Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

(Beifall von CDU und FDP – Christian Lind- ner [FDP]: So ist es!)

Also: Lassen Sie uns miteinander versuchen, die Probleme zu lösen. Wenn wir die Lösung in allen Punkten haben, können wir uns abends in einer guten Runde darüber unterhalten, wer wo welche Impulse gegeben hat.

Ich hoffe, dass wir am Ende der Woche eine Lösung haben, hinter der wir alle stehen können. Mit der Umsetzung werden wir ohnehin noch genug Arbeit haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Biesenbach. – Einen erneuten Kurzbeitrag leistet jetzt der Abgeordnete Engel von der FDP.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Düker, würden Sie denn wenigstens einräumen, dass die Zahlen, die Herr Minister Laschet vorgetragen hat, Ihre Behauptung, NRW stehe nicht an der Spitze der Bewegung, komplett widerlegen?

(Monika Düker [GRÜNE]: Das hat mit Ab- schiebungen nichts zu tun!)

Würden Sie das denn wenigstens einräumen? Er hat vorgetragen: 2002 5.634 Abschiebungen, 2003 5.753 Abschiebungen, 2004 5.490 Abschiebungen, 2005 4.068 Abschiebungen. Vergleicht man die Jahre 2004 und 2005, kommt man auf eine Differenz von 1.422.

(Hannelore Kraft [SPD]: Das werden doch weniger Flüchtlinge wegen des Zuwande- rungsgesetzes! – Zuruf Monika Düker [GRÜ- NE])

Das hat wohl etwas damit zu tun.

(Hannelore Kraft [SPD]: Schauen Sie sich doch einmal die Zahlen an!)

Sie haben angegiftet und Öl ins Feuer gegossen, indem Sie folgendermaßen begonnen haben: Eigentlich wollte ich ja anders anfangen, aber jetzt stecke ich einmal unseren Innenminister in die Ohrfeigenmaschine.

(Ralf Jäger [SPD]: Den Innenminister nicht! Seine Aushilfe war das!)

Sie haben das Klima angeheizt und in der Sache, liebe Frau Düker, nicht einen einzigen substanziellen Beitrag gebracht. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Jetzt noch einmal Herr Minister Laschet. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wortbeiträge des Abgeordneten Rudolph und der Abgeordneten Düker hatten in ihrer Tonlage und Wortwahl nicht den Eindruck erweckt, als wollten sie hier und heute einen großen Konsens zwischen allen Fraktionen des Landtags herstellen.

(Ralf Jäger [SPD]: Am besten setzen Sie sich wieder!)

Diesen Tonfall brachten diese Wortbeiträge nicht. Wenn hier jemand sagt, dass etwas schäbig und unanständig ist und damit einen nicht anwesenden Innenminister meint, wird jeder Minister der Landesregierung diese Unverschämtheiten zurückweisen. Das hat hier als Erstes stattgefunden.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger?

Ja.

Bitte schön.

Herr Aushilfsinnenminister, nehmen Sie zur Kenntnis, dass es in den letzten Jahren insbesondere die Union war, die sich auf besondere Weise damit gebrüstet hat, dass die Abschiebezahlen eigentlich höher sein müssten, als sie die Statistik ausgewiesen hat?

Wie erklären Sie sich ferner die Aussage des Sprechers des Innenministeriums von vorgestern, der sich ebenfalls damit brüstet, dass seit Antritt dieser Landesregierung 20.000 Menschen dieses Land verlassen mussten?

Bitte, Herr Minister.

Herr Aushilfssprecher!

(Heiterkeit und Beifall von der CDU)

Ich weiß nicht, ob wir uns hier nach Adam Riese oder wonach auch immer unterhalten. Ich habe Ihnen vorgetragen – auch der Kollege Engel hat das gerade noch einmal gemacht –, wie viele Menschen durch die SPD-Innenminister in den Jahren 2005, 2004, 2003, 2002 abgeschoben worden sind. Dafür will sie niemand kritisieren. Wenn jemand aber sagt, es sei schäbig und unanständig, und damit einen nicht anwesenden Innenminister meint, dann ist das eine Art, die nicht

dazu angetan ist, hier im Landtag eine friedliche Atmosphäre zu erzeugen.

(Beifall von der CDU – Ralf Jäger [SPD]: Das war nicht meine Frage!)

Dann hat Frau Fraktionsvorsitzende Kraft gerufen, das liege am Zuwanderungsgesetz, es kämen ja weniger. Das hat sie eben dazwischengerufen. Das hat damit aber überhaupt nichts zu tun. Es gibt 190.000 Ausländer, die in unserem Lande leben, von denen Innenminister Behrens und andere früher Menschen abgeschoben haben. Das Ganze findet heute in reduzierter Zahl statt.

