Peter Kaiser
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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unser heute vorgelegter Antrag führt eine Diskussion fort, die wir hier im Landtag im September des vergangenen Jahres angestoßen haben. Was wir hier im Landtag Nordrhein-Westfalen im Herbst besprochen haben, wollen wir nun konkret und orientiert am Koalitionsvertrag von Berlin in unserem Land weiterentwickeln und damit die Bundesregierung aktiv unterstützen.
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, die versuchen, ihr Geld möglichst gewinnbringend für die Altersversorgung, für eine Immobilie, für ein Auto, für die Kinder und für die Enkel anzulegen, steht im Mittelpunkt unseres Antrages. Die Verbraucher stehen immer noch einem unübersichtlichen Finanzmarkt gegenüber. Die Unübersichtlichkeit wird sich auch nicht ändern. Dafür ist der globale Finanzmarkt zu kompliziert.
Aber gerade deshalb gehen die Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Banken und Beratern, weil sie dort kompetente und zuverlässige Beratung erwarten. Sie können und müssen nicht die Details wissen, die die Profis kennen. Sie wollen informiert werden, wollen die Produkte bekommen, nach denen sie verlangen, und vor allem wollen sie Zuverlässigkeit.
Für die CDU-Fraktion dreht sich die heutige Diskussion daher um ein zentrales Stichwort, nämlich „Information“. Informationen für die Verbraucher zu den teilweise komplizierten Produkten des Finanzmarktes müssen umfassend, verständlich und vor allem vergleichbar sein. So sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidungen richtig zu treffen und finanzielle Risiken oder gar Schaden zu vermeiden.
Da setzen wir in Nordrhein-Westfalen schon früh an. So hat die Landesregierung in den Schulen Programme wie etwa die Initiative „Alles im Griff“ aufgesetzt, die gut angenommen werden und auch in diesem Jahr fortgesetzt werden müssen, um auf Dauer möglichst weitreichenden Erfolg zu haben. Die christlich-liberale Koalition in Berlin hatte sich zum Ziel gesetzt, den Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt zu stärken. Hierbei hat sie unsere volle Unterstützung.
So sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser vor vermeidbaren Verlusten aufgrund falscher Beratung geschützt werden. Haftung für Produkte und Vertrieb soll verschärft werden – egal, um welches Produkt und um welchen Vertriebsweg es sich handelt. Das liegt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Und das unterstützen wir hier in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich.
Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der Finanzprodukte sowie Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht der Berater sind weitere Punkte der Koalitionsvereinbarung zu diesem Thema, die auch uns wichtig sind und die wir auch hier in Nordrhein-Westfalen befürworten.
Kein Anbieter von Finanzprodukten soll sich im Fall des Falles der staatlichen Finanzaufsicht entziehen können. Auch das ist in unserem Sinne, weil wir so schwarze Schafe in der Branche identifizieren und aus dem Verkehr ziehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Verbraucher müssen nicht regelrechte Experten sein, wenn sie am Finanzmarkt Produkte erwerben möchten. Sie müssen sich bei ihren Entscheidungen auf ihren Berater oder ihre Beraterin ebenso verlassen können, wie sich in einer ganz anderen Branche der Bauherr darauf verlassen können muss, dass der Polier seinen Bau sach- und fachgerecht beaufsichtigt und handwerklich sauber abschließt.
In unserer arbeitsteiligen Gesellschaft gilt der unabdingbare Grundsatz: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist manchmal besser. – Mit diesem leicht erweiterten Sprichwort muss der Gesetzgeber für den Finanzmarkt gerade nach den Ereignissen im Vorfeld und Verlauf der Finanzkrise zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land einen klaren Ordnungsrahmen vorgeben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schulze, wer auf der Oppositionsbank sitzt – das wissen wir alle –, hat es nicht immer leicht. Das gilt umso mehr, je besser eine Landesregierung handelt und arbeitet und je besser sie den Job macht.
Aber lassen Sie mich zunächst einmal auf die Behauptung der SPD eingehen, dass die Gruppe von Personen, deren Kenntnisse nicht mehr genügen, um Verbraucherentscheidungen ohne Schaden zu treffen, immer größer wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es nicht in Ordnung, dass mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger Politik gemacht wird.
Keine Frage, es gibt gute und weniger gute Konsumentscheidungen, die wir treffen. Auch unter uns gibt es wohl niemanden, der von sich behaupten kann, als Konsument nicht schon einmal auf die Nase gefallen zu sein. Aber in diesem Zusammenhang von einem Schaden zu sprechen, Frau Schulze, das halte ich für überzogen.
Sie sprachen auch das Thema Bayern an. Ich habe selber mit Frau Professorin Roosen ein längeres Gespräch über Verbraucherbildung gehabt. Es ging auch um Informationen seitens der Hochschulen zum Thema Verbraucherschutz. Zu sagen, es gebe im Grund genommen gar keine vernünftige Verbraucherpolitik und Verbraucherforschung, halte ich für völlig verkehrt.
Wir haben im letzten Jahr ein Papier in unserer Fraktion erstellt. Das heißt: Verbraucher schützen – stark und unabhängig. Ich habe mich mit diesem Thema eingehend beschäftigt. Sie müssen wissen, dass es zahlreiche Publikationen auf diesem Feld gibt, etwa zum nachhaltigen Konsum oder auch zur Verbraucherbildung. Außerdem haben wir in NordrheinWestfalen Lehrstühle für Ernährung und Verbraucherbildung – sie findet man in Paderborn, Münster und Mönchengladbach – oder auch für Haushalts- und Konsumökonomik im Rahmen der landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn sowie Rechtswissenschaften unter anderem mit Verbraucherschutzrecht in Wuppertal.
Auch haben wir die von Ihnen geforderte Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz in unserem Positionspapier längst mit aufgegriffen. Auch mit der Schaffung eines lückenlosen Kompetenznetzwerkes, das den Bürgern in NRW zeit- und ortsnah hilft, haben wir bereits konkrete Maßnahmen ergriffen. Wir haben heute Morgen beim Thema ländlicher Raum darüber gesprochen: Es sind drei neue Beratungsstellen in NRW eröffnet worden. Die Verbraucherzentrale NRW hat durch die finanzielle Unterstützung der Landesregierung eine große Planungssicherheit erhalten, die es zuvor nie gegeben hat. Das wissen alle hier im Hause. Wir schaffen Beratungsangebote, Kompetenz und Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.
Lassen Sie mich noch ein Beispiel aus der Praxis nennen. Wir hatten vor einigen Wochen ein Werkstattgespräch in unserer Fraktion zu dem Thema Lebensmittel – Original oder Fälschung? Es waren Leute aus der Wirtschaft, aus der Wissenschaft und Experten von der Verbraucherzentrale anwesend. Wir hatten zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern eine gute Diskussion. Ich glaube, dass es beim Thema Verbraucherinformation und Verbraucherwissenschaft wichtig ist – Frau Schul
ze, Sie sprachen es auch an –, dass auch die Leute vor Ort mit den Menschen diskutieren, die an diesen Verbraucherstudien, an den Hochschulstudien arbeiten. Wenn mit den Bürgern diskutiert wird, kann ein so großes Netzwerk gebildet werden, sodass die Leute auch nach außen tragen, was die reale Verbraucherpolitik in NRW ausmacht.
Die Landesregierung ist in den letzten Jahren mit zahlreichen Initiativen in den Bereichen aktiv geworden. Eine bessere Vernetzung mit den bereits vorhandenen Angeboten sowie der Ausbau sind für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bereits verfolgen. Vor dem Hintergrund der Aktivitäten der Landesregierung und im Hinblick auf die Autonomie der Hochschulen bedarf es Ihres Antrags allerdings nicht, Frau Schulze. Über die Sache kann man im Ausschuss weiter beraten. Der Überweisung stimmen wir gerne zu. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Schulze, Sommer ist eine schöne Jahreszeit. Ich habe den Sommer gerne.
Ob Sommer aus Herne oder Bielefeld: Hauptsache, die Sonne scheint erst mal.
