Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Antrag vom 23. Mai 2006 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seinerzeit gebeten, von der damals noch in Vorbereitung befindlichen Verfahrensänderung betreffend der Weiterleitung der Zweckerträge aus der Zusatzlotterie Spiel 77 an die begünstigten Destinatäre abzusehen.

Zwischenzeitlich ist die in Rede stehende Verfahrensänderung mit dem im Januar dieses Jahres verabschiedeten Haushaltsplan 2007 sowohl für die Zweckerträge aus der Zusatzlotterie Spiel 77 als auch für die Zweckerträge aus der Losbrieflotterie mit sofortigem Gewinnentscheid vorgenommen worden. Über die unterschiedlichen Auffassungen hierzu ist in den letzten Monaten sehr viel diskutiert worden. Es hat dazu auch eine Anhörung gegeben, bei der die unterschiedlichen Positionen vorgetragen worden sind.

Dabei ist seitens der Opposition ein Zerrbild gezeichnet worden, das an der Realität vorbeigeht. Die Landesregierung ist sich der Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für das Gemeinwohl bewusst. Sie bekennt sich ausdrücklich zu ihrer Verantwortung für die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements und hat gerade deshalb das von den Oppositionsparteien im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverfahrens zum Haushaltsplanentwurf 2007 verkündete Schreckensszenario zurechtgerückt. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, die Diskussion zu versachlichen

(Heiterkeit von der SPD)

und die aus Sicht der Landesregierung wesentlichen Argumente noch einmal zusammenfassen:

Erstens. Die Landeregierung ist mit der Verfahrensänderung, auch die Konzessionseinnahmen aus der Zusatzlotterie Spiel 77 und der Losbrieflotterie mit sofortigem Gewinnentscheid in Einnahmen und Ausgaben über den Landeshaushalt abzuwickeln, einem Petitum des Landesrechnungshofs gefolgt.

Der Abgeordnete Müller hat auf diesen Zusammenhang eben schon sehr eindrucksvoll hingewiesen. Der Landesrechnungshof hatte die Umstellung bereits seit geraumer Zeit gefordert. Wir sind also auch in dieser Frage nicht völlig frei.

Zweitens. Die vorgenommene Verfahrensänderung bedeutet eine Stärkung des Budgetrechts des Parlaments. Es ist schon ein sonderbarer Vorgang, dass gerade aus der Opposition heraus die Stärkung des Budgetrechts des Parlaments hinterfragt wird. Hieran sollten alle Mitglieder unseres Hauses ein ureigenes Interesse haben.

Der Haushaltsgesetzgeber hat nunmehr einen eigenen umfassenden Überblick über sämtliche Konzessionseinnahmen des Landes und ihre Verwendung. Auf dieser Grundlage kann das Parlament entscheiden, welchen Zwecken die zur Verfügung stehenden Gelder zugute kommen sollen.

Drittens. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verkennt, dass es sich bei den Konzessionseinnahmen aus diesen beiden Lotterien immer schon um staatliche Einnahmen gehandelt hat. Lediglich das Land kann die Erlaubnis für die Durchführung solcher Lotterien erteilen. Für die Erteilung der jeweiligen Konzession erhält das Land eine Konzessionsabgabe. Folglich können insoweit keine Eigenmittel der Destinatäre vorliegen.

Viertens. Mit dem Haushaltsplan 2007 ist der bis 2006 maßgebliche Verteilungsschlüssel beibehalten worden. Zugleich hat die Landesregierung aus Gründen der Planungssicherheit für die Destinatäre im Haushalt 2007 ihre Absicht dokumentiert, an diesem Verteilungsschlüssel während der gesamten Laufzeit der derzeit für diese beiden Lotterien gültigen Konzessionsgenehmigungen bis zum 31. Dezember 2010 keine Änderungen vorzunehmen.

Fünftens. Mit dem Haushaltsgesetz 2007 sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass der Antrag auf Auszahlung, die Auszahlung und der Nachweis der Mittelverwendung in Anlehnung an die Regelungen zur fachbezogenen Pauschale in einem unbürokratischen Verfahren erfolgen können. Des Weiteren ist mit dem Haushaltsgesetz 2007 für die Landesebene eine Regelung geschaffen worden, dass die den Destinatären zur Verfügung gestellten Mittel bei Fördermaßnahmen des Landes als Eigenmittel der Destinatäre gelten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Landesregierung vermag in Anbetracht dieser Fakten nicht zu erkennen, worin die von Ihnen propagierte Schlechterstellung der Destinatäre eigentlich bestehen soll.

Die Landesregierung bittet daher das Parlament, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses

zu folgen und den Antrag abzulehnen. Der Weg der Auszahlung hat sich geändert, nicht aber die Zahlen. Von daher unterstützt die nordrheinwestfälische Landesregierung weiterhin dieses ehrenamtliche Engagement. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 14/3710 kommen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1988 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden.

Damit sind wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Schluss unserer heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Freitag, den 9. März 2007, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.