Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Beiträge im Rahmen dieser Debatte. Sie haben deutlich gemacht, dass es keine richtige Alternative zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Landschaftsgesetzes in Nordrhein-Westfalen gibt. Das ist wirklich deutlich geworden.
Ich möchte noch einmal das Thema Ausgleichsregelung ansprechen. Seit Jahren wird draußen gefordert, dass wir im Zusammenhang mit der Ausgleichsregelung endlich zu einer neuen Lösung kommen. Wir packen dies ganz konkret an und setzen es um. Es ist wirklich überfällig, dass dies hier passiert.
Zu den Landschaftsbeiräten. Herr Abgeordneter Kuschke, ich glaube, dies ist die erste Landesregierung, die, was die Zusammensetzung der Landschaftsbeiräte angeht, keine neuen Vorschläge macht. Ich bin schon lange dabei. Jede Landesregierung ist, was die Zusammensetzung der Landschaftsbeiräte vor Ort betrifft, mit neuen Vorschlägen gekommen.
Wir lassen die Landschaftsbeiräte bestehen. Sie haben eine ganz wichtige Funktion in den Kreisen; denn in den Kreisen und in den kreisfreien Städten spielt die Musik. Da wird Naturschutzpolitik gemacht. Da findet auch der Ausgleich statt. Wir haben – anders als es hier heute dargestellt wird – in Nordrhein-Westfalen gar nicht das Verhältnis von Naturschutz auf der einen Seite und Politik auf der anderen Seite. Dann wird immer wieder das Zerrbild einer industrialisierten Landwirtschaft gezeigt. Das haben wir doch überhaupt nicht.
Es findet in weiten Bereichen, gerade auch in den Landschaftsbeiräten vor Ort, eine enge Kooperation zwischen den Naturschutzverbänden, den Landwirten, den Anglern und den Fischern statt – also zwischen allen, die in diesen Landschaftsbeiräten sitzen. Von daher stärken wir die Landschaftsbeiräte vor Ort. Sie werden dadurch gestärkt, dass die Arbeit dort entsprechend konkretisiert und fokussiert wird.
Was diese Debatte über die Verbandsklage betrifft: Die Sozialdemokraten haben sich in diesem Landtag zehn Jahre lang gegen die Einführung der Verbandsklage gewehrt. Dann kam eine rotgrüne Regierung, und die Verbandsklage ist in Nordrhein-Westfalen in einer Form eingeführt worden, wie dies in keinem anderen Bundesland der Fall war. Jetzt führen wir die Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen auf das zurück, was sinnvoll ist, und orientieren uns an dem, was in anderen Bundesländern vorgemacht und auch vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben wird.
Sie erwecken hier den Eindruck, als ob wir die Verbandsklage abschaffen würden. Davon kann keine Rede sein.
Diese Entbürokratisierung führt dazu, dass wir wieder ein vernünftiges Klima haben werden, auch ein vernünftiges Klima zwischen dem Naturschutz und anderen Bereichen. Dieses Verhältnis war doch in den letzten fünf bis zehn Jahren in vielen Bereichen ziemlich verzerrt.
Dadurch, dass wir uns bei der Entbürokratisierung insbesondere auf die Kreise und die kreisfreien Städte fokussieren, sind wir auf dem richtigen Weg. Ich kann Ihnen nur sagen: Auch das, was im Zusammenhang mit dieser Pressekonferenz von den Naturschutzverbänden über dieses Landschaftsgesetz gesagt worden ist, entspricht nicht dem Inhalt der Gespräche, die ich mit den Vertretern der Naturschutzverbände geführt habe. Natürlich möchten die Naturschutzverbände, dass wir an der alten Verbandsklage festhalten. Natürlich möchten die Naturschutzverbände, dass wir die Räte auch auf der Bezirksebene behalten; das ist klar. Aber da hat es eine Auseinandersetzung gegeben.
Die Koalitionsfraktionen sind mit der Ankündigung in die Landtagswahl gegangen, dass wir in der Naturschutzpolitik einen neuen Ansatz finden, der im Sinne eines besseren Klimas notwendig ist. Gerade in diesem Teil der Umweltpolitik hatte sich nämlich vor der Landtagswahl in NordrheinWestfalen vieles verhakt.
Hier gibt es einen neuen Ansatz. Es gibt einen Ansatz der Partnerschaft und des Miteinanders. Deswegen bin ich sehr fest davon überzeugt, dass dieser Entwurf für ein Landschaftsgesetz sehr erfolgreich sein wird. In drei oder vier Jahren werden wir uns darüber unterhalten. Gut, ich sage
ganz offen, dass ich weder die Grünen noch den BUND je werde überzeugen können. Aber mit den anderen Naturschutzverbänden in NordrheinWestfalen, die mit diesem Gesetzentwurf sehr differenziert umgegangen sind, werde ich im Sinne einer erfolgreichen Naturschutzpolitik für Nordrhein-Westfalen ein gutes Stück des Weges gemeinsam gehen können.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Kuschke, wusste ich doch, dass es sinnvoll war, sich noch eine Minute freizuhalten!
Bestandsaufnahme öffentlich! – Ja, wir haben eine Bestandsaufnahme bekommen, Rückmeldungen aus den Bezirksregierungen, aus den Kommunen, von der Industrie. Wir können auch eine öffentliche Diskussion führen. Ich glaube, anders kann es nicht sein.
Nur 15 Klagen! – Ja, das mögen vielleicht nur 15 sein. Aber wie es teilweise angewandt worden ist, ist es eine Bedrohungs- und Erpressungsstrategie: Leute, lasst uns das beenden!