Ich habe das Thema Ampel, Frau Schulze, mit vielen Verbänden besprochen. Vor zwei Jahren, als das Thema so richtig hochschoss, haben wir alle gesagt: Das könnte eine gute Lösung sein. Mittlerweile ist einige Zeit ins Land gegangen. Ich bin inzwischen fest davon überzeugt, dass wir mit der Ampelkennzeichnung etwas auf dem Irrweg sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung führt in einer Presseinformation aus: „Zu große Spannen im Nährwertgehalt, die für die Farbgebung zugrunde gelegt werden müssten, …“ Ich sage noch einmal: Die Lebensmittelampel ist schlichtweg irreführend.
Man muss sich überlegen, dass beispielsweise das nährstoffarme Weißbrot wegen seines geringen Salzgehalts einen grünen Punkt, während das gesunde Vollkornbrot mit all seinen Vitaminen und Mineralstoffen einen roten Warnpunkt bekäme, obwohl es nicht wirklich salzig ist, sondern nur etwas mehr Salz für den Backprozess benötigt. Cola mit Süßstoff hätte den grünen Zuckerpunkt, naturbelassener Apfelsaft wegen des Fruchtzuckers den roten Warnpunkt. Insbesondere Grundnahrungsmittel würden dadurch diskriminiert – zum Beispiel Milch wegen des Fettgehalts –, dass die Ampelkennzeichnung nicht genau differenziert, wie das Lebensmittelprodukt im Einzelnen zu bewerten ist. Wer isst den lieben langen Tag immer nur ein und dasselbe Produkt? Was, wenn sich Menschen künftig nur noch von grün bepunkteten Produkten ernähren?
Wenn ich richtig informiert bin, hat die Lebensmittelkette Tesco in England das Ampelsystem wieder eingestellt. Tesco hat festgestellt, dass die Verbraucher die Farbe Rot mit einem Verbot gleichsetzen. Es zeigte sich auch, dass Verbraucher von einer gleichzeitig grünen, gelben und roten Ampel verwirrt waren. Chips beinhalten Fett, was einen roten Punkt auf der Packung erzeugt. Der fehlende Zucker bekommt einen grünen und das Salz einen gelben Punkt. Solche Ampelsysteme sind für Verbraucherinnen und Verbraucher verwirrend.
Was ist mit dem Gesamtnährwert eines Lebensmittels? Es geht in der Ernährung eben nicht nur um Zucker, Salz und Fett. Die Lebensmittelampel ist prädestiniert, für eine Fehlernährung zu sorgen.
Vor fast unlösbare Probleme würde die Einführung einer Ampel Mittelständler stellen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie kaufen verpackte lose Ware. Was
machen die Restaurants, die Fleischereien, die Bäckereien, auch Geschäfte, die nur Käse anbieten? Sie kaufen dort Ware und führen sie zusammen. Wie wollen Sie das kennzeichnen?
Wir sollten dahin kommen, dass bei allen Lebensmitteln eine vernünftige Kennzeichnung angebracht werden kann und bei diesem wichtigen Thema nicht neue Grauzonen offen gelassen werden.
Ich bin auch gegen einen deutschen Alleingang in Sachen Ampelmodell. Schließlich kümmert sich die Europäische Union um die einheitliche Nährwertkennzeichnung; Sie haben es gesagt, Frau Schulze. Wir möchten doch europaweit ein- und verkaufen und die Möglichkeit haben, diese Produkte vergleichen zu können.
Unsere Aufgabe ist es, eine lesbare, verständliche Kennzeichnung für alle Lebensmittel und Getränke in allen EU-Mitgliedstaaten zu entwickeln. Die Ampel, obwohl sie nicht explizit verboten werden soll, wird der Herausforderung nicht gerecht. Das gemeinsame Ziel von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbraucherverbänden muss es sein, die Verbraucher zu motivieren, die angebotenen Informationen tatsächlich zu nutzen. Es bedarf eines besseren Verständnisses von Ernährung und der angebotenen Nährwertinformationen sowie deren Bedeutung für die individuelle Kaufentscheidung.
Information, Motivation und selbstständige Entscheidung müssen die Richtung vorgeben. Voraussetzung dafür wäre aber, dass endlich Schluss ist mit der fruchtlosen Ampeldebatte und der dadurch ständigen Verunsicherung der Verbraucher. Es darf nicht länger so getan werden, als wäre die Ampel die Lösung aller Probleme.
Die Lebensmittelwirtschaft engagiert sich für ein freiwilliges System zur Nährwertkennzeichnung. Inzwischen tragen schätzungsweise über 80 % aller Lebensmittel Nährwertinformationen. Neben der Kennzeichnung pro 100 g oder 100 ml als Tabelle erfolgen zusätzliche Nährwertangaben pro Portion sowie in Bezug auf die sogenannten Richtwerte für die Tageszufuhr.
Ich bin davon überzeugt, dass der eingeschlagene Weg der Lebensmittelwirtschaft in Richtung objektiver Nährwertinformation gut und richtig ist. Ein System, das den Wert eines Lebensmittels nicht abbilden kann und außer Acht lässt, dass Lebensmittel von Natur aus eine Kombination von Rot, Gelb und Grün sind, gibt falsche Signale. Eine gute Ernährung bedeutet immer eine Zusammenstellung verschiedener Lebensmittel.
Zusammenfassend: Drei Viertel der Verbraucher bewerten Rot auf Lebensmitteln als Stoppsignal „Nicht verzehren!“ und Gelb als deutliche Abwertung.
Die CDU-Landtagsfraktion ist für eine transparente, einfache und ehrliche Lebensmittelkennzeichnung. Initiativen der Landesregierung in diese Richtung werden wir unterstützen. In der Auseinandersetzung um die Ampel gewinnt Sachverstand die Oberhand. Es ist deshalb das Ziel, und es ist die Zeit dafür gekommen, diese sinnlose Ampeldebatte zu beenden. – Ich danke Ihnen herzlich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In einem Punkt muss ich Herrn Remmel recht geben – bei diesem Thema besteht wohl auch unter allen Fraktionen Einigkeit –: Diese Anhörung war mit die interessanteste Anhörung der jetzigen Legislaturperiode. Wenn man sich die schriftlichen Stellungnahmen und die mündlichen Antworten durchliest, merkt man genau, wie besonders die Bankenverbände zurückgerudert sind.
Die Frage ist natürlich, inwieweit man die Verbraucherinnen und Verbraucher, also die Kunden, unterstützen kann. Wie bereits gesagt worden ist, standen sie früher einem Bankbeamten gegenüber. Jetzt sind daraus Bankberater geworden, die ihnen etwas verkaufen. In der Anhörung wurde auch deutlich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken teilweise unter Druck gesetzt worden sind.
Unsere Hauptaufgabe wird aber erst einmal sein, den Menschen über die Politik wieder Vertrauen zu vermitteln, sodass sie wissen: Ich kann mit Vertrauen zu den Banken oder zu den Finanzdienstleistern gehen und mein Geld in Sicherheit dort deponieren.
Wir müssen uns allerdings auch eine zweite Frage stellen. Es waren ja alle überrascht, wenn sie im Bekanntenkreis hörten, dass jemand Geld zu 7 bis
10 % angelegt hat. Man muss auch einmal darüber nachdenken, ob zu solchen Zinssätzen angelegtes Geld am Ende des Tages wirklich sicher ist.
Im Nachhinein bin ich auch sehr sicher, dass die Berater bei den Banken teilweise gar nicht wussten, was sie den Kunden vermittelt haben.
In der Anhörung ist auch herausgekommen, dass mancher Berater dem Kunden oder der Kundin nach der Beratung gesagt hat: Ich rufe Sie zurück; wir machen einen zweiten Termin; ich muss mich eine Etage höher noch einmal schlaumachen.
