Schulungseinrichtungen. Ich sage auch bewusst: Es darf auch in den Justizvollzugsanstalten kein Tabu für Privatisierungen geben, meine Damen und Herren.
Ich bin ganz optimistisch, dass wir bei den knappen Ressourcen in der Justiz unseren Anteil bewahren. Ich glaube – um es noch einmal zu sagen –: Die Lobbyarbeit, wie sie früher von einigen von Ihnen in der Regierung gemacht wurde, hat diesem Land sehr geschadet. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Dr. Orth. – Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Frau Müller-Piepenkötter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Sichau, Frau Dr. Seidl, ich wollte eigentlich auch etwas zur Verbändearbeit und zur Regierungsarbeit sagen. Aber ich glaube, Herr Dr. Orth hat dazu alles Nötige gesagt.
Die Justiz in unserem Land ist gut aufgestellt. Die Rechtsgewährung erfolgt qualitativ hochwertig und zeitnah. Eine funktionierende Justiz dient nicht allein der Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit, sondern stellt auch einen bedeutenden Standortfaktor für Nordrhein-Westfalen dar.
Im internationalen Vergleich schneidet die Justiz in Nordrhein-Westfalen hervorragend ab. Und das wird auch so bleiben.
Allerdings muss und wird die Justiz ihren Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung leisten. Der Haushalt 2006 trägt diesem Spagat Rechnung. Im Personalhaushalt sind bereits zum Ende des Jahres 2005 mit dem zweiten Nachtragshaushalt die Bedingungen in der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit sowie im Justizvollzug durch Verlängerung beziehungsweise Streichung von kw-Vermerken entscheidend verbessert worden. Diese Maßnahmen wirken 2006 fort.
Ferner sieht der Haushalt 2006 die Schaffung von vier neuen Richterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Stärkung insbesondere des Patentgerichtsstandortes Düsseldorf vor. Diese Stellen sind durch höhere Einnahmen aus Patentstrei
Des Weiteren werden wir mit dem Haushalt 2006 die Bedingungen dafür schaffen, bislang befristet tätige Kräfte in der Justiz dauerhaft zu beschäftigen. Damit haben wir für diese Mitarbeiter – Angestellte des mittleren Dienstes – Sicherheit geschaffen, was die rot-grüne Koalition über Jahre hinweg nicht getan hat.
Rechtspflege, Strafverfolgung und der Justizvollzug werden von weiterem Stellenabbau über das von Rot-Grün – nicht von uns – bereits beschlossene und im Haushaltsplan 2005 von Ihnen festgelegte Maß hinaus verschont. Wir hätten auch das noch gerne zurückgenommen, hätten Sie uns nur ein bisschen Luft dafür gelassen.
Die Justiz leistet ihren Beitrag zur Entbürokratisierung und Reduzierung der Personalkosten durch einen 1,5%igen Stellenabbau in den Verwaltungsbereichen. Dieser geht Hand in Hand mit einem veränderten Prozess der Binnenmodernisierung. Es werden nur noch diejenigen Maßnahmen verfolgt, die zu einer deutlichen Effizienzsteigerung und einer Verbesserung der Qualität der Leistungen in der Justiz führen. Durch Konzentration der wertvollen Personalressourcen lassen sich die wenigen Projekte, die fortzuführen sind, qualitativ ungeschmälert weiterentwickeln. Das bedeutet nichts anderes als die Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz von allen verzichtbaren Verwaltungsaufgaben. In den Verwaltungsbereichen nicht mehr benötigtes Personal können wir wieder in den Kernbereichen Rechtspflege, Strafverfolgung und Justizvollzug einsetzen.
Dem Willen der Koalition der Erneuerung zur Verschlankung von Verwaltungsabläufen und zur Entbürokratisierung trägt das Rechnung. Dem trägt auch die Auflösung des Landesjustizvollzugsamtes in Wuppertal Rechnung. Dessen Aufgaben werden zum überwiegenden Teil auf die Justizvollzugsanstalten verlagert. Die Position der Justizvollzugsanstalten und ihre Verantwortlichkeit werden dadurch gestärkt. Weitere Entbürokratisierungsschritte müssen in Zukunft folgen.
Meine Damen und Herren, die Justiz wird ihrer sozialen Verantwortung trotz des Kurses der Haushaltskonsolidierung weiterhin gerecht. Der Haushalt sieht erhebliche Mittel für die Förderung der Straffälligenhilfe, der gemeinnützigen Arbeit, der Behandlung von Sexualstraftätern, der Haft
vermeidung und des Täter-Opfer-Ausgleichs vor. Auch wenn dieser Bereich nicht gänzlich von Kürzungen verschont werden konnte, sind die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel, die mein Haus nach intensiven Gesprächen mit den Zuwendungsempfängern in Absprache mit diesen zugewiesen hat, ausreichend, um die mit der Förderung verfolgten Zwecke zu erreichen. Das gelingt durch eine intelligentere Verteilungspraxis der zur Verfügung stehenden Mittel.
