Protokoll der Sitzung vom 19.01.2006

tigt –, dass sogar Institute wie die Hans-BöcklerStiftung, die nicht unbedingt der FDP nahe stehen, sondern einer anderen geistigen Grundhaltung angehören, bei Windenergien und additiven Energien erhebliche Arbeitsplatzverluste vorhersagen. Eine weitere Gutachterkommission, nämlich der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsminister, damals Clement – auch kein urliberales Gestein und nicht Mitglied der FDP –, kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass dies alles ein Irrweg ist. Das müssen wir doch zur Kenntnis nehmen. Ich sage das noch einmal ganz klar, weil wieder gefragt wird, wie wir das machen sollen.

Gestern hat übrigens das „Handelsblatt“ über ein Energieforum in Berlin berichtet. Dort sind unter anderem die Studien, die Sie, Herr Priggen, angeführt haben, diskutiert worden. Mir wurde berichtet, dass der Moderator Schmidt dem Ihnen bekannten Vorstandsmitglied der Aachener Stadtwerke Attig die Frage gestellt hat, was nach seiner Auffassung der Unterschied zwischen Effektivität – er hatte zuvor geäußert, das EEG sei unheimlich effektiv im Hinblick auf übergreifende Darstellungen, Arbeitsplätze usw. – und Effizienz sei.

Dazu muss man sagen: Das monokausale Denken, auf Effektivität gerichtet, muss dem weit übergreifenden Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, für den wir als FDP gerade stehen, weichen. Auch darauf hatte Herr Attig keine Antwort.

Wir diskutieren das natürlich in den Ausschüssen. Ich kann mich Ihrem Antrag aber so nicht nähern. – Danke schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es die Absicht des Antragstellers war, mit diesem Antrag die Landesregierung in Verlegenheit zu bringen

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie zu einem Bekenntnis zu erneuerbaren Energien zu bringen!)

diese Bekenntnisse haben ihren Platz woanders, Frau Löhrmann –, dann war dieses Vorhaben bereits im Ansatz zum Scheitern verurteilt.

Es stimmt, dass es eine Mitteilung der Kommission der EU über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen vom Dezember 2005 gibt. Man muss den Bericht der Kommission und

dessen Ergebnisse aber wesentlich differenzierter betrachten, als das in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommt.

So handelt es sich bei dem Bericht der Kommission um einen Erfahrungsbericht, der die in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen unterschiedlichen Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien beschreibt und bewertet; das ist wahr. Dabei wird das deutsche Fördersystem, die Einspeisevergütung für regenerativ erzeugten Strom nach dem EEG, auch in Bezug auf die Windkraft tatsächlich als äußerst wirksam charakterisiert. Gleichzeitig – das vergessen Sie allerdings zu erwähnen – wird jedoch auf die Gefahr der Überförderung hingewiesen, wie sie nach Einschätzung der Kommission grundsätzlich bei Einspeisesystemen besteht.

Insofern ist Ihre Schlussfolgerung schlicht falsch, nach dem Bericht sei klar, dass es in Deutschland keine Überförderung der Windkraft gebe und eine Bundesratsinitiative zu deren Beseitigung obsolet geworden sei, wie es in Ihrem Antrag heißt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, insbesondere der darin formulierte Beschlussvorschlag, ist mit dem Bericht der EU-Kommission nicht begründbar. Der Kommissionsbericht gibt deshalb auch grundsätzlich keinen Anlass, von der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Gesetzesinitiative abzusehen. Die Landesregierung wird ihr Interesse, die Überförderung zu beenden, zusätzlich auch im Rahmen des vorgesehenen Monitoring-Verfahrens zum EEG einbringen, das bis 2007 abgeschlossen sein wird. Wir werden gemeinsam mit den übrigen Bundesländern darauf zu achten haben, dass dieser Zeitplan eingehalten wird.

Die Forderung nach einem Konzept zur Förderung aller erneuerbaren Energien läuft deshalb ins Leere, weil die Landesregierung über ein ausgefeiltes Instrumentarium nicht nur zur Förderung der generativen Energien, sondern auch für Energieeinsparungen und zur Verbesserung der Energieeffizienz verfügt.

Die Landesregierung setzt auf eine Förderung erneuerbarer Energien vor allem unter industriepolitischen und außenwirtschaftlichen Gesichtspunkten und zur Sicherstellung einer sicheren wirtschaftlichen und nachhaltigen Energieversorgung.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Priggen?

Nein, Herr Priggen. Ich kann mir vorstellen, was Sie fragen wollen, und glaube, das kommt jetzt.

Die Landesregierung wird noch im Frühjahr – nicht 2007, sondern 2006 – ein umfassendes NRW-Konzept erneuerbare Energien vorlegen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren, führt deshalb nicht weiter. Wenn man ihm folgte, bestünde die Gefahr, Schwachstellen bei der Förderung der erneuerbaren Energien nicht aufzudecken; denn die gibt es.

Das EEG lässt den wichtigen Wärmemarkt außer Betracht und ist auch kein Ansatz zur Lösung der viel zu starken Importabhängigkeit bei den Treibstoffen. Und nach wie vor ist offen, wie die Lücke bei der Stromversorgung, die durch die Stilllegung der Kernkraftwerke entsteht, geschlossen werden soll. Keine Lösung zeichnet sich auch für die zunehmende Klimabelastung durch den Flugverkehr ab. Dies sind Fragen, Herr Priggen, deren Lösung der Schweiß des edlen Werts ist.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag Drucksache 14/1027 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Das ist erkennbar der Fall. Mit Zustimmung aller Fraktionen ist somit die Überweisungsempfehlung angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum letzten Punkt der heutigen Tagesordnung:

11 Flüssiggas als Chance für mehr Versorgungssicherheit und Wettbewerb im Gasmarkt

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1028

Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen.

Wir kommen also zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/1028 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Ich frage Sie, ob Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden sind und Zustimmung signalisieren. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Diese Überweisungsempfehlung ist somit von allen vier Fraktionen angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, 1. Februar 2006, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und eine gute Heimreise.

Die Sitzung ist geschlossen.