Wir sollten uns wirklich die Frage stellen, inwieweit jemand einfach an den Markt gehen und sagen darf: Ich berate Sie als Finanzdienstleister. – Damit die Kunden vernünftig beraten werden, sollten diese Dienstleister und auch Bankberater in Zukunft regelmäßig zu Schulungen geschickt werden. Vielleicht sollten sie auch Zertifizierungen bekommen und Prüfungen ablegen müssen, damit die Menschen in unserem Land im Finanzwesen auf Dauer gesehen sinnvoll beraten werden.
Herr Remmel sprach es schon an: Was passiert bei uns? Was kann man tun?
Wir stehen momentan vor der nächsten absehbaren Klemme, ausgelöst durch die Revolving-Kreditkarten. Damit hat der Kreditkartenkunde die Möglichkeit, die Monatsrechnung in mehreren Raten zu begleichen, die Karte hat also auch eine Dispokreditfunktion. Für den Kunden ist der zusätzliche Verfügungsrahmen zunächst sehr bequem. Gleicht man das Kreditkonto jedoch nicht monatlich aus, werden horrende Zinsen berechnet. Die Bank macht mit der Revolving-Kreditkarte ein hervorragendes Geschäft, da hier ansonsten verwaltungsintensive Kleinkredite auf die Karte verlagert werden. Und der Wettbewerbsdruck ist relativ gering.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Großbritannien und Frankreich ist diese spezielle Kreditkarte schon sehr stark verbreitet. Es ist zu erwarten, dass besonders internationale Banken diesen Markt auch in Deutschland sehr stark ausbauen werden.
Hier gilt als Erstes: Information, Information, Information. Detaillierte Informationen schützen den Verbraucher vor nicht gewollten Finanzprodukten, die anschließend in Anspruch genommen werden.
Aber was ist noch zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Wie so oft gibt es mehrere Optionen, die in ihrer Gesamtheit einen wirksamen Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher bieten können.
Bereits eingeleitete Verbesserungen habe ich schon erwähnt; diese sollten wir noch weiter ausbauen. Die Landesregierung hat in den Schulen Programme aufgesetzt, die im Haushalt stehen und auch im nächsten Jahr weiter fortgeführt werden müssen.
Für geeignet, unbürokratisch und schnell Streitigkeiten zwischen Kunden und Banken zu begleichen, halte ich unabhängige Schlichtungsstellen. Außerdem sollte über die Verbesserung der Beratungsqualität nachgedacht werden, die über eine angemessene Qualifikation von Finanzberatern sichergestellt werden kann. In der Anhörung – ich habe es vorhin schon erwähnt – hat dieses Thema und auch die Vergütungssystematik in den Banken eine große Rolle gespielt. Die Trennung von Beratung und Verkauf ist besonders bei Finanzdienstleistungen ein überlegenswerter Ansatz. Nur so kann die Finanzbranche wieder langfristig Vertrauen zurückgewinnen.
Für nicht geeignet halten wir – das hat auch die Anhörung ergeben – eine Kennzeichnung mit einer Ampel oder einem Produkt von TÜV oder DEKRA. Finanzprodukte werden bereits heute bewertet. Diese Bewertung ändert sich permanent. Folglich kann der heute auf dem Finanzmarktprodukt angebrachte Aufkleber – das bestätigen auch Fachleute – morgen schon nicht mehr zutreffend sein.
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten gemeinsam das, was wir aus der Anhörung mitgenommen haben, auf Dauer umsetzen; denn sonst ist – wie es der Minister gestern schon sagte – das Kasino wieder geöffnet. Im angelsächsischen Bereich wird bereits wieder angefangen, mit Krediten zu handeln, die nicht sehr sicher sind. Das darf nicht wieder nach Europa herüberschwappen.
Ich möchte noch einmal Minister Uhlenberg für seinen Einsatz danken. Er hat es in den kurzen vier Jahren frühzeitig geschafft,
die Themen Finanzdienstleistungen, Verbraucherschutz, Kredite, zumindest ansatzweise in die Schulen zu bringen, was ausgebaut und in Zukunft noch besser gestaltet werden muss.
Ich halte den vorliegenden Antrag der Grünen für veraltet; er hat sich überholt. In unserem Antrag sind gute Ansätze, auf denen wir aufbauen müssen.
In dem Sinne danke ich Ihnen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon vor fast zehn Monaten über den gemeinsamen Antrag „Verbraucherschutz bei unlauterer Telefonwerbung stärken“ gesprochen. Ich kann mich noch daran erinnern, wie Herrn Präsidenten Moron ganz warm ums Herz wurde, als wir einen gemeinsamen Antrag verabschiedet haben, der die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung schützen sollte.
Festzuhalten ist, dass dieses Thema eigentlich auf Minister Uhlenberg zurückzuführen ist, ohne dessen Einsatz das vorliegende Gesetz so nicht zustande gekommen wäre, wie er es damals im Bundesrat mit eingebracht hat. Im Mittelpunkt stand und steht unser erklärtes Ziel, die Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen zu schützen und unlautere Geschäftspraktiken zu bekämpfen.
Das geschieht, indem das in der vorigen Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen enthält. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Ebenso ist ein umfassendes Widerrufsrecht festgeschrieben, das unbefristet gilt, wenn der Angerufene auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen worden ist.
Dabei sehen wir sehr wohl die boomende Branche mit rund 600.000 Arbeitsplätzen, in der die Zahl der weißen zum Glück die der schwarzen Schafe übertrifft. Diese Arbeitsplätze dürfen uns angesichts der sich durch die Wirtschaftskrise zunehmend verschlechternden Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht gleichgültig sein. Wir wissen das und ringen jetzt schon um jeden einzelnen Job.
Dennoch muss ein Riegel vorgeschoben werden, der für Betrüger rechtswidrige Telefonwerbung wirtschaftlich schlichtweg unattraktiv macht. Dazu tragen die angedrohten Bußgelder ihren Teil bei.
Der Antrag der Grünen, der zwei Tage vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages am Donnerstag vergangener Woche verfasst worden ist, wollte schon nachbessern, bevor das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beraten, beschlossen sowie an den Bundesrat weitergeleitet worden ist.
Die Grünen fordern den Landtag auf, das Gesetz zugunsten eines besseren Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verändern und deren Position insbesondere durch die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestätigung von Verträgen zu stärken.
Diesen Punkt hat auch Minister Uhlenberg in der Runde der Verbraucherschutzminister stark unterstützt. Leider, Herr Remmel, haben wir uns damit im ersten Anlauf nicht durchsetzen können. Trotzdem ist es gelungen, mit dem neuen Gesetz ein gutes und kompaktes Paket zu schnüren, das die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich stärker als bislang schützt.
Ich verstehe Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen nicht, wenn Sie nun daran gehen wollen, den sorgfältig geknüpften Knoten der Paketschnur wieder aufzudröseln.
Unser Verbraucherschutzminister hat in der Verbraucherschutzministerkonferenz nachdrücklich für die aus Sicht von Nordrhein-Westfalen notwendigen Ergänzungen geworben.
Ich bin wie er der Meinung, dass die eineinhalbjährige Diskussion des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vor allem dem Bundesjustizministerium sowie dem Bundestag Beine gemacht hat. Im Vergleich zu den ersten Planungen sind im jetzt beschlossenen Gesetz viel mehr Verbraucherschutzprobleme geregelt, als ursprünglich vorgesehen. Der Aufwand, mit dem dieses Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, hat sich schon allein deshalb gelohnt.
Politikfähigkeit heißt auch, Kompromisse zu schließen. Dieses Gesetz ist ein guter Kompromiss, denn es enthält zweifellos schon jetzt bessere Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegaler und lästiger Telefonwerbung sowie vor ihren Folgen, als die derzeitige Rechtslage überhaupt hergibt.
Zudem ist meiner Fraktion wichtig, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl in Kraft tritt. Im Bundesrat wird sich Nordrhein-Westfalen dem nicht entgegenstellen. Meine Fraktion ist auf jeden Fall froh, dass Bundesjustizministerin Zypries in diesem wichtigen Bereich des Verbraucherschutzes endlich die Kurve bekommen und ein Gesetz vorgelegt hat, das der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Regierungskoalition und – das sei besonders erwähnt – mit den Stimmen der FDPFraktion verabschiedet hat.
