Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Wenn ich mir den Beitrag von Frau Brunn richtig vor Augen führe, liebe Frau Brunn, hat man den Eindruck, dass Sie es eigentlich ähnlich bewerten wie ich, vor allen Dingen, weil Sie von der Sache her kommen. Sie hätten es sicherlich, wenn Sie im Amt gewesen wären, ähnlich bewertet.

Aber aus Oppositionssicht haben Sie es natürlich schwer, wenn Sie das Erreichte kritisch beleuchten müssen. Insofern – wenn ich mir das zu sagen erlauben darf – verdrehen Sie die Dinge so, dass man sie dann, wenn sie verdreht worden sind, kritisieren kann. Würden Sie sie so belassen, wie sie sind, wäre kaum Kritik anzubringen.

Wenn Sie etwa darauf verweisen, dass die Hochschulen durch das Hochschulfreiheitsgesetz Studienkapazitäten zurückfahren würden, kann das schon deshalb nicht der Fall sein, weil das Hochschulfreiheitsgesetz erst ab Januar in Kraft ist.

Aber die Orts-NC sind in Nordrhein-Westfalen genauso ausgebracht worden, wie etwa in den von Ihrer Partei noch mit geführten Bundesländern wie Sachsen, Bremen oder in anderen, in denen wir das Gleiche beobachten wie in Nordrhein

Westfalen. Die Studienanfängerzahlen sind nämlich zum Wintersemester zurückgegangen, was im Wesentlichen auf die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen zurückzuführen ist und zu den dadurch bedingten Anpassungen von Überkapazitäten an den deutschen Hochschulen geführt hat.

Wenn Sie dann argumentieren, dass der Rückgang der Studienanfängerzahlen auf der Einführung von Studiengebühren beruhte – möglicherweise monokausal –, müssten Sie sich eben auch fragen, warum in anderen Bundesländern, die keine Studienbeiträge eingeführt haben und das auch in Zukunft nicht tun wollen, die Studienanfängerzahlen noch viel deutlicher zurückgegangen sind, als das bei uns in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. – Also: Auch das ist nicht sachgerecht.

Dann komme ich zu den Ausführungen von Frau Seidl, die sagt, wir hätten nichts getan, um die Betreuungsrelation bezogen auf die vorhandenen Kapazitäten zu verbessern. Wir hätten nichts getan, um die Qualität des Studiums zu verbessern. – Ja, liebe Frau Seidl, ich weiß nicht, wo Sie in den letzten 18 Monaten waren.

(Dr. Ruth Seidl [GRÜNE]: Hier!)

Anders als die von Ihnen mit getragene Landesregierung, die seinerzeit Langzeitstudienkonten eingerichtet hat, um das Geld beim Finanzminister abzuliefern, haben wir Studienbeiträge eingeführt, die jetzt dazu beitragen, dass sich an unseren Hochschulen die Qualität von Studium und Lehre verbessert.

(Beifall von CDU und FDP)

Das haben Sie zu Ihrer Amtszeit eben nicht hinbekommen.

(Zuruf von Dr. Ruth Seidl [GRÜNE])

Wir sind aber so ehrlich und sagen zweierlei: Studienbeiträge dürfen nicht zur kompensatorischen Kürzung von Landesmitteln führen. Dafür hat der Landtag, wofür ich ebenfalls dankbar bin, den Zukunftspakt verabschiedet. Und wir haben gesagt: Studienbeiträge können und dürfen auch nicht kapazitätserhöhend verwendet werden.

Deswegen habe ich mich – das wissen Sie – als erster Wissenschaftsminister überhaupt in Deutschland vor einem Jahr ganz vehement für den Hochschulpakt in Deutschland eingesetzt. Er steht kurz vor seinem Abschluss. Er ist noch nicht verabschiedet. Es ist Aufgabe der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten im Dezember, ihn in diesen Eckpunkten auf den Weg zu bringen. Das Bundesland, das sich bislang einer hundert

prozentig einvernehmlichen Regelung in der Schlussklärung entgegengestellt hat, ist das von der SPD geführte Bundesland Berlin. Sonst wären wir in allen Punkten jetzt schon durch.

Wir haben für Nordrhein-Westfalen erreicht – ich finde, das ist ein gutes Verhandlungsergebnis –, dass Nordrhein-Westfalen bezogen auf die Gesamtmittel, die der Bund im Rahmen der Förderung der Lehre zur Verfügung stellt, nämlich 565 Millionen €, mit 22 % beteiligt ist. Das heißt, wir werden über den Königssteiner Schlüssel hinaus am Kapitel Qualität der Lehre des Hochschulpaktes partizipieren können.

