Liebe Kollegen! Der vorliegende Antrag, Herr Keymis, den Sie vorgestellt haben – das haben Sie in Ihrer Rede auch schon anklingen lassen –, ist inkonsequent, kommt zu spät und wiederholt die alten Diskussionen. Alle drei Aussagen – das kann ich Ihnen an der Stelle nicht ersparen, auch wenn es die Kollegen schon gemacht haben – will ich kurz belegen.
Die von Ihnen aufgegriffene Regelung im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag war in der Tat schon am Ende der letzten Legislaturperiode Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Auch die Frage einer möglichen Gebühr für InternetPCs ist bereits damals diskutiert worden. Ich wiederhole das gerne: Sie, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, haben damals genau dieser Regelung zugestimmt, zu der Sie heute nicht mehr stehen wollen. Ich finde, das zu sagen gehört zur Klarheit dazu.
Der Kollege der SPD-Fraktion hat das „Populismus“ genannt. Ich muss es zumindest „Heldenmut nach Ladenschluss“ nennen. Die Zeit ist hier ab
Meine Damen und Herren, Sie setzen sich in Widerspruch zu Ihrem damaligen Verhalten. Das ist inkonsequent.
Der Antrag kommt zudem zu spät. Sie fordern die Landesregierung auf, sich für eine vorläufige Aussetzung geltenden Rechts stark zu machen. Sie wissen sehr gut, sosehr Sie auch Sympathie für die Diskussion haben können, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, für die Durchsetzung geltenden Rechts Sorge zu tragen. Das gilt auch hier.
Abgesehen davon – auch das wissen Sie viel besser, als Sie es vorgetragen haben – obliegt die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages den Rundfunkanstalten und der GEZ. Auch das war Gegenstand der Aussprache.
Dazu hat am 14. August 2006 eine Besprechung auf den Fachebenen zwischen den Rundfunkanstalten und den Ländern, den sogenannten Rundfunkreferenten, stattgefunden. Meine Damen, meine Herren, die Beteiligten sind dabei zuversichtlich, dass es zu einer vernünftigen Regelung kommen kann.
Auch die Rundfunkanstalten werden auf der Intendantensitzung am 11. und 12. September darüber beraten, genauso die Rundfunkkommission am 21. September 2006.
Die von Ihnen vorgetragene Abkehr von einer gerätebezogenen Gebühr wirft natürlich Fragen auf, die wir vor einigen Jahren eingehend politisch diskutiert haben. Wie Sie wissen, basiert die gerätebezogene Rundfunkgebühr auch auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Ich will für die Landesregierung noch einmal daran erinnern, dass für eine Änderung das Einvernehmen aller Länder erforderlich ist. Ich habe die herzliche Bitte, dass Sie das an dieser Stelle akzeptieren. Mir kommt bei Ihren Argumenten insbesondere die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Sie beantworten müssen, insgesamt ein Stück weit zu kurz.
Abschließend: Sie haben sich heute Morgen, Herr Keymis, ja schon in der Öffentlichkeit geäußert. Ich kann verstehen, dass Sie heute sagen: Keine Rundfunkgebühren für PCs und Handys. – Ich
hätte es für seriös gehalten, wenn Sie darauf hingewiesen hätten, dass Sie damals offensichtlich etwas falsch gemacht, etwas falsch eingeschätzt haben. Das gehört zur Seriosität dazu.
Es tut mir leid, dass ich das an der Stelle so sagen muss. Ich bitte Sie aus diesen Gründen herzlich, den Antrag abzulehnen.
Danke schön, Herr Minister Breuer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht noch einmal der Kollege Keymis.
Herzlichen Dank! Sehen Sie, Herr Minister Breuer, das Problem, das wir jetzt hier im Landtag haben, ist: Wir haben einen Kulturminister, der nicht anwesend ist, wir haben einen Medienminister, der nicht anwesend ist, und wir haben einen Minister, der für all diese Themen sprechen muss, der nicht zuhören kann.
Ich habe in meinem Redebeitrag vorhin gesagt, dass wir an dieser Stelle aus meiner Sicht falsch entschieden haben.
Ich habe vorhin in meinem Redebeitrag gesagt, Herr Breuer, dass wir dieses bereits damals in der Debatte angesprochen haben, dass wir aber andere Themen im Vordergrund hatten und nicht dieses. Ich finde es überhaupt nicht ehrenrührig, wenn man aus solchen Fehlern lernt, wenn man aus Entscheidungen, zu denen man sagt: „Da hat man wahrscheinlich Dinge übersehen, nicht genügend klar benannt“, lernt und dann entsprechende Anträge stellt. Das finde ich überhaupt nicht ehrenrührig, übrigens auch nicht populistisch, Herr Kollege Eumann.
Das ist ein ganz klarer politischer Vorgang. Wenn Sie damit nicht umgehen können, weil Sie sich an der Stelle ertappt fühlen, weil Sie selber bisher überhaupt keine Initiative ergriffen haben, dann kann ich Ihnen allerdings nur sagen: Da empfinden Sie richtig.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident – der ist auch zuständig für Medien und Kultur –, Herr Peter Harry Carstensen, hat sich bereits gegen diese Gebühr ausgesprochen und sich für ein zeitlich befristetes Moratorium eingesetzt. „Damit wollen wir Zeit gewinnen, um die gesetzlichen Regelungen im Interesse aller Beteiligten zu überarbeiten und dem aktuellen Stand der Technik anzupassen“, sagte Carstensen der „Bild am Sonntag“ wörtlich.
Das Problem ist, dass Sie nicht so weit sind wie andere. Deshalb werfen Sie uns vor, dass wir – vielleicht ein bisschen knapp, aber immer noch zeitig vor der nächsten Konferenz – mit einem sinnvollen, vernünftigen, den Entwürfen und den Vorstellungen vieler Menschen entsprechenden Antrag kommen.
Ich gebe zu: Das hätten wir alles eher regeln müssen. Andere haben es damals nicht mit uns gemeinsam geregelt. Jetzt können wir es aber regeln. Machen Sie doch bitte an dem Punkt weiter, und beklagen Sie nicht, dass wir an der Stelle einen vernünftigen Antrag stellen, dem Sie nur nicht zustimmen können, weil Sie nicht wirklich wollen! – Danke schön.
Herr Keymis, ich habe nicht kritisiert, dass Sie heute schlauer sind als gestern. Ich habe kritisiert, dass Sie das, was Sie in Ihrer heutigen Rede vorgetragen haben, in Ihrer Pressemitteilung geflissentlich übersehen haben. Dabei habe ich Sie ertappt. Ich hätte es für seriös gehalten, wenn Sie gesagt hätten: Wir sind heute anderer Auffassung. Oder: Wir haben uns damals nicht durchgesetzt. Ich habe den Eindruck, dass Sie sich ertappt fühlen. Das wollte ich an dieser Stelle noch sagen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/2403. Wer diesem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/2414 an den Sportausschuss federführend und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Rechtsausschuss mitberatend. Wer diese Überweisungsempfehlung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
8 Ökonomische Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei den Freigrenzen des Schonvermögens im Fortentwicklungsgesetz Hartz IV berücksichtigen!
Eine Beratung ist heute auch nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Wir kommen auch hier unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/2404 an den Ausschuss für Frauenpolitik – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitberatend. Wer dieser Empfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.