Im Übrigen gehe ich, liebe Frau Kollegin Schulze, davon aus, dass Sie wie wir heute den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen, weil Ihre Partei dem Gesetz in der vergangenen Woche in Berlin zugestimmt hat. – Herzlichen Dank.
Das machen wir gleich, Frau Schulze. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wer Kinder, vor allem Kleinkinder, beim Spielen beobachtet hat, der weiß, mit wie viel Freude und auch Speichel sie das Spielzeug in den Mund nehmen, um es zu begreifen. Es versteht sich aus unserer Sicht von selbst, dass für Kinderspielzeug – wie Herr Remmel schon sagte – hohe Sicherheitsstandards gelten müssen, dass hier auch Lebensmittelrichtlinien Anwendung finden müssen, weil das Spielen bei Kleinkindern eben zum großen Teil über den Mund erfolgt.
In einem seltenen Schulterschluss hat der Bundestag am 8. Mai dieses Jahres auf Antrag der Koalitions
fraktionen von CDU/CSU und SPD einen umfangreichen Entschließungsantrag zur Sicherheit von Spielzeug – unter anderem auch die Forderung nach Beibehaltung des nationalen GS-Prüfzeichens – mit Zustimmung auch der Oppositionsfraktionen, Herr Remmel, beschlossen. Das begrüßen wir hier in Nordrhein-Westfalen ganz ausdrücklich.
Im Zusammenhang mit der für die Verbraucherinnen und Verbraucher notwendigen Transparenz verweise ich auf das Verbraucherinformationsgesetz, das wenige Tage zuvor, am 1. Mai 2008, in Kraft getreten ist und auch die Informationsrechte in Bezug auf Kinderspielzeug gestärkt hat.
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen dafür gesorgt, dass die Regelungen pünktlich in Kraft treten, um für die Behörden im Land Anwendung finden zu können. Wir beharren auf unserem bewährten deutschen Prüfzeichen GS für „Geprüfte Sicherheit“. Dieses Zeichen darf erst dann auf Spielzeug angebracht werden, nachdem eine zugelassene unabhängige Prüfstelle untersucht hat, ob die europäischen Sicherheitsnormen und die Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches eingehalten werden und ob die Artikel ausreichend strapazierfähig sind.
Die Konferenz der Verbraucherschutzminister hat für die Spielzeugrichtlinie die Verpflichtung vorgesehen, den Überwachungsbehörden zu jedem Spielzeug eine Gefahrenanalyse vorzulegen. Diese Analyse wird schon jetzt von der Industrie im Rahmen der Entwicklung und Vermarktung neuer Erzeugnisse durchgeführt und hat sich bewährt. Neben dem Beibehalten des GS-Zeichens werden Spielzeuge schon heute stichprobenartig von der Lebensmittelüberwachungsbehörde auf chemische Gefahren und von der Bezirksregierung auf physikalische und mechanische Mängel kontrolliert.
Die intensive Arbeit am wichtigen Thema „Sicheres Kinderspielzeug“ durch die Verbraucherschutzministerkonferenz und der eben erwähnte Antrag der Koalitionsfraktionen, den der Bundestag am 8. Mai dieses Jahres auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses einstimmig beschlossen hat, zeigen, dass das Thema auf Bundesebene mit Volldampf behandelt wird. Wir sind der Meinung, dass dies im Bund und damit länderübergreifend auf der geeigneten Ebene angesiedelt sein muss. Bei uns in NordrheinWestfalen werden wir dies in bewährter Manier begleiten und umsetzen. Herr Remmel, wir lehnen Ihren Antrag erst einmal ab. – Danke.
Ja.
Herr Remmel, Sie hatten das europäische Gütesiegel angesprochen. In Deutschland haben wir das GS-Zeichen, für das freiwillig geprüft wird. Wenn man einen gemeinsamen Antrag erarbeitet, sollte man, glaube ich, Sorge dafür tragen, dass dieses Gütesiegel auch auf europäischer Ebene umgesetzt wird.
Frau Präsidentin! Ich glaube, wir haben es alle schon einmal getan: Wir stehen vor dem Supermarkt. Dort steht ein Werber. Wir können den Preis gewinnen, ein Wochenende mit einem Ferrari durch die Gegend zu fahren.
Dann geben wir unsere Daten preis, aber kreuzen nicht den Widerspruch an. Das machen viele Bürger unseres Landes.
Sie ahnen schon, was anschließend passiert: Der Ferrari steht natürlich nicht irgendwann vor der Haustür. Stattdessen quillt noch Wochen später der Briefkasten mit Werbepost über. Das Telefon klingelt; über unlautere Telefonwerbung haben wir ja schon diskutiert. Anschließend ist auch noch das E-Mail-Postfach überfüllt.
Diese Folgen sind eigentlich nur lästig. Heute diskutieren wir aber natürlich auch über das, was wirklich kriminell ist. Das ist nämlich dann der Fall, wenn es bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an die Bankkonten geht. Zwar können Bankkunden, die ihre Kontoauszüge sorgfältig prüfen, solchen Machenschaften schnell auf die Schliche kommen und bei ihrer Hausbank Widerspruch einlegen – dann erfolgt die sofortige Gutschrift des Betrages –, aber die Mühe hat der Verbraucher, und wenn er nicht aktiv wird, ist das Geld futsch.
Herr Remmel, wie Sie schon angesprochen haben, wickeln die Banken und Sparkassen in Deutschland jährlich ca. 7 Milliarden Lastschriftaufträge ab. Der stellvertretende CDU/CSUFraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach hat in einem Interview mit dem Deutschlandradio auf die Frage des Redakteurs, ob man an der Kontrollpraxis bei den Banken nicht etwas ändern könnte, darauf hingewiesen, dass damit sehr viel Bürokratie und ein gigantischer personeller Aufwand verbunden wären. Selbst wenn stichprobenartig nur jede zehnte Abbuchung auf ihren Rechtsgrund überprüft würde, müssten pro Jahr 700 Millionen Vorgänge überprüft werden.
Viel preiswerter und vor allem zuverlässiger ist unserer Meinung nach die Kontrolle der Kontoauszüge durch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst. Wir alle wissen selber am besten, wer sich zu Recht an unserem Konto bedient und wer sich nicht bedienen darf.
Ausdrücklich zustimmen möchte ich aber auch Herrn Gerd Billen, dem Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin, der den kriminellen Umgang mit Daten als kein Massenphänomen beschreibt, sondern als Einzelfälle, die in ihren kriminellen Strukturen jedoch leider zunehmen. Fakt ist: Die Unternehmen, die über das Lastschriftverfahren Geld von Konten einziehen, die ich dazu ermächtigt habe und die mit den Daten ihrer Kunden sensibel und verlässlich umgehen, sind die ganz klar überwiegende Zahl.
Was können wir als Gesetzgeber tun, um die Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns vor dem kriminellen Datenklau zu schützen? Man kann fordern – das tun wir auch –, die Weitergabe von Daten ohne ausdrückliche Zustimmung ebenso zu verbieten wie die erzwungene Zustimmung bei Bestellungen im Internet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig wieder besser durchblicken, wer Zugriff auf ihre Daten bekommt.
Außerdem bleibt die Gesellschaft, bleiben wir alle aufgefordert, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu verbreiten.
Frau Schulze hat auch angesprochen, dass Aufklärung vor allem bei jungen Menschen, bei den Kunden von morgen und damit insbesondere an den Schulen notwendig ist. Viele Schülerinnen und Schüler stellen ihre privaten Daten ins Internet, ohne sich Gedanken darüber zu machen, dass spätere Arbeitgeber auf diese Daten zurückgreifen können.
