Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, auf welch kecke Weise die Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion ein Thema einleiten, um viel Aufsehen zu erregen. Mit der Überschrift Ihres Antrags „Frauen in die Kommissionen, Beiräte, Verwaltungsräte und Aufsichtsräte – Landesgleichstellungsgesetz einhalten!“ wird suggeriert, die Landesregierung halte sich nicht an das Gesetz.
Es ist sowieso verwunderlich, dass erst zwei Jahre nach Vorlage des Berichtes zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes Kritik geäußert wird. Diese Tatsache hat besondere Brisanz, da der Bericht dem Landtag noch in der alten Legislaturperiode vorgelegt wurde. Und zu der Zeit war die Fraktion der Grünen noch regierungsbeteiligt.
Frau Kollegin Pieper-von Heiden, gestatten Sie Zwischenfragen, und zwar zunächst von der Kollegin Gießelmann und anschließend von der Frau Kollegin Steffens?
Nein, ich denke, insbesondere Frau Steffens hat sich heute hinreichend zur Frauenpolitik geäußert. Ich möchte gerne fortfahren und zur Sache kommen.
Alle Fraktionen sind sich wohl einig darüber, dass die berufliche Gleichstellung von Frauen vorangetrieben worden muss. Angesichts eines sich ständig vergrößernden Wettbewerbs um die besten Fachkräfte in einer alternden Bevölkerung und aus der Erkenntnis heraus, dass es ein Verlust ist, wenn weibliche Potenziale sich aufgrund von Diskriminierungen nicht optimal entfalten, ist dies von herausragender Bedeutung.
Die wirkungsvollste Triebfeder für ein Engagement zur Frauenförderung ist es, Gleichstellung als Erfolgsfaktor zu erkennen. Bestehende Barrieren und Benachteiligungen, die der faktischen Gleichberechtigung der Geschlechter entgegenstehen, müssen in einem breiten gesellschaftlichen Prozess, der Frauen und Männer gleichermaßen betrifft und einbezieht, durch vielfältige Ansätze und Maßnahmen beseitigt werden.
Betonen möchte ich, dass es unserer Ansicht nach bei der Gleichstellung nicht nur um Frauen, sondern um die Stellung von Frau und Mann zueinander auf der Grundlage gleicher Rechte, Pflichten und Chancen in allen Lebensbereichen geht. Wenn nun die Kolleginnen und Kollegen der Grünen Kritik an der Besetzung des Aufsichtsrates der Kultur Ruhr 2010 GmbH üben – das war ja Ihr Kritikpunkt –, dann hat die Zusammensetzung auch damit zu tun – das wurde eben auch schon gesagt –, dass das eine Besetzung mit bestimmten Funktionsträgern ist.
Die Fraktion der FDP hält die zweite Forderung der Grünen, dem Frauenausschuss künftig jährlich über die Zusammensetzung, Nach- und Wiederbesetzung von Gremien im Einflussbereich des Landes sowie über die geltend gemachten Ausnahmen von § 12 Landesgleichstellungsgesetz und deren Prüfungsergebnissen zu berichten, für bürokratisch überzogen.
Ja, der Verwaltungsaufwand bei einer jährlichen Berichtspflicht wäre viel zu hoch und angesichts der tatsächlichen Fluktuation auch äußerst fraglich.
Auch die dritte Forderung der Grünen wird von der Fraktion der FDP abgelehnt, da der zweite Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz bereits
erstellt wird und die Daten, damit sie verglichen werden können, was Inhalt und Zeit angeht, selbstverständlich an den ersten Landesgleichstellungsgesetz-Bericht anknüpfen müssen. Schließlich haben wir Zweifel daran, ob durch die Einrichtung einer zentralen Datenbank der Frauenanteil in Gremien wirkungsvoll angehoben werden könnte.
Ehrlich gesagt kann ich mir auch nur schwer vorstellen, dass man sich gerne in einem solchen Schaukasten wiederfinden möchte, wenn man denn aufstiegsbereit ist. Frauen müssen viel mehr ermutigt werden, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Dabei spielt die Verbesserung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf keine unentscheidende Rolle.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP lehnt aus diesen Gründen den Antrag der Fraktion der Grünen ab.
Noch einmal zu dem, was ich eingangs sagte: Zu suggerieren, als halte die Landesregierung ein Gleichstellungsgesetz nicht ein
Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Als nächster Redner hat nun für die Landesregierung Herr Minister Laschet das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesundheitsminister ist zwar im Moment nicht da, aber er könnte hier ein neues medizinisches Phänomen feststellen, nämlich ein selektives Gedächtnis. Das spiegelt sich im Antrag der Grünen wieder. Denn das Erinnerungsvermögen scheint bei Ihnen etwas getrübt zu sein. Einige Kollegen haben darauf schon hingewiesen. Herr Groth ist jetzt leider nicht mehr da, um fragen zu können: „Wann war eigentlich?“, so wie er das eben gefragt hat. Aber der Bericht, über den wir diskutieren, den Sie verändern wollen, den Sie selbst gelobt haben, stammt aus der Zeit vor dem Regierungswechsel.
