Protokoll der Sitzung vom 04.05.2006

Die digitale Welt braucht auch ein starkes Urheberrecht. Die Modernisierung des Urheberrechts muss deshalb zügig vollendet werden. Notwendig ist dabei vor allem ein besserer Rechtsschutz gegen die illegale Nutzung geschützter Werke. Außerdem muss das urheberrechtliche Vergütungssystem für individuelle Lizenzmodelle geöffnet werden.

Eingangs wurde eine Frage zur Perspektive des Rundfunks, wo man im öffentlich-rechtlichen Bereich über Strukturreformen nachdenken muss, gestellt. Bei all der Ergebnisoffenheit in einem Diskussionsprozess gibt es dort für uns als FDPLandtagsfraktion wichtige Zielmarken. Wir wollen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk größtmögliche Werbeabsenz, eine klare Definition und Neuausrichtung des Programmauftrags, Sparsamkeit und eine einheitliche Aufsicht über alle Rundfunkanbieter.

Die europäische Wettbewerbsbehörde ist – das ist in diesem Hause bekannt – unlängst zu dem Schluss gekommen, dass die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie sie derzeit unter anderem in Deutschland insgesamt – nicht nur in Nordrhein-Westfalen – von der Konstruktion her stattfindet, gegen geltendes EU-Recht verstößt. Aus Sicht der europäischen Wettbewerbshüter stellen Gebühren, die außerhalb des Grundversorgungsauftrags verwendet werden, staatliche Beihilfen dar. Diese führen zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten

Rundfunkanbietern. Große Teile des OnlineAngebotes von ARD und ZDF fallen in diesen Bereich.

Die FDP fordert deshalb schon seit Langem eine genaue Definition des Grundversorgungsauftrags. Ausschließlich für dessen Erfüllung dürfen die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihre Gebühren einnehmen und verwenden. Mit den jetzigen Äußerungen aus Brüssel wird dieser Forderung entsprechender Nachdruck verliehen. Wir hoffen, dass eine Konkretisierung des Funktionsauftrags möglichst bald erfolgt.

Es soll nicht Ziel des Verfahrens sein, den öffentlich-rechtlichen Anbietern das Wasser abzugraben, wie gerne auch hier von der Opposition polemisiert wird, wenn man über Modernisierungsstrategien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks redet. Im Gegenteil: Mit einer klaren Definition des Grundversorgungsauftrags würde endlich Rechtssicherheit auch gegenüber den europäischen Wettbewerbshütern geschaffen, durch eine klare Programmauftragsprofilierung auch eine neue Orientierung zukunftsfest festgeschrieben.

Bei der Entwicklung neuer Technologien bewertet die FDP die Chancen grundsätzlich höher als die Risiken; das dürfte Sie nicht wundern. Wer nur die Risiken sieht, verhindert Fortschritt. Gesetzliche Überregulierungen im Medien- und Telekommunikationsbereich sind deshalb abzubauen und Zuständigkeiten für Gesetzgebung und Aufsicht dort, wo es sinnvoll ist, zu bündeln. Das gilt auch für die Filmförderung.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Der deutsche Film braucht die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es ihm ermöglichen, auf internationaler Ebene konkurrenzfähig zu sein. Die Außenvertretung des deutschen Films muss deshalb verstärkt werden. Langfristig sollte es auch in Deutschland gelingen, verstärkt Filme zu produzieren, die sich durch ihr Einspielergebnis selbst refinanzieren und auf Dauer keiner öffentlichen Förderung mehr bedürfen. Gerade im kulturellen Bereich kann der deutsche Film und können deutsche Filmschaffende auf eine lange und bedeutende Tradition zurückblicken. Es ist nicht nur Aufgabe, dieses historische Erbe konservatorisch zu erhalten, sondern es sollte daran angeknüpft und dieser Bereich fortentwickelt werden.

Hierfür sind die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Unstreitig ist dabei, dass die erfolgreiche Arbeit der Filmstiftung NordrheinWestfalen fortgesetzt wird. Sie wissen, dass dies auch Haltung der gesamten Koalition der Erneuerung ist.

Auch das duale Rundfunksystem ist fortzuschreiben, aber zu modernisieren. Öffentlich-rechtliche und private Sender tragen gemeinsam zu einer Programmvielfalt und Meinungspluralität in Deutschland bei. Dabei hat der öffentlichrechtliche Rundfunk die Aufgabe der Grundversorgung zu erfüllen, die es verbietet, Programme lediglich mit Blick auf Einschaltquoten und nach den Gesetzen des wirtschaftlichen Wettbewerbs zu gestalten. Auch diese Verpflichtung sehen wir ausdrücklich in diesem Bereich.

Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten und dürfen nicht unter einen dominierenden Einfluss von Staat und Parteien geraten. Wir wollen auch eine verstärkte Förderung des Ausbildungs- und Nachwuchsbereichs sowie des Einstiegs des Nachwuchses in das Mediengeschäft. Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle für Medienansiedlung und -gründungen, die über alle vorhandenen Fördermöglichkeiten und Standortpotenziale informiert. Daran arbeiten wir.