Verbraucherschutzminister Uhlenberg hat in den zurückliegenden Wochen bereits ein gemeinsames Gespräch mit den Bankenverbänden auf der einen und der Verbraucherzentrale NRW auf der anderen Seite geführt und einen Dialog angestoßen, dem weitere zielführende Maßnahmen insbesondere zur Information der Bürgerinnen und Bürger folgen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur der informierte Verbraucher kann sich gegen illegalen Umgang mit seinen ganz persönlichen Daten schützen. Die beste und zugleich einfachste Lösung: Wir müssen uns alle immer wieder daran erinnern, ausgesprochen geizig mit der Preisgabe unserer persönlichen Daten zu sein. Die beste Maßnahme, mit der jeder von uns ohne großen Aufwand seinen persönlichen Bereich schützen kann, ist: Wen ich nicht kenne, der kriegt keine Daten von mir. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich einen herzlichen und ausdrücklichen Dank an die Antragsteller aussprechen: Dass das Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion „Sicherheit für Nordrhein-Westfalen durch einen starken und unabhängigen Verbraucherschutz“ heute so prominent auf die Tagesordnung gekommen ist, nenne ich fraktionsübergreifendes Handeln. Dafür zunächst einmal herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute in vier Monaten – das zeigt der Blick auf den Kalender – ist das Weihnachtsfest gerade vorbei, und wir bereiten uns auf Silvester vor. Der Silvesterkater wird am kommenden Silvester nicht so stark sein. Ich
glaube, den größeren Kater wird es geben, wenn im nächsten Jahr die Abrechnung der Energieversorger eintrifft.
Die Entwicklung der Energiepreise in den zurückliegenden Monaten lässt schon erahnen, welche Nachzahlungsforderungen auf jeden Haushalt im Lande zukommen. Angesichts der Dramatik der Situation verbietet sich jeder Kalauer, mit dem wir uns in weniger bedrohlichen Lebenslagen Mut zusprechen.
Die steigenden Preise für Strom und Gas werden jeden von uns treffen. Sie werden erschreckend viele Menschen sogar an ihre ohnehin eng gesteckten Grenzen bringen, sozial schwach gestellte Haushalte schlimmstenfalls in die Zahlungsunfähigkeit manövrieren. Hier gilt es, frühzeitig gegenzusteuern und flankierende Maßnahmen zu ergreifen.
Vor zwei Wochen – ich sagte es bereits eingangs – hat die CDU-Fraktion ihr Positionspapier zum Verbraucherschutz vorgestellt. Darin fordern wir transparente und verbraucherfreundliche Energiepreise. Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dies eine im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Frage.
Hier hat sich die CDU-Fraktion klar positioniert. Verbraucherschutz begreifen wir als ganzheitlichen Ansatz, der die konkreten Probleme der Menschen in ihrem Alltag aufgreift und mit Blick darauf möglichst konkret formulierte politische Lösungsvorschläge entwickelt und umsetzt.
Wir sagen eines deutlich: Es sind in erster Linie die großen Energieversorger, die nicht nur eine Verantwortung für ihre im Moment goldgeränderten Bilanzen, sondern auch für ihre Kunden haben.
Auch die großen Versorger werden auf Dauer ihre Preisgestaltung nicht aus dem Bauch heraus machen können. Das greifen wir auf und sagen: Denkt an eure Kunden – überdenkt eure Politik des Stromabschaltens – und stellt euch freiwillig der Aufgabe, kunden- und verbraucherfreundliche progressive Stromtarife zu entwickeln.
Deshalb, Herr Kollege Priggen, ist es wohl richtig, was Christian Weisbrich gesagt hat und was auch in unserer Presseerklärung ausgeführt wird: Keine staatliche Preisgestaltung, freiwillige Verbesserungen – das ist das, was wir wollen.
Viele Menschen empfinden die Stromabschaltung als einen tiefen Einschnitt. Daher muss man einmal die Frage stellen, ob die Stromkonzerne bei ausbleibender Zahlung eigentlich einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Kunden pflegen. Wer einmal, wenn auch nur für kurze Zeit, ohne Strom gewesen ist – etwa, weil bei Straßenbauarbeiten ein Versorgungskabel durchtrennt worden ist –, dem wird von einer Sekunde zur anderen ganz schmerzlich bewusst, in welch hohem Maße unsere Lebensqualität von der zuverlässigen Energieversorgung abhängig ist, egal, ob Sie auf den Schreck des ausbleibenden Stroms einen Kaffee kochen, einen kleinen Imbiss zubereiten oder ein eisgekühltes Getränk genießen wollen, ganz zu schweigen von mit Strom bereitgestelltem Licht, das unseren Alltag im besten Sinne des Wortes erhellt.
Neben der kritischen Prüfung und dem Vergleich von Angeboten der Energieversorger ist vor allem das gezielte Energiesparen eine unverzichtbare Möglichkeit, den Energieverbrauch zu senken und so bares Geld zu sparen. Weil sicherlich nicht jeder von uns ein fachlich versierter Sparfuchs ist, hält die CDU-Fraktion die gezielte Energieberatung bei privaten Haushalten, aber auch bei Unternehmen und Kommunen für notwendig, um Einsparungen und Effizienzsteigerungen möglich zu machen. Durch die daraus möglicherweise resultierenden Renovierungsmaßnahmen erhält das örtliche Handwerk zudem die Chance, seine hohe Qualifikation unter Beweis zu stellen.
Loben muss man auch die Informationskampagne der Verbraucherzentralen zu den Möglichkeiten, Stromanbieter zu wechseln, wie auch das Beratungsangebot der EnergieAgentur.NRW, um das noch einmal klarzustellen.
Selbstverständlich wird die Fraktion die Situation der Bezieher geringer und mittlerer Einkommen nicht aus den Augen verlieren. Dazu sollten die Stromanbieter neue Tarife entwickeln, die Stromsparen nicht durch eine hohe Grundgebühr bestrafen, sondern durch einen linearen und progressiven Verlauf begünstigen.
Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann keine Preise festsetzen. In einer sozialen Marktwirtschaft gelten die Regeln des Marktes. Für die Preisgestaltung sind die Unternehmen verantwortlich. Mit unserem Positionspapier haben wir die Verantwortlichkeit der Wirtschaft deutlich benannt und uns deutlich für eine faire Tarifgestaltung ausgesprochen.
Staatlich subventionierte Sozialtarife – das sagen wir aufgrund der aktuellen bundespolitischen Dis
kussion – lehnt die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich ab. Stattdessen befürworten wir ganz ausdrücklich den Wettbewerb unter den Energieversorgern, die durch gut informierte, Preisvergleiche anstellende Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Preisgestaltung beeinflusst werden. Mehr Wettbewerb ist der beste Schutz der Verbraucher, und nur gut informierte Verbraucher können in ihrem Haushalt mit einem überlegten Anbieterwechsel so gezielt sparen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich, dass ich heute Nachmittag zu einem gemeinsamen Antrag aller Parteien hier im Landtag sprechen kann.
Es ist zwar nicht alltäglich hier im Hause, aber beileibe auch nicht so selten, dass es als Sensation gefeiert werden müsste.
Entscheidend ist, was dabei herauskommt. Das ist in diesem Fall der wirksame Schutz für Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung. Das ist Grund genug für das gemeinsame Auftreten zu diesem Thema.
Minister Uhlenberg hat in Berlin unsere Änderungen des Antrags von Baden-Württemberg gemeinsam mit Bayern vertreten. Dafür danken wir ihm ausdrücklich. Wir in Nordrhein-Westfalen können stolz darauf sein, dass wir dem Gesetzentwurf durch unsere Vorschläge den entscheidenden Stempel aufgedrückt und so für ein deutliches Mehr an Sicherheit für den Verbraucher gesorgt haben.
Die Umkehr der Beweislast ist für die Verbraucherinnen ein Riesenschritt. Dies bedeutet, dass der Unternehmer, in dessen Auftrag die Telefonwerbung betrieben wird, in Zukunft beweisen muss, dass er den angerufenen, potenziellen Kunden nicht belästigt hat. Das ist ein großer Erfolg auf dem Weg hin zu mehr Verbraucherschutz vor unlauterer Telefonwerbung.
