Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Düker, Herr Peschkes! Wir hätten uns hier hinstellen – der Kollege von der CDU hat es gemacht – und sagen können: Es gilt die Rechtsordnung. Der Antrag von der SPD ist überflüssig.
Deshalb werden wir den Antrag ablehnen – das ist doch völlig klar – und dem Entschließungsantrag von CDU und FDP zustimmen.
Hören Sie zu: Sie malen ein Phantom an die Wand, und Frau Düker versucht, uns hier etwas in die Tasche zu lügen.
(Monika Düker [GRÜNE]: Herr Schäuble sagt das doch für die CDU! Das ist einfach falsch, was Sie gesagt haben!)
Liebe Frau Düker, hören Sie mal zu! Ich rede über die innere Sicherheit, und dafür sind der Innenminister und die Polizei zuständig, auch im Jahr der Fußballweltmeisterschaft. Daran ändert sich überhaupt nichts. Die Bundeswehr findet nur am Rande statt, so ähnlich wie beim Weltjugendtag 2005 in Köln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist umfassend auf die Fußballweltmeisterschaft vorbereitet. Sie arbeitet mit allen Beteiligten, mit nationalen und internationalen Behörden hervorragend zusammen, auch mit dem Terrorismusabwehrzentrum in Berlin. Das sind Kern und Grundlage des
bundesweit vernetzten Sicherheitskonzeptes zur Fußballweltmeisterschaft 2006. Erklärtes Ziel: keine Vollzugsdefizite. Ich wiederhole das. Erklärtes Ziel: keine Vollzugsdefizite!
Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, abgekürzt ZIS. Bis Ende Februar hatte sie ihren Sitz beim LKA in Düsseldorf, seit dem 1. März in Neuss. Mit besonders qualifizierten Polizeibeamten besetzt bereitet sie sich seit Monaten – ich glaube, schon seit Jahren; mindestens seit zwei Jahren – auf die Fußballweitmeisterschaft vor. Sie koordiniert alle polizeilichen Maßnahmen der sechzehn Bundesländer. In Neuss laufen alle Fäden zusammen. Da kommt die Bundeswehr nur am Rande vor.
Seit dem 1. März 2006 wird sie stetig durch Verbindungsbeamte der Teilnehmernationen verstärkt. Sie wird während der Weltmeisterschaft mit den im In- und Ausland gesammelten Erkenntnissen Lagebilder erstellen und ständig aktualisieren. So wird es möglich sein, Reisebewegungen insbesondere von Problemfans rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls mit entsprechenden polizeilichen Maßnahmen schnell darauf zu reagieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass es in Deutschland etwa 10.500 problematische Fußballrowdies gibt.
Gegen Gewaltbereite wird das ganze polizeiliche Instrumentarium von der Verweigerung der Einreise an den Grenzen, Platzverweisen und Meldeauflagen bis hin zum Gewahrsam ausgeschöpft. Störer, die als gewaltbereit bekannt sind, werden gewarnt. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Polizei ein strenges Auge auf sie hat.
Eine weitere Aufgabe der ZIS ist die Koordinierung und Betreuung der an den Spielorten eingesetzten ausländischen szenekundigen Beamten. Darüber hinaus – darauf können wir auch bauen – wird die Justiz konsequent gegen Straftäter vorgehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund wird es ein wichtiger und guter Beitrag für das Gelingen der WM 2006 sein, dass die Bundeswehr wie schon beim Weltjugendtag im letzten Jahr in Köln mit etwa 2.000 Soldaten unterstützende Hilfe leistet. Dabei geht es nicht um Hilfe für die Polizei und den Schutz von Einrichtungen. Vielmehr wird die Bundeswehr den Luftraum mit Awacs-Aufklärungsflugzeugen überwachen und im Bedarfsfall Verletzte oder Material mit Hubschraubern transportieren, die Sanitäter und ABC-Abwehr bereitstellen. Das sind alles zulässige Aufgaben im Rahmen des Artikels 35 Grundgesetz.
An dieser Stelle, bevor ich zum Schluss meiner Rede komme, möchte ich nochmals unterstreichen, dass die FDP an der bisherigen klaren Haltung zur Trennung von Polizei und Bundeswehr festhält und dass die FDP ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 begrüßt, wonach der Abschuss eines Luftfahrzeuges mit Unbeteiligten an Bord mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde nicht vereinbar ist.
