Ich werde die Beratungen mit der Selbstverwaltung nutzen, um diese Anregungen zu transportieren. Für andere Maßnahmen als Gesetzesänderungen müssen wir bei den Beteiligten erst Überzeugungsarbeit leisten, wie zum Beispiel trägerinterne Anforderungen nicht par ordre du mufti abzuschaffen. Hier werden uns die Ergebnisse des Referenzmodells helfen.
Hierzu habe ich die Beteiligten aufgefordert, mir bis Mitte September ein Praxishandbuch vorzulegen, das erstens bei der Optimierung der Arbeitsabläufe, zweitens bei der Vereinfachung der Pflegedokumentation und drittens bei der Verbesserung der Zusammenarbeit Hilfestellungen gibt.
Auch dies schafft zeitliche Freiräume, die den Pflegebedürftigen zugute kommen sollen. Hierfür muss kein Federstrich an bestehenden Regelungen verändert und kein Euro mehr in die Hand genommen werden. Uns hilft aber auch, wenn wir mit parlamentarischer Unterstützung in die notwendigen Fachgespräche gehen. Deshalb ist dieser Antrag wichtig.
Schließlich möchte ich noch einmal ein Handlungsfeld bei der Entbürokratisierung ansprechen, das uns allen in diesem Hause noch intensive Beratungen bringen könnte, nämlich das Stichwort Föderalismusreform. Die Landesregierung begrüßt die Föderalismusreform in diesem Zusammenhang und auch die Absicht, das Heimrecht in die Zuständigkeit der Länder zu geben.
Damit widerspreche ich ausdrücklich denjenigen, die eine Verlagerung des Heimrechtes in die Zuständigkeit der Länder ablehnen, weil sie damit in einem Atemzug den Abbau von Schutzrechten verbinden. Vielmehr bin ich mir sicher, dass wir viel konkreter und viel eher mit einem Heimrecht in Landeszuständigkeit auf die individuellen Be
dürfnisse der Menschen eingehen können als mit einem Bundesgesetz. Das müsste als verordnetes Mittelmaß die unterschiedlichen Interessen von 16 Ländern koordinieren. Gesetzliche Lücken können auf der Landesebene zügiger ausgefüllt und geltende Regelungen können bei Änderungsbedarf schneller – jedenfalls ohne langwierige bundesweite Abstimmungsprozesse – angepasst werden.
Im Übrigen ist es auch mit bundesrechtlichen Vorgaben nicht gelungen, tatsächlich einheitliche Bedingungen für Heime in den Ländern zu schaffen – nicht nur, weil das Gesetz des Bundes jeweils unterschiedlich ausgeführt wird. Die Länder unterscheiden sich schon heute in der Förderung der Pflegeinfrastruktur und in dem, was auf Landesebene zwischen Pflegekassen und Verbänden der Einrichtungen über Vergütungen und Leistungen, Qualität und Pflege in Rahmenverträgen vereinbart wurde. Stattdessen wollen wir gemeinsam fachlich darüber sprechen, wie wir das Heimrecht in Nordrhein-Westfalen im Interesse der Pflegebedürftigen gestalten wollen.
Auch hier hat die von mir eingerichtete Arbeitsgruppe wichtige Anregungen gegeben. Es hat sich gezeigt, dass es unbestreitbar einen Novellierungsbedarf für die heimrechtlichen Vorgaben gibt. Die notwendigen Änderungen dürfen aber die Schutzfunktion des Gesetzes für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen nicht schwächen. Warten wir also die Ergebnisse der Beratungen in Berlin ab. Die Anhörung zum Heimgesetz findet in dieser Woche in der Bundeshauptstadt statt. Nutzen wir gemeinsam die Chancen, die uns die Delegation des Heimrechtes in die Zuständigkeit der Länder bietet.
Bürokratieabbau ist – das sage ich auch mit Blick auf die anstehenden Ausschussberatungen – mehr als ein banales Streichkonzert. Wir müssen die pflegebedürftigen Menschen mit ihrer bestmöglichen Versorgung vor Augen haben, wenn wir dem Normendschungel den Kampf ansagen. Wir wollen diesen Kampf mit Sorgfalt und Augenmaß aufnehmen.