Um den Standort Nordrhein-Westfalen zu stärken, muss es gelingen – und ich bin sicher, es wird uns gelingen –, das vielfach in kleinen und Kleinstunternehmen vorhandene Multimedia-Kreativpotenzial zukünftig noch besser zur Entfaltung zu bringen. Dafür ist auch die Förderung von Kooperationen und Netzwerken wichtig.

Wir als FDP-Landtagsfraktion wollen gemeinsam mit der CDU die Potenziale, die in unserem Land Nordrhein-Westfalen vorhanden sind, nutzen, um zu einer Medienpolitik zurückzufinden, die wieder Akzente setzt, die über das Land NordrheinWestfalen hinaus beachtet werden und die Medienpolitik in Deutschland insgesamt beeinflussen und fortentwickeln.

Es gehört Kraft und Souveränität dazu, diesen Weg zu gehen und die nötigen Reformen einzuleiten, um insgesamt für unser Land modern und erfolgreich zu sein. Das werden wir tun. Mit der Koalition der Erneuerung, meine Damen und Herren, hat die Medienwirtschaft in NordrheinWestfalen Zukunft. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Witzel. – Nun spricht für die Landesregierung Minister Breuer.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Haushaltsentwurf 2006

für den Einzelplan 02 ist im Vergleich zu den Vorjahren durch wesentliche Merkmale geprägt. Ich will zwei nennen, weil sie auch Gegenstand der Debatte eben waren:

Es geht zum einen um Konsolidierungsbeiträge – das ist wahr –; denn auch für die Staatskanzlei gilt: Wir wollen die Umsetzung der allgemeinen haushaltspolitischen Leitlinie der neuen Regierung, also die Nettoneuverschuldung konsequent reduzieren. Die Staatskanzlei wird diesen Beitrag erbringen.

Zum anderen werden wir in konsequenter Umsetzung unserer Ankündigungen vor und nach dem Regierungswechsel zwei wesentliche Erweiterungen formulieren – das ist auch Ausdruck in diesem Haushalt –:

Erstens wollen wir die Mittel für die Kulturförderung in dieser Legislaturperiode verdoppeln. Das wird in erster Stufe entsprechend realisiert. Ich bin dankbar, dass das heute über alle Fraktionsgrenzen hinweg festgestellt wurde. Das ist schon einmal ein guter Beitrag zu diesem Haushalt am heutigen Abend.

Zweitens. Bisher im Gemeindefinanzierungsgesetz zur Kulturförderung veranschlagte Mittel haben wir in das Fachkapitel des Einzelplans 02 verlagert. Auch das haben wir vorher so formuliert.

Wir setzen folgende Schwerpunkte:

Für das Jahr 2006 sind im Zusammenhang mit dem 60. Jubiläum des Landes Nordrhein-Westalen mehrere Veranstaltungen geplant; Frau Löhrmann hat es angesprochen. Hierfür wurde im Nachtragshaushalt 2005 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Million € im Kapitel 02 010 etatisiert, die nunmehr 2006 die entsprechende Erhöhung des Baransatzes erforderlich macht. Ich finde, das ist nur konsequent und richtig.

Frau Löhrmann, Sie haben die Erhöhungen angesprochen. Es gibt auch Erhöhungen im Bereich der Kirchen. Die Zuschüsse an die Kirchen – das ist in Kapitel 02 050 – wurden wie in den vergangenen Jahren entsprechend den Regelungen der bestehenden Staatsverträge erhöht. Es handelt sich um die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen, denen auch die neue Landesregierung gerne nachkommt. Es wäre eigentlich fair gewesen, Frau Löhrmann, wenn Sie das so angesprochen hätten.

Neu etatisiert wurde ein Zuschuss zur Durchführung des Evangelischen Kirchentages im Jahre 2007 mit 1,2 Millionen € in 2006 und einer Verpflichtungsermächtigung von 1,59 Millionen €, fäl

lig in 2007. Auch der Zuschuss an die Jüdischen Kultusgemeinden wurde aufgrund der bereits durchgeführten und noch geplanten Änderungen …

(Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Darum geht es auch, Frau Löhrmann. Sie bestimmen nicht alleine, worum es geht. Wir wollen auch deutlich machen, dass bestimmte Erhöhungen so sind, wie sie sind. Wir haben das Recht, als Regierung deutlich zu machen, dass wir auch sinnvolle Erhöhungen vornehmen.

(Beifall von der CDU)

Ich trage das zu Ende vor, auch wenn Ihnen das nicht passt.

… des Staatsvertrags von 5,2 Millionen € um rund 2 Millionen € auf 7,2 Millionen € erhöht. Das ist wahr, und dazu stehen wir.

(Wolfram Kuschke [SPD]: Wir auch! – Weite- re Zurufe von der SPD)

Entsprechend der Absprachen mit dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, dem leider viel zu früh verstorbenen Paul Spiegel, war für den Neubau der Synagogen der jüdischen Gemeinden in Gelsenkirchen – 950.000 € – und Bochum -1,1 Millionen € – bereits im Haushalt 2005 eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen; demzufolge wurden die Gelder in 2006 veranschlagt.

