Die in Rede stehenden Deiche wurden errichtet oder zumindest aufgehöht, um die bergbaubedingten Absenkungen der Tagesoberfläche an den Gewässern zu kompensieren und damit den Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Die DSK ist Mitglied in allen Deichverbänden in Nordrhein-Westfalen, deren Deiche bergbaulichen Einwirkungen unterliegen. Nach dem Verursacherprinzip kommt die DSK für die Kosten aller Maßnahmen auf, die zum Ausgleich bergbaulicher Einwirkungen notwendig sind. Dementsprechend werden die übrigen Mitglieder der Deichverbände nicht mit Kosten belastet, die zur Deichanlage, Deicherhöhung und -ertüchtigung zum Ausgleich von Bergsenkungen oder sonstiger bergbaulicher Auswirkungen auf die Deiche anfallen.
Der Fachabteilung des Wirtschaftsministeriums hat die DSK zum Unterhalt der Deiche im Einwirkungsbereich des Bergbaus Folgendes mitgeteilt – ich zitiere –:
„Die laufenden Unterhaltungskosten für die Deiche gehen über die Bemessungsgrundlagen in die Berechnung der Bergschadensrückstellungen ein (Dauerbergschäden, verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden).“
Nach Auskunft der DSK sind die entsprechenden Bergschadensrückstellungen in den Planungen enthalten, die die KPMG ihrem Gutachten zugrunde gelegt hat. Wegen der untergeordneten finanziellen Bedeutung sind sie allerdings im Gutachten nicht gesondert ausgewiesen.
Wie sieht es nun beim Neubau von Deichen aus? Derzeit und bis zum Ende des aktiven Bergbaus werden Bergschäden an den Deichen zu Lasten des Bergbaus behoben, sodass die Deiche anschließend wieder dem Stand der Technik entsprechen. Dafür erhält der Bergbau Kohlehilfen.
Ein Neubau der Deiche wäre theoretisch in 80 Jahren, nach Ablauf der Nutzungsdauer, erforderlich. Zunächst ist davon auszugehen, dass bei entsprechend qualifizierter Unterhaltung ein Neubau bis dahin kaum nötig sein wird.
Wie wird sich die Situation in Zukunft darstellen? Nach dem Auslaufen des aktiven Bergbaus im Jahre 2018 gehen die Verpflichtungen der RAG/DSK zur Bewältigung bergbaulicher Alt- und
Ewigkeitslasten auf die zu gründende Stiftung über. Es ist davon auszugehen, dass bis dahin verursachte Schäden an Deichen beseitigt sind.
Fragen zur Finanzierung einer zukünftigen Anpassung der Deiche an den Stand der Technik oder eines Neubaus wären dann unter Berücksichtigung der Veranlassung zu klären. Grundsätzlich wäre hierfür eine behördliche Auflage erforderlich.
Ich bin sicher, dass dann auch Lösungen gefunden werden, die etwa die Kommunen und die Anwohner im Hinterland eines Deiches nicht mit unverhältnismäßigen Kosten belasten. Derartige Sachverhalte sind, da sie in sehr ferner Zukunft liegen, nach Angaben der DSK in dem Zahlenwerk des KPMG-Gutachtens nicht enthalten.
Andererseits hat der Bundeswirtschaftsminister mir gegenüber versichert, dass nach seiner Auffassung das Gutachten der KPMG in jeder Hinsicht den erteilten Auftrag erfülle und durchweg von einer maximalen Risikoabschätzung ausgehe. – Im Falle des Falles wird die Landesregierung sicherlich den Bund an diese Einschätzung erinnern.
Ein weiterer Punkt sind die Deichverbandsbeiträge der Menschen, deren Wohnbereiche durch die bergbaulichen Senkungen erstmals einer potenziellen Überflutungsgefahr ausgesetzt sind. Diese Menschen werden daher ohne eigenes Zutun zu Zwangsmitgliedern der Deichverbände und müssen auf ewig Beiträge entrichten, weil der Bergbau ihre Grundstücke absenkt.
