Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass eine Aachener Richterin im letzten Jahr unmissverständlich klargemacht hat, dass sie wegen der Vorkommnisse in den Haftanstalten keine Jugendlichen mehr in U-Haft stecke. Die aktuellen Geschehnisse in der JVA Siegburg und in anderen Haftanstalten zeigen, wie Recht sie damit hatte.

Wenn wir uns nun ansehen, wie die alltägliche Praxis aussieht, dann muss man feststellen, dass insbesondere die frühe Beteiligung der Jugendgerichtshilfe an den ersten Haftterminen nicht stattfindet, weil der Informationsfluss von der Polizei beziehungsweise von der Justiz zur Jugendgerichtshilfe häufig nicht zufriedenstellend erfolgt. Das ist ein Punkt. Hier ist noch mal genau hinzusehen, wie man den Informationsfluss verbessern kann und wie man zum Beispiel auch sicherstellt, dass an Wochenenden und Feiertagen ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung steht.

Der zweite Punkt ist die Einschätzung der Jugendrichter. Sie sind aufgrund ihrer Entscheidungsbefugnis die wichtigsten Beteiligten in einem Unterbringungsverfahren. So erklärten viele Richter bei einer Befragung, sie seien nicht ausreichend informiert sowohl über das vorhandene Angebot an Unterbringungsmöglichkeiten als auch über das, was da genau passiert.

Und nicht zuletzt herrscht mancherorts Verwirrung über die Begriffe „Offenheit“ oder „Geschlossenheit“ von Einrichtungen, die – das hat die Anhörung auch gezeigt – nicht einheitlich benutzt werden. Zumindest ist hier aus unserer Sicht kein Glaubenskrieg abzuleiten. Denn „Geschlossenheit herzustellen erfordert keine Mauern“, heißt es zum Beispiel in der erfolgreichen Einrichtung in Frostenwalde in Brandenburg. Hier ist vonseiten des Ministeriums auch noch einmal Unterstützung angesagt, wenn es um Informationen und Transparenz geht.

Solange wir aber vor allem die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz nicht stärken und dies auch nicht ressortübergreifend gefördert wird, klafft eine Lücke von ungeheurer Dimension. Ich will dies gerne noch einmal in Zahlen deutlich machen; Sie hatten ja auch nach den Zahlen gefragt.

U-Haft für Jugendliche soll nur in Ausnahmefällen verhängt werden. In der Realität befinden sich im Durchschnitt 450 Minderjährige durchgängig in UHaft. Auf diese 450 U-Haft-Plätze kommen in Nordrhein-Westfalen ganze 18 U-HaftVermeidungsplätze. Davon sind zwölf spezialisierte Plätze in Iserlohn und sechs in Solingen.

Man kann auch eine andere Zahl anführen: Nordrhein-Westfalen hat 18 Millionen Einwohner und 18 Plätze zur U-Haft-Vermeidung. MecklenburgVorpommern hat 1,7 Millionen Einwohner und insgesamt immerhin 24 Plätze. Auch diese Relation passt nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch deshalb fordern wir in unserem Antrag weitere Plätze in einer spezialisierten Einrichtung wie „Stop and Go“ in Iserlohn. Diese soll in Form einer Intensivwohngruppe als Alternative und zur Verkürzung von U-Haft eingerichtet und mit multiprofessionellem Personal ausgestattet sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aufnahmen und Erreichbarkeit müssen auch am Wochenende möglich sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine erfolgreiche U-Haft-Vermeidung basiert auf der engen Zusammenarbeit der beiden Systeme Jugendjustiz und Jugendhilfe in einer Schnittstellensituation. Diese muss dringend hergestellt werden. Dazu fordern wir die Koalitionsfraktionen und das Justizministerium auf.