Insgesamt steigen somit die Ausgaben des Kapitels Kirchen von 28,7 Millionen € um 4,3 Milioen € auf 33 Millionen €. Das ist zutreffend.

Aber, Frau Löhrmann, ich will auch auf die Frage, die Sie zu den Repräsentationsverpflichtungen gestellt haben, eingehen. Wir werden im Kapitel 02 010 den Ansatz auf 1,2 Millionen € erhöhen. Das ist eine Erhöhung um 133.500 €. Das ist wahr, und wir stehen dazu. Denn zum einen trägt dies den gestiegenen Preisen Rechnung, und zum anderen ist deutlich gemacht worden, dass wir gerade in diesem Jahr durch die Fußballweltmeisterschaft und viele andere internationale Angelegenheiten in der Lage sein müssen, unseren Repräsentationsverpflichtungen nachzukommen. Das tun wir.

(Beifall von CDU und FDP)

Wir wollen auch die Ansätze für wissenschaftliche Beratungen und für die Gewinnung von Planungsentscheidungshilfen nominal von rund 0,4 Millionen € auf rund 0,5 Millionen € in 2006 steigern. Das ist wahr. Sie wissen, das beruht zu wesentlichen Teilen darauf, dass Mittel aus dem Landespresseamt hierher verlagert wurden, da wir

die Mittel für Gutachten, Forschungsaufträge und Meinungsumfragen jetzt in dieser Titelgruppe konzentriert haben.

Ich habe mich gewundert, dass Sie nicht einen weiteren Titel, den Ansatz in Titel 517 01 – Nebenkosten Stadttor und Miete Stadttor –, angesprochen haben. Ich weiß wahrscheinlich auch warum. Da gibt es ebenfalls Steigerungen. Das ist wahr. Mit dem Nachtrag ergibt sich ein Mehr von 944.000 € und von 220.000 €. Der 1998 langfristig abgeschlossene Mietvertrag nebst Indexklausel zwingt uns zu Erhöhungen. Zur Fairness gehört, dass die Ursache in der vergangenen Legislaturperiode liegt und nicht in der jetzigen. Bitte teilen Sie das der Öffentlichkeit so mit.

(Beifall von der CDU)

Ich möchte mit den beachtlichen Konsolidierungsbeiträgen fortfahren. Im Kapitel Europa und Internationales wurden die Zuschüsse für Projekte im In- und Ausland reduziert. Das ist wahr. Wir wollen das so, weil das Ausfluss der Neuorientierung der neuen Landesregierung im Bereich der Europa- und internationalen Politik ist, die sich bei weitem nicht darin erschöpft, nur das Geld auszugeben, das wir nicht haben.

Im Hinblick auf die geplante Liquidation der Projekt Ruhr GmbH wird der Landeszuschuss um rund 2 Millionen € auf 5 Millionen € reduziert.

Es ist auch zutreffend, was Kollege Keymis gesagt hat, dass wir im Bereich Medien die Ansätze im vorliegenden Entwurf deutlich reduziert haben. Sie werden insgesamt um rund 7 Millionen € auf rund 21,2 Millionen € zurückgehen. Fast 4,5 Millionen € erbringt der Verzicht auf die NRW Meien GmbH.

Der Ansatz für die Zuschüsse an die Filmstiftung wird um rund 2,4 Millionen € auf 9,7 Millionen € gekürzt. Das ist wahr, aber wir stehen dazu. Damit trägt auch die Filmstiftung ihren Anteil zur Konsolidierung bei. Es ist eine notwendige Sparanstrengung, die dadurch erträglich bleibt, dass die übrigen Gesellschafter, insbesondere der WDR, ihr bisheriges finanzielles Engagement beibehalten haben.

An der Stelle bleibt mir und auch Ihnen, Herr Eumann, wenn Sie auf die angeblich glorreiche rote und rot-grüne Politik der letzten zehn Jahre hinweisen, Folgendes nicht erspart: Ich glaube nicht, dass das, was Sie im Bereich HDO gemacht haben, erfolgreich war. Ich bin auch nicht bereit zuzugeben, dass das ein Erfolg sein sollte, wenn wir in den letzten Jahren viele Institutionen verloren haben. In welche Zeit fiel denn der Umzug von

Viva von Köln nach Berlin? Doch nicht in unsere Zeit!

(Beifall von der FDP)

Auch die Messe Popcom ist nicht jetzt von Köln nach Berlin gezogen, sondern in Ihrer Zeit. Wenn der RTL Shop zu großen Teilen unsere gemeinsam geliebte Metropole Köln verlässt, ist das bedauerlich. Die Entscheidung, dass die landeseigene NRW Medien GmbH liquidiert wird, ist auch schon zu Ihrer Zeit gefallen. Das hätten Sie fairerweise sagen müssen.

(Beifall von der FDP)