Übrigens wurde das immer wieder als Argument für die Sonntagsöffnung angeführt, dass man besonders Familien- und Kinderfilme sowie das freundliche Seniorenangebot verleihen wolle. Wenn dem so ist und hier, wie sonst natürlich auch, keinerlei Sex- und Porno- oder gar Gewaltorgienstreifen gefragt sind, dann dürfte dem Jugendschutz an Automaten nichts im Wege stehen. Die restlichen sechs Tage in der Woche achten ohnehin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Videotheken darauf, dass alles nach Recht und Gesetz läuft.
auf verwiesen, dass wir im durchökonomisierten Leben Deutschlands den Sonntag weiterhin als weitgehend geschützten Ruhetag brauchen. Von meinen Vorrednern ist darauf hingewiesen worden. Übrigens verweisen auch Psychologen und Ärzte darauf, dass unser Leben eine gewisse Rhythmisierung mit Aktivphasen und Ruhephasen braucht. Der Sonntag ist ein solcher Tag und soll es nach unserem gemeinsamen Willen – mit Ausnahme der FDP-Fraktion – auch in NordrheinWestfalen weitgehend bleiben.
Die Mehrheit der Menschen hat dafür übrigens ein gutes Gespür. Sie haben sicher die Sendung „Westpol“ im WDR gesehen. Dort ist bereits zweimal per TED gefragt worden, was die Leute von Sonntagsruhe und Sonn- und Feiertagsgesetzen halten. Die Menschen haben zu jeweils über 80 % in den beiden Befragungen gesagt, sie wollten den Sonntag so beibehalten.
Ich meine, es waren um die 70.000 Anrufe. Wir kommen also fast an die Unterschriftenlisten heran. Es geschah allerdings spontan sonntags abends. Die Umfrage ist deshalb nicht repräsentativ.
Übrigen diskutiert man im bayerischen Landtag derzeit heftig über die Frage, ob die Autowaschstraßen nicht eigentlich auch sonntags geöffnet werden können. Das kommt mir bekannt vor. Es gibt aber drei wichtige Unterschiede zwischen Bayern und NRW. Erstens: Diesen Antrag haben wir bereits mit großer Mehrheit abgelehnt. Zweitens: Die CSU regiert allein. Drittens: Der Papst stammt aus Bayern.
Es bleibt also die Hoffnung, dass uns mit Bayern auch künftig mindestens eines verbindet: Videotheken und Autowaschstraßen bleiben sonntags einfach geschlossen. Das Leben geht noch schöner weiter. – Ich danke für die ungeteilte Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In neun Bundesländern ist die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Darunter sind Länder mit CDU/FDP-Regierung, mit SPD/FDPRegierung und große Koalitionen. Ich hätte dieser
Auflistung gerne auch eine Regierung mit Beteiligung der Grünen hinzugefügt, aber so etwas gibt es ja nicht mehr.
Der geschätzte Prälat Vogt vom Katholischen Büro antwortete in der Sachverständigenanhörung auf die Frage, welche Auswirkungen die in neun Ländern mögliche Sonntagsöffnung nach seinen Erkenntnissen und den Erfahrungen der Kirchen auf das gesellschaftliche Leben und die Sonntagsruhe hat, wie folgt: „Ehrlich gesagt: Wir kennen eigentlich keine.“
Wir wissen ebenfalls, dass es in diesen Ländern keine Folgeforderungen weiterer Gewerbetreibender gegeben hat, Herr Biesenbach. Ihre Befürchtung, dass solche zusätzlichen Anforderungen an uns gestellt werden würden, ist durch diese Erfahrungen nicht gedeckt. Es gibt diesen Dammbruch nicht.
Deswegen geht es heute in Wahrheit um einen Grundsatzstreit, ob der Staat Zensor des Freizeitverhaltens der Menschen sein soll oder nicht. Wir als Freie Demokraten sagen: Wenn sich jemand am Sonntag spontan für das Entleihen eines Videos, einer DVD oder eines Computerspiels entscheiden will, dann soll er das tun. Dabei stellen wir nicht die Sonntagsruhe in Frage. Wir stellen uns aber gegen jeden volkserzieherischen Anspruch. Wir wollen nicht, dass der Staat Zensor des Freizeitverhaltens der Menschen ist. Wir wollen nicht, dass er ihnen vorschreibt, wie sie ihren freien Sonntag verleben wollen. Der Sonntag gehört nicht dem Staat, nicht der Kirche, nicht den Gewerkschaften und nicht der Gesellschaft, sondern der Sonntag gehört jedem einzelnen selbst.
Meine Damen und Herren, unsere Position wird außerhalb meiner Fraktion geteilt. Das führt zu bemerkenswerten Stellungnahmen. So sagte der geschätzte Vizepräsident Moron zu den Initiatoren der Volksinitiative bei der Anhörung:
„Spielotheken sind meines Wissens an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Die Videotheken sind geschlossen. In dieser Gesellschaft wird ja vieles umgangen. Für mich stellt sich die Frage, warum Sie sich eigentlich nicht zusammentun.“
Was für ein Wink mit dem Zaunpfahl! Das Gesetz nicht ändern, aber trotzdem sonntags öffnen. Was für eine Position! Wenn wir von Links- auf Rechtsverkehr umstellen wollen, dann können wir uns
auch nicht auf dem Wege des Kompromisses einigen und künftig auf dem Grünstreifen fahren. Wir brauchen, was das Sonn- und Feiertagsgesetz angeht, endlich eine Regelung, die Klarheit schafft und den Schweizer Käse, der aus mehr Löchern als aus Käse besteht, klar reguliert.