Die Landesregierung dankt den Regierungsfraktionen für die parlamentarische Unterstützung. Ich würde mich freuen, wenn auch die Oppositionsfraktionen diesen Weg mitgehen könnten. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Romberg, ich komme aus Kevelaer, bin römisch-katholisch. Mein Glaube steht fest. Insofern will ich Ihnen das einmal glauben,
Der fünfte Abschnitt Ihres Antrages – Sie können das, wenn Sie bisher noch nicht die Möglichkeit hatten, den Bericht durchzulesen, nachher nachlesen – ist nicht nur inhaltlich, sondern auch von der Wortwahl her ziemlich genau dem Bericht entnommen. Das kann Zufall sein. Ich will einmal daran glauben.
Was aber noch schwerwiegender ist, das ist die Tatsache, dass es auf Bundesebene die Bemühungen gibt, dass bei der Fachkraftquote im Sinne des Verbraucherschutzes Vorkehrungen getroffen werden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das nicht wussten. Wenn man die Diskussionen in der CDU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion in den letzten zwei, drei Wochen verfolgt hat, dann konnte man Punkte genau mit dem Inhalt dieses Antrages vernehmen. Ich nehme an, dass Ihr Antrag sonst anders formuliert wäre. Meine Damen und Herren, ich will es einmal glauben.
Herr Burkert, Sie haben in Ihrer Aufzählung noch die Apotheker vergessen. Der Vollständigkeit halber muss man ehrlicherweise sagen, dass auch die noch einmal prüfen können, wenn es um die Medikamentenabgabe, die Medikamentenschränke etc. geht. Insofern ist das wirklich eine Katastrophe.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Wunsch nach Entbürokratisierung nichts Neues ist. Herr Minister, Sie nehmen ja diesen Bericht zum Anlass zu formulieren:
hat es bereits in der letzten Legislaturperiode Initiativen gegeben, die pflegerische Versorgung von unnötigem bürokratischen Ballast zu entschlacken und die Aufsichtsfunktionen so weit wie möglich zu bündeln und besser aufeinander abzustimmen.
Sie sehen, dies ist kein neuer Wunsch. Sie sehen, jeder Sozialminister ist seit den 70er-Jahren mit diesem Wust der Bürokratisierung konfrontiert worden, der hier angefallen ist.
Man muss auch ehrlicherweise fragen, wenn man das hier beklagt und uns indirekt vorwirft, wir hätten da nichts getan: Wie ist es denn zu diesen Dingen gekommen? Da waren unter anderem Politiker aus der CDU-Fraktion vor zwei Jahren an der Skandalisierung von einzelnen Pflegefällen eindeutig beteiligt. Das hat bei den Trägern bewirkt, dass sie sehr vorsichtig mit einer Entbürokratisierung umgehen wollen, weil die Beweislast im Moment noch sichergestellt wird.
Ich möchte damit nicht sagen, dass wir uns gegen Entbürokratisierung stellen wollen. Ich möchte nur sagen: Wir müssen einen ernsthaften Weg gehen. Wir haben hier eine Aufgabe, die wir ernst nehmen sollten.
Herr Laumann, ich finde es schade, dass Sie alle vier Male, in denen wir Sie und die Regierungsfraktionen aufgefordert haben, endlich im Bereich Pflege einen gemeinsamen Weg einzuschlagen, diese Aufforderung ausgeschlagen haben. Gerade bei der Entbürokratisierung der Pflege werden wir, wenn wir auf Landes- und Bundesebene nicht einheitlich vorgehen, verlieren. Dann wird es zu noch mehr Bürokratie statt zu einer Entbürokratisierung kommen. Das zeigt die Vergangenheit, die Weisheit der letzten 30 Jahre.