Mit Blick auch auf Ihre öffentlichen Äußerungen, Frau Seidl, ist das ein gutes Verhandlungsergebnis für Nordrhein-Westfalen. Wir werden diese Mittel kofinanziert durch Landesmittel auch wirklich dafür einsetzen, dass zusätzliche Studienplätze in den nächsten Jahren entstehen können. Es ist völlig klar, dass sie dann über 2010 hinaus auch zusätzliche Mittel erfordern werden. Das hat Staatssekretär Stückradt Ihnen, Frau Seidl, im Ausschuss schon im Einzelnen dargelegt.

(Zuruf von Dr. Ruth Seidl [GRÜNE])

Das war auch zwischen den Wissenschaftsministern von vornherein klar und wird auch Gegenstand der Vereinbarung über den Hochschulpakt 2020 sein.

Ich sage Ihnen zu, was Sie auch schon aus dem Ausschuss wissen: Sobald wir mit der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen bei der Bundeskanzlerin Klarheit über den Finanzrahmen des Hochschulpaktes haben, setzen wir ihn natürlich auch inhaltlich um. Die Länder haben sich darauf verständigt, bis Juni des nächsten Jahres ihre inhaltlichen Planungen, die Sie, Frau Brunn, mit Recht angesprochen haben, auszufüllen und gemeinsam abgestimmt auszuführen.

Das werden wir eng mit Ihnen abstimmen. Wir werden Ihnen darlegen, wo und wie wir diese Mittel in den nächsten Jahren einsetzen wollen, damit wir für mehr junge Leute qualitativ hochwertige Studienplätze in Nordrhein-Westfalen anbieten können.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Eines kann ich jedenfalls nach den Rückkopplungen mit den Rektoren der Fachhochschulen und der Universitäten sagen: Unsere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben mit großer Freude und Dankbarkeit aufgenommen, dass wir das nächste Anwachsen der Studierendenzahl nicht wie in der Vergangenheit untertunneln wollen, sondern durch bessere Rahmenbedingungen und

mehr Geld qualitativ so ausfüllen wollen, dass unsere junge Menschen hier in Zukunft bessere Bedingungen vorfinden als in der Vergangenheit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Ich komme deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/3043 von CDU und FDP. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist gegen diesen Antrag? –

(Zurufe von der SPD: Mehrheit! Nachzählen! – Gegenrufe von der CDU: Nix, nix, nix! Eindeu- tig! – Weitere Zurufe)

Wer enthält sich? – Niemand.

Meine Damen und Herren, das Präsidium ist sich darüber einig, dass es eine äußerst knappe Mehrheit der CDU ist. Deshalb ist dieser Antrag mit knappster Mehrheit angenommen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich würde an Ihrer Stelle nicht frohlocken. Das nächste Mal lasse ich einen Hammelsprung machen; das kostet uns nur sehr viel Zeit.

(Heiterkeit und Beifall)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 14/3077, gestellt von der Fraktion der SPD. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieses Abstimmungsergebnis eindeutig. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Wir kommen zu:

6 Fragestunde

Drucksachen 14/3050 und 14/3090

Mit der Drucksache 14/3050 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 90 bis 94 vor. Außerdem haben Sie mit der Drucksache 14/3090 die Dringliche Anfrage 95 des Herrn Abgeordneten Remmel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen er

halten. Gemäß Nr. 2 der Richtlinien für die Fragestunde werden Dringliche Anfragen zu Beginn der Fragestunde aufgerufen.

Ich rufe daher die

Dringliche Anfrage 95

des Abgeordneten Remmel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Verseuchter Räucherlachs – Was tut die Landesregierung?

Bei einer Untersuchung im Auftrag des WDRWirtschaftsmagazins „markt“ hat ein Lebensmittellabor in Bad Bocklet in Unterfranken eine gefährliche hohe Belastung an ListerienBakterien in Räucherlachs festgestellt. Der Lachs stammt aus Supermärkten, Feinkostläden und von Marktständen in NordrheinWestfalen. In fünf Fällen von 33 untersuchten Proben war der sogenannte Beurteilungswert, bei dem Behörden Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen, weit überschritten, in einer Packung war dies sogar fast hundertfach der Fall. Die Listerien-Zahl reicht aus, um selbst gesunde Menschen zu infizieren und schwerwiegende Infektionen auszulösen, bis hin zu Todesfällen.

Wie erklärt sich die Landesregierung die eklatanten Unterschiede zwischen den Messwerten bei den Kontrollen durch die Lebensmittelkontrolleure des Landes und des LS Labor in Bad Bocklet?

Ich bitte Herrn Minister Uhlenberg um Beantwortung.

(Unruhe)

Außerdem bitte ich Sie, meine Damen und Herren, ein bisschen ruhiger zu sein.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Remmel wie folgt:

In Nordrhein-Westfalen werden laufend Räucherlachs und andere geräucherte Fischereierzeugnisse auf Listeria monocytogenes untersucht, da der Landesregierung das Risiko, das von kontaminierten Lebensmitteln ausgehen kann, bekannt ist.

Im Jahr 2005 wurden 52 Proben Räucherlachs und 119 Proben Räucherfisch auf Listeria mono