Wir wollen das berechtigte Interesse des Verbrauchers an einem Schutz vor übereilten Ver
tragsabschlüssen am Telefon in den Fokus stellen und unlautere Geschäftspraktiken bekämpfen. Damit kommen wir dem grundsätzlich angepeilten Ziel ein bedeutendes Stück näher. Wir wollen Telefonwerbung für die schwarzen Schafe der Branche wirtschaftlich so unattraktiv wie möglich machen.
Der Markt der Telefonwerbung ist eine absolut boomende Branche und ausgesprochen attraktiv. Er stellt derzeit sogar 600.000 Arbeitsplätze bereit.
Im Referentenentwurf der Bundesregierung sind in einem Paket von Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher drei wichtige Aspekte berücksichtigt:
Der erste Punkt ist eine Ausdehnung des Widerrufsrechts auf bestimmte, am Telefon geschlossene Verträge.
Zweitens: Verhängen eines Bußgeldes von bis zu 50.000 €.
Drittens: Verbot der Rufnummernunterdrückung bei einem Werbeanruf. Das Zuwiderhandeln kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Das geplante umfassende Widerrufsrecht gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein wirksames Mittel an die Hand, das ihnen aus dem Fernabsatzrecht bekannt ist, mit dem sie umgehen können.
Neu und ganz konkret auf die telefonische Vertragsänderung zum Beispiel beim Tarifwechsel zugeschnitten ist die geplante Regelung, Verbrauchern ein umfassendes Widerrufsrecht im BGB einzuräumen. Danach müssen die Anbieter über die Vertragskonditionen und die Möglichkeiten zum Widerruf schriftlich aufklären. Bei Widerruf wird der Vertrag grundsätzlich rückwirkend aufgelöst.
Hat es dagegen keine Widerrufsbelehrung gegeben, gilt das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt. Die Beweislast für den Zugang der Widerrufsbelehrung trägt der Anbieter.
Das bisher durchaus gängige Unterschieben von Tarifwechseln wird durch die geplante Regelung unattraktiv und damit alsbald nicht mehr praktiziert werden.
Zum Glück machen schwarze Schafe noch keine ganze Herde aus, und Unternehmen, die gesetzeskonform vorgehen, wollen wir in Zukunft unterstützen. Daher nutze ich gerne die Gelegenheit, Ihnen zu schildern, wie Telefonwerbung gut und vor allem rechtlich einwandfrei vonstatten gehen kann:
Eine Mitarbeiterin hat in der vergangenen Woche für ihren privaten Telefon- und Internetanschluss mit einem Provider einen günstigeren Vertrag als bisher abgeschlossen, wohlgemerkt am Telefon, nachdem sie über das besondere Angebot sofort schriftlich vom Unternehmen informiert worden war. Die Dame im Callcenter hat am Ende des Telefonats mit Zustimmung meiner Mitarbeiterin zu einem Tonbandmitschnitt die wesentlichen Bestandteile des Vertrags noch einmal wiederholt und um mündliche Zustimmung gebeten.
Kurz nach dem Telefonat kam per E-Mail das Formular für eine schriftliche Bestätigung, die meine Mitarbeiterin dann an das Unternehmen gefaxt hat. Inzwischen hat sie eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Ausführungsdatum erhalten.
Was ich Ihnen hier geschildert habe, ist eine Form der Telefonwerbung, wie sie eigentlich gang und gäbe sein sollte: mit umfassender Information vor dem eigentlichen Telefonat und schließlich mit der vom Kunden erbetenen ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, würde das tatsächlich immer so korrekt ablaufen, wie das in dem gerade von mir geschilderten Fall gewesen ist, stünde dieses Thema heute mit Sicherheit nicht auf der Tagesordnung des Plenums.
Der Referentenentwurf der Bundesregierung geht klar in die richtige Richtung. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wir in Nordrhein-Westfalen aber noch ein ganzes Stück weitergehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, tun wir heute mit vereinten Kräften. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen, denn wir haben lange über das Verbraucherinformationsgesetz diskutiert. Wir haben mitbekommen, was auf Bundesebene passiert ist. Es ist vom Bundespräsidenten abgelehnt worden. Ich glaube, dass wir jetzt mit der Unterbringung unter den § 40 des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts eine gute Lösung gefunden haben. Das wird den Verbraucherschutz für die Menschen in Nordrhein-Westfalen nach vorne bringen. Im Grunde genommen ist dazu alles gesagt.
Wir haben es so oft diskutiert. Ich bin froh, wenn das Gesetz jetzt am 1. Mai umgesetzt wird, damit der Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schulze, wir haben ja letztens schon im Ausschuss über diesen Antrag gesprochen. Da haben Sie gesagt, dass wir ab dem 1. Juli auf EU-Ebene und eben halt auch in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland die Fleischbestände einfärben dürfen. Das ist richtig.
Zu diesem Thema ist nur eines zu sagen: Wir sollten uns vor Augen halten – das ist für mich ganz wichtig –, dass wir auf EU-Ebene auch Länder haben, die bei den Hygienerichtlinien noch nicht so weit sind, wie es eigentlich in Europa Standard ist. Darauf sollten wir weiter unser Augenmerk richten.
Für mich ist auch Folgendes ein wichtiger Punkt: Wir sollten nicht meinen, sicher zu sein, wenn wir das Fleisch einfärben. Ich weise darauf hin – ich habe das schon öfter im Plenum gesagt –, dass 99 % der Unternehmer, die mit Fleisch oder mit Lebensmitteln handeln, ehrliche Kaufleute sind und dass 1 % diesen Markt auf den Kopf stellen und diese Branche in Verruf bringen.
Zum Informantenschutz: Frau Schulze, wir haben darüber im Ausschuss gesprochen. Ich möchte nur darauf hinweisen, was Ende letzten Jahres in Heidemar passiert ist. Das war für dieses Unternehmen eine Katastrophe. Discounter und große Lebensmittelunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben sich dort zurückgezogen und von dort keine Waren mehr bezogen. Man muss vorsichtig sein, wenn es darum geht, ob Mitarbeiter die Unternehmen anschwärzen möchten oder nicht. Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden. Wir müssen dafür den richtigen Weg finden. In diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht, Frau Schulze. Wir sollten aber auch bei dem Thema Informantenschutz vorsichtig damit sein, solche Informationen unkontrolliert und ohne große Kontrolle an die Bürger weiterzugeben.
Wir diskutieren morgen beim Lebensmittel-, Futter- und Bedarfsgegenständegesetz darüber, dass demnächst Informationen von den Behörden preisgegeben werden können.
Lassen Sie mich zum Schluss ein Beispiel nennen. Das habe ich dieser Tage in den Medien gelesen. Es wird nämlich gern das Beispiel von der Maus in einem Lebensmittelbetrieb genannt, was an sich noch kein Betriebsgeheimnis darstellt, das nicht verraten werden darf. Das wurde ausdrücklich von Arbeitsrechtlern bestätigt. Erst wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter den Chef darüber informiert und der darauf verzichtet, Mäusefallen aufzustellen, darf die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diese Information an Dritte weitergeben.
Für mich ist bei dem Thema Informantenschutz und Informationsweitergabe an die Bevölkerung ganz wichtig, dass Betriebe geschützt werden, aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – In dem Sinne vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden mir sicherlich zustimmen, wenn ich Ihnen sage, dass die Sicherheit in unserem Alltag Vorrang hat; das gilt besonders für die Lebensmittelsicherheit.
Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. – Auch das ist eine bekannte Weisheit, die für die Lebensmittelsicherheit gilt.
Der Rückgang der absoluten Zahlen von Lebensmittelkontrollen, den Herr Kollege Remmel Herrn Minister Uhlenberg im Rahmen seiner Bilanzpressekonferenz am 22. Oktober dieses Jahres vorgeworfen hat, ist zum Teil auf die vom Ministerium eingeführte, am Risiko orientierte Lebensmittelkontrolle zurückzuführen.
