen. Wenn wir mit 23 % im Verbund beteiligt sind – in Bayern beträgt die Quote 11 % –, ist das ein anderes Verhältnis in dem angesprochenen Ausgabenbereich. Ich wünsche mir daher, dass wir diesen Teil der Debatte beiseite lassen. Er bringt Ihnen nichts, er nützt auch den Kulturschaffenden im Land nicht. Diese wollen konkret wissen, wie sie in den nächsten Jahren mit den wunderbaren Ankündigungen vorankommen und wohin das Geld fließt, wenn nicht nach dem Gießkannenprinzip, das Sie immer gegeißelt haben, verfügt wird.

Ich war übrigens nie ein Anhänger der These, dass wir Gießkannenförderung betrieben haben, sondern im Land ist immer sehr genau darauf geachtet worden, was Sinn und was keinen Sinn macht. Das werden Sie weiter tun müssen. Anders kann man Kulturförderung auch nicht sinnvoll betreiben.

Lassen Sie insofern Ihren Ankündigungen Taten folgen, und seien Sie an der Stelle einfach weiterhin mutig und nicht verzagt! Lassen Sie sich nicht durch Anträge wie diesen in die Bredouille bringen, sondern nehmen Sie den Ball auf. Sie haben genauso wie wir die Briefe bekommen. Die Klagen aus der Szene sind groß. Wir wissen nicht, wie es weitergeht. Die Ankündigungen sind gut. Aber wie kommt es letztlich?

Vor dem Hintergrund unterstützen wir die weitere Debatte und werden Sie genau an dem Punkt so lange fragen, bis Sie richtige Antworten darauf geben. Und wenn wir sie haben, werden wir sie gemeinsam ins Land tragen. Ich sage das hier, wie ich es im Ausschuss gesagt habe: Kulturpolitisch haben Sie, hat der Staatssekretär meine volle Unterstützung, wenn er das wirklich zur Priorität macht. Es tut dem Land gut, wenn wir mehr für Kultur tun. Und es tut gut, wenn Sie das machen. Es hätte gut getan, wenn wir es getan hätten.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Lage hoffentlich bessert, gehe ich davon aus, dass wir das auch gemeinsam hinbekommen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Keymis. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Freimuth.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich diesen Antrag der Fraktion der SPD gelesen habe, habe ich mich irgendwie sehr an die Debatte, die wir vor zwei Wochen zu den sozialen Einrichtungen geführt haben, erinnert gefühlt. Es wird sicherlich noch eine ganze Reihe anderer Punkte geben, bei denen wir wahrscheinlich im Januar auch noch diverse Anträge gleicher Qualität zu erwarten haben. Ich finde das okay. Es ist das Recht jeder Fraktion, Anträge zu stellen.

Aber wir wissen doch, dass wir als Parlament im Januar, spätestens im Februar tatsächlich den Landeshaushalt 2006 zur Beratung vorliegen haben werden. Ich gebe unumwunden zu: Wir alle hätten ihn gerne früher im Parlament beraten, aber – das sage ich auch ganz klar – in der Vergangenheit ist es bei der Neukonstituierung von Landesregierungen auch so gewesen, dass sich die Einbringung und erste Lesung und damit auch die Verabschiedung von Landeshaushalten verzögert hat.

Sie haben in Ihrem Antrag die Planungssicherheit angesprochen. Das ist immer ein Problem, weil wir im Haushaltsrecht das Jährlichkeitsprinzip haben und insofern zunächst einmal nur für ein Jahr eine Verpflichtung gilt. Und wenn Verpflichtungsermächtigungen nicht ausgesprochen wurden, besteht für die Förderungsempfänger immer eine gewisse Planungsunsicherheit.

Aber der Finanzminister hat, wie ich fand, sehr unmissverständlich klar gestellt, dass im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung mehrjährige Projektmaßnahmen, soweit sie begonnen sind, mit gewissen Abschlägen auch weitergeführt werden können. Er hat an anderer Stelle – das haben wir als Fraktionen von CDU und FDP in den letzten fünf Jahren immer wieder gefordert und werden es jetzt auch in der neuen Verantwortung umsetzen – die Neuausrichtung der Förderpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen betont.

Es ist richtig: Wir haben im Koalitionsvertrag die Verabredung getroffen, dass wir neben den Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung, die – da sind wir uns ja hoffentlich alle einig – unabdingbar sind, den Kulturförderetat in der Legislaturperiode verdoppeln wollen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir ein Gesamtkonzept vorlegen, in dem wir auf der einen Seite die Haushaltskonsolidierung vorantreiben und auf der anderen Seite klare politisch gestalterische Prioritäten setzen.