Einen Grundsatzstreit gerade bei der Sonntagsöffnung der Videotheken auszufechten, wird der Sache nicht gerecht.
Im Vergleich zu den Beratungen im Jahr 2002 hat sich bei der aktuellen Befassung des Landtags mit dem Thema auch ein neuer Aspekt ergeben. Herr Keymis hatte bereits avisiert, dass wir diesen Punkt noch zum Thema machen. Das ist die Existenz der Automatenvideotheken, von denen es in Nordrhein-Westfalen inzwischen bereits 100 gibt.
Die sogenannten Sachverständigen bei der Anhörung mussten größtenteils einräumen, dass ihnen dieser Sachverhalt unbekannt war. In diesen Automatenvideotheken kann man auch am Sonntag Medien mit einer Chipkarte oder anderen elektronischen Identifikationsverfahren entleihen. Eine Kontrolle von Angesicht zu Angesicht findet dort nicht mehr statt.
Deshalb kann der kleine minderjährige Bruder mit der Chipkarte des großen Bruders dort am Sonntag auch jugendgefährdende Medien beziehen. Herr Keymis, unterbinden kann man dieses Unterlaufen des Jugendschutzes nur, wenn Sie vor jeder Automatenvideothek zukünftig einen Beamten des Jugendamtes stellen oder – das würde Ihnen eher entsprechen – wenn wir einen Automatenvideotheken-Sortimentsgesetz hier verabschieden und den Vertrieb von jugendgefährdenden Medien direkt ganz untersagen. Das wäre vielleicht eine Lösung in Ihrem Sinne.
Die beste Lösung aus unserer Sicht ist aber, den scharfen Verdrängungswettbewerb zwischen Videoautomaten und Videotheken mit Personal zu entschärfen. Denn vor allem in den Ländern ohne Sonntagsöffnung breiten sich diese aus. In München, wo die Videotheken am Sonntag nicht öffnen dürfen, stehen schon 70 Automaten, im größeren Berlin mit Sonntagsöffnung dagegen weniger als 20.
Meine Damen und Herren, weil hier auch von Herrn Kuschke und von Herrn Keymis über die Frage des unterschiedlichen Abstimmungsverhaltens von Union und FDP gesprochen worden ist: Daran ist nichts Sensationelles, auch wenn Sie
das hier zum Streit, ja gar zum Riss überdimensionieren wollen. Ich verstehe Ihre Motive, auch wenn sie nicht edel sind. Aber es gibt diesen Riss zwischen den Regierungsfraktionen nicht.
Vielmehr haben wir bereits anlässlich der Koalitionsverhandlungen bestätigt, dass es hierzu eine unterschiedliche Auffassung wie in einem einzigen weiteren Bereich, nämlich in der Frage der Gentechnik, gibt. Deshalb ist es üblich – so haben wir das partnerschaftlich vereinbart –, dass wir im Plenum auch unseren unterschiedlichen Positionen Geltung verschaffen wollen.
Ich füge hinzu: Auch wenn wir eine andere Haltung in dieser Frage haben, respektieren wir, dass die CDU bei der Abwägung christlich-religiöser Grundüberzeugungen mit einem liberalen Gesellschaftsverständnis und pragmatischen Argumenten gegenwärtig zu einem anderen Ergebnis kommt als wir.
Herr Kuschke, dass Sie allen Ernstes versuchen, die Frage der Sonntagsöffnung der Videotheken mit der Befürchtung in Zusammenhang zu stellen, es gäbe jetzt bald einen Gang in einen neoliberalen Staat, das sagt mehr über Sie und Ihr Staatsverständnis aus als über die Pläne dieser Koalition.
Ich will abschließend sagen – ich habe nur eine Minute, Herr Brockes hat noch einen wichtigen Aspekt –: Was unterscheidet Schwarz-Gelb und Rot-Grün? – Wir beide, Union und FDP, wollen und werden unsere Identitäten bewahren und trotzdem respektvoll und partnerschaftlich gemeinsam das Land erneuern. – Ich danke Ihnen.
Danke schön, Herr Kollege Lindner. Bevor ich Herrn Minister Dr. Wolf das Wort gebe, möchte ich einige besondere Gäste auf unserer Tribüne begrüßen, und zwar sind Kolleginnen und Kollegen des Landtags
Außerdem ist noch ein Kinderprinzen-Paar mit Gefolge auf der Besuchertribüne. Auch die begrüße ich sehr herzlich bei uns im nordrheinwestfälischen Landtag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, wie der uneingeschränkt in das Grundgesetz übernommene Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung lautet, ist zweifellos ein hohes Gut unserer Gesellschaft und hat tiefe kulturelle und religiöse Wurzeln.
Ich möchte daher auch aus Sicht der Landesregierung zunächst festhalten, dass wir uns alle darüber einig sind, diesen Kerngehalt des Sonn- und Feiertagsgesetzes zu bewahren. Insofern, Herr Kollege Kuschke, verbiete ich mir eine solche Anmaßung, wie Sie sie vorgenommen haben, entscheiden zu wollen, wer im Land der bessere Christ sei und wer nicht. Das haben Sie nicht zu entscheiden, sondern es ist die Entscheidung jedes Einzelnen.