Risikoorientierte Kontrolle heißt: Lebensmittelkontrolleure begutachten einen Betrieb und legen dann fest, wann, wie und in welchem System er wieder kontrolliert wird. Bei diesem Vorgehen gewinnt man erste Erkenntnisse über die Führung des besuchten Betriebes. Diese Vorgehensweise, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist von den Großbetrieben auf mittlere und kleinere Betriebe heruntergebrochen worden.
Außerdem haben regelmäßige Schwerpunktkontrollen die Schlagkraft der Lebensmittelkontrolle in Nordrhein-Westfalen erheblich verstärken können.
Ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang lautet HACCP. Es wurde Ende der 50er-Jahre im Auftrag der US-Raumfahrtbehörde NASA entwickelt, um die hundertprozentige Sicherheit der Astronautenkost zu gewährleisten. Inhalte dieses Konzept sind: Risikoanalysen, Ermittlung kritischer Punkte, Eingreifgrenzen und Einführung von Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der Lebensmittelsicherheit sowie Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen und schließlich die ausführliche Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.
1998 wurde HACCP im deutschen Recht verankert. Seit dem 1. Januar 2006 ist ein neues Lebensmittelhygienerecht der EU in Kraft. Nur noch Lebensmittel, die die HACCP-Richtlinien erfüllen, dürfen in die EU eingeführt und hier gehandelt werden.
Nun sind amtliche Probenmaßnahmen vor Ort ebenso wie die spätere ordnungsbehördliche Verfolgung eventueller Verstöße hoheitliche Aufgaben. Die Landesregierung sollte allerdings prüfen, in welchem Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung die Beauftragung privater Prüflaboratorien bei unvorhersehbaren Ereignissen mög
lich ist, um so die staatlichen Prüflabors entlasten zu können.
Ich appelliere im Rahmen der heutigen Diskussion ausdrücklich daran, nicht diejenigen Betriebe im Lebensmittelrecht an den Pranger zu stellen, die seit Jahren und Jahrzehnten ehrlich und sauber arbeiten,
sondern diejenigen, die kriminell handeln, die Spielregeln nicht einhalten und auf die schnelle Mark aus sind.
Die traditionell gewachsene Qualifikation des Handwerks und seine selbst auferlegten Qualitätsstandards schenken den Verbraucherinnen und Verbrauchern Vertrauen in die hier produzierten Lebensmittel.
Eigenkontrollsysteme für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Handwerksbetriebe sind lobenswert und gut, da sie individuell und mit eigenen Leitlinien auf die jeweilige Branche abgestimmt sind.
Hier sollte sich die Landesregierung in Gesprächen mit Ernährungswirtschaft und Handel aktiv für die Stärkung zertifizierter Qualitätssicherungssysteme einsetzen.
Die Unternehmen und Handwerksbetriebe in der Lebensmittelbranche, meine Damen und Herren, kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach und bringen sichere Lebensmittel auf unseren Tisch. An dieser Stelle erweist es sich als gut, dass wir unter der Regierung von Gerhard Schröder gegen die Abschaffung des Meisterzwangs gekämpft haben, denn nur gut ausgebildete Arbeitskräfte gewährleisten verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit dem hohen Gut des Lebensmittels.
Ich habe in den zurückliegenden Wochen zahlreiche Gespräche zu diesem Thema geführt, zum Beispiel mit den Fleischern, die sich ausdrücklich Schwerpunktkontrollen von Waren aus Nicht-EULändern, die in unseren Häfen ankommen, wünschen. Hier geht es um die Rückverfolgbarkeit der Waren. In vielen Fällen ist es leider schwer, die Herkunft klar zu benennen.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Zusammenführung der staatlichen und kommunalen Untersuchungsämter als wichti
gen Schritt zur Steigerung von Qualität und Effizienz.
Die Untersuchung von Lebensmitteln ist nach Auffassung von Bund und Land integraler Bestandteil der Lebensmittelüberwachung und fällt damit in die Zuständigkeit der Untersuchungsämter. Für Fälle, in denen diese bei groß angelegten Schwerpunktkontrollen in besonderen, nicht vorhersehbaren Situationen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sollte überlegt werden, auch private akkreditierte Labors zur Unterstützung einzuschalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren ihrer Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes verantwortungsvoll und erfolgreich gearbeitet. Damit Eckhard Uhlenberg mit seinem Ministerium diesen Weg weiter gehen und für Verbesserungen sorgen kann, haben wir gemeinsam mit der FDP den vorliegenden Antrag eingebracht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute über einen Gesetzentwurf der Grünen ab, der, wie Herr
Remmel gerade sagte, angesichts der Entwicklungen der letzten Wochen überflüssig geworden ist.
Zu unserer großen Freude entspricht das Bundesgesetz dem, was die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung gewünscht und immer wieder vorangetrieben haben. Das zeigt, dass wir in Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg gewesen sind. An dieser Stelle gebührt unser Dank besonders Minister Uhlenberg.
Er hat durch seine Gesetzesinitiative, Frau Schulze, den Anstoß dafür gegeben, dass im Deutschen Bundestag schneller als von uns allen erwartet nun doch ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen wurde, und hat unsere Vorstellungen voll eingebracht.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, um ihn zu loben, und zwar für die Ehrlichkeit seiner Politik. Der Entwurf für ein Landesgesetz wurde vor dem Hintergrund der bundespolitischen Entwicklungen zurückgezogen. Das ist gerade heraus und ehrlich! Wir präsentieren also bewusst kein neues Gesetz für NRW.
Wir erfinden das Rad auch nicht neu, aber wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir seine Drehung beschleunigt haben.
Im Übrigen tragen Sie, Herr Remmel, einen gehörigen Anteil daran, dass wir mit dem Verbraucherinformationsgesetz nicht schneller vorangekommen sind. Hätten Sie auf die Anhörung verzichtet, dann wäre das Verbraucherinformationsgesetz noch vor der Sommerpause in NRW verabschiedet worden. Sie wollten aber – natürlich völlig uneigennützig – Ihren abgeschriebenen und bereits abgelehnten Gesetzentwurf noch einmal medial vermarkten. Das allein war Sinn und Zweck der Übung. Der gesamte parlamentarische Beratungsprozess wurde unnötig verlängert. Den Aufwand hätte man sich sparen können. Dem Verbraucherschutz haben Sie damit nicht gedient, ganz im Gegenteil.
Sie fordern jetzt, was Sie in zehn Jahren Regierungsarbeit nicht zustande gebracht haben. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Die Argumente sind bereits mehrfach ausgetauscht worden. Daher beschränke ich mich auf das Wesentliche.
Wir haben immer gesagt, dass wir einen fairen Ausgleich zwischen den Informationsbelangen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf der einen Seite und den berechtigten Interessen der Wirtschaft auf der anderen Seite wollen. Diese Vorgabe erfüllt Ihr Gesetzentwurf nicht. Sie beziehen den Dienstleistungsbereich in Ihren Gesetzentwurf ein. Wir sehen hier die Gefahr, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unzumutbar belastet werden.
Abzulehnen ist auch eine aktive Informations- und Unterrichtungspflicht von Behörden. Zusammen mit dem erweiterten Anwendungsbereich sehe ich nur zwei äußerst negative Wirkungen: großen bürokratischen Aufwand für die Kommunen, die das Gesetz umsetzen müssen, und hohe Kosten für den informationssuchenden Bürger, der das alles bezahlen darf. Kurz: Der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Wichtig ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher gesicherte Informationen erhalten und keine Halbwahrheiten. Halbe Wahrheiten helfen niemandem, sondern sorgen nur für Verunsicherung. Und Panikmache ist nach unseren Vorstellungen beim Thema Verbraucherschutz schlichtweg kontraproduktiv.
Wir unterstützen das konsequente Vorgehen der Landesregierung und lehnen den Gesetzentwurf der Grünen ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas überrascht, Frau Schulze. Sie sprachen so schön vom Flickenteppich. Das konnte man im letzten Plenarprotokoll alles nachlesen. Ich hatte eigentlich den Eindruck gehabt, wir waren uns in diesem Hause einig, dass wir dies gemeinsam auf den Weg bringen möchten.
