Liebe Frau Düker, natürlich sind wir das größte Bundesland. Deshalb machen wir auch die beste Integrationspolitik,
Deshalb richtet sich der ganze Gipfel in Berlin, deshalb richten sich die Arbeitsgruppen, die jetzt gebildet werden, an den von uns vorgelegten Entwürfen aus. Diese hatten mehr Substanz als ein paar kleine Änderungen am Zuwanderungsgesetz, wie Sie sie uns heute als die Lösung für bessere Integrationsförderung verkaufen wollen.
Wir kommen zur Zuwanderung. Wir brauchen eine Evaluierung. Das von Rot-Grün beschlossene Gesetz ist erst seit dem 1. Januar 2005 in Kraft, liebe Frau Düker.
Ich hatte den Eindruck, Sie haben bis vor Kurzem in Berlin regiert. Ich dachte, Schily wäre bisher Innenminister gewesen.
Der jetzige Innenminister packt das an. Der jetzige Innenminister wird eine Bleiberechtslösung mit den Landesinnenministern hinbekommen. Der jetzige Innenminister wird das Zuwanderungsgesetz mit einer neuen Koalition verbessern. Es wird deshalb im Herbst zu Änderungen kommen.
Viele Ihrer Vorschläge sind gar nicht falsch. Wir brauchen eine qualifiziertere Zuwanderung. Wir brauchen geringere Grenzen. Wir dürfen in der Öffentlichkeit aber auch nicht den Eindruck erwecken, als ob Zuwanderung das Hauptproblem bei der Integrationspolitik sei.
das Gesetz verändert werden. Die 84.000 €Grenze wird fallen. Ein Stammkapital von einer Million € und zehn Arbeitsplätze sind eher ein Signal der Abschreckung denn eines der Ermutigung. In diesen Punkten haben Sie Recht. In der Breite der Integrationspolitik ist es aber nur ein Nebenthema.
Deshalb überrascht es mich, dass die Grünen, die bei diesem Thema sonst den Anspruch erheben, originell zu sein und gute Ideen einzubringen, mit diesem dreiseitigen Antrag ernsthafte Integrationsförderung in Nordrhein-Westfalen leisten wollen. Er ist zu kurz gegriffen. Mit diesem Antrag erfüllen Sie nicht die notwendigen Bedingungen, um gute Integrationsförderung in Nordrhein-Westfalen zu machen.
Vielen Dank, Herr Minister Laschet. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2492 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Herr Abgeordneter Eumann von der SPD-Fraktion ist bereits auf dem Weg zum Rednerpodium. Dann erteile ich ihm auch das Wort.
Lieber Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Gelegenheit hatte, die Ifa in Berlin zu besuchen, dem ist spätestens dann klar geworden, dass der Prozess der Digitalisierung in Verbindung mit dem Prozess der Globalisierung eine mediale Zeitenwende bedeutet.
Der amerikanische Soziologe Manuel Castells spricht in diesem Zusammenhang vom revolutionären Charakter. In der Tat entfaltet die Digitalisierung ihre Möglichkeiten jetzt in vollem Umfang. WiMAX ist nur ein aktuelles Beispiel, welches wir heute Morgen schon diskutiert haben.
Herr Breuer, die Abkürzung können Sie auch unfallfrei aussprechen. Es kommt auf die vollständige Aussprache an. Das können wir beide gerne üben.
In einer besonderen Situation haben sich die Ministerpräsidenten bei den Beratungen zum achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Herr Breuer, unter anderem auf eine Formulierung in § 19 Abs. 4 verständigt.
Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen und rasanten Entwicklung im Medienbereich –, darauf hinzuwirken, dass dieser Absatz entfällt. Eine Deckelung bei digitalen Programmen halten wir für die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für falsch.
Ich will ein konkretes Beispiel nennen. Sicherlich sind wir alle dafür, dass öffentlich-rechtliche Anbieter auch spezifische Angebote beispielsweise beim Thema DVB-H machen werden und machen sollten. Zählt das jetzt zu diesem Bukett?
Sie wissen, es gibt darüber einen Streit sowohl innerhalb der ARD als auch unter den Staatskanzleien. Um diesem Streit entgegenzuwirken, glauben wir, dass es gut ist, dass man jetzt aus Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Signal setzt.
Ich weiß auch, dass natürlich mit Blick auf die Beratungen der Ministerpräsidenten in Brüssel das Thema eine Rolle gespielt hat. Insofern ist es, wie ich meine, immer notwendig zu sagen: Das ist nun wirklich Sache der Mitgliedstaaten und nicht Sache von Brüssel. Art. 5 unserer Verfassung, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eben kein bloßes Rundfunkgrundrecht, sondern Auftrag an den Gesetzgeber, eine Kommunikationsordnung zu schaffen, die durch Anbieter- und Angebotsvielfalt geprägt ist. Das heißt auch, dass öffentlich-rechtliche Veranstalter ein eigenständiges Angebot über alte und neue Distributionswege machen müssen, das sowohl dem Verbreitungsweg wie auch dem Endgerät gerecht wird, und zwar in der Sprache, in der Präsentation, in der Themenwahl und in der Zielgrup
pendifferenzierung. Es geht nicht darum, zum Beispiel klassischen Rundfunk im Internet zu machen oder klassischen Rundfunk über DVB-H zu machen, sondern da muss es ein medienspezifisches Angebot geben.
