Drittens machen wir es nicht mit, weil Ihr Motto lautet: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. – Frau Kollegin Wiegand, Sie haben das eben schon beschrieben. Das ist die Haltung eines trotzigen Kindes, das sich wehrt und unbedingt auf die Hinterbeine stellt. Das kann nicht sein.
Ich rate dringend von einer solchen Haltung ab. Sie schaden damit dem Land NordrheinWestfalen, Sie schaden dem Vogelschutz, und Sie schaden dem Niederrhein.
Bitte schön, Herr Palmen – Sie sind ja auch Mitglied der Landesregierung –, legen Sie das doch einmal für die Landesregierung dar! Erzählen Sie dem Hohen Hause, wie viele Fälle der Auseinandersetzung mit der EU-Kommission es schon gegeben hat, in wie vielen Fällen die EUKommission gesiegt hat und in wie vielen Fällen sie unterlegen ist.
Da reicht nicht ein Antrag, hier im Plenum fünf Minuten darüber zu reden. Das reicht nicht. Das zeigt deutlich, was Sie eigentlich vorhaben: Sie wollen polemisieren. Sie wollen hier einen politischen Akt veranstalten. Ihnen geht es gar nicht um die Sache.
Ich möchte dieses Zitat eben noch anführen, damit wir auch wissen, worüber wir reden. Das muss ja auch klar sein.
„Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtung gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie nicht erfüllt hat.“
Die Kommission fordert die Regierung gemäß Art. 26 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf, sich innerhalb der entsprechenden Zeit zu äußern.
Jetzt geht es darum – das ist das, was wir eigentlich besprechen müssen –, in welcher Art man sich äußert. Da muss man sich nämlich der Sache entlang äußern. Es reicht nicht, allgemeine Phrasen in der Luft herumzudreschen. Dann müssen wir uns zur Sache äußern: Wie ist es denn tatsächlich mit der Entwicklung des Vogelschutzes am Niederrhein? Wie ist es mit der Artenentwicklung?
Ich lese Ihnen einmal vor, was ich hier recherchiert habe. Beispielsweise hat die Population der Großen Rohrdommel abgenommen. Bei der Rohrweihe sind weniger Exemplare festzustellen. Das Tümpelsumpfhuhn taucht nicht mehr auf. Die Population des Wachtelkönigs hat abgenommen. Die Population der Steinkäuze hat sich fast halbiert.
Es gibt also gewichtige Argumente im Zusammenhang mit der Vogelschutzrichtlinie, warum die Kommission an dieser Stelle handelt. Mit diesen Argumenten muss man sich auseinandersetzen. Ich habe von Ihnen heute keinen Beitrag gehört, sich mit diesen Fachargumenten tatsächlich auseinanderzusetzen.
Es geht auch um die Frage der EU-Kommission, inwieweit sich intensive Landwirtschaft am Niederrhein im Vogelschutzgebiet mit dem Vogelschutz verträgt. Das muss man nachweisen. Das muss man dokumentieren. Da reicht es nicht, heute im Landtag Anträge von fünf Minuten zu stellen. – Jetzt ist Herr Ellerbrock dran.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Darf ich gleich noch fragen, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Witzel erlauben?
Zweitens. Für uns ist der ländliche Raum ein eigenständiger Lebens-, Wirtschafts- und Entwicklungsraum und nicht die Serengeti für das Ruhrgebiet.
Sie haben natürlich Recht: Wir haben das Verhalten von Frau Höhn kritisiert. Das habe ich eben getan. Das tue ich jetzt auch. Gleichwohl muss ich sagen:
Wissen Sie, Herr Ellerbrock, auch in Bezug auf die Art und Weise der Zwischenfrage unterscheidet uns Folgendes:
Ich komme auf den Punkt, und Sie breiten offensichtlich Ihre Meinung, die Sie eben hätten ausbreiten können, aus. Das ist das Erste.
Bei der Antwort auf die Frage der EU-Kommission ist der EU-Kommission völlig egal, was Frau Höhn damals gemacht hat. Es geht um eine Stellungnahme und um die Argumentation jetzt. Da hilft es nicht, in der Vergangenheit zu suchen. Wir müssen zur Sache jetzt sprechen. Zur Sache, zur Frage nach der Minderung des Vogelschutzes am Niederrhein, haben Sie bisher nicht Stellung genommen. Tun Sie das doch! Sagen Sie etwas zu den Sachargumenten, die die EU-Kommission vorträgt, dann können wir uns auch in der Sache auseinandersetzen. Irgendwelche Allgemeinplätze helfen uns an dieser Stelle nicht weiter, auch nicht der Blick auf die Vergangenheit. Es ist tagesaktuell zu entscheiden, wie wir mit dieser Anfrage der EU-Kommission umgehen.