In den letzten Jahren gab es in Nordrhein-Westfalen viele Lebensmittel- und Futtermittelskandale. Wir wollen schnellstens ein Gesetz auf den Weg bringen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen schon jetzt schnellstens geschützt werden. Wenn Sie das verhindern wollen, Frau Schulze, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Sie haben gerade gesagt, es wird nicht informiert. Damit bringen wir aber doch ein Gesetz auf den Weg, damit die Leute in NRW demnächst schnellstens informiert werden. Wir haben immer gesagt, dass bei Skandalen auf dem schnellsten Wege informiert werden muss. Wir haben aber ebenso klipp und klar gesagt – das hat Frau Thoben bereits erwähnt –, dass bei Prüfungen auch die Wirtschaft und die Betriebe geschützt werden müssen, damit nicht irgendwelche Falschfahrer versuchen, Betriebe in eine Ecke zu karren, obwohl sie gar nichts verbrochen haben.
Wir haben auch immer gesagt – dazu stehen wir –, dass wir Verbraucherschutz in NordrheinWestfalen groß schreiben. Das hat Herr Minister
Uhlenberg hier in vielen Debatten deutlich gemacht.
Wir haben immer gesagt, dass wir auf Vorsorge und auf risikoorientierte Überwachung von Produkten im Handel bauen, um damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in NordrheinWestfalen zu schützen.
Ich bin froh, dass wir es heute schaffen, in erster Lesung erst einmal ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Bürger in NRW auch schützt. Für mich ist ganz wichtig – das wissen Sie auch –, dass dadurch auch – das ist im VIG ja auch mit eingebracht – Bedarfsgegenstände wie Kosmetika, Kleidung, Spielwaren, Waschmittel und Lebensmittelverpackungen, mit denen auch sehr viel passieren kann, geschützt werden und die Verbraucher darüber informiert werden können.
Ich möchte jetzt hier keinen großen Redeschwall von mir geben. In den letzten Debatten ist schon sehr viel darüber gesprochen worden. Alle sind einhellig der Meinung gewesen, dass wir ein Gesetz brauchen. Ich bin froh, dass diese Landesregierung das auf den Weg bringt. In zwei Jahren können wir neu darüber diskutieren.
Darum sind wir auch für die Überweisung an den Ausschuss. Die CDU-Landtagsfraktion bittet auch Sie um Ihre Unterstützung. Denn Sie haben immer ganz laut gebrüllt: Wir brauchen ein Verbraucherinformationsgesetz. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der wichtigste Rohstoff unserer Zeit ist die Information – so hat es der Publizist Wolfgang Langenbucher einmal kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Das gilt heute in ganz besonderem Maße nicht nur für den Verbraucherschutz, sondern für die ganze Gesellschaft. „Die umfassende Information von Verbraucherinnen und Verbraucher ist ein wesentliches Element einer modernen Verbraucherpolitik“ lesen wir im Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dem stimmen wir, Herr Remmel, auch ausdrücklich zu.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf es Grenzen für die umfassende Information. Damit meine ich, dass die gegenseitigen Interessen zum einen vonseiten der Konsumenten und zum anderen vonseiten der Produzenten, Betriebe und Unternehmen abgewogen werden müssen.
Aber als Regierungskoalition teilen wir die Auffassung, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern einen gesetzlichen Anspruch auch auf Informationen im Verbraucherbereich ermöglichen müssen, damit unseriöse Unternehmen namentlich genannt werden können. Die Konsumenten müssen sich bei uns darauf verlassen können, dass die Lebensmittel nach bestem Wissen und Gewissen erzeugt und vertrieben werden. Sie müssen darauf vertrauen können, dass Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Es muss also gelten: Wo Bio draufsteht, muss auch Bio drin sein.
Das gilt auch für andere Branchen. Konsumgüter müssen mit eindeutigen und klaren Herkunftsnachweisen versehen sein. Deutsche Qualität muss tatsächlich „Made in Germany“ bedeuten.
Die Liste von vergleichbaren Beispielen ließe sich noch beliebig fortsetzen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, schon im Koalitionsvertrag haben wir die Stärkung der Verbraucherinformationsrechte angekündigt. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag:
„Der informierte und mündige Verbraucher ist Ziel und Leitbild unserer Verbraucherschutzpolitik. Wir werden deshalb Verbraucherinformationsrechte verbessern.“
Weil unsere Landesregierung dieses Engagement fortsetzt, hat das Kabinett am Dienstag ein eigenes Verbraucherinformationsgesetz beschlossen. „Überholung durch Zeitablauf“ nennt man das wohl heutzutage. Es ist auch gut so, dass sich das Kabinett mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt hat.
Aber lassen Sie mich trotzdem noch kurz einen Rückblick auf die letzten 20 Monate geben. Es hat sich die Zahl der in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebensmitteln und Futtermitteln in den letzten Jahren vergrößert. Die Zahl der aufgedeckten Fälle war im Jahre 2005 so hoch wie nie zuvor.
Auch wenn sich die Lebensmittelskandale glücklicherweise nicht ausschließlich in NRW abspielten, haben wir gleich verantwortlich reagiert. Das 15Punkte-Programm mit Sofortmaßnahmen von Minister Uhlenberg wurde konsequent angewandt und zeigte in kurzer Zeit nachweisbare Erfolge. An dieser Stelle seien beispielsweise die risikoorientierten Schwerpunktkontrollen zu nennen. Durch das Sofortmaßnahmen-Programm Uhlenbergs hat sich die Situation für die Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute deutlich verbessert.
Herr Remmel, ich muss Ihnen Recht geben, dass sich der Verbraucherschutz nicht nur auf Lebensmittel, sondern auf alle Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW und in ganz Deutschland stützen muss.
Daran sehen Sie, meine verehrten Damen und Herren, dass die Regierungskoalition hält, was sie verspricht. Hätte Rot-Grün in zehn Jahren das erreicht, was diese Landesregierung in 20 Monaten geschafft hat, wären die Verbraucher besser dran.
Wir stimmen zwar dem Ziel des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, nicht aber dem Gesetzentwurf selber. Wie so häufig sind die Mittel nicht die richtigen. Zum einen, Herr Remmel, ist der Antrag im Wesentlichen abgeschrieben von einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Dann sagen Sie es doch, Herr Remmel, dass Sie ihn abgeschrieben haben.
Wie so häufig sind Ihre Mittelansätze nicht die richtigen. Der Antrag ist im Wesentlichen abgeschrieben worden, Herr Remmel, weil Ihnen das Gedankengut fehlte, um Verbraucherschutzpolitik in den letzten Jahrzehnten vernünftig auf den Weg zu bringen.
Das alleine zwingt uns noch nicht zur Ablehnung Ihres Entwurfs. Da aber schon der Bundestag mit Mehrheit – wie gesagt – diesem Antrag aus guten Gründen nicht gefolgt ist, können wir nicht nachvollziehen, warum wir hier in Düsseldorf Fehler machen sollen, die in Berlin vermieden worden sind.
Stattdessen, liebe Kollegin, brauchen wir einen Mix aus aktiven Informationsrechten der Verwaltung und Zugang zu Informationen auch für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir brauchen einen Mix aus der Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in notwendigem Umfang und dem Recht, Kriminelle und für Verbraucher gefährliche Täter öffentlich beim Namen nennen zu können. Über festgestellte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften muss in jedem Fall informiert werden. Bei einem reinen Verdachtsmoment muss man auch in einzelnen Fällen vorsichtiger sein können. Wir wollen niemanden an den Pranger stellen, aber bei Verdacht und Verstößen müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden.
Wir brauchen einen Mix aus beherrschbarem bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und Betrieben und einem einfachen Zugang zu den notwendigen Informationen für die Verbraucher. Das beinhaltet auch die Ermöglichung mündlicher