Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Mit dem Gaskraftwerk der Trianel-Gruppe in Hamm-Uentrop und den Planungen der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH für den Bau eines Steinkohlekraftwerkes im Ruhrgebiet

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Richtig!)

ist eine Entwicklung in Gang gekommen, die zu besseren Wettbewerbsbedingungen auf dem Strommarkt führen wird.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Warum wollen Sie das behindern?)

Das wollen wir nicht behindern, Herr Horstmann. Kapieren Sie es doch endlich einmal.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Dann be- kennen Sie sich doch dazu!)

Sie laufen damit gegen eine Wand. Sie stellen eine Behauptung auf, die einfach nicht stimmt. Das steht weder im Koalitionsvertrag noch an anderer Stelle.

Meine Damen und Herren, diese Entwicklung wird von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen ausdrücklich unterstützt.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Wodurch?)

Frau Ministerin Thoben hat dies bereits mehrfach öffentlich und auch hier im Landtag klargestellt. Insofern ist dieser SPD-Antrag überflüssig wie ein Kropf.

(Dr. Axel Horstmann [SPD] [mit Blick zu CDU und FDP]: An der Stelle hätten Sie klatschen müssen!)

Jetzt muss ich die Ausnahmen deutlich machen und sagen, wo der Knackpunkt ist. Bei aller Freude darüber, dass durch das Auftreten neuer Stromerzeuger der Wettbewerbsdruck auf die vier großen Konzerne zunimmt, muss jedoch klar sein, dass die Investitionen der kommunalen Betreiber nicht ohne Risiko sind. Niemand kann heute garantieren, dass die Strompreise langfristig auf dem gegenwärtig sehr hohen Niveau bleiben. Insofern muss sehr sorgfältig darauf geachtet werden, dass am Ende nicht der Steuerzahler die Zeche zahlen muss.

Völlig aus der Luft gegriffen ist die heute nicht zum ersten Mal vorgetragene Behauptung, FDP und CDU wollten durch die Novellierung des § 107 der Gemeindeordnung kommunale Kraftwerksinvestitionen und damit mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt verhindern.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: So ist es!)

Solche undifferenzierten Schlussfolgerungen entspringen Ihrer Phantasie,

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Sie legen ja nichts vor!)

sind aber weder Vereinbarung der Koalition noch stehen sie im Koalitionsvertrag.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Dann sei- en Sie doch mal präzise)

Im Unterschied zu SPD und Grünen sind wir in der Lage, zwischen Stromerzeugung auf der einen und Stromversorgung auf der anderen Seite

zu differenzieren. Herr Kollege Priggen, Sie haben sich dazu in Ihrem Beitrag deutlich widersprochen. Sie haben zum einen die Trennung zwischen Netz und Erzeugung gefordert und auf der anderen Seite gesagt, dass die Stadtwerke weitere Kapazitäten schaffen sollten.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Sie müssen schon ein bisschen genauer zuhören! – Dr. Axel Horstmann [SPD]: Sind Sie dafür oder dagegen? – Hans-Willi Körfges [SPD]: Das Thema ist zu komplex!)

Meine Damen und Herren, während für die Erzeugung grundsätzliche Wettbewerbsbedingungen herrschen, verfügen die kommunalen Energieversorgungsunternehmer als Netzbetreiber und Stromversorger in der Regel über eine Monopolstellung.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Aha! – Zuruf von der CDU: Das haben wir schon dreimal ge- hört!)

Zwar ist durch das neue Energiewirtschaftsgesetz eine Entflechtung des Netzbetriebes vorgesehen, doch in diesem Zusammenhang beabsichtigen viele Energieversorgungsunternehmen, Servicegesellschaften zu bilden, die ihre Dienstleistungen auf dem Markt und damit auch in Konkurrenz zu mittelständischen Unternehmen anbieten.

Eine solche Differenzierung zwischen den wirtschaftlichen Betätigungen der Kommunen im Energiebereich – auch bei der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts – muss erfolgen. Ein Freibrief für jegliche wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, wie dies die SPD fordert, wird es mit uns nicht geben. – Vielen Dank.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Da ist ein Widerspruch in Ihrer Rede!)

Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Thoben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einschätzung, dass die Wettbewerbsintensität im Energiemarkt noch nicht ausreichend ist, läuft man mit dem Antrag offene Türen ein.

Aus der Sicht der Landesregierung sind Impulse zur Stärkung des Wettbewerbs in der Stromerzeugung dringend notwendig, weil sich die Stromerzeugung in Deutschland auf vier große Konzerne konzentriert. Kurzfristig beeinflussbar ist das Marktverhalten der großen Stromerzeu

gungsunternehmen allerdings nur mit den Mitteln der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.

Bei einem Gespräch mit dem Präsidenten des Bundeskartellamtes habe ich kürzlich die Aktivitäten des Kartellamtes zur Intensivierung des Wettbewerbs im Energiebereich nachdrücklich begrüßt. Vor allem die Frage, ob die kostenlos zugeteilten Emissions-Zertifikate zu Erhöhungen der Strompreise führen dürfen, muss zügig und rechtssicher geklärt werden. Ich habe deutlich gemacht, dass die Klärung dieser Frage mit Blick auf den Erhalt der Standorte der stromintensiven Industrie in Nordrhein-Westfalen von besonderer Dringlichkeit ist.