Wir haben uns als CDU/FDP-Koalition klar für die Priorität Bildung und Ausbildung eingesetzt, auch für den Bereich der Kultur. Wir wollen die Kulturwirtschaft stärken. Wir haben in diesem Bereich in Nordrhein-Westfalen eine ganze Menge aufzubieten. Es gibt viele Arbeitsplätze in der Kulturwirtschaft. Ich will jetzt nicht weiter über die kulturpolitische, erziehungsergänzende und erziehungsbildende Bedeutung der Kulturschaffenden und der Kultureinrichtungen sprechen.

Wir werden die Prioritäten setzen. Wir werden uns im Haushaltsberatungsverfahren sehr detailliert anschauen, an welchen Stellen welche Justierungen vorgenommen werden müssen. Wir haben die klare Aussage und Ankündigung des Staatsekretärs Grosse-Brockhoff, dass wir uns mit den einzelnen Kulturförderprogrammen auch inhaltlich intensiver auseinander setzen wollen und müssen.

Meine Damen und Herren, ich will auf eine Sache noch hinweisen, die wir in den Reihen der Haushaltspolitiker schon etwas länger intensiv diskutieren. Ich glaube, wir müssen mittelfristig eine Modernisierung des Haushaltsrechts bekommen, die auch eine verlässlichere mittelfristige Planung für die Kulturschaffenden und für die Kultureinrichtungen bewirkt. Denn eines ist klar: Wir können über alle möglichen Themen streiten. Nur brauchen diejenigen, die hinterher in unserem Namen und in unserem Sinne die Arbeit gestalten und ausführen, Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Das werden wir als CDU/FDP-Koalition gewährleisten. Und die FDP wird in besonderer Weise dafür verantwortlich zeichnen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Für die Landesregierung heute im Dauereinsatz Herr Minister Breuer. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung soll den Entwurf für den Haushalt 2006 so rechtzeitig einbringen, dass der Landtag ihn frühzeitig verabschieden kann, um Planungssicherheit für die Kulturförderung im Land zu gewährleisten, und sie soll dafür Sorge tragen, dass in der Übergangszeit - ich nehme an, es ist die Zeit zwischen Einbringung des Entwurfs und Freigabe des verabschiedeten Haushalts gemeint – seitens der Antragsteller nicht gewachsene Strukturen wegbrechen, weil die künftige Finanzierung nicht gesi

chert ist. – Das ist, meine Damen und Herren, der Kern der Forderungen im Antrag der SPD.

Es tut mir Leid, dass ich Sie jetzt vermutlich langweilen werde; denn natürlich kann ich Ihnen zu diesen Forderungen nichts anderes sagen als der Finanzminister, der vor zwei Wochen Stellung zu einem ähnlichen Antrag Ihrer Fraktion genommen hat.

Der hatte zwar nicht die Kultur, sondern die sozialen Einrichtungen zum Thema. Die zentrale Forderung aber ist identisch: frühere Einbringung des Haushalts, um mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu ermöglichen. Aber: Die spätere Einbringung des Haushalts – das wissen Sie – ist nach einer Regierungsneubildung überhaupt nicht ungewöhnlich.

Sie wissen auch, dass wir gut beraten sind, den Entwurf solide zu gestalten und eine wirkliche Konsolidierung zu beginnen. Die Zeit, die dafür nötig war, haben wir uns genommen. Das Kabinett hat in der vergangenen Woche einen Regierungsentwurf zum Haushalt 2006 beschlossen. Auf dieser Grundlage hat der Finanzminister, wie bereits vor 14 Tagen angekündigt, am vergangenen Montag einen Erlass herausgegeben, der die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 regelt.

Damit ist der von der SPD-Fraktion geforderte Planungssicherheitsantrag für die institutionell geförderten Kultureinrichtungen gegeben, und zwar in dem Rahmen, den die Landeshaushaltsordnung zulässt. Ausgaben können vor der Verabschiedung des Haushaltes dann getätigt werden, wenn nur so der Bestand an Einrichtungen, Personal und Sachen gewährleistet ist. Das wissen Sie ganz genau.