Ich möchte auf den Täter-Opfer-Ausgleich zurückkommen, denn da wird das besonders deutlich. Die Zuweisungen richten sich an den Fallzahlen des Jahres 2005 und einer pro Fall zu zahlenden Pauschale in Höhe von 250 € aus. Die Höhe dieser Pauschale orientiert sich an den Kosten, die die wirtschaftlich arbeitenden Anbieter auch bisher angesetzt haben, und schafft so den erwünschten Wettbewerb der Anbieter untereinander. Damit ist die scheinbare Quadratur des Kreises gelungen.
Mit weniger Mitteln bleibt der Grad der Zielerreichung gleich. Sie können mir nicht erzählen, dass etwa die Vereine „Basis“ in Recklinghausen und „Waage“ in Köln, die auch bisher mit diesen Mitteln und sogar mit weniger Mitteln ausgekommen sind, im Täter-Opfer-Ausgleich schlechtere Arbeit geleistet haben als andere.
Das Gleiche gilt für die externe Drogenberatung in den Justizvollzugsanstalten. Hier sieht der Justizhaushalt Mittel in Höhe von 100.000 € vor. Damit und durch Neuorganisation der internen Drogenberatung – hundert speziell dafür ausgebildete Mitarbeiter in den Anstalten – ist der weitgehende Wegfall der Förderung externer Drogenberatungsstellen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales kompensiert worden. Durch neue Strukturen ist die für die Resozialisierung der drogenabhängigen Gefangenen enorm wichtige Tätigkeit der Drogenberatung sichergestellt, und dies mit relativ geringerem finanziellem Aufwand.
Der Haushaltsentwurf 2006 bietet zudem die Gewähr, wichtige rechtspolitische Anliegen der Landesregierung umzusetzen. Im Justizvollzug setzen wir einen wesentlichen justizpolitischen Schwerpunkt auf den Umgang mit jugendlichen Straftätern und solchen in noch jungem Erwachsenenalter.
handenen 189 Plätze um ein Drittel zu erhöhen. Damit sichern wir die zeitnahe Vollstreckung des Jugendarrestes, der gerade in diesem Bereich besonders wichtig ist.
Für junge Erwachsene richten wir spezielle Jungtäterabteilungen in fünf Anstalten des geschlossenen Vollzuges und in einer Anstalt des offenen Vollzuges ein. Die dort gezielt auf die Altersstruktur und den Reifegrad abgestimmte Behandlung der Gefangenen wird zum einen durch eine diagnosegestützte Ein- und Zuweisungspraxis und zum anderen durch eine am Behandlungsfortschritt orientierte Überführung in schulische und berufsbildende Maßnahmen flankiert.
Meine Damen und Herren, ein wichtiges Element einer modernen und einer effizienten Justiz ist die Informationstechnik. Hier werden wir den erreichten hohen Standard weiter ausbauen. Das elektronische Grundbuch und das elektronische Handelsregister sind Meilensteine auf dem Weg zu einer dienstleistungsorientierten Justiz.
Noch in diesem Jahr wird auch die Eintragung ins Handelsregister auf elektronischem Weg möglich sein. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für Bürgerfreundlichkeit der Justiz und für sparsamen Einsatz der personellen Ressourcen der Justiz. Wir werden diesen Standard sichern und die notwendigen Reinvestitionen in Hard- und Software auch weiterhin sicherstellen.
Meine Damen und Herren, angesichts der drängenden finanzwirtschaftlichen Probleme unseres Landes und der anderen Länder setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, die seit Jahren ansteigende Kostenentwicklung insbesondere bei den Sachausgaben zu stoppen. Wir wollen dafür sorgen, dass die finanzpolitischen Erfordernisse der Länder bei der Schaffung neuer bundesgesetzlicher Vorschriften gewahrt und finanzielle Mehrbelastungen ohne Einbußen bei der Qualität der Rechtsgewährung vermieden werden.
Die Belege für unsere aktive Mitarbeit im Bereich der Bundesgesetzgebung sind vielfältig. Ich kann Ihnen angesichts der Vielzahl der Fälle nur Beispiele benennen, etwa den Gesetzentwurf zur Begrenzung der Ausgaben für Prozesskostenhilfe, der unter maßgeblicher Mitwirkung NordrheinWestfalens erarbeitet wurde und noch diesen Monat in den Bundesrat eingebracht werden soll. Ferner stehen Reformen des Beratungshilfegesetzes und die Abschaffung von Gerichtskosten
Der Haushaltsentwurf 2006 bietet die Gewähr dafür, dass ihre Funktionsfähigkeit auch unter harten Rahmenbedingungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erhalten und verbessert wird.
Danke schön, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, wir kommen zum Ende der Beratung über den Einzelplan 04 – Justizministerium.
Ich beginne entsprechend der Ihnen vorliegenden Übersicht mit der laufenden Nr. 107, dem Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/1689. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Ich komme zur laufenden Nr. 108, dem Antrag der SPD Drucksache 14/1690. Wer ist für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag auch abgelehnt.
Ich komme zur laufenden Nr. 109, dem Antrag der SPD Drucksache 14/1691. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich komme zur laufenden Nr. 110, dem Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/1692. Wer ist für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.