Als Ergebnis dieser Testphase wurde bekanntlich die Geschäftsordnung mit der Neuwahl des Parlaments im Juni 2005 in verschiedenen Punkten neu gefasst. So wurden neue Fristsetzungen im Bereich der Aktuellen Stunde und der Fragestunde berücksichtigt, die Beratungsfrist für Tagesordnungspunkte neu festgelegt, das Element der Kernzeit eingeführt und ein Eilantrag als neues Element zugelassen.
Die darüber hinausgehenden Vorschläge sollten einer späteren Prüfung vorbehalten bleiben. Die Geschäftsordnung wurde als vorläufige Geschäftordnung zunächst bis zum 31. Dezember 2005 und nach Verlängerung bis zum 31. März 2006 beschlossen.
Diese weiterführende Diskussion soll nunmehr durch den gemeinsamen Vorschlag aller vier Fraktionen dieses Hauses zum Abschluss gebracht werden. Sie liegt Ihnen in Drucksache 14/1441 vor. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 14/1441. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen und wird zum 1. April 2006 in Kraft treten.
Ich darf die Gelegenheit nutzten, mich bei allen Beteiligten für die konstruktive und engagierte Mitarbeit an dem Vorhaben der Effizienz- und Attraktivitätssteigerung der Parlamentsarbeit zu bedanken. Das gilt insbesondere für die vier Parlamentarischen Geschäftsführer. Hierin beziehe ich ausdrücklich die der 13. Legislaturperiode ein.
Gerade die Vorarbeiten in der 13. Legislaturperiode haben den Grundstock dafür gelegt, dass wir diese Geschäftsordnung jetzt so verabschieden konnten.
Die Geschäftsordnung wird mit einem Schlagwortverzeichnis versehen. Ein Sonderdruck wird Ihnen in Kürze zugehen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/1179
Ich eröffne die Beratung und gebe als erstem Redner Herrn Dr. Brinkmeier von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben hier eben ein billiges Spiel erlebt.
Es war nicht deshalb billig, weil Sie von der Opposition nicht das Recht hätten, eine Änderung der Tagesordnung zu beantragen – ich weiß, wie mager das Leben in der Opposition sein kann; wir werden es wohl lange nicht mehr erleben –, sondern weil Ihre Begründung dafür äußerst dünn war, Herr Kollege Remmel. Deshalb haben wir mit Fug und Recht Ihren Antrag abgelehnt.
Nun wenden wir uns den tatsächlichen Inhalten zu. Sie können sich darauf verlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dass wir in dieser Plenarwoche das Gesetzgebungsverfahren abschließen werden.
Über das Für und Wider von Studienbeiträgen haben wir und die Gesellschaft insgesamt in den vergangenen Monaten breit diskutiert. Wenn wir heute in zweiter Lesung über die Studienbeiträge debattieren, dann sollten wir uns die reale Situation der Studierenden immer vor Augen halten. Uns allen sind die Bilder von überfüllten Hörsälen bestens bekannt. Man will hier in NordrheinWestfalen studieren, man will etwas lernen, aber man bekommt oft nicht einmal einen Sitzplatz. So etwas gibt es nur in Deutschland.
Man schreibt eine Seminararbeit und wartet wochenlang, teils monatelang auf die Bewertung. Auch das kenne ich von keinem anderen Land der Welt.
Herr Horstmann, Ihnen dürfte bekannt sein: Teilweise herrschen an den Hochschulen chaotische Zustände. Herr Kollege Horstmann, vielleicht haben Sie diese Zustände an den Hochschulen noch nicht wahrgenommen. Dann empfehle ich Ihnen und Ihren Kollegen, selbst einmal in eine Hochschule zu gehen und sich davon berichten zu lassen.
Nur ein Beispiel: Wir hatten ein Gespräch mit Studentinnen und Studenten der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Man berichtete uns, dass in den Pflichtseminaren, also nicht in den Vorlesungen, bis zu 70 Studierende sitzen. Die Räume sind viel zu klein. Es sind nicht genügend Tische und Stühle vorhanden. Auch hier müssen viele auf dem Boden sitzen. Die Bausubstanz der Hörsäle und Seminarräume ist marode. Teilweise hängen Elektrokabel aus den Wänden und von den Decken. Ich frage Sie: Wie soll man unter diesen Bedingungen vernünftig studieren können?
Von der Betreuung der einzelnen Studentin beziehungsweise des einzelnen Studenten durch die Dozenten mal ganz zu schweigen. Es können keine Tutorien stattfinden, die Sprechstunden sind überlaufen usw.
Herr Kollege Brinkmeier, haben die Studierenden der Universität zu Köln in ihrem Gespräch mit Ihnen auch gesagt, ob sie für die Einführung von Studiengebühren ab dem ersten Semester sind?