Was die Projektförderung angeht, so ist die Situation nicht grundlegend schlechter als in früheren Jahren. Die Zuweisung von Mitteln – das wissen Sie auch – kann erst erfolgen, wenn ein rechtskräftiger Haushalt vorliegt. Das ist in früheren Jahren schon einmal erst im späten Frühjahr oder im Frühsommer der Fall gewesen, also ist das nichts Außergewöhnliches.

Dass das für die Antragsteller nicht ideal ist, bezweifele ich nicht, aber dieses Problem ist ein grundsätzliches und kann im Rahmen eines Haushaltsplanentwurfes nicht geregelt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt Zusagen zu erteilen unter dem Vorbehalt, dass Gelder nur fließen, wenn sie durch den Landeshaushalt gedeckt sind – das schlägt SPD-Fraktion in ihrem Antrag vor –, halte ich in jedem Fall für die völlig falsche Lösung.

Oder wollen Sie wirklich, dass die Kultureinrichtungen auf der Grundlage von solchen vagen Zusagen Projekte planen? Wollen Sie wirklich, dass diese Projekte dann doch nicht durchgeführt werden können, weil der Landtag nach eingehender Beratung – also Sie alle hier – andere Prioritäten setzt? Deswegen, meine Damen und Herren von der Opposition, ist das ein Antrag, der wirklich nicht das Papier wert ist, auf dem er steht.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Unverschämt!)

Ich bitte Sie herzlich, diesen Antrag so nicht mehr zu stellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Breuer.

Meine Damen und Herren, die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Ich lasse also über den Antrag Drucksache 14/865 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Wir kommen zu:

12 Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsrechts für das Land Nordrhein-Westfalen – Fehlbelegungsrechtsänderungsgesetz (FehlÄndG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/795

erste Lesung

Solche Worte wie Fehlbelegungsänderungsgesetz machen die deutsche Sprache international so erfolgreich.

(Heiterkeit)

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes hat Herr Minister Wittke. – Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann es kurz machen. Die Landesregierung schlägt dem nordrhein-westfälischen Landtag vor, die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen, und zwar nicht nur deshalb, damit wir, Herr Präsident, dieses unselige Wortmonstrum aus den Protokol

len und den Gesetzestexten in NordrheinWestfalen bekommen, sondern weil wir damit einen wohnungsbaupolitischen Dinosaurier begraben wollen. Dieser wohnungsbaupolitische Dinosaurier leistet sozialer Segregation Vorschub, und er ist ein bürokratisches Monstrum.

In Zeiten, in denen Zehntausende von Sozialwohnungen in Nordrhein-Westfalen leer stehen, kann man niemandem erklären, warum wir mit Mitteln des Fehlbelegungsrechtes versuchen, in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf, in sozial schwierigen Stadtteilen Wohnraum für sozial schwache Familien freizuhalten.

In Nordrhein-Westfalen findet in fast jeder Stadt jeder, der eine preiswerte, sozial geförderte Wohnung sucht, tatsächlich eine solche Sozialwohnung. Darum haben wir ein Interesse daran, dass diejenigen, die leistungsstark sind – das sind qua Definition sogenannte Fehlbeleger –, gerade in sozial schwierigen Stadtteilen die Sozialstruktur weiterhin stärken und dafür sorgen, dass sozialer Segregation nicht Vorschub geleistet wird.

Darum springt der Antrag, den die SPDLandtagsfraktion vor zwei Wochen eingebracht hat, viel zu kurz, denn dieser Antrag berücksichtigt nicht, dass sozialer Segregation weiter Vorschub geleistet wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Übrigen ist unser Gesetzentwurf auch ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau in NordrheinWestfalen, denn eine Abgabe, die zu einem größeren Teil dazu verwandt wird, Bürokratie aufzubauen und sich selbst zu verwalten, ist unsinnig und muss deshalb beseitigt werden. Auch hier reicht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion viel zu wenig weit, denn Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, nehmen billigend in Kauf, dass es mehr Bürokratie gibt und dass die Verwaltungskosten die Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe bei weitem auffressen.

Eine solche Politik ist mit uns nicht zu machen. Darum bin ich froh, dass wir Ihnen heute ein Stufenmodell vorschlagen können, in dem Schritt für Schritt die Einkommensobergrenzen in den kommenden Jahren angehoben werden, sodass zum 1. Januar 2010 die Fehlbelegungsabgabe in Nordrhein-Westfalen der Vergangenheit angehört. Darum bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Noch einmal: Wir wollen entbürokratisieren und wir wollen sozial schwierige Stadtteile stabilisieren. Dazu dient dieser Gesetzentwurf. Ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Hilser das Wort.