Medienpolitik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Sendern gleichermaßen ermöglicht, sich zu fairen Bedingungen dem Wettbewerb zu stellen.
Medienpolitik darf es weder zulassen, dass den kommerziellen aufgrund einer übermächtigen öffentlich-rechtlichen Säule – bildlich gesprochen – die Luft ausgeht, noch dass der öffentlichrechtliche Rundfunk zu einem Nischenprogramm verkommt. Angesichts unserer, wie ich finde, hervorragenden dualen Rundfunkordnung sind wir von beidem weit entfernt.
Ohne publizistischen Wettbewerb ist unsere auf Vielfalt und Pluralismus ausgerichtete Rundfunkordnung nicht vorstellbar. Dazu gehört eben keine Begrenzung in diesem Bereich.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieses Antrags, den die SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht hat, und vieler weiterer Initiativen kann kein Zweifel daran bestehen, dass die SPD sich sehr für die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzt.
Dazu gehört auch, aus aktuellem Anlass – ich will unseren Antrag dazu nutzen – deutlich zu machen, dass ich persönlich mit der Entscheidung der Intendantenkonferenz von Schwerin nicht einverstanden bin. Die ARD hat sich damit keinen Gefallen getan. Die Kommentare sind entsprechend. Bei den Verantwortlichen innerhalb der ARD sollten spätestens jetzt alle Alarmglocken schrillen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird stärker als bisher darauf achten müssen, sich gegenüber kommerziellen Anbietern abzugrenzen und nicht alles, was rechtlich möglich ist, auszuschöpfen.
Ich meine, es ist notwendiger denn je, entsprechende Kontrapunkte zu setzen. Sie wissen, dass ich in diesem Zusammenhang vorgeschlagen habe,
dass wir innerhalb der ARD eine neue Kontrolle in Analogie dessen einführen, was die BBC mit dem Trust-Modell vorgeschlagen hat. Ich bin mir sicher, dass dieser ARD-Rat einerseits die Interessen der Gebührenzahler wirksam wahren und an
Es wäre ein wichtiges Signal, dass wir hier weiterkommen; denn ansonsten gerät ein für mich wunderbares System in eine Rutschbahn, und das würde ich gerne auch mit Ihrer Unterstützung vermeiden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und herzlichen Dank für das freundliche Räuspern, Herr Präsident; ich habe das verstanden.
Vielen Dank, lieber Kollege Eumann, für Ihren Beitrag. – Jetzt gebe ich dem Herrn Kollegen Dr. Brinkmeier das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Eumann hat gerade wie eben auch schon die Redezeit genutzt, um noch einige andere Punkte in seine Rede einzuflechten. Ich will einmal die aktuelle Debatte Boßdorf/Ullrich, die Sie auch ansprechen, und die Vertragsgeschichten im Rahmen der ARD, die damit zu tun haben, aufgreifen.
Wenn Sie daraus folgern, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle eine Abgrenzung erfahren und sich selbst eine solche zu den privaten Anbietern auferlegen, sind wir sicherlich einer Meinung. Das hat dann aber auch Konsequenzen in die Richtung, dass man auch in anderen Bereichen sagt: Hier bescheide ich mich. – Wenn wir von Abgrenzung reden, dann müssen wir auch darüber diskutieren, für welche Bereiche das dann gilt. Dabei kommen wir sicherlich in eine fruchtbare Debatte.
Wir sind uns sicherlich einig, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk, der WDR als unser Sender hier in Nordrhein-Westfalen, eine feste Größe in der Medienlandschaft ist. Ich verstehe Ihren Antrag so, dass Sie ein deutliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablegen wollen. Das haben Sie, Herr Eumann, gerade auch getan. Das kann man immer wieder tun. Die CDU tut das auch gerne und aus vollem Herzen, aber die CDU – das werden Sie nicht hinkriegen von der SPD, liebe Kolleginnen und Kollegen – wird sich nicht aufzwingen lassen, ihre Grundsatzposition aufzugeben.
Natürlich muss man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der digitalen Welt Entwicklungsspielräume geben. Das ist ganz wichtig. Im Fernsehbereich erleben wir jetzt eine sehr starke Entwicklung von analog zu digital. Da geht vieles seinen Weg, teilweise begleiten wir das, müssen es begleiten und begleiten es gemeinschaftlich auch sehr positiv. Und im Bereich des Radios ist auch einiges unterwegs.
Aber noch einmal – und das deklinieren wir in vielen Reden hier durch –: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Bestandsgarantie und eine Entwicklungsgarantie. Er hat aber keine Expansionsgarantie. Das ist der große inhaltliche Unterschied zwischen Ihnen und uns. Das muss man offen und ehrlich ansprechen, und dann kann man sehen, wie man damit verfährt.
Noch einmal: Wir bewegen uns damit ganz klar auf dem Boden der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Urteile.