Meine Damen und Herren, hier möchte ich schließen. Ich erwarte noch eine Gegenrede von Herrn Henke. Ich möchte uns nicht die Gelegenheit nehmen, darauf noch antworten zu können. – Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, nach meinem Plan gibt es keine Wortmeldungen mehr. Wir kommen zum Schluss der Debatte.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/1984 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das mit großer Mehrheit so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister – diesmal sind Sie nicht gemeint, Herr Laumann, sondern der Kollege Uhlenberg –, nachdem es eingerissen ist, dass der Minister die Redebeiträge der Opposition einzeln bewertet und benotet, sage ich Ihnen gleich am Anfang, dass ich es wahrscheinlich nicht schaffen werde, von Ihnen in die Kategorie der netteren Abgeordneten aufgenommen zu werden. Aber ich werde mich auf alle Fälle um die Kategorie Lieblingsoberlehrer bewerben.
Lärm, meine Damen und Herren, macht krank. Zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland fühlen sich durch Lärm belästigt oder gestört. Über ein Drittel der Bevölkerung ist sogar gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm ausgesetzt. Nach aktuellen Angaben des Umweltbundesamtes lassen sich rund 4.000 Herzinfarkte pro Jahr in Deutschland …
Jawohl, Herr Romberg, Sie können auch an dieser Stelle gut zuhören – auf Straßenverkehrslärm zurückführen. Dass in der Ruhe die Kraft liegt, wird uns oftmals erst dann bewusst, wenn es uns an Ruhe mangelt.
Das Problem der Lärmbekämpfung ist in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland nicht neu. Aber wir haben es in der Perspektive 2007/2008 mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zu tun, die das Thema aufgegriffen und systematisch geordnet hat. Sie ist durch ein Bundesgesetz umgesetzt worden. Jetzt sind das Land beziehungsweise die Kommunen an der Reihe.
Bevor man ins Detail geht, muss man sicherlich zwei Vorbemerkungen machen: Zum einen handelt es sich um einen umfassenden Ansatz, der es verdient, dass alle politischen Kräfte, die dem Lärmschutz verpflichtet sind, auf allen Ebenen an
diesem Ansatz intensiv arbeiten. Zum anderen muss man aber auch vorwegschicken, dass dieser Ansatz der EU Schwächen aufweist, wenn es darum geht, nach Feststellung von Problemen auch entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung von Lärm einzuleiten. Hier ist die Systematik schwächer als bei der Parallelrichtlinie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung.
Wenn man das weiß, ist das gleichzeitig eine Aufforderung, bei der Umsetzung und bei der Anwendung der Richtlinie nicht noch zu zusätzlichen Verwässerungen zu kommen. Ich habe den Eindruck, dass es auf der Landesebene und insbesondere durch das Umweltministerium über Anwendungsvorschläge zur Verwässerung dieser Richtlinie kommen soll – und das bewusst.
Ich will vier Bereiche nennen, von denen ich meine, dass es zu klareren Regelungen im Sinne von mehr Lärmschutz kommen sollte. Der erste Bereich betrifft die Zuständigkeitsregelung: Wer ist für die Umsetzung und insbesondere im ersten Schritt für die Kartierung von Lärm zuständig? Das Bundesgesetz sieht die Kommunen als Zuständige vor. Allerdings können die Länder davon abweichende Regelungen treffen. In NordrheinWestfalen beabsichtigt die Landesregierung eine generelle kommunale Zuständigkeit.
Das wird von den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere aber vom Städte- und Gemeindebund mit dem Hinweis auf das Konnexitätsprinzip abgelehnt. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die vielen kleinen Gemeinden, die diese Lärmkartierung entlang der Hauptverkehrsstraßen ausführen, dazu fachlich einfach nicht in der Lage sind. Sie haben schlicht und einfach nicht die Kapazitäten. Das haben andere Bundesländer aufgegriffen, indem sie die Verantwortung zumindest für Städte unter 250.000 Einwohner dem Landesumweltamt gegeben haben. Das sind im Übrigen auch Bundesländer, die nach einer ähnlichen Farbenlehre regiert werden wie Nordrhein-Westfalen.
Zumindest von Kommunen unter 250.000 Einwohnern kann man annehmen, dass sie nicht über eigene fachliche Kapazitäten verfügen. Erste Nachfragen in diesen Kommunen haben bereits ein starkes Interesse daran erkennen lassen, dass das einheitlich, von einer Stelle und klar geregelt übernommen wird. Hier bietet sich in der Tat – wie in anderen Bundesländern auch – das Landesumweltamt an.