Vertragsnaturschutz, Verordnungsrecht! – Ja natürlich, das hat sogar die alte Regierung gesagt. Nur: Wer handelt denn? Ich gucke Sie an, Herr Kuschke: Wir haben uns gemeinsam für ein Projekt eingesetzt, wo wir sagten: Vertragsnaturschutz vor Ordnungsrecht. Das ist zögerlich behandelt worden. Zum Glück kann das der dortige Regierungspräsident dank der persönlichen Weisung des Ministers zu einem guten Ende führen. Wir handeln. Das ist der Unterschied.
Sie sagen: Das Ehrenamt einbringen, das Ehrenamt wird sich düpiert fühlen. – Natürlich brauchen wir das Ehrenamt und nehmen es auch dankend an: für Kartierungsaufgaben usw. Aber das Ehrenamt, das Engagement um der Sache willen, hängt doch nicht davon ab, ob ich klagen kann oder nicht.
Die Stellungnahmen können nach wie vor eingebracht werden. Jede Behörde ist gut beraten, sich dessen auch bewusst zu sein. Aber das als Ritual zu nehmen, das ist nicht richtig.
Schwächung der Bezirksregierung darin, dass der Beirat bei der höheren Landschaftsbehörde aufgelöst wird. Ich glaube, Ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen aus den Bezirksregierungen sehen das – ganz vorsichtig! – auch so.
Aber, ich glaube, wir sollten in den Dialog wie bislang eintreten. Ich sehe das wesentlich positiver, als Sie das eben dargestellt haben. – Danke schön.
Danke schön, Herr Ellerbrock. – Dadurch, dass der Minister noch einmal eingestiegen ist, könnte ich der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen jeweils noch etwas Redezeit einräumen. Ist das gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3144 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich weise Sie darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf Drucksache 14/3174 zum Tagesordnungspunkt „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung NRW“ zurückgezogen haben. Der entsprechende Tagesordnungspunkt hat sich damit erledigt.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, weise ich darauf hin, dass der Abgeordnete Sagel in der heutigen Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 – dritte Lesung des Haushalts 2007 – zu dem Redebeitrag des Abgeordneten Herrn Dr. Orth, FDP, einen Zwischenruf getätigt hat, der lautete: „Sie haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!“ Diese Begriffswahl entspricht nicht der parlamentarischen Ordnung. Die Verwendung dieses Begriffes ist deshalb von mir zu rügen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! DVB-T, das digitale terrestrische Fernsehen, ist eine Erfolgsgeschichte in und für Nordrhein-Westfalen. Immer mehr Zuschauerinnen und Zuschauer nutzen die Möglichkeiten, die nur die Übertragung über DVBT bietet: zu Hause, transportabel, mobil.
Zum Erfolg von DVB-T in Nordrhein-Westfalen haben viele beigetragen: der Westdeutsche Rundfunk, die Landesanstalt für Medien, die kommerziellen Fernsehveranstalter und in NordrheinWestfalen mit besonderem Engagement RTL, die Medienpolitik in Staatskanzlei und Parlament und nicht zuletzt die rundfunkgebührenzahlenden Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie haben mit ihren Gebühren den erfolgreichen Aufbau der DVB-TInfrastruktur mit finanziert.
Die SPD-Landtagsfraktion ist der Überzeugung, dass der Erfolg in den Ballungsräumen verpflichtet. Der Ausbau muss weitergehen. Ich weiß, dass es hier gerade für kommerzielle Veranstalter erhebliche Hürden gibt. Umso mehr freue ich mich für die Zuschauerinnen und Zuschauer in Ostwestfalen-Lippe, dass mit RTL der erfolgreichste kommerzielle Fernsehsender in Deutschland – zu Hause in Nordrhein-Westfalen – seine Programme über DVB-T auch in Ostwestfalen-Lippe verbreiten will. So hat es Herr Dr. Schmid von RTL in der vergangenen Woche in der Anhörung des Hauptausschusses angekündigt. Ich hoffe, er setzt dies in seinem Konzern um. Das ist eine gute Nachricht für die Zuschauerinnen und Zuschauer in Ostwestfalen-Lippe.
Es zeigt auch – das will ich ausdrücklich hervorheben – das besondere Engagement von RTL für den Verbreitungsweg DVB-T. Das ist ein wichtiger Wert. Im Namen der SPD-Fraktion bedanke ich mich ausdrücklich bei den Verantwortlichen von RTL für das wichtige Signal, ihre Signale über DVB-T über die Ballungsräume hinaus zu verbreiten. Das wird DVB-T einen weiteren Akzeptanzschub geben. Das verbinde ich mit der Hoffnung, dass es durch die Akzeptanzsteigerung für RTL und andere kommerzielle Anbieter auch ökono
Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich gemeinsam mit allen Akteuren weiter für den Ausbau der DVB-T-Infrastruktur zu engagieren. Ich sage ausdrücklich: Hier sitzen wir alle – medienpolitisch zumindest – im selben Boot.
Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zur Zukunft der dualen Rundfunkordnung anerkannt – ich zitiere –:
„Der freie Zugang der Zuschauerinnen und Zuschauer zum Angebot und die Sicherung eines dritten Distributionsweges neben Kabel und Satellit verbessert die verfassungsrechtlich geforderte Versorgung mit Rundfunk- und Diensteinhalten und sorgt außerdem für den wirtschaftlich notwendigen Wettbewerb in den Märkten.“