(Beifall von den GRÜNEN)

Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse von Übergriffen, Folter und Misshandlungen sollten wir, denke ich, sensibilisiert sein und alle Möglichkeiten ergreifen, auf jugendliche Straftäter erzieherisch einzuwirken und U-Haft tatsächlich nur als Ultima Ratio zuzulassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Dr. Seidl. – Herr Dr. Orth hat nun das Wort für die FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Jugendkriminalität beschäftigt uns heute nicht das erste Mal, auch am heutigen Tag nicht das erste Mal, sondern zieht sich als ein Themenschwerpunkt der Arbeit der Regierungskoalition seit Mai 2005 durch unser Haus.

Wir denken, dass wir verschiedenste Bausteine brauchen, um dem Phänomen der Jugendkriminalität begegnen zu können. Insofern ist es auch wichtig und gut, dass die Ministerien von Herrn Laschet und von Frau Müller-Piepenkötter hierzu eine gemeinsame Initiative entwickelt haben. In unserem Vollzug kommen eigentlich nur die an, die vorher schon gescheitert sind. Das heißt, wir müssen einen großen Schwerpunkt darauf legen, dass es eben gar nicht erst so weit kommt, dass wir kriminelle Jugendliche haben.

Gleichwohl muss man aber auch sehen, dass wir Kriminalität auch unter Jugendlichen immer haben werden und dass wir auch ein Instrumentarium haben müssen, mit dem wir in gewisser Weise abschreckend wirken. Da, glaube ich, zielt der Antrag der SPD nicht ganz in die richtige Richtung. Wenn man die Überschrift liest, könnte man meinen, dass man Untersuchungshaft, jedenfalls bei jugendlichen Kriminellen, so nicht bräuchte. Da haben wir eine andere Sichtweise.

Ich bin schon der Auffassung, dass wir die Untersuchungshaft als eines der Instrumentarien sehr wohl brauchen. Ich glaube auch nicht, Frau Dr. Seidl, dass wir die U-Haft-Vermeidung in einen Kontext zu Siegburg stellen können. Denn gerade in Siegburg – das hat sich gezeigt – haben Menschen sogar im Vollzug schlimme Dinge begangen. Ich möchte mir nicht ausmalen, wie sich diese Personen verhalten würden, wenn sie in Freiheit gewesen wären. Ich jedenfalls möchte, dass wir bei Jugendlichen die Untersuchungshaft – auch zum Schutz der Bevölkerung – einsetzen und dass wir diesem Mittel offen gegenüberstehen.

Der Vorschlag der SPD-Fraktion passt nicht in das Gesamtkonzept, das uns die Ministerien von Frau Ministerin Müller-Piepenkötter und von Herrn Minister Laschet präsentiert haben. Wir möchten dieses umsetzen. Dementsprechend wird meine Fraktion den hier vorliegenden Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Dr. Orth. – Frau Ministerin Müller-Piepenkötter hat jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der SPD fordert den Ausbau der Unterbringung in geschlossenen Wohngruppen von Heimen der Jugendhilfe zur Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen. Als geeignete Einrichtung wird auf die Martini gGmbH in Nottuln verwiesen. Weitere Unter

bringungsplätze dieser Art sollen in NordrheinWestfalen geschaffen werden.

Mit diesem Antrag bekennt sich auch die SPDFraktion zur Notwendigkeit von differenzierten Reaktionsmöglichkeiten auf Straftaten von Jugendlichen. Das ist grundsätzlich vernünftig, und ich befürworte das. In der Frage des Wunsches, Untersuchungshaft möglichst zu vermeiden, sind wir uns also völlig einig. Aber auch das gehen wir als Landesregierung sorgfältig an, und wir werden damit nachhaltige Erfolge erzielen. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass für die Schaffung und Unterhaltung von Jugendhilfeeinrichtungen die Kommunen und nicht das Land zuständig sind, sodass schon von daher der Antrag gewisse Probleme aufwirft.

Im Übrigen ist festzustellen, dass Untersuchungshaft gemäß § 72, Abs. 1, Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes nur verhängt und vollstreckt werden darf, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Liegen die Voraussetzungen für die Verhängung von Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen vor, so kann die Richterin oder der Richter immer noch auch die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe anordnen. Voraussetzung ist, dass solch eine Maßnahme geboten und geeignet erscheint, den Jugendlichen vor der Begehung weiterer Straftaten zu bewahren.