Aus meiner Sicht ist dies mehr als fragwürdig. Die alte Landesregierung, die im Übrigen dem Bergbau meist nach dem Mund geredet und ihn vor aller Kritik in Schutz genommen hat, ist in diesem Punkt ausnahmsweise im Sinne der Menschen im Einwirkungsbereich des Bergbaus tätig geworden. Auf massivem Druck der damaligen Opposition hat sie die DSK zu der Zusage bewegen können, die Deichverbandsbeiträge dieser Menschen zu übernehmen. Das muss man ausnahmsweise anerkennen. Damit scheint für sie ein vernünftiges Verfahren für die Zeit bis zum Ende des Bergbaus im Jahre 2018 gegeben zu sein.
Ich könnte mir vorstellen, dass anschließend, nach 2018, die Stiftung dies im Rahmen der Bewältigung von Ewigkeitslasten des Bergbaus übernimmt. Sollte der Verwertungserlös des weißen Bereichs der RAG nicht ausreichen, so hätten wir gemäß den am 7. Februar vereinbarten Eckpunkten den Bund mit einem Drittel im Boot.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir sind damit am Ende der Debatte über diesen Eilantrag. Wortmeldungen sehe ich nicht mehr.
Damit kommen wir zur direkten Abstimmung über den Eilantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/3901 – Neudruck. Eilanträge werden nicht in die Ausschüsse überwiesen. Wer dem Eilantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Eilantrag abgelehnt.
Wir stimmen dann über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der FDP Drucksache 14/3940 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag angenommen.
7 Informationsgesetz für Verbraucherinnen und Verbraucher Nordrhein-Westfalen (Verbrau- cherinformationsgesetz NRW)
Zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs erteile ich für die antragstellende Fraktion Herrn Remmel das Wort
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt: In der Opposition sind wir manchmal einsam, aber wir sind schneller.
Wir haben Ihnen nämlich heute einen Entwurf für ein Gesetz zur Information von Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen, vorge
legt. Damit kommen wir einer Situation nach, die durch die Große Koalition auf Bundesebene verursacht worden ist. Die Situation auf Bundesebene sieht so aus, dass dort ein aus unserer Sicht für die Verbraucherinnen und Verbraucher schlechtes Gesetz teilweise zu Recht vom Bundespräsidenten zurückgewiesen worden ist. Insofern sind jetzt die Länder am Zug, einen erneuten Anlauf zu einem umfassenden, modernen Verbraucherinformationsgesetz zu machen, da offensichtlich ist, dass es zu keiner jedenfalls in Kürze absehbaren Verständigung auf Bundesebene kommt.
Ich möchte mit einer Schieflage in der Diskussion direkt am Anfang aufräumen: Vielfach steht – das ist durchaus richtig – im Mittelpunkt der Diskussionen im Zusammenhang mit Verbraucherinformationen das Bedürfnis, Ross und Reiter zu nennen, wenn es darum geht, gleiche Augenhöhe herzustellen.
Aber, meine Damen und Herren, es handelt sich hierbei nicht um eine Selbstbeschäftigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die wir forcieren wollten, sondern es handelt sich darum, Transparenz, Offenheit und vor allen Dingen in einem sich dynamisch wandelnden Markt und in einem sich erweiternden Markt gleiche Augenhöhe zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der einen sowie dem Handel und der Wirtschaft auf der anderen Seite herzustellen.
Deshalb braucht es bestimmte Instrumente, deshalb braucht es staatliche Rahmenbedingungen, und deshalb braucht es endlich ein Verbraucherinformationsgesetz in Nordrhein-Westfalen.
Wir sind in der Rechtsentwicklung schon seit längerem auf dem Weg, die Mauer zwischen öffentlicher Verwaltung einerseits und der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern, andererseits einzureißen, Fenster einzubauen, für Klarheit und Durchblick zu sorgen. Es kommt aber offensichtlich – die nachfolgende Debatte wird es zeigen – darauf an, wie klar man diesen Durchblick gestaltet oder wie groß man die Fenster in dieser Mauer gestaltet.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen drei wichtige Punkte, die es aus unserer Sicht notwendig machen, einen umfassenden und modernen Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen in einem solchen Gesetz zu installieren, klarmachen und sagen, warum wir über die Eckpunkte der großen Koalition hinausgehen müssen, wenn wir den Anspruch an ein modernes Verbraucherinformationsrecht in Nordrhein-Westfalen aufrechterhalten und mit Nachdruck versehen wollen.