Ich als Kölner wollte Sie zu dieser Frage verleiten. Die haben gesagt: Ja, wenn sich die Bedingungen dadurch verbessern. Ich weiß ja, wer es ist. Wir haben mit denselben gesprochen.
Die Hochschulangehörigen kämpfen oft heldenhaft, um wenigstens einigermaßen akzeptable Studienbedingungen anzubieten. Es fehlt jedoch an allen Ecken und Kanten. Im Grunde genommen war die Hochschullandschaft in NordrheinWestfalen, wenn es um die Qualität der Lehre ging, seit Jahrzehnten unterfinanziert. Ich werde das Gefühl nicht los, dass es der hier lange Zeit regierenden SPD in erster Linie darum ging, möglichst hohe Studierendenzahlen vorzuweisen nach dem Motto: Viele Studenten gleich viel Bildung. Wie die Studierbedingungen konkret aussahen, war zweitrangig. So gewöhnte sich Rot-Grün schulterzuckend an die Bilder von überfüllten Hörsälen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Wir von der CDU und der FDP haben uns nie an diese Zustände gewöhnt, und wir werden sie jetzt abschaffen.
Das Studienbeitragsgesetz, das heute von uns beraten wird, ist dafür der erste große Schritt. Es ist ein großer Schritt auf dem Weg zum Systemwechsel in der nordrhein-westfälischen Hochschulpolitik. Die Hochschulen werden durch dieses Gesetz in die Lage versetzt, notwendige zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Lehre zu erlangen.
Dies wird dazu beitragen, dass unsere Hochschulen die Herausforderungen, vor denen sie derzeit stehen, besser bewältigen können.
Ich bin der Landesregierung und hier insbesondere Herrn Minister Pinkwart und seinem Haus sehr dankbar, dass sie so zügig und mit Augenmaß begonnen haben, die von der Koalition gesteckten Ziele für unsere Hochschulen umzusetzen. Das Hochschulfreiheitsgesetz, dessen Entwurf wir ab Juni im parlamentarischen Verfahren haben werden,
wird der nächste, entscheidende Schritt auf diesem Weg sein. Nach all den Fesselungen und Einengungen, die nicht zuletzt das Ergebnis von 39 Jahren SPD-Regierung im Land waren, werden die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen endlich befreit aufatmen können.
Zurück zum Studienbeitragsgesetz: Nach der Formulierung der Eckpunkte durch das Landeskabinett im vergangenen September hatten wir am 1. Dezember die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf hier im Plenum. Eine Woche später fand die erste Beratung im Ausschuss statt, und im Januar die öffentliche Anhörung. Letzte Woche, am 9. März, haben wir im Ausschuss den Gesetzentwurf mit den von uns vorgelegten Änderungen mit Mehrheit angenommen und damit die Ihnen nun vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.
Die Anhörung hat gezeigt, dass es keine inhaltlichen Argumente gibt, die dem vorliegenden Gesetzentwurf entgegenstehen. Die von uns vorgelegten und beschlossenen Änderungen haben die wenigen Einwände, die die praktische Umsetzung des Gesetzentwurfes betrafen, bereinigt. Darüber haben wir im Ausschuss diskutiert.
Insbesondere ist nun bei den Ausnahmeregelungen vor allem für die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern sowie für behinderte und schwerkranke Studierende ein Mindeststandard festgelegt. Da hat die Opposition übrigens auch nicht dagegen gestimmt.
Ebenso wurde durch die Anhörung deutlich, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Einführung von Studienbeiträgen begrüßen. Den Hochschulen ist klar, dass die öffentlichen Kassen leer sind. Sie sind leer wegen SPD und Grünen; das dürfen wir nie vergessen.
Der Staat ist nicht mehr in der Lage, den stetig wachsenden Hochschulen auch weiter steigende Zuschüsse zu gewähren. Es ist die Absicht der Koalition, unsere Hochschulen im nationalen wie auch im internationalen Wettbewerb zu stärken. In diesem Zusammenhang ist die Einführung von
Studienbeiträgen in Deutschland sicherlich kein leichtes Unterfangen, sie ist aber dringend notwendig. Deswegen tun wir es auch.
Liebe Kollegen von der Opposition, eines sollten wir hier noch einmal klarstellen: Es ist nicht die Koalition, die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen eingeführt hat. Das waren sie! Sie haben mit dem Langzeitkontenmodell zum ersten Mal Studiengebühren eingeführt. Nicht 100 €, nicht 500 € – nein, 650 € musste man bezahlen!
(Beifall von CDU und FDP – Carina Gödecke [SPD]: Wer denn, wann denn? – Marc Jan Eumann [SPD]: Doch nicht für das Erststudi- um, doch nicht ab dem ersten Semester, Herr Brinkmeier!)