Ich wiederhole – wie eingangs bereits an meine Vorredner gerichtet –: Es gilt die Rechtsordnung. So einfach ist das, meine Damen und Herren von der Opposition.
Deshalb können wir dem SPD-Antrag nicht zustimmen – er ist überflüssig – und werden wir für den Entschließungsantrag von CDU und FDP stimmen.
Konzentrieren wir uns auf unsere gemeinsame Anstrengung, dass die bevorstehende Weltmeisterschaft für alle Beteiligten ein Erfolg wird. Ich darf jetzt schon dem Innenminister und seinen Mitarbeitern für die bisher bereits geleistete Arbeit herzlich danken. Herr Dr. Wolf, geben Sie das bitte an die ZIS weiter. Darauf lege ich großen Wert. Der Job ist noch nicht zu Ende. Wir kommen in 85 Tagen in die heiße Phase; es sind noch 85 Tage bis zum Eröffnungsspiel. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz am 15. Februar dieses Jahres getroffen. Noch am gleichen Tag hat die nordrhein-westfälische Landesregierung das Urteil begrüßt und hervorgehoben, dass das Bundesverfassungsgericht für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren klare Grenzen gezogen hat. Schneller kann man eine Entscheidung nicht kommentieren.
Der Antrag der SPD in Form des Neudrucks datiert vom 7. März 2006. Also drei Wochen später schließen Sie sich dem an. Ich sage: Willkommen im Club. Der Antrag enthält aber in der Sache nichts Neues.
nung ist und der sich im Bund und in anderen Ländern aufhält, dann schlage ich doch einfach vor, die Diskussion dorthin zu verlagern. Für uns gilt nach Ihrer Rede: Gut, dass wir darüber gesprochen haben. Wir wussten, dass das, was wir für richtig halten, richtig ist. Wenn Sie das auch so sehen, dann ist das sehr schön.
Wenn Sie das mit Ausführungen zu Bürgerrechten und zur FDP garnieren, kann ich nur sagen: Wer in den Jahren in der Bundesregierung bei so vielen Bürgerrechten umgefallen ist wie Sie, sollte sich in dem Zusammenhang besser nicht äußern.
Wir haben von Anfang an den Standpunkt vertreten, dass die bestehende Rechtslage ausreicht, um die Bundeswehr bei schweren Unglücken oder Katastrophen im Wege der Amtshilfe einzusetzen.
Für unser Land habe ich wiederholt festgestellt, dass bei der nordrhein-westfälischen Polizei kein Bedarf für einen Einsatz der Bundeswehr über die bestehenden Möglichkeiten hinaus vorhanden ist. Das ist von beiden im Landtag vertretenen Regierungsfraktionen immer wieder deutlich bestätigt worden.
Polizei und Bundeswehr haben in der Vergangenheit eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zur Gewährleistung der inneren beziehungsweise äußeren Sicherheit hervorragend bewältigen. Das werden sie – da bin ich mir ganz sicher – auch während der Fußballweltmeisterschaft tun.
Auch vor diesem Hintergrund ist die Trennung polizeilicher und militärischer Aufgaben nach wie vor sinnvoll. Diese Auffassung spiegelt auch der Koalitionsvertrag in Berlin wider. Der militärische Auftrag der Bundeswehr unterscheidet sich nämlich grundsätzlich von den polizeilichen Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Für beide Bereiche brauchen wir speziell ausgebildetes und qualifiziertes Personal. Klarer Auftrag der verantwortlich Handelnden ist es deshalb, diese Organisationen so aufzustellen und auszustatten, dass sie die ihnen zugewiesenen Aufgaben sachgerecht erfüllen können.
Neben zahlreichen Angehörigen der Bundeswehr und dem Bundeswehrverband wird diese Auffassung übrigens auch vom Bundesverteidigungsminister vertreten.
Aufgaben sehr gewissenhaft, konsequent und auch erfolgreich. Mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft ist die Polizei gut vorbereitet. Sie hat bei schwierigen Einsätzen in der Vergangenheit ihre Professionalität immer wieder bewiesen. Ich erinnere nur an den Confedcup oder an den Weltjugendtag.