Die Preisaufsicht, die mir zusteht – da können Sie sehr beruhigt sein –, bedeutet bei mir genaues Hinsehen und kein Durchwinken. Herr Horstmann, Sie haben bereits darauf hingewiesen, wie viel Prozent der bisher bearbeiteten Erhöhungsanträge wir in der Höhe nicht akzeptiert haben.

Entscheidend für eine nachhaltige Intensivierung des Wettbewerbs in der Stromerzeugung wird aber die Errichtung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten in Deutschland sein. Zwar kann wegen des zeitlichen Vorlaufs für Planung und Errichtung diese Entwicklung nur mittelfristig wirksam werden, sie ist aber in Nordrhein-Westfalen durch mehrere Kraftwerksprojekte unabhängiger und kommunaler Betreiber erkennbar in Gang gekommen. Hieran wird deutlich, dass auch Kraftwerksbauvorhaben kommunaler Betreiber grundsätzlich möglich sind.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Bis jetzt!)

Ich weiß gar nicht, was Sie wollen.

Beim Spatenstich für das Kraftwerk in HammUentrop habe ich die Rolle kommunaler Betreiber bei der Entwicklung der Erzeugungsstrukturen ausdrücklich gewürdigt und positiv herausgestellt.

(Zuruf von Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD])

Meine Damen und Herren, wir werden weiterhin keine Investoren aus Nordrhein-Westfalen vertreiben. Da werden wir uns wohltuend von Ihnen unterscheiden; Sie können ganz beruhigt sein.

(Beifall von CDU und FDP)

Wir werden darüber hinaus – das ist für die geplanten Kraftwerke unter Ihrer Regierung nicht geschehen – den Allokationsplan 2 sofort entwickeln, damit die Investitionen tatsächlich stattfinden.

(Zurufe von Dr. Axel Horstmann [SPD] und Dietmar Brockes [FDP])

Wir werden dazu heute an anderer Stelle noch ausführlich Stellung nehmen können.

Gemeinden und kommunale Unternehmen werden allerdings zu berücksichtigen haben, dass es bei Kraftwerksprojekten um erhebliche langfristige Investitionen unter nunmehr wettbewerblichen Rahmenbedingungen geht.

(Zuruf von Dr. Axel Horstmann [SPD])

Das gilt insbesondere für das Risiko der langfristigen Entwicklung der Strompreise. Ich erwähne das, weil der Gesetzgeber nach 1998 mit zwei Gesetzen zur Förderung der Kraft-WärmeKoppelung Förderregelungen insbesondere für kommunale Stromerzeugungsanlagen geschaffen hat, weil diese Investitionen im Vertrauen auf den Fortbestand der früheren Rahmenbedingungen für den Energiemarkt erfolgt waren. Auf einen solchen Vertrauenstatbestand kann sich heute kein Investor mehr berufen.

Wer heute im Kraftwerksbereich investiert, weiß, dass er dies unter Wettbewerbsbedingungen tut. Weder für private noch für kommunale Investoren gibt es eine Garantie, auch langfristig den Strom zu kostendeckenden Preisen absetzen zu können.

Nicht nachvollziehen kann ich allerdings die pauschale Schlussfolgerung, wegen der wettbewerbsfördernden Wirkungen kommunaler Kraftwerksinvestitionen sei eine restriktivere Fassung des § 107 Gemeindeordnung nicht hinnehmbar. Der Schwerpunkt der kommunalwirtschaftlichen Betätigung im Energiebereich ist ja nicht der Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, sondern der Netzbetrieb und die eigentliche Stromversorgung.

Herr Priggen, wenn Sie Netz und Betrieb trennen wollen, dann haben Sie noch eine kleine Unschärfe in Ihrer Argumentation, um es einmal sehr freundlich auszudrücken. In diesen Bereichen haben die kommunalen Energieversorgungsunternehmen eine monopol- oder jedenfalls eine marktbeherrschende Stellung.

Anders als bei Kraftwerksinvestitionen geht es hierbei auch um das Konkurrenzverhältnis zur mittelständischen Wirtschaft. Ich denke nur an das Angebot energiebezogener Dienstleistungen durch kommunale Unternehmen. Ob diese Aktivitäten unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit zwischen kommunalen und privaten Unternehmen nachhaltig zur Intensivierung des Wettbewerbs im Energiemarkt beitragen oder ob die nachteiligen Auswirkungen überwiegen, das

bedarf sicher – ich hoffe, Sie stimmen dem zu – noch sorgfältiger Prüfungen. Ganz falsch wäre es jedenfalls, aus den unter Wettbewerbsgesichtspunkten begrüßenswerten Kraftwerksbauprojekten voreilig generelle Schlussfolgerungen für das Gemeindewirtschaftsrecht zu ziehen, das seinen Schwerpunkt in ganz anderen Bereichen des Energiemarktes und anderer Märkte hat.

Auch wenn wir in der Einschätzung übereinstimmen, dass auf dem Energiemarkt mehr Wettbewerb notwendig ist, dass jedes neue Kraftwerksbauvorhaben als Beitrag zur Intensivierung des Wettbewerbs in der Stromerzeugung erwünscht ist, können wir dem Antrag mit seinen voreiligen pauschalen Schlussfolgerungen für das Gemeindewirtschaftsrecht nicht folgen.