In den letzten Jahren wurden in NordrheinWestfalen durchschnittlich rund jeweils 400 Jugendliche in Untersuchungshaft genommen. Dem gegenüber kamen nur zu einem geringen Teil Untersuchungshaft-Alternativen zur Anwendung. Das will die Landesregierung nicht weiter hinnehmen. Sie ist der Auffassung, dass die geschlossene Unterbringung für eine bestimmte Gruppe gefährlicher und gefährdeter Jugendlicher eine geeignete Maßnahme der befristeten Krisenintervention darstellen kann. Soweit es geboten und angezeigt ist, kommt im Einzelfall aber auch eine Unterbringung in offenen oder halboffenen Heimen in Betracht. Dabei ist das Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor gefährlichen Straftaten zu berücksichtigen.

Die Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität, meine Damen und Herren, ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Im Gegensatz zu dem Antrag der SPD-Fraktion, die eine Einzelmaßnahme ohne gesicherte Erkenntnisgrundlage fordert, hält die Landesregierung aber ein geschlossenes Konzept zur Bekämpfung und Prävention der Jugendkriminalität für notwendig und vorzugswürdig. Sie hat daher eine interministeriel

le Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität unter gemeinsamer Federführung von Justizministerium und Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration eingerichtet. Wir schieben also nichts zwischen den Ministerien hin und her – nein, wir arbeiten zusammen.

Diese Arbeitsgruppe erstellt ein Konzept mit einer überschaubaren Anzahl von Maßnahmen, die gleichzeitig die Unterschiedlichkeit und Vielfältigkeit der Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Das Programm unterteilt sich in primäre, sekundäre und tertiäre Ansätze der Kriminalprävention und hat zudem die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung zum Inhalt.

Auf diese Art, meine Damen und Herren, verliert sich die Landesregierung bei der Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität nicht in unabgestimmten Einzelmaßnahmen, sondern entwickelt ein in sich stimmiges Gesamtkonzept.

Die interministerielle Arbeitsgruppe hat sich auch mit der Unterbringung von Jugendlichen nach den §§ 71 und 72 Jugendgerichtsgesetz befasst. Ein Ausbau der Unterbringungsmöglichkeiten nach den §§ 71 und 72 JGG als Alternative zur Untersuchungshaft wird befürwortet. Dazu bedarf es jedoch einer exakten Bedarfsanalyse. Nur so können wir die Zusammenarbeit von Justiz-, Generationenministerium und Kommunen wirksam befördern. Es ist auch eine Frage der Überzeugungskraft untereinander, ob die Maßnahmen wirksam sind.

Es gibt nicht nur die Martini gGmbH in Nottuln, es gibt in Nordrhein-Westfalen insgesamt 21 Einrichtungen, die Jugendliche zur Vermeidung von Untersuchungshaft grundsätzlich aufnehmen können. Regelmäßig allerdings handelt es sich um offene Einrichtungen, die für die Jugendlichen Schutz und Anleitung, allerdings keine oder nur geringe Fluchtsicherheit bieten. Zumindest in bestimmten Fällen kann aber auch das ausreichen, nämlich den jugendlichen Täter aus seinem kriminellen Umfeld zu lösen und ihm eine Lebensalternative und einen „Ruheraum“ zur Verfügung zu stellen, um ihn aktuell von weiteren Straftaten abzuhalten. Es bedarf dazu nicht immer einer völlig geschlossenen Einrichtung. Die Frage nach der Notwendigkeit von geschlossenen, halb offenen oder offenen Einrichtungen kann im Ergebnis nur durch die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis entschieden werden.

Als ersten Schritt für die Bedarfsanalyse hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen

und Integration eine Liste mit sämtlichen Unterbringungsmöglichkeiten als Alternative zur Untersuchungshaft für Jugendliche in NordrheinWestfalen erstellt.

