Wir haben bei der Entwicklung, die sich in den letzten Jahren gezeigt hat, sicherlich noch einiges aufzuholen. Von dem weiteren Ausbau der Netze würden wir sicherlich auch noch in den nächsten Jahren profitieren. Es lohnt sich, unsere Bemühungen weiter zu forcieren.
Entscheidend ist, dass wir zukünftig bei DAB genügend Übertragungskapazitäten bereitstellen, die heute noch nicht für alle Bereiche in gleicher Weise zur Verfügung stehen. Deshalb werden wir im Frühjahr nächsten Jahres mit der Bundesnetzagentur die Frage, wie wir beim Ausbau von Kapazitäten einen weiteren großen Schritt nach vorne machen können, im Rahmen einer großen Fachkonferenz erörtern.
Gerade weil aber zwischen den Fraktionen kein großer inhaltlicher Dissens in der Sache besteht und Entscheidungen auch noch vor uns liegen, wundert es schon, dass die antragstellende Fraktion ein Papier vorlegt, das von ganz marginalen Änderungen abgesehen schon vor einem halben Jahr vom Landtag beschlossen worden ist – im Übrigen im Benehmen aller Fraktionen, um die sinnvollen Zukunftspotenziale zu nutzen.
seinerzeit auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen und SPD in den Medienausschuss eingebracht worden ist? Dort ist er von allen Mitgliedern verabschiedet worden. Hier im Plenum ist er noch nicht beraten worden.
Sie haben völlig Recht, Herr Eumann. In der 13. Wahlperiode gehörte ich noch nicht zum erlauchten Kreis der Medienpolitiker. Nach all dem, was ich gehört habe, gab es in der Sache keinen Dissens, sodass die Kernpunkte von allen gemeinsam getragen worden sind. Deshalb fragen wir uns: Weshalb starten Sie ein halbes Jahr später eine gleich lautende Initiative mit identischer Zielrichtung?
Das wirkt ein bisschen so, als wollten Sie Ihre Duftmarke setzen und der Sache Ihren Stempel aufdrücken. Das macht es in der Sache zwar nicht verkehrt, aber vielleicht haben Sie noch ein paar innovativere medienpolitische Anträge, die neue Aspekte aufzeigen, mit denen sich Mitglieder dieses Hauses nicht erst einige Monate zuvor ausführlicher beschäftigt haben.
Die FDP-Fraktion hat das Ziel, die Digitalisierung in allen Bereichen der Telekommunikation und der Informationstechnik, in denen es sich anbietet, auszubauen. Sie hat sich bislang als ökonomisch überzeugender Weg erwiesen, um zu qualitativen und quantitativen Verbesserungen zu kommen. Nicht in allen Bereichen des Rundfunks ist das bislang so vollzogen, wie es wünschenswert wäre. Es gibt viele weitere Entwicklungspotenziale der nächsten Jahre in der Informations- und Kommunikationstechnologie, die wir zukünftig nutzen wollen.
Uns liegt an einem ganzheitlichen Konzept zur Digitalisierung. Wir müssen gucken, wie wir zu einer vernünftigen Paketlösung kommen mit all dem, was heute über Kabel, Satellit und terrestrische Lösungen verfolgt wird. Wenn wir gemeinsam durch unsere Anstrengungen dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen bundesweit und europäisch Vorreiter wird und hier einen großen Schritt nach vorne macht, dann ist das sicherlich für den Medienstandort gut.
In der Sache werden wir deshalb die Punkte weiter unterstützen, die wir auch bislang vorgetragen haben. Auch die FDP-Landtagsfraktion will ein starkes Medienland Nordrhein-Westfalen. Das ist gut für Wirtschaft, Arbeit, Menschen und Freizeit. Insofern halten wir in der Sache Kurs. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Für die Landesregierung war Herr Minister Pinkwart angekündigt. Herr Breuer übernimmt das. Bitte schön.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es erfreulich, dass sowohl in der letzten Sitzung des Landtags in der vergangenen Legislaturperiode wie auch in der heutigen Sitzung mit nur wenigen Monaten Abstand das wichtige Thema Digitalisierung des Hörfunks auf der Tagesordnung steht.
Da wir in Deutschland über ein hervorragend ausgebautes Netz für die UKW-Übertragung des Hörfunks und über ein vielfältiges Angebot von Programmen verfügen, fällt es vielen schwer, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass das Ende der analogen Hörfunkübertragung näher rückt.
Weshalb arbeiten wir also an dem Übergang von der analogen auf die digitale Hörfunkübertragung im DAB-Standard? – Dafür sind vielfältige Gründe zu nennen. Die vollständige Auslastung der UKWFrequenzen führt zum einen dazu, dass die mobile Übertragungsqualität leidet. Das kann jeder selbst erfahren, der Städte mit dem Auto durchfährt. Zum anderen bedeutet die völlige Ausschöpfung des Übertragungspotenzials, dass für neue Rundfunkveranstalter keine Übertragungskapazitäten mehr zur Verfügung stehen.