Das Grundgesetz bestimmt völlig zu Recht, dass Militär und Polizei getrennt zu halten sind. Hier ist eine enge Zusammenarbeit gefragt. Dafür haben wir erfolgreich gemeinsame Übungen durchgeführt. Im Falle einer Terrorbedrohung und im Katastrophenfall jedoch können und werden wir im Wege der Amtshilfe die Bundeswehr um Unterstützung bitten. Ich bin fest davon überzeugt, dass deutsche Soldaten für militärische Aufgaben hoch qualifiziert sind. Das hat ja auch Herr Luckey als Experte und Oberst der Reserve, glaube ich, noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt.
Die Fußballweltmeisterschaft ist aber nun einmal keine militärische Aufgabe. Unlängst wurden durch Erklärungen des Bundesinnenministeriums in der Öffentlichkeit Überlegungen offenbar, wonach Bundeswehrsoldaten noch vor der WM zur Verstärkung der Polizei abgeordnet werden sollen. Ich halte derartige Absichten für rechtlich in höchstem Maße bedenklich und überdies für völlig überflüssig.
Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der sogenannten subsidiären Hilfe im Bereich des Katastrophenschutzes hat sich für mich eindeutig bewährt. Im Wege der Amtshilfe wird die Bundeswehr seit Jahrzehnten in Fällen von Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen zu deren wirksamer Bekämpfung eingesetzt. So wurden in der jüngsten Vergangenheit das Elbehochwasser und auch das Schneechaos im Münsterland unter Mithilfe gerade auch der Bundeswehr bewältigt.
Aufgrund ihrer personellen und materiellen Ressourcen ist die Bundeswehr nahezu zwangsläufig ein nicht wegzudenkender Partner bei der Gefahrenabwehr in den Ländern. Da, wo wir die besonderen Fähigkeiten der Bundeswehr dringend brauchen, greifen wir in Nordrhein-Westfalen auf die Katastrophenhilfe zurück.
Meine Damen und Herren, auch für die Bewältigung von Großereignissen wie die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft reichen die bestehenden Möglichkeiten voll und ganz aus. Wir wollen eine fröhliche und unbeschwerte Fußballweltmeisterschaft in Deutschland, Herr Peschkes, genau so, wie Sie das auch ausgedrückt haben: also größtmögliche Freiheit bei bestmöglicher Sicherheit.
Ich bin mir völlig sicher, dass wir diese Balance zwischen Freiheit und Sicherheit halten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zum Abschluss der Debatte noch etwas sagen, denn nach dem, was ich bis jetzt von den Koalitionsfraktionen gehört habe, muss ich sagen, dass zur Ehrlichkeit des Parlaments auch gehört, dass hier wieder ein bisschen Realität Einzug hält.
Da gerade gefragt worden ist, wer denn überhaupt irgendwo was gesagt hat, und behauptet worden ist, wir hätten uns alle verhört oder nichts gehört, weil gar nichts gesagt worden wäre, will ich mit Erlaubnis der Präsidentin aus einem Artikel der „Kölnischen Rundschau“ zitieren, in dem von einem europäischen Polizeikongress berichtet wird. Dort haben sich CDU-Innenexperten und -Innenminister in einer besonderen Art und Weise hervorgetan. Das betrifft sowohl Herrn Schönbohm aus Brandenburg als auch notorisch den Innenminister Bayerns, aber auch den Innensenator Hamburgs. Ich zitiere Herrn Nagel aus der Union, der auf diesem europäischen Polizeikongress folgende Botschaft aus dem Land, das Freunde bei sich zu Gast empfangen will, verkündet:
„Was die Bundeswehr in Afghanistan selbstverständlich macht, nämlich Objektschutz und Streifen, das kann sie auch bei uns.“
Da hat Herr Nagel nicht nur für sich gesprochen. Wir können Ihnen gerne andere Äußerungen von Ihrer Seite nachliefern.
Es ist schon deshalb wichtig, dass das nordrheinwestfälische Parlament darüber diskutiert, weil wir in der Debatte der letzten Wochen den Eindruck haben mussten, dass nur der Innenminister, der der FDP angehört, und sein Staatssekretär Brendel eine vernünftige Haltung vertreten, während die CDU in Nordrhein-Westfalen abtaucht und ganz tief auf Tauchstation ist.