Der Anlagenkatalog der 4. BImSchV soll gestrafft werden. Jawohl, das ist richtig. Nur für Anlagen mit besonderer Umweltrelevanz soll jetzt noch ein erhöhter Verfahrensaufwand mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterungstermin durchgeführt werden. Ich finde das völlig in Ordnung. Ich habe gar nichts dagegen. Das ist das, was wir eigentlich wollten.
Wir sagen, bei den anderen Anlagen solle das Ganze nach Baurecht genehmigt werden, das ja auch dem Umweltschutz verpflichtet ist. Meine Damen und Herren, hier in diesem Raume wird laufend Subsidiarität gefordert: Wir müssen das auf die Ebene der Kommunen herunterzonen! Gebt den Kommunen mehr Freiheit! – Wir tun das, und jetzt ist es falsch. Das verstehe ich nicht. So etwas kann ich nicht nachvollziehen. Das bedeutet Opposition um der Opposition willen, und das ist eigentlich schade.
Meine Damen und Herren, es wird sich herausstellen, dass der Umweltschutz auch ohne obligatorische zusätzliche Verfahrensschwierigkeiten und ohne Abbau von Standards auf hohem Niveau durchgeführt wird. Das ist meine feste Überzeugung. Sollte sich herausstellen, dass dem nicht so ist, dann sind wir auch lernfähig; dann würden wir es anders sehen. Jetzt probieren wir es aber so. Ich bin davon überzeugt, dass das auch zum Erfolg führen wird.
Herr Minister, ich sage Ihnen ausdrücklich Dank und an die Kolleginnen und Kollegen Ihres Hauses, die mit diesem Gesetzentwurf gezeigt haben, dass sie sich von rot-grüner Gängelei befreien können und vernünftigen, modernen Umweltschutz in Papierform umsetzen und darstellen können, ohne dass man dabei den Umweltstandard senkt. Hier wird Umweltschutz mit Augenmaß gemacht. Ich sage den Kolleginnen und Kollegen Ihres Hauses ausdrücklich Dank. Geben Sie weiter lange Leine, Sir. Dann kommen wir mit einem guten Umweltschutz voran. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Ellerbrock. – Jetzt spricht für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat am 25. November eine Bundesratsinitiative zum Immissionsschutzrecht auf den Weg gebracht; das ist bekannt. Es ist auch dadurch öffentlich geworden, dass ich eine Pressekonferenz durchgeführt habe.
Ziel dieser Bundesratsinitiative ist es, die Verfahren zur Genehmigung von industriellen und gewerblichen Anlagen zu straffen und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen nur noch dort vorzuschreiben, wo dies aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll und notwendig ist.
Meine Damen und Herren, diese Bundesratsinitiative hat im Bundesrat großen Anklang gefunden und wird demnächst auch von anderen Ländern – auch SPD-geführten Ländern – mitgetragen.
Es kommt aber noch schöner. Passen Sie einmal gut auf! Gleichzeitig – das ist auch wichtig, weil ja immer das Gespenst gemalt wird, hier würden Umweltstandards abgebaut – muss kein Nachbar einer Anlage eine Einschränkung seiner Schutzrechte befürchten. Es ist uns sehr wichtig, mit dieser Initiative einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft sowie den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der Natur zu schaffen.
Durch unsere Initiative werden auch nur Anlagen vom Immissionsschutzrecht in das Baurecht verlagert, die unter Umweltgesichtspunkten mit Anlagen vergleichbar sind, die bereits jetzt lediglich baurechtlich genehmigungsbedürftig sind. Beispielsweise möchte ich Betonmischanlagen oder kleine Keramikbrennöfen nennen, die in ihrer Umweltrelevanz nicht bedeutender sind als andere Anlagen, die immer schon dem Baurecht unterlagen, wie Tankstellen, Lackieranlagen oder Speditionen.
Bei diesen Anlagen, die keine besondere oder lediglich lokale Umweltrelevanz haben, sind die Kommunen die richtigen Ansprechpartner, weil sie auch die lokalen Verhältnisse kennen, meine Damen und Herren.
Auf der anderen Seite gibt es im Bereich des Immissionsschutzrechtes aus den vergangenen Jahren Überregulierungen, die den Schutz von Bürgern und Natur nicht verbessert, gleichzeitig aber bei Anlagebetreibern Kosten und bei den Behörden unnötigen Verfahrensaufwand verursacht haben. Diese Überregulierungen wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative beseitigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD, Sie scheinen die von mir eben dargelegte Auffassung zu der Initiative der Landesregierung nicht zu teilen. Sie kritisieren in Ihrem Antrag unter anderem, dass bestimmte Anlagentypen wie kleine und mittlere Tierhaltungsanlagen aus dem Katalog der vierten Bundesimmissionsschutzverordnung gestrichen worden sind. Dies ginge zulasten der Umwelt.