Abhilfe kann hier nur die Digitalisierung schaffen. Sie erlaubt ein Mehr an Übertragung bei gleichzeitig verbesserter Qualität. Hinzu kommt, dass bei einer digitalen Rundfunkübertragung auch neue Dienste angeboten werden. Auf dem DABStandard beruht das sogenannte Handyfernsehen. Ein Konsortium, das seinen Sitz in unserem Land hat, will mit eben solchen Angeboten zur Fußballweltmeisterschaft im nächsten Jahr auf dem Markt sein. Ohne entsprechende Sendernetze wäre dieses ehrgeizige Vorhaben aber nicht möglich.
Von DAB wird künftig auch die Verkehrstelematik profitieren. Dass dies für Nordrhein-Westfalen, ein Land mit hoher Verkehrsbelastung, besonders bedeutend ist, liegt auf der Hand.
Die Digitalisierung des Hörfunks, meine Damen und Herren, wird aber von selbst nur langsam vorankommen und bedarf deshalb auch der Unterstützung durch die Politik. Die Politik kann hier
aber nicht die Vorreiterrolle übernehmen. Es ist in erster Linie Sache der Marktbeteiligten, die später einmal von der Digitalisierung profitieren werden, diese voranzutreiben. Sie müssen die künftigen Nutzer davon überzeugen, dass es sich lohnt, auf den digitalen Empfang umzusteigen.
Deswegen kommt auch eine besondere Rolle der Autoindustrie zu, die die Endgeräte in die Erstausstattungskriterien für die Neufahrzeuge aufnehmen soll. Das wird in diesem Antrag, wie ich finde, auch zu Recht hervorgehoben. Wir sind der Auffassung, dass dieser Antrag nicht ganz auf dem neuesten Stand ist. Nach Angaben der Firma Bosch beispielsweise ist inzwischen damit begonnen worden, DAB-Endgeräte in die Erstausstattungskriterien für die Neufahrzeuge aufzunehmen. Darüber hinaus fordert der Verband der Autoindustrie, der selbst eine DAB-Plattform gegründet hat, ein bundesweites DAB-Netz, um spezielle für Autofahrer aufbereitete Daten auf die Endgeräte übertragen zu können.
Es ist also – kurz gesagt – Bewegung in den Markt gekommen – ohne dass die von der Opposition vielleicht so komplett bemerkt worden wäre.
Im Übrigen liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse über die Ergebnisse der internationalen Funkverwaltungskonferenz – ich glaube, die Abkürzung heißt RR 1006 – vor. Diese Informationen sind natürlich von Bedeutung für die Inhalteanbieter, um ausreichend Investitionssicherheit zu schaffen. In diesem Sinne verstehen wir auch diesen Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Ich komme zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/870 an den Hauptausschuss. Dort soll die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Widerspruch gegen diese Überweisungsempfehlung? – Ich sehe keinen. Gibt es Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
17 Gesetz über die Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und Ausspielungen durch das Land Nordrhein-Westfalen
Ich eröffne die Beratung. Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann kann ich die Beratung gleich wieder schließen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/891, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wollen Sie dieser Empfehlung zustimmen? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 14/642
Ich eröffne die Beratung. Gibt es Wortmeldungen? - Ich sehe Herrn Biesenbach und erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für alle vier Fraktionen; denn wir haben uns darauf geeinigt, dass zu diesem Thema nur eine Rede gehalten wird.
Bei dem Ersten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen. Lediglich zwei
Änderungen besitzen materiellen Inhalt. Sie sind erforderlich geworden, um unangemessene Ungleichbehandlungen zu beseitigen, die sich gezeigt haben, nachdem das Gesetz verabschiedet worden war.
Der erste Fall betrifft diejenigen Kollegen, die dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend nicht hätten optieren können, weil sie dem Landtag nicht eine komplette Legislaturperiode angehört haben. Wir waren der Auffassung, dass dies eigentlich nicht sein darf.
Auf diesem Gedanken fußt die Eröffnung des Optionsrechts für die Abgeordneten, die die geforderten fünf Jahre Mitgliedschaft bereits in früheren Wahlperioden abgeleistet haben und nicht unmittelbar wieder in den Landtag gewählt worden sind. Hier erscheint es uns im Sinne der Gleichbehandlung notwendig, die Ihnen vorgeschlagene Änderung vorzunehmen. Inhaltlich sind über mehrere Jahre erworbene Ansprüche nichts anderes als an einem Stück erworbene Ansprüche. Davon wollen wir die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht ausschließen.
Zusammenfassend ist dazu zu betonen, dass es Ziel der beschriebenen Änderung lediglich ist, die Übergangsphase sachgerecht zu gestalten. Anderes wäre nicht zu erklären gewesen.
In Bezug auf die Absicherung bei Gesundheitsschäden ist festzuhalten, dass die Gesetzesänderung eine Lücke abdecken soll, die anders mit vertretbarem Aufwand nicht zu schließen ist. In den ersten drei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Landtag besteht eine Lücke im Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit, die weder durch die gesetzliche Rentenversicherung noch durch das Versorgungswerk, das solche Risiken grundsätzlich nicht abdeckt, geschlossen wird.
In diesem Sinne vertreten alle Fraktionen die Auffassung, dass das Änderungsgesetz so angenommen wird, wie es Ihnen im Entwurf vorliegt. – Vielen Dank.