Diese Liste mit Ansprechpartnern einschließlich deren telefonischer Erreichbarkeit habe ich in einem zweiten Schritt den Gerichten des Landes zukommen lassen. Ich gehe davon aus, dass allein dies schon zu einer erhöhten Nachfrage bei den Einrichtungen führen wird. Bisher fehlte es nämlich insoweit an leicht zugänglicher Information.

Als dritten Schritt werde ich mir in Kürze von den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes ihre Erfahrungen mit dieser Liste und den dort genannten Einrichtungen berichten lassen. Dann werden die entscheidenden Fragen beantwortet werden können: Standen in den geeigneten Fällen tatsächlich genügend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung? War die spezielle Unterbringung eine Alternative zur Untersuchungshaft? Haben sich – und wenn ja, wo – im Einzelfall Defizite ergeben? – Die Antworten auf diese Fragen werden uns in die Lage versetzen, den genauen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten als Alternative zur Untersuchungshaft für Jugendliche in Nordrhein-Westfalen festzustellen und bei Defiziten die notwendigen und geeigneten Schritte zu veranlassen. Ich bin auch hier sicher, dass Schnellschüsse nicht das geeignete Mittel sind.

Ich fasse zusammen: Der Antrag der SPD weist grundsätzlich in die richtige Richtung.

(Beifall von der SPD)

Im Einzelnen fordert er jedoch eine unabgestimmte Einzelmaßnahme ohne ausreichende Erkenntnisgrundlage.

(Zurufe von der SPD)

Das, meine Damen und Herren, kann nicht Ausgangspunkt einer rationalen Kriminalpolitik sein. Deshalb ist der Antrag abzulehnen.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. – Für die FDP spricht nun Herr Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben eben gehört, dass Einmütigkeit in der Frage besteht, ob die SPD mit diesem Antrag zu weit oder zu kurz springt. Wir hören immer wieder – auch die Minis

terin hat es deutlich gemacht –: Sie springt zu kurz.

Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, an die 13. Legislaturperiode anzuknüpfen. Frau Dr. Seidl und die anderen, die damals dabei waren, werden sich erinnern, Stichwort: strafunmündige Mehrfachtäter. Da durften wir von Ihnen, den damaligen Regierungsfraktionen, lernen, dass wir für diese Tätergruppe – also Jugendliche unter 14; irgendwo fängt es an, das wissen wir; Frau Ministerin, Sie haben das mit Recht eben noch einmal erwähnt – im Lande Nordrhein-Westfalen spezielle Einrichtungen haben. Das wurde damals, übrigens ganz intensiv von Ihrer Kollegin von den Grünen behauptet, sodass wir verunsichert waren, ob wir nicht richtig recherchiert hatten.

Wir haben uns – das möchte ich heute noch einmal wiederholen; an dieser Stelle konnte ein Prozess erfolgreich beendet werden; einige von Ihnen waren da: Landesminister, Bundesminister Schily – spezielle Einrichtungen zum Beispiel in Petershagen in Brandenburg für diese strafunmündigen Mehrfachtäter angeschaut. Diese Einrichtungen haben eine hohe Erfolgsquote.

Nach der Regierungsübernahme haben die drei Häuser, nämlich das Justizministerium, das Innenministerium und auch das Familienministerium unter Minister Laschet, zusammen überlegt: Was können wir an der Stelle tun? Die „Insel“ in Petershagen in Brandenburg wird von anderen Bundesländern frequentiert, auch von NordrheinWestfalen. Aber dieses große Land mit 18 Millionen Einwohnern hat keine einzige Einrichtung. Das Konzept in Petershagen lautet: stadtferne verbindliche Unterbringung – also ohne Gitter, ohne Schlösser, ohne Zäune.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben zusammengesessen und konnten trotz knapper Kassen einen Weg finden, wie ein privater Träger – an der Stelle sehr erfolgreich, mit über 2.000 hauptamtlichen Mitarbeitern –, nämlich das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk Brandenburg, abgekürzt: EJF, mit einem Kooperationspartner in Nordrhein-Westfalen, der Kartäuser Diakonie hier in Düsseldorf, eine Einrichtung errichten kann.