Es geht eben nicht nur um den Lebensmittel- und den Futtermittelbereich, sondern Verbraucherschutz betrifft alle Bereiche, die mit dem Verbraucher/der Verbraucherin in Berührung kommen. Insbesondere ist in dem Zusammenhang der Dienstleistungsmarkt zu nennen, der immer größer wird und stärker wächst, wenn wir alleine an die Frage des demografischen Wandels und der damit verbundenen Erfordernisse denken, zukünftig auch im Bereich der Pflege auf Dienstleistungen zurückgreifen zu müssen.
Oder: Herr Minister, Sie haben sich neulich bitter darüber beschwert, dass Banken Seniorinnen und Senioren offensichtlich keine Kreditkarten mehr ausstellen. Das bedeutet, dass man die Informationspflicht auch auf die Dienstleistungen – dazu zählen die Banken nun einmal – ausdehnen muss und nicht auf Lebensmittel und Futtermittel beschränken kann, wie die Bundesregelung das wohl vorgesehen hat.
Meine Damen und Herren, es reicht auch nicht aus, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern das Recht geben, gnädigst nachzufragen. Vielmehr muss es bei Belangen, die von erheblicher Bedeutung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind, die Pflicht geben, dass die Behörden, die Ministerien, die Verantwortlichen von sich aus unterrichten. Es muss also eine Unterrichtungspflicht geben. Das haben wir in dem Ihnen heute vorgelegten Gesetzentwurf verankert.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussion um die Zimtsterne: Über ein Dreivierteljahr hat es gedauert, bis die Öffentlichkeit über einen „Focus“-Artikel informiert wurde. Wir hätten vielleicht sehr viel wirtschaftlichen Schaden und Schaden auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher abwenden können, wenn die Behörden frühzeitig nicht nur aus eigener Initiative, sondern versehen mit einer Unterrichtungspflicht informiert hätten. Deshalb braucht es eine solchen Informationspflicht.
Wir müssen tatsächlich die gleiche Augenhöhe herstellen, indem wir die Hürden für die Menschen, an solche Informationen zu kommen, möglichst gering halten. Das heißt, dass sie schnell ihr Informationsbedürfnis befriedigt bekommen. Kurze Fristen – wir haben hier vier Wochen vorgesehen – müssen ausreichen, um einer entsprechenden Anfrage nachzukommen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen allein an diesen Beispielen: Mit unserem heutigen Gesetzentwurf, den wir Ihnen wärmstens zur Zustimmung empfehlen, schaffen wir ein umfassendes Verbraucherinformationsrecht in Nordrhein-Westfalen. Ich würde mich freuen – die Landesregierung hat ja einen eigenen Entwurf angekündigt –, wenn wir die nächsten Wochen sozusagen im Wettstreit miteinander debattieren könnten. Wir sind uns sicher, dass die Messlatte mit unserem Entwurf sehr hoch ist, und hoffen, dass wir sie gemeinsam hier im Landtag nehmen werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Peter Kaiser das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der wichtigste Rohstoff unserer Zeit ist die Information – so hat es der Publizist Wolfgang Langenbucher einmal kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Das gilt heute in ganz besonderem Maße nicht nur für den Verbraucherschutz, sondern für die ganze Gesellschaft. „Die umfassende Information von Verbraucherinnen und Verbraucher ist ein wesentliches Element einer modernen Verbraucherpolitik“ lesen wir im Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dem stimmen wir, Herr Remmel, auch ausdrücklich zu.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf es Grenzen für die umfassende Information. Damit meine ich, dass die gegenseitigen Interessen zum einen vonseiten der Konsumenten und zum anderen vonseiten der Produzenten, Betriebe und Unternehmen abgewogen werden müssen.
Aber als Regierungskoalition teilen wir die Auffassung, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern einen gesetzlichen Anspruch auch auf Informationen im Verbraucherbereich ermöglichen müssen, damit unseriöse Unternehmen namentlich genannt werden können. Die Konsumenten müssen sich bei uns darauf verlassen können, dass die Lebensmittel nach bestem Wissen und Gewissen erzeugt und vertrieben werden. Sie müssen darauf vertrauen können, dass Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Es muss also gelten: Wo Bio draufsteht, muss auch Bio drin sein.