Herr Kollege Remmel, Sie interessieren sich für dieses Thema besonders und haben mich eben als „Bauernminister“ beschimpft. Jetzt passen Sie einmal gut auf: Es gibt in Berlin eine Abgeordnete, die an maßgeblicher Stelle in der letzten Landesregierung – ich glaube, da würden Sie mir nicht widersprechen, wenn Sie mir sonst auch immer widersprechen – mitgearbeitet hat. Herr Kollege Remmel und auch die Kollegin von der SPDFraktion, die mich in diesem Zusammenhang auch kritisiert hat, jetzt passen Sie also einmal gut auf: Die jetzige Abgeordnete in Berlin hat im Jahr 2003 im Namen der damaligen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Antrag im Bundesrat mit dem Ziel gestellt, genau diese Anlagen aus der Vierten BImSch-Verordnung zu streichen.
Nein, im Moment nicht. Das möchte ich im Zusammenhang vortragen. – Herr Kollege Remmel, falls Sie diesen Antrag nicht mehr in den Unterlagen haben, stelle ich Ihnen diesen gerne zur Verfügung. Ich habe eine Kopie mitgebracht.
Die Begründung zu diesem Antrag der damaligen Umweltministerin von Nordrhein-Westfalen lese ich Ihnen gerne vor. Er wurde am 9. Juli 2003 im Bundesrat eingebracht. Dort ist zu lesen:
Dagegen erscheint eine Entlastung der Landwirtschaft durch eine Änderung der Vierten BImSch-Verordnung sachgerecht. Es ist weder erforderlich noch geboten, allein unter dem Gesichtspunkt einer im Einzelfall erforderlichen UVP alle kleineren Tierhaltungsanlagen den materiellen Anforderungen des Immissionsschutzrechtes für genehmigungsbedürftige Anlagen zu unterwerfen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, Sie sind jetzt wirklich in der Oppositionsrolle angekommen. Nach dem Motto „Was interessieren uns unsere Anträge von gestern?“ werden diese genau entgegengesetzt wieder im Landtag eingebracht. Das zeigt auch die ganze Glaubwürdigkeit dieser Oppositionspolitik. Sie ist hohl, und sie ist aufgesetzt.
Herr Remmel, ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass Sie damals einen Antrag für die Fraktion der GRÜNEN gestellt haben, um Frau Höhn an dieser Initiative im Bundesrat zu stoppen. Das habe ich nicht mitbekommen. Das ist auch in keinem Protokoll des Landtags von NordrheinWestfalen aufgezeichnet.
Ein weiteres Element unserer Initiative ist die Verlagerung von Anlagen aus der Spalte I in die Spalte II dieser BImSch-Verordnung. Dadurch entfällt die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die gesetzlich festgelegte Höchstdauer für das Genehmigungsverfahren sinkt von sieben auf drei Monate. Das möchte ich noch einmal erwähnen, meine Damen und Herren. Meine Redezeit ist zu Ende.
Was wir in dieser Frage machen, ist nichts anderes als bei uns in Nordrhein-Westfalen das EURecht 1:1 umzusetzen.
Nichts anderes machen wir bei diesem Punkt. Bei dem anderen Punkt hat die frühere Umweltministerin von Nordrhein-Westfalen, Frau Höhn, exakt zwei Jahre vorher im Bundesrat das Gleiche zu erreichen versucht. Sie brauchen den „Bauernminister“ nicht zu beschimpfen. Lesen Sie einmal Ihre Unterlagen nach und überlegen Sie, ob Ihre Oppositionsstrategie richtig ist! Kümmern Sie sich um die Inhalte, statt diese platte Politik fortzuführen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe die Beratung. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/883 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich habe eine gute Nachricht für Sie. Die Fraktionen haben sich entschieden, bei den nächsten Tagesordnungspunkten keine Debatte mehr zu führen. Das geht jetzt also alles relativ schnell. Wenn wir konzentriert zusammenarbeiten, sind wir in fünf Minuten fertig.
15 Das Kleingartenwesen in Nordrhein-Westfalen unter veränderten Rahmenbedingungen nachhaltig sichern und ausbauen
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/707 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – und an den Ausschuss für Bauen und Verkehr sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Debatte findet aber dann im Plenum statt und nicht im federführenden Ausschuss. Sind Sie damit einverstanden? Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
16 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (UmlG)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Natuschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/859
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/859 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. CDU, SPD und FDP – Wer ist dagegen? – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Dann ist das mit großer Mehrheit so beschlossen.
17 Nationaler Allokationsplan II: Die Landesregierung muss die Interessen des Industrielandes Nordrhein-Westfalen frühzeitig in den Willensbildungsprozess der Bundesregierung einspeisen
Ich verweise auf den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/925.