Wenn Sie wollen, dass wir über das Thema sachlich sprechen, reden Sie auch mit den Personen, die heute nicht anwesend sind, und zwar in einer Art und Weise, wie es der Sache angemessen ist.

Als Nächstes haben wir auf das entgegnet, was Frau Kollegin Düker angeführt hat, die davon gesprochen hat, es habe nichts mit der CDU zu tun, wenn es jetzt eine Bleiberechtslösung gebe. Das war ihre zweite Aussage.

Damit hier Kammerton herrscht, können Sie doch nicht von uns erwarten, dass wir schlicht ignorieren, dass diese Aussage falsch ist. Gibt es in dieser Woche eine Bleiberechtsregelung, sind die überwiegende Zahl der beteiligten Innenminister CDU-Innenminister und ein Bundesinnenminister, der übrigens sowohl im Islam-Dialog wie in der Integrationspolitik wesentlich mehr als sein Vorgänger von der SPD bewegt. Auch wenn er Ihrer Partei nicht angehört, könnten Sie das hier wenigstens anerkennend sagen, anstatt davon zu sprechen, dass eine Bleiberechtsregelung nichts mit der CDU zu tun habe. Liebe Frau Düker, die hat ganz wesentlich mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu tun, mit Innenminister Wolf und unserem Integrationsplan, den wir im Juli verabschiedet haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Trotz aller Kontroverse habe ich den Eindruck, dass unter den Fraktionen Einvernehmen darüber besteht, dass man den Antrag Drucksache 14/1717 noch einmal in den Innenausschuss überweist. In großzügiger Auslegung der Geschäftsordnung des Landtags würde ich eine solche Verfahrensentscheidung zulassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Antrag dann im federführenden Innenausschuss in öffentlicher Sitzung abschließend beraten wird und nicht ein drittes

Mal ins Plenum kommt. Wer mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit haben wir einstimmig so beschlossen und verlassen den Tagesordnungspunkt 5.

Wir kommen zu:

6 Fragestunde

Drucksache 14/2880 – Neudruck

In der Drucksache geht es um die Mündlichen Anfragen 83 bis 89.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 83

der Frau Abgeordneten Gödecke von der Fraktion der SPD:

Politikberatung der Staatskanzlei

Aus aktuellen Medienberichten ist zu entnehmen, dass Prof. Dr. Dr. Karl-Rudolf Korte, Univ.-Professor für Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen, von der Staatskanzlei den Forschungsauftrag erhalten hatte, den Mitte 2005 erfolgten Regierungswechsel in NRW zu untersuchen. Ein Jahr lang war, wie Regierungssprecher Andreas Krautscheid mittlerweile bestätigt hat, ein Mitarbeiter von Kortes Lehrstuhl Gast in der Düsseldorfer Regierungszentrale, um „Gespräche zu führen, Arbeitsprozesse zu beobachten und Einsicht in Dokumente zu nehmen“. In einem zwischen der Staatskanzlei und Kortes Universität abgeschlossenen Werkvertrag wurde zudem fixiert, „dass im Rahmen dieser Arbeiten für die Landesregierung zwei kurze Expertisen zu konkreten Themen erstellt werden“. Die anfallenden Gesamtkosten von mehr als 50.000 € verbuchte die Staatskanzlei unter „wissenschaftlicher Beratung des Ministerpräsidenten“. Zwar sind Forschungsaufträge aus der Politik nichts Ungewöhnliches. Dass aber unabhängige Wissenschaftler – quasi als Gegenleistung für gewährte Einblicke in den Regierungsapparat – Expertisen für die Regierenden erstellen, wirft insbesondere dann Fragen auf, wenn die für den Ministerpräsidenten erstellten Studien nicht veröffentlicht werden sollen.

Wurde der Auftrag für den Werkvertrag ausgeschrieben?

In Vertretung des Herrn Ministerpräsidenten bitte ich Herrn Minister Breuer um Beantwortung. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Die Frage der Kollegin Gödecke danach, ob der Auftrag für den Werkvertrag ausgeschrieben wurde, beantworte ich wie folgt:

Der Auftrag für die im September 2005 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Universität DuisburgEssen – ausführende Stelle Professor Korte – ist freihändig vergeben worden. Eine solche freihändige Vergabe ist zulässig, da nach der Verdingungsordnung für die freiberuflichen Leistungen der Schwellenwert von 200.000 € nicht überschritten wurde und weil es sich zudem um eine freiberufliche wissenschaftliche Leistung handelt, die objektiv nicht umfassend und erschöpfend beschreibbar ist.