Ich weiß nicht, ob Sie das Gefühl, Opposition zu sein, schon so verinnerlicht haben, dass Sie das nach zwei Jahren nicht mehr wissen, aber jetzt der neuen Regierung, die auf dieser Basis weitergearbeitet hat, wie Sie sie im April 2005 vorgegeben haben,
Vorwürfe zu machen, obwohl sie diesen Bericht so macht, wie Sie es damals gelobt haben, das ist schon etwas eigenartig.
Unabhängig von der Erstellung des LGG-Berichts werden wir jedoch die Zusage, die eben auch zitiert wurde, am 26. Januar im Frauenausschuss gegeben, einhalten. Wir werden prüfen, ob es möglich ist, durch eine gesonderte Abfrage zusätzliche Erkenntnisse zur geschlechtsparitätischen Besetzung von Vorständen und Aufsichtsgremien öffentlicher Einrichtungen zu gewinnen. Denn auch wir haben ein großes Interesse daran, den Frauenanteil gerade in den Bereichen zu erhöhen, in denen Weichen gestellt und wichtige grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden. Was das Ziel angeht, sind wir uns also einig.
Ich glaube nur nicht, dass der Weg, den Sie vorschlagen, zielführend ist. Ich bezweifle, dass die Gremienregelung in § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes sowie die Berichtspflicht die richtigen und entscheidenden Ansatzpunkte sind, weil feststeht: Die Möglichkeiten, auf Gremienbesetzungen einzuwirken, sind schon aus rein rechtlichen Gründen begrenzt. Nicht umsonst gibt es keine starre Quote auch in dem von Ihnen eben gewürdigten Gesetz, sondern eine Sollvorschrift.
Die Besetzung des Aufsichtsrats der Ruhr 2010 GmbH ist ein solches Beispiel. Da benennt die Landesregierung einige Vertreter. Da benennen aber zusätzlich die Stadt Essen, der Regionalverband Ruhr und der Initiativkreis Ruhrgebiet, wo Sie ja auch teilweise in Gremien mit vertreten sind, Leute, und die übernehmen wir.
Insofern ist es etwas zu billig, bei einem Gremium, in dem fast zwölf Menschen sitzen, der Landesregierung für die wenigen Plätze, die sie da besetzt, nun daraus einen Vorwurf zu machen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass da mehr Frauen drin gewesen wären.
Ich hätte es mir auch gewünscht, aber man muss dann schon die Gründe versuchen mindestens zu verstehen, warum es so gekommen ist, wie es gekommen ist.
Um noch einmal auf das generelle Problem zurückzukommen: Wir brauchen mehr Frauen in Führungspositionen. Dabei dürfen wir nicht nur die Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen. Ich halte es für ganz entscheidend, dass der öffentliche Dienst auch hier eine Vorbildfunktion übernimmt. Deshalb muss es uns auch darum gehen, den weiblichen Führungsnachwuchs zu fördern. Das Landesgleichstellungsgesetz ist dabei auch heute noch ein sehr wichtiges Instrument. Zum anderen sollten wir auch deutlich herausstellen, dass es bereits zahlreiche erfolgreiche Frauen gibt, die in unserem Land Schlüsselpositionen haben.
Wir achten in sehr vielen Gremien darauf, dass sich das auch sichtbar durchsetzt. Wir werden das auch weiterhin tun. Wir werden dem Frauenausschuss diesen Bericht vorlegen, so wie wir ihn erstellen können. Aber hier neue bürokratische Gesetzesveränderungen durchzuführen, halten wir für einen falschen Weg. Insofern: Wenn Sie das gewollt hätten, hätten Sie dafür zehn Jahre lang Zeit gehabt. Sie haben das durch die alte Praxis gewürdigt. Diese bewährte Praxis führt auch die neue Landesregierung fort. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Laschet. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung kommen können über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag mit der Drucksache 14/3847 – Neudruck – an den Ausschuss für Frauenpolitik – federführend – sowie an den Hauptausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann in öffentlicher Sitzung im federführenden Ausschuss erfolgen. Sind Sie damit einverstanden? Darf ich Sie dann um Handaufzeigen als Zeichen Ihrer Zustimmung bitten? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Kollegen Bollenbach das Wort.